Jens Cotta
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Internetcommunity, beim Medienstaatsvertrag, der nun schon seit einer geraumen Zeit öffentlich diskutiert wird, geht es ein wenig um die Frage, ob das Glas halb leer oder halb voll ist, ob die Sache zukunftsweisend oder rückwärtsgewandt ist. Im Rechtsstaat müssen die Grundlagen der Rundfunk- und Medienordnung zweifelslos geregelt werden. Die Frage etwa, ob im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der durch Zwangsbeiträge sehr üppig finanziert wird, Werbung gezeigt werden darf und wenn ja, wie viel, bedarf sicherlich einer rechtlichen Regelung und auch etwa die Anliegen des Jugendmedienschutzes sind vom Gesetzgeber zu berücksichtigen. Es liegt außerdem auf der Hand, dass die rasante technologische Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien eine entsprechende Rechtsetzung erfordert. Insoweit ist es grundsätzlich richtig, wenn der heute geltende Rundfunkstaatsvertrag, der aus dem Jahr 1991 stammt, durch einen Medienstaatsvertrag ersetzt werden soll, der den neuen Gegebenheiten im Mediensektor Rechnung tragen soll. Denn seit 1991 hat sich die Medienwelt massiv verändert: YouTube, Google, Twitter, Netflix, MagentaTV und für die Grünen der Disney Channel, Tablet oder Smartphone –
(Beifall AfD)
all das sind Dinge, die es damals noch nicht gab. Was ein Influencer, ein YouTuber oder ein Let’s Player ist, das wusste seinerzeit auch noch niemand. Aber all das sind Dinge, die heute zu unserer Welt gehören und zu denen wir uns auch gesetzgeberisch verhalten müssen. Ich darf für meine Fraktion zunächst einmal grundsätzlich Folgendes konstatieren: Gewiss weist der Medienstaatsvertrag in vielen Punkten in die richtige Richtung, gewiss kann man mit so manchem leben. Aber es bleibt auch zu betonen, dass der Staatsvertrag den Geist der Vergangenheit, den Geist obrigkeitsstaatlicher Regelungsmanie und den Geist der Freiheitsfurcht atmet.
(Beifall AfD)
Ich will das an drei Punkten erläutern. Erstens natürlich zementiert der Medienstaatsvertrag den Status quo des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems. Im Wesentlichen übernimmt der Vertrag diesbezüglich die alten Regelungen, obgleich es im Detail auch ein paar Abweichungen gibt. Dass die AfD hier im Grundsätzlichen unzufrieden ist, wird niemanden wundern, denn die AfD steht für eine grundsätzliche Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, und eine solche Neuordnung hat man mit dem Medienstaatsvertrag nicht in Angriff genommen.
(Beifall AfD)
Was man aber getan hat – und damit bin ich bei meinem zweiten Punkt –, ist Folgendes: Man hat die Denkweise der Rundfunkordnung, die Denkweise der alten Welt auf die neue Welt der Telemedien, des Internets, der Gamer, Influencer und YouTuber übertragen. Und das heißt, der Medienstaatsvertrag ist hier ganz rückwärts gewandt.
(Beifall AfD)
Ich darf in Erinnerung bringen, dass die Rundfunkregulierung in der Vergangenheit vor allem deshalb erforderlich war, weil die technischen Bedingungen sehr eingeschränkt waren, Stichwort „begrenzte Sendefrequenzen“. Um ein Angebot zur Meinungsvielfalt zu sichern, bedurfte es daher Regelungen wie etwa solche über Zulassungsverfahren. Unsere heutige Onlinewelt der Telemedien ist aber ganz anders strukturiert. Es gibt hier de facto keine technischen Begrenzungen der Kanäle mehr und es ist gewissermaßen eines der Wesensmerkmale dieser Onlinewelt, dass in ihr eine enorme Vielfalt herrscht. Und obwohl der Medienstaatsvertrag so viel von Vielfalt und von der Sicherung der Meinungsvielfalt redet, lassen seine Regelungen des privaten Rundfunks oder die Regeln zu den Medienplattformen und Benutzeroberflächen geradezu eine Furcht vor der Vielfalt, die natürlich die Nutzersouveränität stärkt, erkennen.
(Beifall AfD)
Hier herrscht nach wie vor das Denken in Kategorien von Zulassung, Aufsicht und Kontrolle und das riecht doch irgendwie nach Bevormundung oder gar Zensur.
(Beifall AfD)
Insbesondere fürchtet unsere Landesregierung um die Vormachtstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, weshalb man diverse Privilegierungsregelungen eingebaut hat, die insbesondere die Öffentlich-Rechtlichen vor dem Andrang der Vielfalt schützen sollen.
(Beifall AfD)
Ein Ausdruck dieser Denkweise sind die Regelungen zur Zulassung. Zwar war die Landesregierung so großzügig, die Möglichkeit zulassungsfreier Rundfunkprogramme im Internet zu schaffen, aber die Zulassungsfreiheit nach § 54 Abs. 1 ist eng und willkürlich gesetzt. Demnach ist ein Programm zulassungsfrei, wenn es von geringer Bedeutung für die individuelle und öffentliche Meinungsbildung ist oder im Durchschnitt von sechs Monaten weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreicht. Zunächst ist es natürlich eine Frage der Wertung, ob ein Programm bedeutend oder nicht bedeutend ist, und so ist das ein unbestimmter Rechtsbegriff. Vor allem aber kommt hier eine merkwürdige Logik zum Ausdruck. Neue Programmanbieter dürften ja anfangs in der Regel nie von hoher Bedeutung und folglich zulassungsfrei sein. Wenn er aber im Laufe der Zeit Bedeutung erlangt, wird er nachträglich, also auch nach seiner Investition, der Zulassungspflicht unterworfen. Was die 20.000 gleichzeitigen Nutzer angeht, so möchte ich nur einmal fragen, wie diese Zahl überhaupt zustande kommt und warum man nicht 120.000 genommen hat. Drittens sei darauf verwiesen, dass gerade neue Tätigkeitsfelder im Onlinebereich – ich habe die YouTuber und die Gamer schon genannt – in einer problematischen Art und Weise rechtlich verunsichert und in ihrer Tätigkeit unter Umständen eingeschränkt werden, zum Beispiel, weil die Legaldefinitionen des Staatsvertrags den Gegebenheiten nicht gerecht werden oder manche Jugendschutzregelungen unangemessene Beschränkungen für Angebote, die sich dezidiert an Jugendliche richten, bedeuten. Dass manche der Regelungen der Medienplattformen, insbesondere diejenigen in § 80 des Staatsvertrags, womöglich gegen die EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste verstoßen, sei abschließend nur angemerkt. Der Medienstaatsvertrag ist also in vielen Punkten durchaus problematisch und hätte eine ausführliche Diskussion auch im Medienausschuss verdient. So wie er jetzt ausgestaltet ist, wird die AfD-Fraktion dem Medienstaatsvertrag jedenfalls nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
