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Beate Meißner

CDU 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – Verbesserung der Barrierefreiheit und Stärkung des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, sehr geehrte Zuschauer im Netz, der eine oder andere wird sich fragen, warum die CDU-Fraktion heute die Änderung eines Gesetzes einbringt, das in Thüringen noch nicht mal ein Jahr Gültigkeit hat. Das Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wurde im vergangenen Jahr verabschiedet. Man muss ganz ehrlich sagen: Dass es erst im letzten Jahr dazu kam, hat eine lange Geschichte. Ich gestehe gern ein, dass es auch Vorgängerregierungen schwergefallen ist, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Aber das Gesetz, so wie es im Jahr 2019 verabschiedet worden ist, hat leider einige Lücken hinterlassen, die durch die Gesetzesverabschiedung nicht geschlossen werden konnten. Insbesondere bezüglich des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen sind einige Punkte offen geblieben, die wir jetzt als CDU-Fraktion mit unserem Gesetzentwurf aufgreifen und notwendigerweise ändern wollen. Ich will an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass wir uns da im Einklang mit den Forderungen des Landesbehindertenbeauftragten befinden, der sich in einem Brief an uns gewandt hat und dort – ich darf zitieren – formuliert hat: Diese Punkte, die für meine Arbeit essenziell und zunehmend existenziell werden, müssen einer Lösung zugeführt werden. – Deswegen haben wir diese in einen Gesetzentwurf gepackt und haben darüber hinaus aber auch noch Änderungen aufgenommen, die wir im vergangenen Jahr im Gesetzgebungsprozess als CDU-Fraktion bereits erfolglos versucht haben einzubringen. Ich möchte jetzt hier in dieser Begründung nur auf die zwei wichtigsten Inhalte unseres Gesetzesvorhabens eingehen. Das ist zum einen die Einrichtung einer Landesstelle für Barrierefreiheit. Barrierefreiheit ist ein Thema, das nicht nur Menschen mit Behinderungen in Thüringen betrifft, sondern auch die Seniorinnen und Senioren sowie Familien. Letztendlich geht es hierbei auch nicht nur um bauliche Barrierefreiheit oder Fragen der Verkehrsbarrierefreiheit, sondern auch um Fragen der Digitalisierung und des barrierefreien Internets. All diese Fragen wollen wir in der Landesstelle für Barrierefreiheit bündeln. Unser Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen leistet hier schon eine hervorragende Arbeit, aber seine Kapazitäten sind beschränkt, und mit einer Landesstelle könnte man ihm nicht nur personell den Rücken stärken, sondern auch für all diejenigen, die im Freistaat Thüringen in diesem Bereich Fragen haben, eine Ansprechstelle schaffen, wo mit hohen Maßstäben diesen Fragen Antworten entgegengesetzt werden können. Und das ist längst überfällig. Wenn schon der Behindertenbeauftragte von sich aus sagt, dass er Unterstützung braucht, sollten wir dieser nachgehen. Denn wenn man frühzeitig bei baulichen Vorhaben nach entsprechenden fachlichen Vorgaben Barrierefreiheit herstellt, dann spart man sich am Ende einen möglichen Mehraufwand und damit verbundene höhere Kosten. Ein zweiter Punkt, den unser Gesetzentwurf beinhaltet, ist die Veränderung der Besoldungsgruppe für den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen – ein Punkt, auf den wir bereits im Gesetzgebungsverfahren im letzten Jahr deutlich hingewiesen haben. Denn mit dem letztes Jahr durch die Mehrheit von Rot-Rot-Grün verabschiedeten Gesetz ist es so, dass der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen der einzige Beauftragte in diesem Land ist, der mit einer A16 besoldet wird, und das vor dem Hintergrund, dass er sich als Beauftragter ja für die Menschen einsetzt, die Behinderungen haben und damit nicht benachteiligt werden sollen. Wir wollen, dass der Behindertenbeauftragte ebenso wie alle anderen Beauftragten auch mit der Besoldungsgruppe B3 entlohnt wird und damit genauso wie der Aufarbeitungsbeauftragte, der Bürgerbeauftragte oder wie jetzt kürzlich die neu eingestellte Gleichstellungsbeauftragte. Das heißt also im Endeffekt, viele gute Sachen zur Stärkung der Menschen mit Behinderungen, aber auch deren Vertretung hier auf Landesebene. Das zunächst zur Begründung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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