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76. Sitzung (WP7)

20.09.2023 · 264 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (72)Die Linke (33)CDU (29)SPD (25)GRÜNE (19)fraktionslos (3)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dulig, Herr Gemkow und Frau Saborowski. Bevor wir in die Tagesordnung einsteigen, möchte ich Sie noch darüber informieren, dass Frau Kathleen Kuhfuß, Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ihr Mandat als Abgeordnete des Sächsischen Landtags mit Ablauf des 13. September 2023 niedergelegt hat. Das im Landeswahlgesetz vorgesehene Verfahren zur jeweiligen Nachfolgeregelung wurde durch mich veranlasst. Der Landeswahlleiter hat mir mitgeteilt, dass Herr Markus Scholz als Listennachfolger von Frau Kathleen Kuhfuß mit Wirkung vom 14. September 2023 Mitglied des Sächsischen Landtags geworden ist. Auch für ihn gilt künftig die in § 2 Abs. 2 Satz 3 unserer Geschäftsordnung formulierte Verpflichtungserklärung. Sie lautet wie folgt: „Die Mitglieder des Sächsischen Landtags bezeugen vor dem Lande, dass sie ihre ganze Kraft dem Wohle des Volkes im Freistaat Sachsen widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze achten, die übernommene Pflicht und Verantwortung nach bestem Wissen und Können erfüllen und in der Gerechtigkeit gegen jedermann dem Frieden dienen werden.“ Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Studienplätze Gesundheitszentren ermöglicht: des 20-Punkte-Programms zur Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: verrotten lassen – den Rohstoff Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 28 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Die Geschäftsordnung sieht weiterhin vor, dass später eintretende Mitglieder in der ihrer Berufung folgenden Sitzung durch Handschlag verpflichtet werden. Dieser Verpflichtung möchte ich nun nachkommen. Ich bitte dazu Herrn Markus Scholz zu mir nach vorn. Die übrigen Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen. – Der Präsident verpflichtet Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE. – Beifall des ganzen Hauses) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 2 bis 7 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten und Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 7 Minuten und kann ebenfalls auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch geist damit bestätigt. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Stunde aufgestockt, Telemedizin gestärkt, Umsetzung und Weiterentwicklung medizinischen Versorgung in Sachsen Fraktion SPD Sachsens Wälder nicht Holz nachhaltig nutzen Fraktion CDU 14 Minuten, SPD 17 Minuten und die Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen nun zu Erste Aktuelle Studienplätze aufgestockt, Gesundheitszentren ermöglicht: des 20-Punkte-Programms zur Antrag der Als Antragstellerin für die SPD hat jetzt Frau Kollegin Simone Lang das Wort.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Laut einer InsaUmfrage gehört die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung nach dem Lehrermangel zu den dringendsten Herausforderungen in unserem Freistaat. Diesen Eindruck teile ich, und die Debatten der vergangenen Monate sowohl auf der Straße als auch in diesem Parlament bestätigen diesen Eindruck. Die Auswirkungen von lange angekündigten Entwicklungen, wie dem Älterwerden unserer Gesellschaft und dem Fachkräftemangel, sind für die Menschen mittlerweile direkt spürbar und machen vor dem Gesundheitsbereich nicht halt. Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat handelt, und das tut er! Im Juni dieses Jahres hat Staatsministerin Petra Köpping den Bericht zur Umsetzung des „20-Punkte-Programms – Medizinischen Versorgung 2030“ vorgestellt. Dieser Bericht kann sich sehen lassen, denn die im Jahr 2019 formulierten Ziele wurden innerhalb der letzten Jahre nahezu vollumfänglich umgesetzt. Das ist ein Erfolg; denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Hierzu zählen 90 zusätzliche Medizinstudienplätze in Sachsen, davon 50 im Chemnitzer Modellstudiengang. Hierzu zählt die Einführung des Landarztgesetzes, mithilfe dessen 40 Medizinstudienplätze an Bewerber und Bewerberinnen vergeben werden, die sich verpflichten, für zehn Jahre in der häuslichen Versorgung tätig zu sein. Im Wintersemester 2022/2023 haben 38 Studierende in diesem Rahmen ihr Studium aufgenommen. Auch das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2023/2024 ist mit 119 Bewerbungen erfolgreich gelaufen. Vom Erfolg des Programms „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ an der Universität Pécs in Ungarn konnte ich mich letzte Woche selbst überzeugen. Gemeinsam mit Staatsministerin Petra Köpping und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung waren wir vor Ort und sind mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ins Gespräch gekommen. Aktuell fördern die KVS und das Sozialministerium 198 angehende Mediziner und Medizinerinnen. Davon haben die ersten 43 bereits ihr Studium in Ungarn erfolgreich absolviert. Sie befinden sich nun in der Facharztweiterbildung. 32 Teilnehmer haben mit Beginn des Jahres 2023 ihr Studium aufgenommen. Debatte Telemedizin gestärkt, Umsetzung und Weiterentwicklung medizinischen Versorgung in Sachsen Fraktion SPD Dieses bundesweit einmalige Programm zeigt zum einem, dass sich eine derartige Förderung lohnt; denn wir unterstützen damit gezielt junge Menschen, die sich bereits vorab für eine Tätigkeit in Sachsen entscheiden. Es verdeutlicht zum anderen jedoch auch, dass zusätzlich ausgebildete Ärzte und Ärztinnen erst mittelfristig in der Versorgung vor Ort ankommen werden; denn ein Medizinstudium dauert bekanntlich. Vor diesem Hintergrund kann ich die Einschätzung des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Herrn Bodendieck, im Vorfeld dieser Debatte ein Stück weit nachvollziehen. Die zusätzliche Personalgewinnung war immer ein Schwerpunkt der 20 Maßnahmen. Doch die Umsetzung hat gezeigt, dass auch die Frage nach modernen Versorgungsstrukturen angegangen worden ist. Die Verankerung von Gesundheitszentren im Sächsischen Krankenhausgesetz, die Erprobung und Ausweitung von digitalen und telemedizinischen Anwendungen sowie die verstärkte Delegation ärztlicher Leistungen sind gute Beispiele. Denn es stimmt: Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Zahl an Ärzten und Ärztinnen hat nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Ärzte im ländlichen Raum gesteigert oder der Ärztemangel aufgehalten werden konnte. Daher müssen wir die vorhandene Expertise möglichst vielen Menschen zuteilwerden lassen. Ein Beispiel hierfür ist die Modellregion Marienberg. Hier wurden Aufgaben, die bislang durch Ärzte durchgeführt wurden, zum Beispiel Wundversorgung, Blutabnahme, Impfen oder Kathederwechsel, an geschultes Pflegepersonal delegiert. Gleichzeitig wurde eine elektronische Visite per Laptop, PC oder Smartphone vom Haus- und Facharzt eingeführt. Dadurch konnten Krankentransporte vermieden und die Ressourcen der Arztpraxen optimal genutzt werden. Seit Beginn 2023 wurde dieses Projekt auf ganz Sachsen ausgeweitet. Auch mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung haben wir im Freistaat wichtige Weichen gestellt. Bevor sich der Bund auf den Weg gemacht hat, hat das Sozialministerium erstmals Gesundheitszentren in das Sächsische Krankenhausgesetz aufgenommen. Damit können kleine Standorte im ländlichen Raum erhalten werden. Mit integrierter Notfallaufnahme, Notfallzentren und Gesundheitszentren gelingt es, ambulante und stationäre Leistungen zu verknüpfen und die Patienten und Patientinnen so zu versorgen, wie es ihre akute Situation erfordert. Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zur Krankenhausreform diesen Ansatz aufgegriffen. Er sieht sogenannte Level-1i-Krankenhäuser vor, die stationäre Leistungen wohnortnah mit ambulanten, fachlichen und hausärztlichen Leistungen verbinden sollen. Die Umsetzung des 20-Punkte-Programms zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Daher ist es wichtig, dass wir diese Maßnahmen weiterentwickeln und in den Fokus stellen. In der zweiten Runde werde ich darauf näher eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Die erste Aktuelle Debatte ist durch Frau Kollegin Lang eröffnet. Es folgen jetzt die CDU, die AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und Fraktionslose, wenn gewünscht. Jetzt ergreift für die CDUFraktion Kollege Dierks das Wort.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Lang hat darauf hingewiesen: Die medizinische Versorgung ist eines der Themen im Freistaat Sachsen, das die Sächsinnen und Sachsen am stärksten bewegt. Der Fokus wurde in den letzten Jahren stärker auf die Bedeutung medizinischer Versorgung gerichtet. Das hat damit zu tun, dass wir auf der einen Seite im ambulanten und stationären Bereich ein sehr gutes Gesundheitswesen haben und auf der anderen Seite merken, dass dieses Gesundheitswesen wie unsere gesamte Gesellschaft unter dem Einfluss verschiedener Trends steht. Zum einen erleben wir eine demografische Entwicklung, die im Gesundheitswesen dafür sorgt, dass auf der einen Seite das Fachpersonal im Durchschnitt älter wird und es auf der anderen Seite eine potenzielle Patientenschaft gibt, die durch das Älterwerden der Bevölkerung einen stärkeren Bedarf an medizinischer Versorgung hat. Zum anderen gibt es die Digitalisierung, die eine große Chance im Bereich des Gesundheitswesens ist, die aber nicht dazu führen darf, dass ohnehin schon große bürokratische Hürden noch höher werden, das heißt, dass wir analoge Prozesse im Grunde nur elektronisch gestalten und damit im Zweifel für den Nutzer, in dem Fall für die Patienten und das ärztliche Personal, komplizierter machen. Wir haben es außerdem mit einer Veränderung der Arbeitswelt zu tun, die in den letzten Jahren dazu geführt hat, dass wir deutlich mehr medizinisches Personal ausgebildet und so viele Ärztinnen und Ärzte wie noch nie zuvor in Sachsen haben, aber gleichzeitig durch Spezialisierung, aber auch durch die Veränderung der Arbeitswelt und der Wünsche der Fachkräfte dazu führt, dass die Versorgung insbesondere im ländlichen Raum unter Druck gerät. Wir haben spezifische Herausforderungen für das Gesundheitswesen. Genannt sei die Ambulantisierung. Das ist per se nichts Schlechtes, sondern bedeutet, dass medizinische Eingriffe, die früher stationär erledigt wurden und für die man gegebenenfalls für mehrere Tage ins Krankenhaus musste, heute durch Fachärzte in der Region oder durch kurze Aufenthalte in Kliniken gemacht werden können. Dadurch entsteht ein größerer Bedarf an der Verzahnung der Sektoren. Wir haben im Freistaat Sachsen die glückliche Situation, dass es ein sehr gutes Miteinander zwischen Politik, Kassenärztlicher Vereinigung, Sächsischer Landesärztekammer, Krankenhausgesellschaft und den Kostenträgern, den Krankenkassen, gibt. Das versetzt uns in die Lage – das ist am neuen Krankenhausgesetz beispielhaft deutlich geworden –, partnerschaftlich genau diese Prozesse zu gestalten und zu zeigen, dass es eine gute ambulante Versorgung in der Fläche und eine stärkere Verzahnung des ambulanten und des stationären Bereichs braucht. Wir müssen vor allen Dingen deutlich machen, dass eine stärkere Verzahnung von ambulant und stationär nicht heißt, die Krankenhäuser im Widerstreit mit den niedergelassenen selbstständigen Ärzten aufzuwerten, sondern dass es ein stärkeres und besseres Miteinander braucht, insbesondere in der Fläche und insbesondere dort, wo es kleine Krankenhausstandorte gibt. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass ein zentraler Gegenstand der Bewertung, ob es Lebensqualität in den sächsischen Regionen gibt und auch in Zukunft geben wird, die Frage ist: Bin ich gut versorgt, bin ich ortsnah gut mit dem versorgt, was jeder braucht – Hausarzt, Zahnarzt, Apotheke, niedrigschwellige Eingriffe –, und haben wir gute spezialisierte Zentren, die in der Lage sind, hochkomplexe Eingriffe vorzunehmen? Die Menschen sollen sagen können: Ich will die beste Versorgung, die es in Deutschland gibt. Ich will die beste Versorgung, die es im Freistaat Sachsen gibt. Das muss das Ziel sein, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Es ist in diesem Bereich in den letzten Jahren viel passiert. Frau Kollegin Lang hat darauf hingewiesen. Ich will aber noch auf einige weitere Aspekte eingehen. Die Ärzte selbst haben einiges getan. Ich will hier eine Lanze brechen für die niedergelassenen selbstständigen Ärzte. Wir reden viel über neue Modelle. Die sind gut, richtig und gehen sicherlich sehr intensiv auf das ein, was junge Menschen heute wollen. Aber gerade in der Pandemie haben wir gesehen, was wir an unserem niedergelassenen ambulanten Sektor, dem Netz von Hausärztinnen und Hausärzten, haben. Es ist gut, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Einrichtungen fördern, dass es Modelle für den Seiteneinstieg als Hausarzt gibt, dass es Modelle gibt, um aus dem stationären in den ambulanten Sektor zu wechseln. Am Ende ist es so: Das Gesundheitswesen wird nicht zuletzt daran bewertet, ob ich einen Hausarzt habe. Genau in diese Richtung gehen die Bestrebungen, die wir im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren gemacht haben. Jedes Jahr werden mittelfristig 100 Ärzte ausschließlich für den ländlichen Raum ausgebildet, und zwar in Ungarn über die Landarztquote und über den MEDiC-Studiengang in Chemnitz. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, dass wir auf medizinische Qualität im ländlichen Raum setzen, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Jetzt bin ich am Ende meiner Redezeit angekommen. Ich wundere mich schon, dass mich keiner darauf hingewiesen hat. Herzlichen Dank. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Das kann ich nur nachdrücklich feststellen. Ich war so fasziniert von unserem Einstieg. Ich bitte jetzt, nachdem wir unseren Kollegen Dierks von der CDU-Fraktion gehört haben, um den Redebeitrag der AfD-Fraktion. Bitte, Herr Kollege Schaufel.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrte Frau Köpping, heute wollen Sie sich feiern lassen, (Oh-Ruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) feiern lassen für Ihre unglaublichen Fortschritte in Ihrem 20-Punkte-Plan gegen die ärztliche Unterversorgung. Aber was soll es zu feiern geben? Ich sage es Ihnen: Nichts! