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Robert-Martin Montag

FDP 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Thüringer Gesetz zur Stärkung der parlamentarischen Beteiligung an Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen nach § 32 des Infektionsschutzgesetzes (Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz)

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am 19. Juni 2020 haben wir als Fraktion der Freien Demokraten dieses Parlamentsbeteiligungsstärkungsgesetz in diesen Landtag eingebracht und wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass zu Beginn der Krise definitiv schnelles Handeln notwendig war. Auch heute ist die Pandemie noch nicht beendet und auch heute ist schnelles Handeln der Landesregierung durchaus gefragt, aber wir dürfen der fortschreitenden und aus unserer Sicht auch zunehmenden Entmachtung der Parlamente dabei nicht tatenlos zusehen. Denn zentral ist aus unserer Sicht, dass die Entscheidung über grundrechtseinschränkende Maßnahmen eben auch künftig dem Thüringer Landtag als demokratisch legitimiertem Gesetzgebungsorgan vorbehalten sein muss bzw. unter Beteiligung des Parlaments getroffen werden muss. Die Zustimmung kann – und das ist eben auch ein Punkt aus unserem Gesetzentwurf – in besonders dringlichen Fällen natürlich auch nachträglich eingeholt werden. Entscheidend ist und bleibt aber, dass natürlich die gewählten Volksvertreter, das Parlament also, das letzte Wort haben müssen. Lassen Sie mich vielleicht noch mal auf zwei Äußerungen und Wortmeldungen von zwei Kollegen aus der letzten Debatte eingehen. Das waren Herr Kollege Blechschmidt und Frau Lehmann, die Zweifel an der Zulässigkeit einer solchen Regelung geäußert haben. Herr Blechschmidt, es gibt mittlerweile die Stellungnahmen von zwei Rechtswissenschaftlern in Bezug auf eine ähnliche parlamentarische Initiative in Niedersachsen. Und da kommen die beiden Herren Heinig und Möllers zu dem Schluss, dass eine solche Regelung, wie sie von uns vorgeschlagen wurde, verfassungsmäßig geboten sei, dass auch Artikel 80 Abs. 4 – das war ja der Kritikpunkt von Ihnen – ein möglicher Hebel ist, dass das Handeln der Exekutive eben nur eine Momentaufnahme während der Akutphase einer Pandemie sein darf und dass man das Krisenmanagement, eben die zentrale politische Integrations- und Steuerungsfunktion, die dem Parlament vorbehalten ist, durch Gesetzesform nicht ersetzen darf. Ich ziehe also zunächst mal das Fazit, wir brauchen eine wie auch immer dann ausgestaltete parlamentarische Lösung. Wir haben eine vorgelegt. Leider war eine weitere inhaltliche Diskussion durch die Mehrheit des Hauses nicht gewünscht. Die Debatte treibt aber nicht nur uns um, sondern auch in anderen Parlamenten wird entsprechend diskutiert. Man hat manchmal den Eindruck, dass sich die Frage, inwieweit das Parlament seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen soll und auch die entsprechenden Positionen dazu ein Stück weit an Regierungsbeteiligung respektive an Oppositionsbeteiligung ablesen lässt. Frau Kollegin Lehmann hat beim letzten Mal gesagt, unser Vorgehen sei unredlich und populistisches Verhalten. Da darf ich vielleicht mal mit der Erlaubnis der Präsidentin ein Zitat vorlesen: „Bei gravierenden Eingriffen in die Grundrechte muss das Parlament immer in der Lage sein, das Verordnungsermessen der Staatsregierung durch ein [Parlamentsgesetz] […] zu definieren und zu bestimmen. […] [D]er Landtag [darf] nicht bloß Zuschauer, Applaudierender oder gar Befehlsempfänger [sein]. Der Landtag ist [und bleibt] Verfassungsorgan. Wir sind entschlossen, die parlamentarischen Beteiligungsrechte dieses Landtags zu sichern und einzufordern.“ Das sind nicht meine Worte. Ich habe gesagt, ich zitiere. Ich habe Ihren Parteifreund, den Kollegen Horst Arnold aus dem Bayerischen Landtag, mit diesen Worten zitiert, der mit Verve und Leidenschaft an der Seite von FDP und Bündnisgrünen im Bayerischen Landtag um mehr Parlamentsbeteiligung auch in der CoronaKrise gestritten hat.

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