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Heike Werner

16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorgelegte Gesetzentwurf der CDU möchte im Ergebnis die zentrale Qualitätsregelung der Thüringer Verordnung mit Qualitäts- und Strukturanforderungen abschaffen. Ich will noch mal erläutern, worum es genau geht, weil hier immer mal zwischen Facharztquote und Arztquote changiert wurde. Es geht in der Verordnung über Qualitäts- und Strukturanforderungen darum, dass vorgegeben wird, dass für jede im Krankenhausplan ausgewiesene Fachabteilung ärztliches Personal im Umfang von mindestens 5,5 Vollbeschäftigteneinheiten vorzuhalten ist. Dabei müssen die ärztliche Leitung der Fachabteilung, die Stellvertretung und ein weiterer Arzt die Facharztqualifikation für die entsprechende Fachrichtung vorweisen. Das scheinen mir keine sehr überbordenden Anforderungen zu sein. Und – das wurde schon gesagt – die vorgegebene Personalstärke ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz, da der Dienst in einem Krankenhaus 24 Stunden, sieben Tage die Woche durch qualifiziertes ärztliches Personal in den einzelnen Fachabteilungen abgesichert werden muss. Ein Abweichen von diesem Standard führt insbesondere außerhalb der regulären Dienstzeiten – Herr Hartung hat das schon sehr gut beschrieben – unter anderem dazu, dass Notfälle nicht unmittelbar mit der medizinisch-fachlichen Kenntnis behandelt werden können. Das führt dazu, dass Ärztinnen und Ärzte überlastet sind, und es führt dazu, dass Bürgerinnen und Bürger sich nicht gut medizinisch versorgt fühlen. Die Abschaffung der Personalvorgaben ginge also sowohl auf Kosten der Patientensicherheit als auch auf Kosten der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte. Deshalb kann das Anliegen der CDU-Fraktion vonseiten der Landesregierung nicht unterstützt werden. Die bestehende Regelung stellt sicher, dass rund um die Uhr eine entsprechend qualifizierte Ärztin oder ein entsprechend qualifizierter Arzt zur Behandlung von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern tatsächlich verfügbar ist. Die Einführung dieser Quote wurde hier im Parlament diskutiert und ich möchte erneut deutlich machen, dass die Herleitung auf klar nachvollziehbarer Grundlage erfolgt ist. Die Zahl von 5,5 Vollbeschäftigteneinheiten ergibt sich, wenn man die Gesamtstundenzahl eines Jahres durch die durchschnittlichen Jahresarbeitsstunden dividiert. Die dahinterstehende Überlegung orientiert sich schlicht und einfach am Anspruch der Patientinnen und Patienten auf eine qualitativ gute Behandlung. Die Verordnung stellt selbstverständlich keine Kritik an der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Krankenhäuser und der Thüringer Ärzteschaft dar. Ich erkenne die hohe Qualität der Krankenhausbehandlung in Thüringen ausdrücklich an, mit der Verordnung aber wird dafür Sorge getragen, dass für die notwendigen Behandlungen genügend Ärztinnen und Ärzte vor Ort sind. Dies ist neben der Wahrung des Qualitätsanspruchs der Patientenversorgung auch ein Schutz der Ärztinnen und Ärzte, damit deren ohnehin hohe Arbeitsbelastungen nicht aus wirtschaftlichen Erwägungen immer weiter erhöht werden. Herr Hartung hat es beschrieben. Auch ich hatte Gespräche, gerade mit jungen Ärztinnen und Ärzten, aber nicht nur mit denen, die gesagt haben: Wir sind absolut für diese Arztquote und für die Facharztquote, weil der Druck in den Abteilungen im Krankenhaus so hoch ist, dass wir gar nicht unserem Anspruch gerecht werden können, Patientinnen und Patienten medizinisch gut versorgen zu können. Dass natürlich das Echo vonseiten der