Jörg Kellner
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörer und Zuschauer am Livestream, wir beraten heute den Medienstaatsvertrag. Nachdem die Ministerpräsidenten und Bundesländer ihre Unterschrift zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland gesetzt haben, erfolgt nun die parlamentarische Ratifizierung, die wir hier heute in der ersten Lesung durchführen wollen. Es soll das Gesetz von 1991 des Rundfunkstaatsvertrags ablösen und zukünftig die neuen Medien mit erfassen, Telemedien, Medienplattformen. Hierzu zählen Online-, Audio- und Videotheken, Internetsuchmaschinen, Streaming-Anbieter und soziale Onlinenetzwerke. Der rasant entwickelten Medienlandschaft in dem letzten Jahrzehnt muss man Rechnung tragen. Ich denke, mit diesem neuen Medienstaatsvertrag geht man den ersten Schritt in die richtige Richtung. Es ist letztendlich eine Vorgabe aus der EU-Richtlinie. Natürlich kann man die Kritikpunkte, die ich heute gehört habe, auch zum Teil teilen. Aber an der Stelle muss auch gesagt werden, wir befinden uns am Anfang einer Entwicklung, wo wir noch nicht wissen, wie die nächsten Jahre das noch weiter beeinflussen werden. Wir werden sicherlich noch mehr als einmal über dieses Thema sprechen müssen, aber ich denke, der Medienstaatsvertrag hat die wesentlichen Punkte angesprochen und auch geregelt. Wichtig ist natürlich auch der Jugendschutz, der hier stärker in den Fokus genommen wurde. Auch gewährleistet er mehr Transparenz im Hinblick auf Meinungsbildungsprozesse und sicheren Medienpluralismus sowie Medienvielfalt. Der zentrale Punkt ist die diskriminierungsfreie Auffindbarkeit bei der Präsentation von Angeboten, Inhalten, das heißt, dass durch alle Algorithmen in Intermediären bestimmte Onlineangebote bei deren Anzeige nicht gezielt bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen. Ich denke, die Medienlandschaft, wie sie sich derzeit gestaltet, hat großen Einfluss gerade im Bereich der Jugend. Wir hatten das auch in der TLM diese Woche diskutiert. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Aspekt, den man nicht aus dem Auge verlieren darf und der auf jeden Fall den Schutz der Jugend mehr in den Blick nehmen soll, weil die Medien an der Stelle doch – ich sage mal – einen großen Einfluss und nicht unbedingt die richtige Richtung aufzeigen. Man will es hier probieren, man will hier den Versuch starten, mehr Transparenz hineinzubekommen, aber auch Kontrolle. Das wurde ja von der Landesregierung vorgestellt und Frau Henfling hat das noch mal thematisiert. Im Großen und Ganzen ist es der Medienstaatsvertrag, der den modernen Medien Rechnung trägt. Es gehört auf die moderne Medienlandschaft auch eine moderne Medienordnung. Hier ist der Versuch gestartet worden und, ich denke, den sollte man auf jeden Fall ernst nehmen und auch weiterverfolgen. Was die Kollegen von der AfD alles angebracht haben: Ja, da gibt es sicherlich Punkte, die man teilen kann. Aber die Frage ist letztendlich, wie Sie es gestalten wollen. Ich höre natürlich in erster Linie, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist bei Ihnen immer in der Kritik. Das ist sicherlich auch ein Punkt, über den man sprechen muss, aber nicht in diesem Zusammenhang, sondern wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk tangiert wird. Aber bei Ihnen kommt ja immer ein Stück weit raus, wir brauchen das alles nicht.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das habe ich
nicht gesagt!) Ich bin da anderer Meinung, was öffentlich-rechtlichen Rundfunk anbelangt. Da werden wir sicherlich noch die Diskussion führen können, wenn es um diesen Staatsvertrag geht. Aber hier haben wir den ersten Schritt gemacht, die modernen Medien, die neuen Medien zu kontrollieren, aber auch ein Stück weit zu kanalisieren, was die Kontrolle, die Bußgelder anbelangt. Deswegen sind wir der Auffassung, das ist der erste Schritt, das ist der richtige Weg. Wir werden diesen mit dem Staatsvertrag unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