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die medizinische Unterversorgung in Sachsen ist leider nur noch schlimmer geworden. Wir haben mittlerweile sechs hausärztliche Regionen, in denen Unterversorgung besteht. Es geht hier nicht mehr nur um Wartezeiten, es geht in diesen Regionen vor allem darum, überhaupt einen Hausarzt zu finden. Wenn Sie sich, Frau Köpping, bei der Vorstellung Ihres Umsetzungsberichts zum 20-Punkte-Plan freudig hinstellen und seine Umsetzung feiern, fragt sich der einfache Bürger: Was soll das? Wo ist mein versprochener Arzt? Erst gestern wurde ich angesprochen, ob ich einen Augenarzttermin in Plauen besorgen könnte. So schlecht ist die Versorgung. (Sören Voigt, CDU: Gerade in Plauen haben wir das doch hinbekommen mit dem Modellprojekt! – Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Erklären Sie doch einmal den Sachsen, wie es zusammenpasst, dass Ihr Plan umgesetzt sein soll, aber das Ergebnis nicht zu erkennen ist. Ärzte fehlen, Krankenhäuser schließen, die Wege werden weiter. Es gibt also nichts zu feiern. Tun Sie endlich mehr, tun Sie endlich das Richtige, tun Sie es sofort! (Beifall bei der AfD) Ich habe einen Faktencheck gemacht, was in Sachsen trotz Ihres großartigen Plans fehlt. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Derzeit sind 522 Kassenarztstellen unbesetzt, vor allem bei Hausärzten. In zwei Dritteln von Sachsen droht die Unterversorgung mit Hausärzten. Fast 900 Kassenärzte – rund 10 % – sind über 65 Jahre alt und damit praktisch schon im Ruhestandsalter. Weitere gut 1 500 Kassenärzte sind zwischen 60 und 64 Jahre alt und werden absehbar aus der Versorgung ausscheiden. Die Versorgungslage wird sich daher über die nächsten Jahre weiter deutlich zuspitzen. Wenn Sie, werte Koalition, nun also nicht endlich entschlossen handeln und den 20-PunktePlan kurzfristig und entschlossen nachbessern und weiterentwickeln, haben wir bald ein Versorgungsdesaster. Nur: Finden Sie hier zur ehrlichen Selbstkritik, Frau Köpping? Ich habe daran meine Zweifel. Schauen Sie doch einmal genauer hin, welche Ihrer Maßnahmen denn tatsächlich in der Fläche in Sachsen ankamen oder inwieweit sie nicht über Modellprojekte hinauskamen. Einige Ihrer umgesetzten Maßnahmen sind leider nicht mehr als eine reine Mogelpackung und bei Weitem nicht vollumfänglich umgesetzt, wie es Frau Lang in ihrem Redebeitrag vorhin gesagt hat. Beispiel 1: Sie haben die Zahl der Medizinstudienplätze erhöht, ja. Der zukünftige Ärztebedarf wird damit aber leider nicht ansatzweise gedeckt. Es fehlen weiterhin über 200 Studienplätze. Zweites Beispiel: Sie wollten Satellitenpraxen und mobile Arztpraxen einrichten, um zumindest ansatzweise eine Versorgung zu sichern. Respekt: Nach fünf Jahren gibt es genau zwei Satellitenarztpraxen in ganz Sachsen. Zwei! Für mobile Arztpraxen scheint zumindest für die augenärztliche Versorgung in Mangelregionen immerhin ein Beschluss für die Anschaffung vorzuliegen. Drittes Beispiel: Sie wollten regionale Gesundheitszentren errichten. Diese wurden von der SPD im Wahlkampf 2019 sogar als „Poliklinik Plus“ angepriesen und sind nichts anderes als die kommunalen MVZ. Sie von der SPD haben den Bürgern 2019 versprochen, dass Sie – Zitat – „Städte und Dörfer, die das wünschen, beim Aufbau einer Poliklinik Plus unterstützen“. Ihr Vorhaben ist nun aber leider ein völliger Rohrkrepierer. Bis heute gibt es keine regionalen Gesundheitszentren. Das Wahlversprechen ist also gebrochen, werte SPD. Es braucht also nicht nur dringend eine Nachschärfung des 20-Punkte-Plans, sondern auch die Umsetzung längst beschlossener Maßnahmen. Mehr dazu im nächsten Beitrag. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Herrn Kollegen Schaufel von der AfD-Fraktion. Jetzt spricht zu uns Frau Kollegin Schaper, Fraktion DIE LINKE.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich bei der Kollegin Lang und bei Herrn Dierks dafür, dass sie eingangs den Status quo beschrieben haben. Sie haben auch beschrieben, was von dem 20-Punkte-Programm läuft. Das lässt mir die Möglichkeit, darauf einzugehen, was eher suboptimal läuft bzw. ausbaufähig ist. Wenn ich mir die aktuelle Situation in Sachsen anschaue, ist es meines Erachtens eher zweifelhaft, ob es 2030 noch diese hervorragende flächendeckende medizinische Versorgung geben wird, die Herr Dierks gerade sehr blumig beschrieben hat. Die Zahl unbesetzter Hausarztstellen hat sich seit 2019, also seit dem Beschluss des 20-Punkte-Programms – wenngleich mir klar ist, dass dies nicht sofort greift und dass die Versäumnisse durchaus weit zurückliegen; aber trotzdem wäre, glaube ich, ein bisschen mehr Spannung in der Feder richtig gewesen –, von 248,5 auf 452,5 unbesetzte Stellen fast verdoppelt. Da können Sie hier von der Seite moppern, Frau Ministerin; aber eine solche Aktuelle Debatte ist ja wirklich nicht dazu geeignet, dass wir uns im Prinzip nur gegenseitig erzählen, was wir für tolle Leute sind; denn Reibung bringt ja bekanntlich immer Weiterentwicklung. (Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das 20-Punkte-Programm fokussiert aufgrund seines Alters allein auf die Personalgewinnung bei gleichbleibenden Strukturen. Diese Einschätzung des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer teilen wir in vollem Umfang. Dies haben wir bereits bei der Implementierung dieses Programms angemahnt. In den vergangenen Monaten mussten erneut Krankenhäuser schließen – nicht nur in Sachsen, aber eines in Sachsen –, auch Geburtenkliniken. Ich möchte hier auf den Protesttag der Krankenhäuser hinweisen, der heute ab 11 Uhr stattfindet, um auf die fatale finanzielle Situation der Krankenhäuser hinzuweisen. Sicher ist es wichtig und richtig, dass Studienprogramme gestärkt werden. Herr Dierks hat das MEDiC-Programm in Chemnitz angesprochen, natürlich ein ganz positives Beispiel dafür, was der Freistaat bzw. die Staatsregierung hier entwickelt hat. Mehr Studienplätze für Humanmedizin zu schaffen ist der richtige Ansatz. Dass wir über die Landarztquote und mehr ärztlichen Nachwuchs sprechen, dass außerdem die Weiterbildung gestärkt wird und dass auch Kampagnen, Netzwerke und Niederlassungen unterstützt werden, ist durchaus hervorzuheben. Nichtsdestotrotz haben wir einen hohen Entwicklungsbedarf beim Stichwort Digitalisierung. Bei genauer Betrachtung zeigt sich eben, dass es bei der Umsetzung wirklich kein glänzendes Bild gibt. Sie stellen zwar fest, dass Anträge auf Ausbildungshilfe durch den KSV rückläufig sind, und vermuten, dass das sicherlich an der Landarztquote liege. Das bedeutet letztendlich aber doch nicht, dass mehr junge Menschen ein Studium der Allgemeinmedizin aufgenommen hätten. Zudem wäre es sinnvoll, die Stipendien auch auf Facharztbereiche weiter auszudehnen, bei denen in Sachsen eine Unterversorgung besteht. Der Fokus auf die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe darf unter keinen Umständen vergessen werden. Die Rahmen dazu müssen geschaffen werden. Auch das sagt die Landesärztekammer: dass es hier einer Konzeption bedarf. Im Bereich Zahnmedizin hat die Landeszahnärztekammer Sachsen darauf hingewiesen, dass dringend etwas passieren muss. Wenn das nicht in absehbarer Zeit geschieht, haben wir dort dieselben Probleme. Das hätte eigentlich parallel zu diesem 20-Punkte-Programm beginnen müssen. Was überhaupt noch nicht in Betracht gezogen wurde bei der Unterstützung von Praxen und niedergelassenen Ärzten, sind die weiteren Berufe, die in der Praxis tätig sind, nämlich die Medizinischen Fachangestellten. Auch hier besteht Steuerungsbedarf und es braucht darauf einen Fokus; denn ohne diese Fachangestellten gibt es keine Arztpraxis, keine medizinische Versorgung. Zum Punkt „Gesundheitszentren im ländlichen Raum entwickeln“ nur so viel: Das im Koalitionsvertrag beworbene Projekt „Poliklinik Plus“ –