Geschäftsführung oft ein anderes ist, das ist nachvollziehbar. Das hängt aber mit der Situation der Krankenhäuser, der Finanzierung insgesamt auch zusammen und daran muss man tatsächlich auch arbeiten. Aber es ist etwas, was wir nicht auf Landesebene erreichen können, sondern es müssten auf Bundesebene andere Entscheidungen getroffen werden. Natürlich wissen wir, dass nicht an jedem Ort in allen Fächern eine ausreichende Zahl von Fachärztinnen und Fachärzten zur Verfügung steht. Deshalb gibt es auch Ausnahmemöglichkeiten von der Verordnung. Aber – auch das wurde schon gesagt – das sind hier nicht massenhaft Ausnahmeverordnungen, sondern es sind Ausnahmen, die hier möglich gemacht worden sind, es sind im bestimmten kleineren Rahmen immer befristete Ausnahmen, die hier ermöglicht werden. Sie sind immer mit Auflagen an die Krankenhäuser verbunden und es gibt auch Krankenhäuser, die dann eine Fachabteilung geschlossen haben, weil es nicht möglich gewesen war, die Facharztquote und die Arztquote tatsächlich auch umzusetzen. Richtig ist, dass die demografische Entwicklung uns in Thüringen im Hinblick auf die Sicherstellung der stationären Versorgung der Bevölkerung vor eine Herausforderung stellt und hierzu natürlich auch die Gewinnung von genügend qualifiziertem Personal zählt. Aber auch hier ist eine Arztquote – es ist klar, wie hoch sozusagen die Belastung in den Krankenhäusern ist – eher ein Pro, damit Ärztinnen und Ärzte tatsächlich wissen, sie können hier gut ihren Dienst verrichten. Ich will es also in aller Deutlichkeit auch noch einmal sagen: Das Problem des Fachkräftemangels lösen wir nicht, indem wir Mindestqualitätsvorgaben einfach abschaffen, ganz im Gegenteil. Jetzt will ich noch einmal ganz kurz, Herr Zippel, auf den Antrag eingehen und auf die Begründung und auch auf das, was Sie jetzt hier in der Debatte erwähnt haben. Sie haben all die negativen Äußerungen in der einen Anhörung jetzt hier zitiert, die Ihrem Antrag entgegenkommen, aber Sie haben nicht darüber gesprochen, dass tatsächlich auch von vielen gesagt wurde, es ist wichtig, dass wir Mindestqualitätsanforderungen haben, es ist wichtig, dass wir hier entsprechende Personalvorgaben haben, und es muss weiterentwickelt werden. Dabei sind wir uns auch einig. Aber diese positiven Äußerungen haben Sie leider nicht zitiert und das finde ich, ehrlich gesagt, an der Stelle nicht ganz redlich. (Beifall DIE LINKE) Was die Frage des Nebeneinanders von Qualitätsund Strukturvorgaben angeht, will ich hier daran erinnern, dass im letzten Jahr auf Bundesebene Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt wurden. Das sind Personalqualitätsvorgaben und die bestehen parallel zu den Vorgaben des G-BA. Also weiß man ganz genau, dass es notwendig und wichtig ist. Wir haben gesehen, dass die Belastungen der letzten Jahre dazu geführt haben, dass hier eben auf Kosten des Fachpersonals medizinische Behandlungen umgesetzt und durchgeführt wurden. Das geht eben nicht mehr. Deswegen gab es die Einführung einer Pflegepersonaluntergrenze und auch die Arbeit daran, tatsächlich Pflegepersonalschlüssel einzuführen, die sich am Bedarf orientieren. Die Kritik des Nebeneinanders ist so, denke ich, an der Stelle nicht mehr tragbar. Das müssen Sie selbst feststellen, da ist ja auch die Bundesregierung auf einen anderen Weg gekommen. Die Vorgaben und die Erfahrungen der Verordnung – das habe ich Ihnen auch schon letztes Jahr im Ausschuss gesagt – werden derzeit mit Vertretern der Krankenhäuser und der Kostenträger unter der Federführung meines Ministeriums evaluiert. Aufgrund der Pandemie haben sich die Beratungen