Raymond Walk
Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zunächst voranstellen: Unsere Kommunen leisten seit Monaten einen enormen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Krise, sind Stabilitätsanker und brauchen deshalb auch unsere volle Unterstützung. Die Krise – das wissen wir – betrifft alle Städte, Gemeinden und Landkreise, seien sie nun finanzstark oder eben finanzschwach. Allein in Thüringen werden für das laufende Jahr Mindereinnahmen in Höhe von 991 Millionen Euro beim Land prognostiziert und noch einmal 241 Millionen Euro bei den Kommunen. Insgesamt ergibt das also ein Defizit von 1,23 Milliarden Euro – und das allein in Thüringen. Das alles zeigt, dass die Kommunen vor ganz besonderen und enormen Herausforderungen stehen und zahlreiche Probleme zu lösen haben. An dieser Stelle will ich mich gern – ich denke, auch im Namen des Hohen Hauses – für die geleistete Arbeit und den unermüdlichen Einsatz während der letzten Monate bei allen Thüringer Kommunen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit bedanken. Herzlichen Dank dafür.
(Beifall CDU)
Die Corona-Pandemie verstärkt die Erkenntnis, dass sich die Menschen in Ausnahmesituationen wie dieser vor allem auf ihre Kommunen verlassen können. Und nun sollten wir auch hier im Plenum zeigen, dass die Kommunen sich auf uns als Gesetzgeber verlassen können. Wir sollten zeigen, dass wir die Kommunen nicht mit überflüssigen zusätzlichen Gesetzesänderungen konfrontieren und ihnen damit ganz real die Arbeit vor Ort erschweren. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich mit der notwendigen Klarheit formulieren. Kollege Bergner hat es mit einem „unkollegialen Akt“ ganz gut und betreffend beschrieben. Mit Verlaub: Der heute vorliegende Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün widerspricht elementar dem eigentlichen Ansinnen des Thüringer Mantelgesetzes. Damals ging es darum, die Thüringer Kommunalordnung für besondere Ausnahmesituationen – sozusagen pandemiebedingt – anzupassen. Davon sind wir bei diesem Gesetzentwurf leider meilenweit entfernt.
(Beifall CDU)
Im Rahmen der Diskussion zum Mantelgesetz hatten wir uns ja ursprünglich darauf verständigt, nur die Dinge anzupacken, die unbedingt und zwingend erforderlich sind, um auch so vorbereitet zu sein für eine weitere Infektionswelle. Deswegen sollte es damals im Kern darum gehen, die Änderungen in der Thüringer Kommunalordnung lediglich schlank zu gestalten, um eine verstärkte Einbindung der kommunalen Gremien und Mandatsträger – das war das eigentliche Ziel – rechtssicher zu gewährleisten. Ich sage es ganz klar: Mit diesem Regelungswerk, insgesamt 38 Seiten, wird der Bogen von Rot-Rot-Grün maßlos überspannt.
(Beifall CDU, FDP)
Insgesamt sollen durch die beabsichtigten Änderungen vier Gesetze und über 50 Paragrafen angepasst und geändert werden. Von einem ernsthaften Pandemiebezug kann also überhaupt keine Rede mehr sein. Vielmehr wirkt es so – da bin ich bei Kollegen Bergner –, dass man durch die Gesetzesänderung rot-rot-grüne Wunschprojekte und Wahlversprechen im Hauruckverfahren hier im Landtag durchboxen will. Ich finde, das ist der falsche Weg, aber der Gesetzentwurf liegt jetzt vor und wir werden im Ausschuss dann auch das Richtige dazu entscheiden.
(Unruhe DIE LINKE)
Lassen Sie mich noch erwähnen, dass sehr viele von uns auch kommunalpolitisch aktiv sind. Wir haben hier vier Bürgermeister in unseren Reihen, die man dann auch noch mal fragen kann, was sie von diesen Vorschlägen halten. Wir wissen ja, dass jeder, der kommunalpolitisch vor Ort aktiv ist, ganz genau weiß, dass es ohnehin schwierig genug ist, Menschen für kommunalpolitische Ehrenämter zu gewinnen. Ich frage mich, ob wir diesen gewählten Verantwortungsträgern die Arbeit ernsthaft auch noch unnötig durch das Aufblähen von Gremien und durch Bürokratie dann insgesamt erschweren müssen.
