Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland
Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Präsidentin, nachdem wir gestern in der Aktuellen Stunde über die Chancen der Digitalisierung in Thüringen gesprochen haben, befassen wir uns heute schon direkt mit den Folgen der digitalen Transformation, nämlich diesmal in der Medienlandschaft, und wir reden über einen Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung, der eben den angestaubten – ist vielleicht noch sehr freundlich formuliert – Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll. Die Vorredner und Kollegen haben schon gesagt, dass dieser Vorgängervertrag im Ursprung von 1991 stammt. Da gab es natürlich viele digitale Innovationen noch nicht. Es gab seinerzeit kein öffentlich zugängliches Internet, an Suchmaschinen, Videodienste, soziale Netzwerke und StreamingDienste dachte damals niemand. Für mich klingt es schon ewig her, aber so viel an Jahren ist es noch gar nicht, wenn man bedenkt, dass beispielsweise erst 1994 der erste Webbrowser mit einer grafischen Oberfläche – also auch einer allgemein nutzbaren Oberfläche – überhaupt erschienen ist. Das ist noch nicht so lange her, aber daran merkt man, dass tatsächlich eine technologische Revolution stattgefunden hat. Über Smartphones usw. will ich gar nicht sprechen. Aber das hat natürlich eine Dynamik ausgelöst, eine Dynamik, in der die Frage steht: Wie werden eigentlich Medien gemacht? Wie wird kommuniziert und wie kann man Inhalte erstellen? Tatsächlich ist es so, dass die Anbieter dieses Recht früher sozusagen exklusiv hatten, weil eine hohe Technikkompetenz, ein hoher Kapitaleinsatz notwendig waren, wie eben in Rundfunkanstalten, aber heute das Medienmachen, das Angebotproduzieren demokratisiert sind, sozusagen jeder auf Plattformen seinen Inhalt präsentieren kann. Ich sage mal, es ist auch schon die Frage angesprochen worden, wie dann eine Marktmacht zu kontrollieren ist, die auch eine Meinungsmacht darstellen kann, darum geht es letzten Endes in diesem Medienstaatsvertrag. Da sagen wir ganz deutlich: Wir tragen ihn mit. Denn natürlich hat man noch nicht gleich alles richtig regeln können. Aber der Zug sitzt auf dem Gleis und vor allen Dingen fährt der Zug in die richtige Richtung. 122 Paragrafen umfasst das Vertragswerk, insbesondere werden nunmehr auch diese angesprochenen Plattformen, Suchmaschinen und soziale Netzwerke einer medienrechtlichen Regulierung unterworfen. Eine Regulierung heißt ja nicht eine Zensur, lieber Herr Möller. Das ist, glaube ich, auch noch mal wichtig, darzustellen. Regeln sind dann gut, wenn sie ein faires Miteinander und Wettbewerb ermöglichen; auch um Qualität und um die Inhalte von Medien geht es.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Mit Qualität hat es die AfD nicht so!) Gut. Wir sehen es ja beispielsweise daran – das hatten wir auch bei der …