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Susanne Schaper Die Linke

– ist bis heute nicht adäquat gestartet. – Mehr dazu gern in der nächsten Runde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir hörten gerade Frau Kollegin Schaper für die Fraktion DIE LINKE. Als Letzten in dieser Rederunde – gleich in seiner ersten Plenarsitzung – (Zuruf von der CDU: Sehr gut!) hören wir für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE jetzt Herrn Kollegen Scholz.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es bereits gehört: Die sächsische Bevölkerung sieht unter anderem den Ärztinnen- und Ärztemangel als eine der wichtigsten Herausforderungen für unsere nächste Landesregierung an. Die gesundheitliche und medizinische Versorgung ist für unsere sächsischen Bürgerinnen und Bürger – und für uns BÜNDNISGRÜNE – ein besonders wichtiges Thema. (Unruhe bei der AfD) 2019 wurde von der Sächsischen Staatsregierung ein Maßnahmenkatalog unter dem Titel „20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030“ beschlossen. Diese Maßnahmen sollen die medizinische Versorgung in Sachsen sicherstellen. Nach einem Umsetzungs-Check des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt tun wir gut daran, dieses Programm fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die Zahl der Studienplätze für Humanmedizin wurde erhöht. Hier müssen wir in Zukunft auch die Zahnmedizin mitdenken; denn nach aktuellen Zahlen der Landeszahnärztekammer Sachsen werden in den nächsten Jahren viele Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Ruhestand gehen. Deshalb werden wir um eine Erhöhung dieser Studienplätze nicht herumkommen. Das Programm „Studieren in Europa“ an der Universität in Pécs in Ungarn läuft seit zehn Jahren. Wir haben das Gesetz zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im Landtag beschlossen, um mehr Landärztinnen und Landärzte auszubilden. Dies sind zweifelsfrei wichtige Maßnahmen, die bei einer Ärztinnen- und Ärzteausbildung von etwa elf Jahren erst mittel- bis langfristig Wirkung zeigen. Bei mehr als 450 fehlenden Hausärztinnen und Hausärzten in Sachsen brauchen wir weitere Maßnahmen, die uns kurzfristig helfen. Für uns BÜNDNISGRÜNE heißt das: Wir müssen für gute Arbeits- und Lebensbedingungen gerade in den ländlichen Regionen sorgen. Wir wissen, dass junge Ärztinnen und Ärzte heute lieber im Team arbeiten, lieber angestellt als selbstständig sind und ihnen eine gesunde Work-Life-Balance sowie gute Angebote für ihre Kinder und ihre Freizeit wichtig sind. Das heißt, wir als Land und die Kommunen müssen die Voraussetzungen dafür schaffen. Gesundheitszentren bzw. medizinische Versorgungszentren können für das medizinische Fachpersonal ein attraktiver Arbeitsort und für die Patientinnen und Patienten die Anlaufstelle für gesundheitliche Beschwerden sein. Gesundheitszentren können völlig verschiedene medizinische Fachrichtungen, beispielsweise Physiotherapie, Ergotherapie, das Sanitätshaus, die Apotheke und vieles Weitere, unter einem Dach vereinen. Dafür müssen wir im nächsten Haushalt Gelder bereitstellen, damit die Kommunen solche Gesundheitszentren auch jetzt einrichten können. Den Fachkräftemangel, egal ob Ärztinnen, Ärzte, Pflegefachkräfte und Weiteres, werden wir allerdings nicht allein mit unseren eigenen Studierenden und Auszubildenden lösen können. Wir brauchen ebenso ausländische Fachkräfte. Dafür brauchen wir eine aufgeschlossene Bevölkerung, und wir müssen uns eindeutig gegen jede Form von Diskriminierung stellen, (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) damit sich auch ausländische Medizinerinnen und Mediziner gerade im ländlichen Raum zu Hause fühlen. Die politische Hetze einiger Parteien trägt dazu nicht bei. (Sebastian Wippel, AfD: Das geht ja schon gut los!) – Fühlt sich jetzt jemand angesprochen? – Wenn die zweitgrößte Tageszeitung der USA rechte Aufmärsche in Sachsen – wie aktuell in Görlitz – zeigt, ist dies einer Willkommenskultur und einem freundliches Gesicht unseres Bundeslandes nicht zuträglich. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Zudem brauchen wir gerade in den ländlichen Regionen noch mehr Möglichkeiten der telemedizinischen Versorgung; Kooperationen zwischen Krankenhäusern oder speziellen Fachärztinnen und Fachärzten und den regionalen Gesundheitszentren müssen ausgebaut werden. Dies setzt eine digitale Infrastruktur voraus. Außerdem müssen für eine sektorenverbindende Versorgung, damit ambulante und stationäre Versorgung zusammenarbeiten können, Abrechnungsmöglichkeiten geschaffen werden. Dafür müssen Krankenkassen spezielle Verträge mit den Krankenhäusern schließen. Auch der Bund muss Abrechnungsmöglichkeiten etablieren, da aktuell eine strikte Trennung zwischen der ambulanten und stationären Versorgung erfolgt. Über weitere Entlastungsmöglichkeiten für das medizinische Personal werde ich in der zweiten Runde sprechen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Scholz sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Wir werden jetzt eine zweite Rederunde eröffnen. Frau Kollegin Lang hat sich schon von ihrem Platz erhoben und schreitet zum Rednerpult. Sie spricht für die SPD-Fraktion, die einbringende Fraktion.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht des Sozialministeriums stellt nicht nur dar, wie die Maßnahmen umgesetzt wurden, sondern listet auch gleich die Neuausrichtung des Programms auf – um einmal auf die Kritik der Kollegin Schaper einzugehen. Diese liefern erste wichtige Impulse, die wir gern in einigen Aspekten ergänzen möchten. So regt der Verband der Ersatzkassen an, die Entwicklung regionaler Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft zu forcieren. Wir würden die Debatte auf die Förderung von kommunalen Medizinischen Versorgungszentren, MVZs – heute schon gehört –, ausweiten. MVZs in kommunaler Trägerschaft sind seit dem Jahr 2015 möglich – das wurde auch bereits erwähnt. In den letzten Jahren wurden die Handlungsspielräume der Kommunen bezüglich der Gründung kommunaler Zentren deutlich ausgeweitet. Dennoch ist die Zahl kommunaler medizinischer Versorgungszentren deutschlandweit sehr gering; denn neben der finanziellen Verantwortung spielt sicher auch die mangelnde Erfahrung eine große Rolle – (Susanne Schaper, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