(Beifall FDP)
Ich denke, die Antwort liegt auf der Hand: Das müssen wir nicht und das wollen wir auch nicht. Ich will noch mal zusammenfassen, was für uns immer Maßstab der Entscheidung war und auch bleiben wird. Bei jeder Änderung von Gesetzen – das betrifft insbesondere auch hier die Thüringer Kommunalordnung – sind folgende Grundsätze und Rahmenbedingungen stets zu berücksichtigen – es sind insgesamt fünf Punkte –: Erstens muss doch zunächst einmal klar ein Änderungsbedarf festgestellt werden. Im zweiten Schritt muss es darum gehen, dass die Verbesserungen auch real nicht nur definiert sind, sondern auch klar ist, was wir mit der Änderung ganz konkret erreichen wollen. Der dritte Punkt: Bei solch umfangreichen Änderungen geht Gründlichkeit immer vor Schnelligkeit anstelle eines Hauruckverfahrens. Punkt 4: Die Praxistauglichkeit ist ein weiterer Punkt, den ich gern ansprechen will, denn das Ganze muss im Lichte derer betrachtet werden, die vor Ort die ganzen Dinge umsetzen müssen. Also, hält die Gesetzgebung dem Praxistest stand? Und letzter Punkt ist nicht zuletzt die kommunale Selbstverwaltung, die ja immerhin einen Verfassungsrang besitzt. Wir wollten unseren Kommunen – das ist meine Auffassung – bei allem notwendigen Änderungsbedarf und auch Änderungswillen immer die notwendigen Freiräume und damit die Luft zum Atmen lassen, damit sie am Ende noch in der Lage sind, ihre wichtige Arbeit vor Ort leisten zu können.
(Beifall CDU)
Die von mir beschriebenen Maßstäbe gelten natürlich auch heute, und damit komme ich langsam zum Schluss. Was wir wollen – und das muss doch Ziel und Anspruch von uns allen sein –, ist Folgendes: Wir wollen doch kein Mehr an Bürokratie und Verwaltungsaufwand, sondern genau das Gegenteil, und wir wollen kein Mehr an Einengung der Handlungsspielräume vor Ort, sondern mindestens eine Beibehaltung, bestenfalls sogar eine Erweiterung, der Spielräume in den lokalen Bereichen vor Ort. Das Ganze hat selbstverständlich auch etwas mit Vertrauen und mit Zutrauen in unsere kommunalen Verantwortungsträger zu tun, und das ist das, was uns gerade von dem rot-rot-grünen Ansatz unterscheidet. Wir können ja – ich habe es eben erwähnt – unsere ehrenamtlichen Bürgermeister, die im Haus vertreten sind, mal fragen, wie ihre Position zu den Dingen ist. Ich will abschließend noch darauf hinweisen, dass wir selbstverständlich einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen werden. Dort liegen ja bereits die zwei Entwürfe von den Kollegen der FDP und unserer Fraktion. Ich freue mich jetzt schon auf die Diskussion und Erörterung mit den Spitzenverbänden. Mit Blick auf die öffentlichen Äußerungen des Gemeinde- und Städtebundes wird das sicherlich spannend werden. Ich will es noch mal in Erinnerung rufen: Der Geschäftsführer erklärte vor wenigen Tagen, also am 11. Juli, im „Freien Wort“: „Wir sollten nicht versuchen, Punkte zu ändern, damit sie in eine bestimmte Ideologie hineinpassen.“ Zudem kritisierte der Geschäftsführer die Verteufelung der mittelbaren Demokratie. Insofern – ich erwähnte es – freue ich mich auf eine spannende, erlebnisreiche Erörterung im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss. Ich bedanke mich.
(Beifall CDU)
