Prof. Dr. Hoff
Fragestunde
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Montag beantworte ich für die Landesregierung wie folgt – ich beantworte die Fragen 1 und 3 im Zusammenhang –: Thüringen ist im Hinblick auf moderne Verwaltung im Kanon der anderen Bundesländer zum jetzigen Zeitpunkt, wie Sie feststellen, zwar nicht Vorreiter, gleichwohl ist das Ziel, zur Vorreitergruppe zu gehören, möglicherweise ambitioniert und trotzdem ein Maß, an dem wir uns auch künftig messen lassen wollen. Einen Vergleich mit anderen Bundesländern braucht Thüringen nicht zu scheuen. Jetzt ist natürlich trotzdem die Frage, worin die einheitliche Maßeinheit besteht, um zu der Bewertung zu kommen. Die gibt es ja derzeit nicht. Also es gibt keine Messeinheit, die die Vorreiterstruktur bei der Verwaltungsmodernisierung tatsächlich misst. Insofern wäre das vielleicht eine Aufgabe, die wir auch in diesem Parlament mit der Landesregierung gemeinsam diskutieren sollten, Indikatoren aufzustellen, auf deren Grundlage dann auch der Abstand Thüringens nach vorne und nach hinten zu anderen Bundesländern zu messen wäre. Zu Frage 3: Da fragen Sie, ob die Landesregierung weiterhin das Ziel verfolgt. Ja, das tun wir. Das habe ich deutlich gemacht. Und wir sehen auch unseren Auftrag als Landesregierung darin, die Thüringer Verwaltung moderner werden zu lassen. Das ist und bleibt das erklärte Ziel der Landesregierung. Dazu gehört auch die Bereitstellung sicherer und digitaler Verwaltungsleistungen, nicht nur, aber auch dieser Verwaltungsleistungen als ein Beitrag zur Verwaltungsmodernisierung, zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung. Wir sehen auch das Potenzial, hier noch besser zu werden. Die E-Government-Angebote müssen sich weiterhin in ihrer Vielfalt an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der öffentlichen Verwaltung ausrichten. Und es besteht die Notwendigkeit, einen Mehrwert mit bzw. durch den Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zu schaffen. Das Onlinezugangsgesetz ist dafür ein wesentliches Instrument, in dem Thüringen, aber auch alle Bundesländer unter stetiger Einbindung der Ressorts und der jeweiligen Kommunen Verwaltungsleistungen bis zum 31. Dezember 2022 elektronisch anzubieten haben. Wir setzen die Ziele der Strategie durch den fortzuschreibenden Aktionsplan 2019 zur Umsetzung der Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen um. Die zahlreichen Ziele, die in dieser Strategie und im Aktionsplan festgelegt sind, sind sowohl zentral gesteuert durch das Thüringer Finanzministerium und den CIO als auch dezentral durch die einzelnen Ressorts umzusetzen. Zu Frage 2, welche Teile der Landesregierung für welche Inhalte der Modernisierung der Verwaltung in Thüringen die Verantwortung tragen, muss ich jetzt im Rahmen der Beantwortung einer Mündlichen Anfrage und dem dafür angemessenen Zeitrahmen – ja, die Frage ist komplex gestellt – vielleicht nur so antworten: Verwaltungsmodernisierung betrifft alle Ressorts und Behörden in gleicher Weise. Die Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien ergeben sich aus dem Beschluss der Landesregierung über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien nach Artikel 76 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Sie haben dann die Frage 4 gestellt. Im FIM-System werden anhand gesetzlicher Leistungsansprüche in einem einheitlichen Redaktionssystem Prozesse zur Leistungsgewährung formal definiert, die zur Leistungsbearbeitung erforderlichen Daten identifiziert und Leistungsbeschreibungen in einem formalen Konzept gefertigt. Die Ergebnisse stellen sodann die Grundlage für die Entwicklung elektronischer Antragsverfahren dar. Die FIM-Redaktion soll durch Bereitstellung standardisierter Informationen die Erzeugung elektronischer Antragsverfahren unterstützen und erleichtern. Was sie derzeit tut, ist, Regelungen im Landes- und Kommunalrecht zu erschließen, die Verwaltungsleistungen zum Gegenstand haben. Daneben soll die Redaktion auch die Bundesredaktion bei der Erschließung von Leistungen aus den Bundesgesetzen unterstützen. Es ist also kein singuläres Projekt, sondern ist Teil der OZG-Umsetzung und auf Dauer angelegt. Der Aufbau der FIM-Landes- und Kommunalredaktion wird derzeit von zwei eigens geschulten Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern des Kompetenzzentrums Verwaltung 4.0 sichergestellt, und die leistungsfähige Redaktionsarbeit im Vollumfang würde einen Personalstärkeumfang von bis zu neun Vollzeitstellen nach hiesigem Sachstand ergeben.
