René Aust
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist eine zivilisatorische Errungenschaft, dass Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen an einem Alltag teilnehmen können und zunehmend teilnehmen können, der eigentlich im Wesentlichen noch immer ausgerichtet ist auf Menschen und an Menschen, die nicht mit diesen körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen leben. Darum begrüßen wir sehr ausdrücklich die Initiative der Christdemokraten, hier zu Verbesserungen beizutragen, beispielsweise indem auch moderne Aspekte eingebracht werden, wie auch dafür zu sorgen, dass die digitale Barrierefreiheit geschaffen wird. Wir begrüßen es auch, dass beispielsweise Prüf- und Beanstandungskompetenzen des Landesbeauftragten für Behinderte in Übereinstimmung gebracht werden. Wir haben allerdings zwei wesentliche Kritikpunkte an diesem Gesetzentwurf. Das ist zum einen, dass in § 21 Abs. 1 das Prozedere verändert werden soll, zu Beginn einer Legislaturperiode den Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen zu wählen. Das hat sich aus unserer Sicht bewährt und darum verstehen wir nicht, warum dieses Verfahren geändert werden soll. Eine Erweiterung des Gremiums auf mehr als zwölf Mitglieder kann man prüfen, da die Nachfrage tatsächlich groß ist. Das wurde in der konstituierenden Sitzung des Landesbehindertenbeirats am 1. Juli 2020 deutlich. Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist, dass man nun den Kommunen vorschreiben möchte, Beauftragte zwangsweise einzuführen, denn die Kommunen haben daran selbst ein Interesse. 21 Prozent der über 65-Jährigen sind schwerbehindert. Insofern haben auch die Kommunen ein Interesse daran, ihr Angebot für ebendiese Bürger auszuweiten und zu verbessern. Darum gefällt es uns nicht, dass beispielsweise mit dieser verpflichtenden Einführung kommunaler Beauftragter beispielsweise nur von Projektförderung die Rede ist. Wir wollen, dass die Kommunen in eine Lage versetzt werden, in der sie ihre eigenen Wünsche, nämlich solche kommunalen Beauftragten einzuführen, aus eigener Kraft stemmen können. Da reichen Projektförderungen nicht aus, sondern da muss es eine dauerhafte Lösung geben.
(Beifall AfD)
Darum werden wir Ihrem Antrag, das Ganze an den Sozialausschuss zu überweisen, zustimmen und freuen uns dann auf die Debatte. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall AfD)
