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Uwe Thrum

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes

Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, da es heute auch hier um das Schleizer Krankenhaus ging und das thematisiert wurde, möchte ich gern noch mal dazu Stellung nehmen. Es ist nicht nur die Facharztquote, die den kleinen Krankenhäusern zu schaffen macht. Es ist das gesamte Thüringer Krankenhauswesen, das dringend reformiert werden muss. Das ist ganz klar. Seit Monaten kämpfen wir in Schleiz um den Erhalt des Standorts nach den Vorgaben des 7. Thüringer Krankenhausplans. Da ist für das Schleizer Krankenhaus auch die Station für Frauenheilkunde und Geburtshilfe festgeschrieben. Die Hoffnungen des Arbeitskreises waren auf die Landesregierung gerichtet, jedoch lässt das zuständige Gesundheitsministerium im Krankenhausplan eine Lücke. Unter 5.1 wird erläutert, dass die Geburtsstation schließen kann, ohne dass der Versorgungsauftrag entzogen wurde. Es wird lediglich auf das Fehlen der Geburtsstation im Feststellungsbescheid hingewiesen. Es sind so viele Sachen, die hier dringend reformiert werden müssen, wenn uns die ländlichen Krankenhäuser wirklich etwas wert sind. Natürlich gehört auch dazu, dass wir bundesweit über das DRG-System reden. Die Fallpauschale gehört dringend besprochen. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht und ich bitte Sie, die CDU-Fraktion, auch hier im Landtag: Macht entsprechend Druck auf eure Kollegen im Bund, damit dieser Antrag schnellstmöglich erledigt wird, besprochen wird und es hier eine Verbesserung zum Wohl der ländlichen Krankenhäuser gibt. (Beifall AfD) Im Sinne einer guten Bevölkerungsentwicklung und zum Wohl der jungen Mütter brauchen wir im Saale-Orla-Kreis eine Geburtsstation. Das ist noch mal der große Appell an das Gesundheitsministerium: Den vielen Worten müssen endlich Taten folgen! Danke schön. (Beifall AfD)

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