verzögert. Ich kann Ihnen aber vom aktuellen Stand berichten, dass keiner der Beteiligten, ganz besonders eben auch nicht die Leistungserbringer, die Personalvorgaben insgesamt abschaffen möchte. Diskutiert werden vielmehr angepasste Vorgaben für bestimmte Fachgebiete, in denen zum Beispiel typischerweise nicht rund um die Uhr eine ärztliche Versorgung der Patientinnen und Patienten notwendig ist, wie etwa in der Nuklearmedizin oder in der Strahlentherapie. Und, Herr Hartung, bei der HNO streiten wir uns noch immer, da haben die Fachgesellschaften eine andere Meinung. Aber das ist ja genau die Möglichkeit der Evaluierung mit den Fachgesellschaften, da gemeinsam vielleicht auf einen Kompromiss oder auf den gemeinsamen Weg zu kommen. Diese Diskussionen, die wir jetzt im Ministerium führen, sind deswegen so wichtig, weil sich hier die verschiedenen Facharztgruppen auch noch mal mit einbringen können. Aber ich will es noch mal betonen: Niemand, der jetzt an der Evaluierung/an dem Diskussionsprozess beteiligt ist, hat die Abschaffung der Qualitätsvorgaben hier eingefordert. Und, wie gesagt, im Gegenteil, die Landesärztekammer hat sich positiv zur Facharztquote geäußert, die Fachgesellschaften befürworten auch diese Quoten und es wurde eben nicht über einen Kamm geschert, deswegen hat es zum Teil so lange mit der Antwort auf die Anträge auf Ausnahmen gedauert, weil wir das eben nicht am Ministeriumstisch gemacht haben, sondern weil wir die Landesärztekammer gemeinsam mit den Fachgesellschaften gebeten haben, uns bei der Beurteilung der Anträge zu unterstützen. Das wurde sehr genau genommen und zum Teil wurde es auch noch mal in anderen Bundesländern geprüft, damit es hier gar nicht zu Interessenkonflikten oder Ähnlichem kommen kann. Zum Krankenhausplan, Herr Montag, nur ganz kurz: Der letzte Krankenhausplan ist genau auf Grundlage eines Gutachtens zu Bedarfen in den Regionen entstanden. In diesem Gutachten wurde eben genau danach geschaut, wie die Regionen aufgestellt sind, wie sich beispielsweise die Demografie entwickelt, also welche Altersgruppen besonders berücksichtigt werden müssen. Nach diesen Kriterien wurden dann auch die Bedarfe für entsprechende Fachabteilungen aufgestellt und den Krankenhäusern entsprechende Betten auch zugeteilt. Dass wir hier an der Stelle weiterkommen müssen, was die sektorenübergreifende Planung angeht, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber – es wurde schon erwähnt – durch diese verschiedenen Finanzierungen, die verschiedenen Verantwortlichkeiten im Gesundheitssystem, die verschiedenen Planungen und auch Interessen ist es relativ schwierig und das Problem mit den § 90-Gremien haben alle Bundesländer und es gibt manchmal die Möglichkeit, in kleineren Regionen und Planungsbereichen hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Aber um tatsächlich da übergreifend etwas zu erreichen, müssen auch auf Bundesebene hier noch mal andere Weichen gestellt werden und die Diskussion findet ja derzeit auch statt. Und ein Letztes, was die Kontrolle angeht: Es gibt eben sehr wohl die Kontrollen, Herr Zippel. Denn die Krankenkassen können, wenn die Krankenhäuser ihre Leistungen abrechnen, nämlich ganz genau darauf schauen, wie entsprechende Quoten in den Krankenhäusern auch umgesetzt wurden, und die Kassen sind wirklich die Letzten, die sich hier davor scheuen würden, genau in diesen Bereich zu schauen, weil sie auch ein Interesse daran haben, dass die Leistungen, die sie finanzieren, auch entsprechend erbracht werden. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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