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Birger Gröning

AfD 16.07.2020 Sitzungen 7/20

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP-Fraktion hat hier einen Gesetzentwurf zum Petitionswesen eingebracht. Es geht darum, dass Mitzeichnern von Petitionen die Wahl eröffnet werden soll, darüber zu entscheiden, ob ihr Name und Wohnort bei zu veröffentlichenden Petitionen publiziert wird oder nicht. Das mit dem Gesetzentwurf verfolgte Anliegen ist zweifellos sinnvoll, denn der Umstand, dass persönliche Daten eines Mitzeichners bisher veröffentlicht werden, wird den einen oder anderen davon abhalten, eine Petition zu unterzeichnen, auch wenn er sie gern unterstützte. Insofern halten wir die von der FDP vorgeschlagene rechtliche Einräumung einer Wahlmöglichkeit bezüglich der Veröffentlichung von Namen und Wohnort hier für sinnvoll. Es geht um Datenschutz, der letztendlich auch die bürgerschaftliche Beteiligung fördern soll. Der Gesetzentwurf der FDP hat allerdings einen handwerklichen Mangel. Auf dem Vorblatt des Gesetzentwurfs ist von der Veröffentlichung von Name und Anschrift anstatt von Name und Wohnort die Rede. Das ist natürlich ein großer Unterschied und kann so nicht stehen bleiben. Ansonsten würden wir als AfD-Fraktion aber gern im Ausschuss über die Sache reden. Vielen Dank für diesen Antrag und vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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