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Prof. Dr. Hoff

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Herold beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Auswahl wurde entsprechend dem in Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz normierten Grundsatz der Bestenauslese – also Eignung, Befähigung und Leistung – vorgenommen. Zu Frage 2: Hier wird nach dem Auswahlverfahren mit den zugrunde liegenden Kriterien und Qualifikationen gefragt. Hierfür wurde das Anforderungsprofil zugrunde gelegt, wie es sich aus der Dienstpostenbewertung für die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten beim TMASGFF ergibt. Dabei wurden Voraussetzungen allgemeiner Natur formuliert wie unter anderem das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen zur Laufbahn des höheren Dienstes, ein hohes Maß an politischer Sensibilität, eines besonderen Vertrauensverhältnisses zur Landesregierung, der Fähigkeit zur Führung konfliktträchtiger Verhandlungen und zur Erfassung komplexer Zusammenhänge mit hohem Abstraktionsgrad. Zugleich muss die oder der Beauftragte in der Lage sein, die gleichstellungspolitische Arbeit zwischen den Ressorts zu koordinieren, Themen in eigener Zuständigkeit für den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Thüringer Landtags vorzubereiten, mit Behörden und Organisationen zusammenzuarbeiten, Themen selbstständig zu bearbeiten und als Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin und Repräsentant bzw. Repräsentantin in den genannten zuständigen Themenfeldern zu fungieren. Zu Frage 3: Grundsätzlich kommen für die Berufung als Beauftragte oder Beauftragter der Landesregierung mehrere Personen in Betracht. Zu Frage 4: Die Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau wird gemäß § 25 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes auf Vorschlag des zuständigen Ressorts, hier des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, vom Ministerpräsidenten bestellt. Die vormalige Amtsinhaberin hatte um vorzeitige Beendigung ihrer Tätigkeit zum 30. November 2019 gebeten. Diesem Begehren wurde seitens der damaligen Landesregierung entsprochen. Bis zur Wahl des Ministerpräsidenten am 5. Februar wurde keine Bestellung vorgenommen. Der im Februar 2020 gewählte Ministerpräsident Kemmerich hat in seiner Amtszeit keine Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau bestellt. Der im März wiedergewählte und heute amtierende Ministerpräsident hat dann Frau Ohler auf einen im Juni 2020 übermittelten Vorschlag von Frau Ministerin Werner zum 1. Juli 2020 als Beauftragte für die Gleichstellung von Mann und Frau bestellt, als feststand, dass diese das Amt übernehmen soll.

Protokoll ↗