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André Blechschmidt

Die Linke 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags

Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, ich sage ausdrücklich auch: Herr Rudy, im Wissen, dass er nicht da ist. Er hat in seinem Beitrag mit Blick auf Europa einige Problematiken angesprochen, was Legitimation von europäischen Einrichtungen anbetrifft. Vielleicht gibt man ihm mal den Tipp, dann im Protokoll nachzulesen, was zu diesem Punkt gesagt worden ist. Ja, es ist ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Die Linke, CDU, SPD, Grüne und FDP. Hier geht es ausschließlich um die Umsetzung des europäischen in thüringisches Recht. Das Europäische Parlament – und da mein erster Hinweis an Herrn Rudy: demokratisch legitimiert – und der Rat der Europäischen Union haben die Mitgliedstaaten verpflichtet, in zukünftigen Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen zu achten, die geeignet sind, die Berufsfreiheit zu beschränken – also die Freiheit, einen Beruf zu wählen und auszuüben. Diesbezüglich waren die Mitgliedstaaten bereits mit der Richtlinie 2005/36 aufgefordert worden, die jeweiligen Verfahren der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei sogenannten reglementierten Berufen zu evaluieren. Hierbei sind nach Einschätzung des Europäischen Parlaments und des Rates der EU Mängel hinsichtlich der Kriterien bei Prüfung der Verhältnismäßigkeit zutage getreten, denen nunmehr mit der Richtlinie 2018/958 begegnet werden soll. Ziel der besagten Richtlinie ist es, einen einheitlichen und verlässlichen Rechtsrahmen für die Durchführung von Verhältnismäßigkeitsprüfungen bei der Änderung oder der Neueinführung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu schaffen. So soll dem in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegten und garantierten Recht der Berufsfreiheit Rechnung getragen und die Vergleichbarkeit der Regelungen im gesamten europäischen Binnenmarkt gewährleistet werden. Besagte reglementierte Berufe sind dabei in der Richtlinie 2005/36 bereits legal definiert. Dort heißt es in Artikel 3 Abs. 1 Buchstabe a: „,reglementierter Beruf‘ ist eine berufliche Tätigkeit oder eine Gruppe beruflicher Tätigkeiten, bei der die Aufnahme oder Ausübung oder eine der Arten der Ausübung direkt oder indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist; eine Art der Ausübung ist insbesondere die Führung einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über eine bestimmte Berufsqualifikation verfügen.“ Meine Damen und Herren, wenn Sie sich diese Definition vor dem geistigen Auge noch einmal geben, werden Sie feststellen: Das betrifft eine Vielzahl der in unserem Land ausgeübten Berufe und nicht in allen Fällen liegt die Kompetenz, Regelungen zu erlassen, allein auf der Bundesebene. Gerade im Bereich der Ausbildung im Rahmen der Hochschulen – erinnert sei hier nur an Lehrer und Juristen – liegt die Gesetzgebungskompetenz bei uns. Gleiches gilt auch für den Bereich der schulischen Berufsausbildung. Somit sind auch die Länder angehalten, die Richtlinie im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zu berücksichtigen und entsprechende Regelungen eines eigenen Verfahrensrechts zu überführen. Die Geschäftsordnung des Thüringer Landtags enthält die entsprechenden Verfahrensregeln, die wir uns als Parlament gegeben haben, um Rechtsvorschriften zu erlassen. Der vorliegende Antrag stellt daher die Umsetzung und Berücksichtigung der europäischen Vorgaben im zukünftigen Gesetzgebungsverfahren in Thüringen sicher. Mit Blick auf die in Artikel 13 der Richtlinie normierte Umsatzfrist bis zum 30. Juli 2020 ist dies auch allerhöchste Zeit. Meine Damen und Herren, mit dem hier vorliegenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird konkret mit Einführung eines Paragrafen die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der Geschäftsordnung verankert. Die inhaltlichen Anforderungen an diese Prüfung, wie sie sich aus der Richtlinie ergeben, werden zudem in Form einer weiteren Anlage zur Geschäftsordnung weitgehend wortgetreu übernommen und sind damit Maßstab der zukünftigen Prüfung. Aus Sicht der einreichenden Fraktionen wird damit der Verpflichtung zur Umsetzung des thüringischen Rechts vollumfänglich Genüge getan. Daher bitte ich Sie schon jetzt an dieser Stelle bei der Einbringung um die Zustimmung zur Änderung der Geschäftsordnung. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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