Stefan Möller
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wenn ich mir den Gesetzentwurf so durchlese – in § 1 des Thüringer Brexit-Übergangsgesetzes vom 27. Mai 2019 wird der Klammerzusatz XYZ durch den Klammerzusatz XYZ ersetzt –, dann finde ich es schon erstaunlich, dass man darüber so lange debattieren kann. Sie nutzen das Ganze zu einer Generalaussprache über den Brexit – faktisch jedenfalls. Dann will ich Ihnen auch unsere Position in dem Zusammenhang
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist ja eine Überraschung!) noch mal verdeutlichen. Das fasse ich auch relativ kurz zusammen, damit Sie nicht so sehr leiden, Frau Rothe-Beinlich,
(Beifall AfD)
nämlich in dem Sinne, dass die Quote des Bedauerns über den Brexit in Großbritannien – Gott sei Dank, weil das Land unglaublich schlau ist – wesentlich kleiner ausgeprägt ist als hier in diesem Landtag.
(Beifall AfD)
Dafür gibt es auch verdammt gute Gründe. Einer der letzten guten Gründe ist, glaube ich, erst diese Woche bekannt geworden, nämlich das Punktesystem, mit dem die Einwanderung in Großbritannien neu geregelt wird – ein exzellentes Zuwanderungsmodell für einen modernen Industriestaat. Davon sind wir in Deutschland und in Europa – jedenfalls in dem Teil, der unter der EU-Herrschaft leidet – meilenweit entfernt.
(Beifall AfD)
Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ihr Wunsch, dass Großbritannien wieder zurück in die EU kommt – ich weiß nicht, ob das der richtige ist. Wenn die EU so bleibt, wie sie ist, wenn sie sich weiterhin als unreformierbar herausstellt, dann, bin ich der Meinung, sollte man doch eher hoffen, dass wir den Weg ebenso wie Großbritannien herausfinden.
(Beifall AfD)
