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Beate Meißner

CDU 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Umsetzung Familienbonus Mit dem Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (ThürCorPanG) und dem dazugehörigen Beschluss „Leistungen von Familien anerkennen und unterstützen“ (vergleiche Drucksache 7/920) wird die Landesregierung gebeten, die Leistungen von Familien während der Corona-Krise über Bestehendes hinaus anzuerkennen und insbesondere Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern zu unterstützen. Dazu soll unbürokratisch ein Familienbonus von 100 Euro für jedes im Haushalt lebende Kind bis 18 Jahre ausgezahlt werden. Die entstandenen Kosten sind aus Mitteln für den von der Bundesregierung geplanten Familienbonus zu verrechnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie konkret plant die Landesregierung die Verrechnung des Thüringer Familienbonus mit Mitteln des Bundes? 2. Wie beabsichtigt die Landesregierung den Landtag zu beteiligen, wie die durch die Verrechnung frei werdenden Mittel des Thüringer Familienbonus eingesetzt werden sollen? 3. Wie plant die Landesregierung, im Falle des Wegfalls des Thüringer Familienbonus infolge der Verrechnung die Leistungen von Familien während der Corona-Krise über Bestehendes hinaus anzuerkennen? 4. Beabsichtigt die Landesregierung die Einrichtung eines „Digitalen Runden Tisches Familie“, um die Familienverbände an den Konzeptionen zur Überwindung der Corona-Krise teilhaben zu lassen?

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