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Torsten Czuppon

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Wie sagte einst der französische Lyriker und Politiker Alphonse de Lamartine? „Das Gewissen ist das Gesetz aller Gesetze.“ Bei der heutigen zweiten Lesung unseres Gesetzentwurfs möchte ich Sie in dieser enorm wichtigen Angelegenheit für Thüringen genau daran erinnern. In der Plenardebatte am 19. Juni haben einige Abgeordnete hier erkennen lassen, dass sie das Problem fehlender ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger nicht kennen oder sie dieses Problem offensichtlich nicht verstehen. Wie kann es sonst sein, dass Frau Marx von der SPD hier am Thema vorbei auf eine bestehende Lohnfortzahlung von privaten Arbeitgebern bei Feuerwehreinsätzen abzielt. Denn genau darum geht es in unserem Gesetzentwurf nicht. Das ist der beste Beweis, dass Sie, Frau Marx, sich nicht eingehend mit der Materie beschäftigt haben. Oder zum Beispiel der Herr Dittes von der Linken, der meiner Fraktion Streichungsabsichten für die Feuerwehrausgaben bei den Beratungen des Haushalts für 2020 vorgeworfen hat. Weit gefehlt, Herr Dittes. Es war die Fraktion der AfD, die bei den Haushaltsberatungen 6 Millionen Euro mehr für die Feuerwehrrente verlangt hat. (Beifall AfD) Wie steht es eigentlich um die am 2. April ausgelaufene Förderrichtlinie für Fahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser, Führerscheine in Thüringen? Auf welcher Grundlage wurden in den letzten Wochen, es sind jetzt schon drei Monate, Bescheide dazu erlassen? Ich denke, da konnten keine Bescheide erlassen werden, Beispiele gibt es hier noch wie Sömmerda, aber ich habe wenig Zeit. Warum ist die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung immer noch nicht verlängert oder erneuert? Stellen Sie sich endlich der Realität. Die vor dem Landtagswahlkampf 2009 von der damaligen CDUAlleinregierung eingeführte Feuerwehrrente allein hat nicht zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamts in den freiwilligen Feuerwehren geführt. Dazu noch mal die Zahlen, die ich schon genannt hatte: 2009 gab es 42.500 Einsatzkräfte in den freiwilligen Feuerwehren, 2018 nur noch 33.780. Das ist ein Rückgang um fast ein Viertel und eine alarmierende Zahl. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf Rahmenbedingungen schaffen, die es gerade kleineren Gemeinden und Städten ermöglichen, ausreichend ehrenamtliches Feuerwehrpersonal vorzuhalten. Dies geht nur, wenn wir die örtlichen privaten Arbeitgeber der Feuerwehrangehörigen, also die Handwerksbetriebe, Kleinunternehmer usw., finanziell entlasten. (Beifall AfD) Denn was nützt dem privaten Arbeitgeber die von Frau Marx angeführte Lohnfortzahlung, wenn er bei der Wertschöpfung seiner Firma während des Feuerwehreinsatzes durch nicht mit Personal besetzte Baustellen oder Produktionsstätten Einbußen hinnehmen muss? Genau diesem Problem wollen wir mit unserem Gesetzentwurf abhelfen. Es ist höchste Zeit, ehrenamtliche Feuerwehrangehörige ortsnah bei ihren freiwilligen Feuerwehren zu halten, dass deren private Arbeitgeber endlich angemessen für den Wertschöpfungsverlust mit einem freiwilligen Zuschuss zu den monatlichen Kosten zur Sozialversicherung entlastet werden. (Beifall AfD) An diesen soll neben der Stadt und Gemeinde dann auch der Freistaat Thüringen mit einem Pauschalbetrag im jeweiligen Einzelfall beteiligt werden, was dann noch durch die Landesregierung durch Rechtsverordnung zu regeln wäre. Auch abschließende Bestimmungen zur rechtssicheren Festsetzung des Katastrophenfalls in Thüringen sind zu treffen, zumal der Katastrophenfall nach den Gesetzentwürfen sowohl der Regierungsfraktionen als auch von CDU und FDP nun Einzug in die Thüringer Kommunalordnung halten soll. Wir haben in Thüringen einen seit Jahren mit 3 Millionen gefüllten Katastrophenschutzfonds, aber wann wird schon einmal der Katastrophenfall festgesetzt? Selten bis nie, wofür allein schon der seit Jahren nicht in Anspruch genommene Katastrophenschutzfonds spricht. Lassen Sie uns den Landräten und Bürgermeistern rechtssichere Regelungen zur Festsetzung des Katastrophenfalls an die Hand geben, dann bleiben die Gemeinden oder Städte gerade bei Regen- oder Sturmunwettern nicht mehr auf den Kosten Dritter, insbesondere auch den Einsatzkosten benachbarter Feuerwehren, sitzen. „Das Gewissen ist das Gesetz aller Gesetze.“ Mit diesem eingangs bereits zitierten Spruch appelliere ich an Ihr Gewissen, verehrte Abgeordnete, und bitte Sie alle stellvertretend für unsere freiwilligen Feuerwehren aus sachlichen Gründen um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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