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Uwe Thrum

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Die Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Krankenhauses in Schleiz wurde wegen ärztlichen Personalmangels ab dem 21. Februar 2020 bis auf Weiteres stillgelegt. Die Landesregierung leitet aus dem am 5. Juni 2020 vorgelegten Sanierungskonzept ab, dass der Krankenhausträger am Standort Schleiz eine Änderung des Versorgungsauftrags beabsichtigt. Außerdem ist dem 7. Thüringer Krankenhausplan zu entnehmen, dass der Versorgungsauftrag grundsätzlich das Betreiben einer geburtshilflichen Station einschließt, der Versorgungsauftrag aber dennoch uneingeschränkt erteilt wird, sollte sich ein Krankenhaus dazu entscheiden, die Geburtsstation zu schließen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie verhält es sich, wenn nicht nur die Geburtsstation, sondern die gesamte gynäkologische Station eines Krankenhauses geschlossen wird? 2. Welche Versorgungsstufe entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses wurde der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe der Kreiskrankenhaus Schleiz GmbH zugeordnet? 3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Entwicklung, dass der Krankenhausträger am Standort Schleiz eine Änderung des Versorgungsauftrags beabsichtigt? 4. Welche Schritte leitet die Landesregierung ein, um den vollumfänglichen Versorgungsauftrag nach dem 7. Thüringer Krankenhausplan wiederherzustellen? Danke schön.

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