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Simone Lang SPD

– nein, danke – trotz der vom Freistaat geförderten Gesundheitskoordinatoren, die dort an der Stelle helfen und unterstützen könnten. Neben der kommunalen Trägerschaft ist auch das Konzept der Genossenschaft möglich. Die erste Ärztegenossenschaft wurde im Herbst 2021 zwischen dem Kreis und der Kassenärztlichen Vereinigung in Bitburg in Rheinland-Pfalz gegründet. Die Landesregierung will das Modell verbreiten und hat dazu ein Viererbündnis aus Land, Kommunen, Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung geschmiedet. Künftig sollen auch Krankenhäuser und kommunale Anteile eine solche Genossenschaft übernehmen können. Dies sind Erfahrungen, von denen wir auch in Sachsen lernen können. Die Vorteile eines solchen Modells sind bekannt. Ärztinnen und Ärzte können Tätigkeiten in der ambulanten Grundversorgung wieder übernehmen, besonders diejenigen, die zum Beispiel aus verschiedenen Gründen nicht in die freiberufliche Niederlassung gehen wollen. Denn immer mehr junge Mediziner – das haben wir jetzt schon oft gehört – bevorzugen das Anstellungsverhältnis, weil sie regelmäßige Arbeitszeiten und mögliche Teilzeit bzw. Vertretung von Krankheit und Urlaub haben und eine Investition in Praxen mit entsprechendem wirtschaftlichen Risiko nicht wollen. In der ersten Runde habe ich zudem angedeutet, dass der Fokus auf der Gewinnung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte in dem 20-Punkte-Programm durchaus nachvollziehbar ist. Dennoch geht es – wie bereits dargestellt – nicht nur um die Zahl, sondern auch um die Bereitschaft, in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu werden. Mit dem Blick auf die sinkende Schülerzahl, die den Pool an potenziellen Studierenden nicht größer macht, sollten wir das immer mitdenken. Nichtsdestotrotz können wir die Forderungen, unter anderem der Zahnmediziner, nach zusätzlichen Studienplätzen hören. Die laufenden Beratungen zur neuen Hochschulentwicklungsplanung greifen diese Diskussionen natürlich auf. Davon unberührt bleibt die Frage, wie Ärzte stärker durch den Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistent(inn)en oder Arztassistent(inn)en entlastet werden können. Herr Dierks hatte bereits darauf hingewiesen. Hier sehen wir zusätzliches Unterstützungspotenzial, insbesondere im Bereich der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Physician Assistant an der Studienakademie in Plauen. Wenn wir im kommenden Jahr die Berufsakademie zur dualen Hochschule aufwerten, wäre das eine gute Gelegenheit, solche Studienangebote an anderen Standorten praxisnah zu etablieren, um in den Regionen zu wirken. Die Forderung nach weiteren Vorabquoten, ähnlich wie bei dem Landarztgesetz, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Beim zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass die Wirksamkeit von Quoten im direkten Zusammenhang mit der Gesamtstudierendenzahl steht. Bei derzeit jährlich 50 Pharmaziestudenten an der Uni Leipzig wird schnell klar, dass eine Vorabquote keinen ausreichenden Effekt haben würde, zumal bislang ein geeigneter, spezifischer Studienfähigkeitstest fehlt. Lassen Sie uns hierzu gern erste Erfahrungen mit der Landarztquote auswerten. Wir als SPD-Fraktion sind auch in diesem Punkt gesprächsbereit. Es bleibt das Fazit, dass wir weiterhin viel zu tun haben, um die Gesundheitsversorgung im Freistaat nachhaltig zu sichern. Wichtige Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und weitere werden folgen. Denn die Menschen in diesem Land verdienen eine gute medizinische Behandlung und Betreuung, egal wo sie in Sachsen wohnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Lang hat für die einbringende SPD-Fraktion die zweite Rederunde eröffnet. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Patt.

