Madeleine Henfling
Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, bevor ich zu dem Inhalt komme, lassen Sie mich kurz auf das eingehen, was Herr Bergner hier gerade gesagt hat. Herr Bergner, wir haben die Sachen, die in der Akut-Situation für die Thüringer Kommunalordnung in Bezug auf die Corona-Krise relevant und wichtig sind, im Mantelgesetz geregelt. Das sind unterschiedliche Verfahren, von denen wir gerade sprechen. Wir hatten darum gebeten, als wir das Mantelgesetz diskutiert haben, dass wir eben nicht die komplette Thüringer Kommunalordnung aufmachen, sondern nur die Sachen, die akut geregelt werden müssen. Die Lage hatte sich dann relativ zügig entspannt und viele der Gremien haben wieder getagt. Deswegen haben wir uns insbesondere bei etwas komplizierteren Fragen – da muss man ehrlicherweise sagen, Herr Bergner, auch Ihre Fraktion hat keine wirklich schlüssigen Antworten auf die Fragen beispielsweise der Öffentlichkeit etc. pp. auf den Tisch gelegt, die so valide sind, dass man sie tatsächlich ohne Probleme in die Thüringer Kommunalordnung …
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Das sagen
Sie jetzt, das haben Sie nicht im Ausschuss gesagt!) Das sage nicht nur ich, das sagen zum Beispiel auch der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag. Es ist nicht meine Einzelmeinung, sondern da haben durchaus alle gesehen, dass das nicht trägt, was Sie da vorgeschlagen haben. Wir haben in den Diskussionen festgestellt, dass die Fragen deutlich stärker erörtert werden müssen, und dass wir da eine auch gesetzeskonforme Regelung hinbekommen, die das trifft, was wir haben wollen, braucht halt ein bisschen. Wir wollen jetzt unsere Vorschläge mit in die Anhörung zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung geben. Herr Bergner, es steht Ihnen frei, das ebenfalls zu tun. Ich verstehe da Ihre Anmerkung nicht. Wir haben umfangreiche Änderungen am Kommunalrecht vorgeschlagen. Die Regelungen für Gemeinden gelten entsprechend auch für die Kreise. Gleiches gilt für die doppische Regelung. Wenn ich das jetzt so ein bisschen vortrage: Wir haben zum Beispiel das Thema „Einwohnerfragestunde“ angefasst, wir haben die Frist für Veröffentlichungen von Satzungen angefasst, wir haben die Bürgermeister und Landräte nicht mehr automatisch als Ratsvorsitzende dort drinstehen, wir haben Soll-Bestimmungen zur finanziellen Unterstützung von Fraktionen ab 6.000 Einwohnern drinstehen und wir haben die Aufhebung der Beschränkungen des Hauptausschusses drin. Wir haben einen Rechnungsprüfungsausschuss ab 10.000 Einwohnern aufgenommen, wir haben eine Soll-Bestimmung – das ist uns als Grüne ganz besonders wichtig – zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Wir haben Fraktionen ohne Sitz in Ausschüssen, wo Mitglieder beratende Stimme mit Antragsrecht haben können. Wir haben die Berichtspflicht im übertragenen Wirkungskreis, die Einschränkung der Eilentscheidungsrechte. Wir haben ganz viele unterschiedliche Fragen auch der Aufsichtsräte und des Gemeinderats geklärt. Von daher ist das ein sehr umfängliches Werk. Wenn ich jetzt versuchen würde, Ihnen in 5 Minuten zu jedem Paragrafen, den wir da angefasst haben, etwas zu sagen, würden wir das definitiv nicht schaffen. Als Rot-Rot-Grün wollen wir die Gelegenheit nutzen, diese Thüringer Kommunalordnung umfassend anzupassen. Frau Präsidentin, könnten Sie um Ruhe bitten, da Herr Braga da die ganze Zeit vor sich hin sinniert?
