Olaf Müller
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zuerst muss ich sagen, dieser Vorstoß der FDP, das Thüringer Petitionsgesetz zu ändern, geht in die richtige Richtung. Das Petitionsrecht ist ein ausgesprochen hohes Gut der Bürgerinnenbeteiligung und ist, auch wenn wir derzeit Platz 1 bei Umfragen belegen, ausbaufähig und weiter entwicklungsfähig. Das Petitionsrecht als Mittel des außergerichtlichen Rechtsbehelfs räumt jeder Bürgerin und jedem Bürger das Recht ein, sich gegen empfundene Ungerechtigkeit, erfahrene Benachteiligung oder ungleiche Behandlung durch staatliche Stellen zu wehren. Um dieses Recht wahrzunehmen, muss die Möglichkeit, eine Petition beim Landtag einzubringen, so niedrigschwellig wie nur möglich sein. Auch im Thüringer Petitionsgesetz ist da meiner Meinung nach noch Luft nach oben, können noch Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, die das Einbringen von Petitionen oder eine Mitzeichnung derzeit erschweren. In diesem Kontext lobe ich die Initiative der FDP zur Gesetzesänderung, über die wir heute hier debattieren. Doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Änderungsvorstoß ist aus unserer Sicht zu kurz gesprungen. Das Thema verdient eine eingehendere Betrachtung. Wenn wir das Petitionsgesetz schon anfassen, sollten wir das richtig und mit dem nötigen Augenmerk auch im Hinblick auf weitere Aspekte tun. Ich selbst bin noch nicht lange Mitglied im Petitionsausschuss, aber mir ist relativ schnell klar geworden, der Petitionsausschuss ist im Gegensatz zu all den anderen Ausschüssen ein ganz besonderer Ausschuss. Wir arbeiten da in einer Art und Weise zusammen, die sich doch etwas von den Arbeiten in anderen Ausschüssen unterscheidet. Um die Herausforderung zu meistern, als Politiker Fürsprecher und Nachfrager bei Ungerechtigkeit, Benachteiligung und ungleicher Behandlung durch staatliche Stellen zu sein, bedarf es nicht nur offener Ohren, Empathie für die Betroffenen und eines klaren Rechtsempfindens. Doch im Gegenzug bekommen wir im Ausschuss durch die vorgetragenen Petitionen jede Menge Anregungen für unsere Arbeit als Abgeordnete, werden auf Anliegen und Bredouillen der Bürgerinnen und Bürger hingewiesen. So manche Lücke und Schwachstelle in gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen konnten so schon im Ausschuss entdeckt werden. Die Arbeit im Petitionsausschuss ist das Bindeglied zwischen den Anliegen der Menschen, die sich an uns wenden, weil sie unsere Unterstützung brauchen, und den Möglichkeiten, die Verwaltung und staatliche Stellen auf Handhabungen hinzuweisen, damit Missständen abgeholfen werden kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gewiss, der Petitionsausschuss kann mit der Petition begehrte Entscheidungen nicht selbst treffen, da er nach der Verfassung kein entsprechendes Recht besitzt, aber er kann, sofern er zu dem Schluss kommt, dass die Petition berechtigt ist, die politische Empfehlung an die Landesregierung aussprechen, der Petition zu entsprechen oder sie zumindest nochmals zu prüfen. Der Weg dahin ist nicht immer einfach, dazu braucht es – wie überall in der Demokratie – vernünftige Debatten, die auf Fakten bauen, und gegenseitigen Respekt. Hier möchte ich doch die Lanze für diesen Ausschuss brechen und mich für die gute Zusammenarbeit mit den Abgeordneten unserer demokratischen Parteien und auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Geschäftsbereich des Petitionsausschusses der Landtagsverwaltung für die immer sehr gute Zusammenarbeit bedanken.
(Beifall DIE LINKE)
Vor dem Hintergrund dieser guten Erfahrung bin ich auch sicher, dass wir zumindest zwei gemeinsame Ziele haben, nämlich sachlich auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reagieren zu können und die Hürden abzubauen, die Menschen davon abhalten könnten, ihre demokratischen Grundrechte auch in Form einer Einbringung oder auch Mitzeichnung von Petitionen wahrnehmen zu können. Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist weder selbstverständlich noch unveränderlich. Sie muss immer wieder neu erklärt und erkämpft werden. Sie braucht aber auch Bürgerinnen und Bürger, die sich einmischen, die für ihre Werte, für ihre Rechte und die der anderen einstehen. Sie braucht demokratische Institutionen, die für Beteiligung offen sind. Der Petitionsausschuss ist eine solche Institution. Ich freue mich auf die anstehende Diskussion im Ausschuss und ich bitte um die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Petitionsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, FDP)