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Peter Wilhelm Patt CDU

Danke schön, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich das so von den Vorrednern höre, dann ist diesem Staatsbetrieb Gesundheitswesen wohl Tür und Tor weiter geöffnet. Ich würde sehr viel stärker – das möchte ich vorab sagen – auf das Unternehmerische, auf die Persönlichkeit der Ärzte, der Mitarbeiter setzen und viel mehr Freiräume dort lassen, als das alles zu „verkasten“. Ein gutes Beispiel finde ich in meiner Heimatstadt Chemnitz, auch der von Alexander Dierks: Das ist die Gruppe von Hausärztinnen und Hausärzten, die sich zusammengefunden hat. Aber in diesem Fall sind das tatsächlich alles Frauen, also Hausärztinnen, die sich zusammengefunden haben und diesen Modellstudiengang und andere Formen der Zusammenarbeit in Chemnitz angeregt und vorbereitet haben. Das ist ein großartiger Kreis, ganz still von Freiberuflern, auch unternehmerisch denkenden, sehr verantwortlichen Damen, Ärztinnen, die sich Sorgen um ihre Branche machen und sagen: Wir müssen es selbst heilen. Wir müssen selber mit unseren Kammern und Vertretungen, mit unseren berufsständischen Einrichtungen dafür sorgen, wie wir das System nach vorne bringen. So haben wir in Chemnitz eine hervorragende Kooperation zwischen den niedergelassenen Ärzten, und nicht nur solchen in den MVZ und den drei großen Kliniken. Das Städtische Klinikum Chemnitz ist eines der größten der Bundesrepublik. Es steht in einer Reihe mit vielen Universitätsklinika und hat dort Stellenwert und Rang. Auch ist es deutlich größer als die beiden Universitätsklinika Dresden und Leipzig, aber Größe allein ist nicht entscheidend. Wir haben ein zweites Klinikum des DRK in ChemnitzRabenstein, drittens das Klinikum Bethanien und viertens die etwas kleinere Psychosomatische Klinik Carolabad. Diese Kliniken, die drei großen zumindest, arbeiten sehr eng miteinander. Eine Kooperation in technischer Geräteplanung baut sich auf, eine Kooperation in der fachlichen Arbeitsteilung, auch in der Behandlungskette inklusive der Vor- und Nachsorge, wo die E-Akte besonders helfen wird. Das ist ein gutes Beispiel, und man kann Herrn Lauterbach in Berlin sagen, dass er sich bei uns nicht so bald einmischen muss. Wir haben vieles auf dem Weg schon selber gelöst. Und diese Heilungskraft liegt letztlich in der subsidiären Verantwortung und unterliegt nicht dem Diktat von anderen Stellen. Neben der Kooperation der drei Kliniken untereinander und der Kooperation der Niedergelassenen mit diesen Kliniken ist das Städtische Klinikum auch ein Lehrkrankenhaus für verschiedene Universitäten. So ist es folgerichtig, diesen Modellstudiengang nach vorne zu bringen, der eben schon tituliert wurde, nämlich MEDiC. Das ist eine Ausbildung, die innovativ, integrativ, interdisziplinär und interkonfessionell ist, in Chemnitz stattfindet, und wo Studenten von Beginn an praktische Erfahrungen sammeln und in die Praxis eingebunden sind. 2021/2022 wurde mit dem Wintersemester und jeweils 50 Studenten begonnen; heute sind es ungefähr 150 Studenten, die den Campus der Universitätsklinika Dresden in Chemnitz erleben. Diese Studenten erfahren nicht nur die Integration in den Alltag der Praxis bzw. einer Klinik gleich von Beginn an, sondern erlernen auch das, was hinsichtlich der Abrechnung und Verwaltung notwendig ist, um sich als Hausärzte selbstständig zu machen. Das ist das, was wir für die Region suchen: dass sich Ärzte selbstständig machen. Dafür ist MEDiC insbesondere eingerichtet worden. Es sollen unternehmerisch denkende Mediziner sein, die auch die Verantwortung des Freiberuflers – neben ihrer Präsenz und Fachlichkeit – zum Ausdruck bringen. Die Initiative kam aus dem Hausärztekreis, der sich um seine Nachbesetzung selbst kümmert und nicht immer auf den Staat wartet, bis der mit seinen großen Organen tätig wird. So möchte ich zum Ende meiner Redezeit Herrn Prof. Albrecht als Spiritus Rector, dem Studiendekan Prof. Zöphel, Prof. Siepmann als Geschäftsführer und dem Ärztlichen Leiter und eigentlichen Motor vor Ort, Prof. Mirow, danken, ebenso den Berufsfachschulen und Berufsschulen, die alle da tätig sind. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, MEDiC weiter zu fördern –

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Peter Wilhelm Patt CDU

– und auch Investitionen zu fördern. Auch die Technische Universität Chemnitz sollte ihre Chancen erkennen, hier einen akademischen Standort vielleicht doch zu begleiten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Patt hatte gerade das Wort für die CDU-Fraktion. Nun ergreift erneut Herr Kollege Schaufel für die AfD-Fraktion das Wort.

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Frank Schaufel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie schon in der letzten Rederunde gesagt, ist eine Weiterentwicklung des 20-PunktePlans dringend notwendig. Für diese Weiterentwicklung braucht es aus meiner Sicht aber erst einmal die geeigneten Strukturen. Es geht nämlich nicht darum, dass sich die Politik oder die Regierung Maßnahmen ausdenkt, die dann aus der Praxis kritisiert werden, oder dass sich gegenseitig der Schwarze Peter zugeschoben wird. Es geht um das gemeinsame Agieren von Regierung und Akteuren. Genau dieses gemeinsame Agieren läuft wohl offensichtlich nicht rund. Das sagt der Chef der KV vor gut einem Monat. Im „Ärzteblatt“ fordert er diese Gemeinsamkeit ein; gleichzeitig aber brachte er zum Ausdruck, dass ihm die Staatsregierung zu wenig tue. Es gab diese Strukturen zur gemeinsamen Planung und Umsetzung von Maßnahmen. Das war das Bündnis „Wir versorgen Sachsen“, welches 2019 noch von der CDU-Gesundheitsministerin ins Leben gerufen wurde. Leider hat dieses Bündnis die Landtagswahl 2019 nicht überlebt. Frau Köpping, beleben Sie daher das Bündnis oder schaffen Sie anderweitige geeignete Kommunikationsstrukturen. Weiter geht es nicht nur darum, Ärzte auszubilden und zu gewinnen; es braucht auch geeignete Versorgungsstrukturen, die effizient arbeiten und unbürokratisch sind. Erst vorgestern hat Ihnen der Chef der Sächsischen Ärztekammer genau das ins Stammbuch geschrieben. Er kritisierte nämlich ihre einseitige Fokussierung auf die Gewinnung von Ärzten. Was braucht es also aus unserer Sicht? Erstens. In unterversorgten Regionen müssen mobile Arztpraxen oder auch Patientenbusse endlich stärker eingesetzt werden. Zweitens. Die KV muss mehr eigene Einrichtungen betreiben, so wie es jetzt bei Dermatologen in Bautzen geschehen ist. Drittens. Kommunen brauchen mehr finanzielle und organisatorische Unterstützung, wenn diese Einrichtungen aufbauen wollen. Leider sind diese durch die illegale Migration im Moment anderweitig völlig überlastet. Viertens. Es braucht auf Bundesebene endlich die geeigneten Rahmenbedingungen für effiziente und sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen, die Entlastung von Bürokratie sowie die Abschaffung der Budgetierung. Nur so bleibt der Arztberuf auch attraktiv. Fünftens. Wir brauchen umgehend Maßnahmen, um die Abwanderung von Medizinern in andere Bundesländer oder in das Ausland zu verhindern. Wir werden gerade zum Durchlauferhitzer für andere Bundesländer. Immer noch gehen mehr Ärzte aus Sachsen ins Ausland, als neue aus dem Ausland kommen. Sechstens. Die Landarztquote muss voll ausgeschöpft werden. Derzeit werden nur 6,5 % der Studienplätze hierüber vergeben; möglich sind 7,3 %. Siebtens. Ich möchte auch auf die Medizinstudenten in Ungarn verweisen. Wir haben zusammen letzte Woche die Universität in Pécs besucht. Dort sagte uns das Dekanat, dass die etwa 150 sächsischen Studenten im KV-Modellprojekt gut vorausgewählt sind und auch in ihren Leistungen über dem Durchschnitt dortiger Studenten liegen. Das ist ein guter Grund, über eine Ausweitung des Programms nachzudenken. Leider wird das wohl in Pécs aus Kapazitätsgründen abgelehnt. Ich bitte also darum, rechtzeitig nach Alternativen zu suchen, zum Beispiel die Universitätsstädte Stettin und Breslau. Frau Köpping, Sie sehen also, dass es genug gute Gründe und genug gute Ideen gibt, Ihren 20-Punkte-Plan weiterzuentwickeln. Tun Sie das bitte mit mehr Geschwindigkeit und politischem Willen bei der richtigen Umsetzung! Nun sind Sie am Zug. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Jetzt kommt für die Fraktion DIE LINKE erneut Frau Kollegin Schaper ans Rednerpult und macht ihre Ausführungen. Bitte.

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Susanne Schaper Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf das Poliklinikprogramm eingehen – Frau Lang sagte, dass es implementiert sei – und klarstellen, dass ich das nicht in Zweifel gezogen habe. In Zweifel gezogen habe ich, dass es eine Förderrichtlinie gibt. Sollte das mittlerweile anders sein? Ich verweise hier auf meine Kleine Anfrage vom März 2023. Da wurden weder ein Förderkriterium noch Förderbedingungen festgelegt oder veröffentlicht. Das heißt, bis spätestens März dieses Jahres wusste noch niemand Bescheid. (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping) Sollte das jetzt anders sein, ist meine Freude umso größer. Dann kann man das jetzt transparent machen. Aber wir reden auch darüber, was bisher passiert ist. Dann ist das einfach ein Fakt. Ich hatte es bereits mehrfach gesagt – um auf das Thema Landarztquote zu kommen, dass wir schon immer skeptisch waren –, dass das kein Allheilmittel ist. Erst am 18.09. dieses Jahres titelte der „Spiegel“: Landarztstudium floppt gegen Ärztemangel. Wer sich verpflichtet, später als Hausärztin oder -arzt auf dem Land zu arbeiten, soll leichter Medizin studieren können. Die Hoffnungen in die Landarztquote sind groß, doch die Bewerberzahlen sind enttäuschend. In Niedersachsen hat es also nicht den gewünschten Effekt. Wir waren in Pretzsch. Die Vorredner sind darauf eingegangen. Ich habe große Hoffnung, dass es bei uns anders sein könnte. Das bedeutet aber auch, dass wir vor Ort die Bedingungen schaffen. Wir kommen nicht umhin, dieselben Situationen – wie vor zehn Jahren – verändern zu müssen. Der Beruf muss attraktiver gemacht werden. Der Abbau der Bürokratie, Verbesserungen der Bedingungen und Vereinbarkeit von Beruf und Familie und weitere Entlastungen sind notwendige Voraussetzungen. Der Präsident der Ärztekammer, Herr Bodendieck, übt scharfe Kritik an der Umsetzung. Ich zitiere sinngemäß: Festzustellen sei, dass das Arbeiten in eigener Praxis immer unattraktiver wird. Infrastrukturmaßnahmen greifen nur schwer. Die Digitalisierung komme nur schwer voran. Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung werde kaum bis gar nicht gefördert und die unmittelbare und mittelbare bürokratische Belastung habe ein unerträgliches Maß erreicht. Deshalb würden viele Ärztinnen und Ärzte in die innere Emigration gehen und damit ein schlechtes Vorbild für junge Kolleginnen und Kollegen sein. Das ist die Einschätzung des Präsidenten der Landesärztekammer. Weiterhin haben wir es mit sich selbst verstärkenden Prozessen zu tun, zum Beispiel in Erlabrunn. Die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe schließt zum 31.12.2023. Die Gründe dafür sind die demografische Entwicklung, die Nachwirkungen von Corona und die nicht erfüllten Mindestvorgaben. Die Klinik ist kaum zu halten, wenn keine Geburten vor Ort stattfinden. Immer wird der Rückgang der Geburten insgesamt als Grund angeführt. Dabei beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn in den Regionen junge Frauen und Familien fehlen, warum sollen Ärztinnen und Ärzte dort hingehen und eine Familie gründen? Somit verschlechtern sich die medizinische Versorgung und die örtliche Infrastruktur weiter. Das befördert wiederum den Weggang weiterer junger Menschen. Das ist ein Teufelskreis. Wir müssen gemeinsam nach Lösungen suchen. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2019 steht: Wir wollen die Bürokratie in den medizinischen Berufen abbauen, damit sich Ärztinnen und Ärzte auf die Kernaufgabe konzentrieren können. Im Bericht werden unterstützende Maßnahmen wie Digitalisierung, Telemedizin und Delegation ärztlicher Aufgaben an Assistenten aufgeführt. Allein den Bürokratieabbau sucht man vergebens. Laut einer Umfrage des Marburger Bundes aus den letzten Jahren beträgt der zeitliche Aufwand der Bürokratie mittlerweile mehr als drei Stunden täglich. Hinsichtlich der Digitalisierung ist Deutschland und Sachsen leider auch weiterhin ein Entwicklungsland. Finanzielle Anreize, um zu stimulieren und Akzeptanz zu fördern – wie Sie es ausdrücken –, reichen damit leider bei Weitem nicht aus. Immer neue Fördermodelle und Modellprojekte bedeuten auch immer mehr Bürokratie, bringen weitere Unsicherheiten mit sich und keiner weiß, ob das Modell verlängert oder eingestampft wird. Beispielsweise eine Kommission einzusetzen, hielte ich für eine gute Idee. Diese könnte innerhalb kürzester Zeit konkrete belastbare Vorschläge zur Digitalisierung, KI, Telemedizin und Entlastungen von Ärztinnen und Ärzten machen.

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Susanne Schaper Die Linke

Ein großer Fortschritt ist, dass endlich nichtärztliche Praxisassistenten als Ausbildungsberuf rechtlich etabliert wurden. Das möchte ich zum Schluss noch als positiven Punkt nennen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und auch dafür, dass wir weiterhin gemeinsam daran arbeiten und entwickeln. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt kommen wir als letzte in dieser Runde zur Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Das Wort ergreift Herr Kollege Scholz.

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Markus Scholz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine weitere Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte zu entlasten, ist die gerade angesprochene Delegation von medizinischen Leistungen. So können nichtärztliche Praxisassistentinnen und -assistenten oder Versorgungsassistentinnen und -assistenten in der Hausarztpraxis oder bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten unterstützen, indem sie etwa Haus- oder Pflegeheimbesuche übernehmen. Für die medizinische Versorgung unserer sächsischen Bevölkerung gerade unter dem Einfluss des demografischen Wandels und des Arbeits- und Fachkräftemangels müssen wir weiterhin Maßnahmen ergreifen. Unser Sächsisches Krankenhausgesetz bildet dafür eine gute Grundlage, um auch mit Gesundheitszentren die medizinische Versorgung vor allem in den ländlichen Regionen sicherzustellen. Weiterhin brauchen wir eine große Kraftanstrengung, um medizinische Fachkräfte für Sachsen zu gewinnen und ausbilden zu können – egal, ob sie aus Sachsen, anderen Bundesländern, dem europäischen oder dem nicht europäischen Ausland kommen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther)

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Dr. Matthias Rößler

Damit sind wir am Schluss der zweiten Rederunde angekommen. Das Wort hatte gerade Kollege Scholz, BÜNDNISGRÜNE. Besteht der Bedarf, eine dritte Rederunde zu eröffnen? – Ich sehe, dass er besteht. Die SPD möchte das Wort nicht mehr ergreifen. Damit ist die CDU am Zug. Bitte, Kollege Dierks.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich finde – mit Blick auf das Thema, das wir gerade debattieren – Folgendes etwas merkwürdig: Wenn wir sagen, wir sprechen über dieses 20-Punkte-Programm, dann heißt es, es gäbe keinen Grund zum Feiern und dieses und jenes käme zu spät, dieses und jenes stehe noch aus. Ich habe versucht, zu Beginn der Debatte zu skizzieren, unter welchen allgemeinen und spezifischen Herausforderungen das Gesundheitswesen steht. Wenn es eine ganz einfache Lösung gäbe, die schon irgendjemand kennt, dann hätte es – ich denke, das ist in einem Land mit 82 Millionen Einwohnern in Deutschland und über 4 Millionen in Sachsen – wahrscheinlich schon irgendjemanden mit dem ausreichenden Intellekt gegeben, das einfach zu machen. Die Wahrheit ist, dass dieses Thema hoch komplex ist. Es geht darum, die vor uns liegenden Herausforderungen nach Prinzip und Modell näherungsweise anzugehen und irgendwann festzustellen, welche Instrumente tatsächlich wirken und welche ziehen. Ich denke, wir sind in der guten Position, zu merken, dass eine Reihe der Maßnahmen, die wir ergriffen haben, tatsächlich funktionieren. Es war richtig, den Modellstudiengang in Chemnitz zu errichten, diesen Modellstudiengang auch nach Ablaufen der Modellphase und der Kofinanzierung des Bundes regelhaft in eine sächsische Finanzierung zu übernehmen. Es war richtig, in den letzten Jahren die Anzahl der Studienplätze in Pécs auszuweiten. Es war auch richtig, die Gesamtstudierendenanzahl im Bereich der Medizin auszuweiten. Wenn man eine Sache angegangen ist, dann stellt man manchmal fest, dass eine nächste wartet. Deswegen ist diese Debatte auch nicht als Endpunkt zu verstehen, sondern von unserer Seite aus ganz bewusst als Zwischenschritt und als Auftrag an uns selbst, weitere Dinge in das Werk zu setzen. (Beifall des Abg. Geert Mackenroth, CDU) Wir wissen, dass es noch eine ganze Reihe weiterer Maßnahmen braucht. Wenn wir darüber sprechen, Bürokratie abzubauen, müssen wir uns auch gemeinsam folgende Frage stellen: Was heißt das? Bürokratieabbau heißt auch, Vertrauen zu entwickeln. Vertrauen darin zu entwickeln, dass Menschen ihren Job auch richtigmachen, wenn sie nicht mit Hosenträgern und Gürteln gleichzeitig arbeiten. Das heißt auch, lieb gewonnene – vermeintliche – Sicherheiten aufzugeben, um wieder mehr Raum zu geben, den Beruf auszuüben und für den Menschen da zu sein. Natürlich müssen wir auch den ambulanten Sektor in den Blick nehmen und Kommunen dabei unterstützen, eigene MVZ-Strukturen aufzubauen. Deswegen ist es ein organischer Prozess. Wir haben mit dem Krankenhausgesetz einen sehr wichtigen Schritt gemacht. (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) Frau Schaper, haben Sie eine Frage? (Susanne Schaper, DIE LINKE: Ja!) Ja, bitte. (Unruhe und Heiterkeit im Plenum) Dazwischen zu quatschen, ist nicht besonders höflich. (Zuruf aus dem Plenum: Wir haben eine Geschäftsordnung!)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Dierks, ich muss Sie bitten. Wenn die Kollegin zum Mikrofon geht und eine Zwischenfrage stellen möchte, dann, weil sie das von allein möchte. Frau Schaper, davon gehe ich aus, richtig?

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Alexander Dierks CDU

Sie hat selbstständig das Wort ergriffen. Ich habe noch einmal unterstrichen, dass Sie das gern tun darf.

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Dr. Matthias Rößler

Bitte halten Sie sich zurück, Herr Dierks.

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Susanne Schaper Die Linke

Hat heute früh der Kaffee nicht geschmeckt, wäre meine erste Frage. (Heiterkeit bei den LINKEN) Die zweite Frage ist: Sie sagen, es sei also alles – ich breche es einmal herunter – Laberei, was im Vorfeld gesprochen wurde,

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Susanne Schaper Die Linke

wenn wir hier über Bürokratieabbau reden.

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Dr. Matthias Rößler

Wollen Sie eine Zwischenfrage stellen?

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Susanne Schaper Die Linke

Ich will eine Zwischenfrage stellen, unbedingt, Herr Präsident.

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Dr. Matthias Rößler

Dann kommen Sie bitte zur Zwischenfrage.

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Susanne Schaper Die Linke

Unbedingt. Vielen Dank. Entschuldigen Sie bitte, Herr Präsident. – Meine Zwischenfrage ist: Vorschläge, die zwar von anderen kommen, von Menschen außerhalb Ihrer Fraktion, die aber vielleicht auch sinnvoll sind – wurde es jemals von Ihnen persönlich in Erwägung gezogen, diese vielleicht mit einzuspeisen und zu beschließen, damit sich alle politisch Verantwortlichen und auch die gewählten Mandatsträgerinnen mitgenommen fühlen?

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Dr. Matthias Rößler

Das war jetzt die Zwischenfrage.

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Susanne Schaper Die Linke

Ist das in Ihrem Erwägungskreis?

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Alexander Dierks CDU

Also, ich beginne mit der einfacheren Frage: Der Kaffee war köstlich. Vielen Dank. Ich weiß überhaupt nicht, wie Sie von dem, was ich gesagt habe, zu dieser Frage kommen. Ich habe überhaupt nicht kritisiert, was Sie gesagt haben. Ich habe lediglich gesagt, dass es aus meiner Sicht normal ist, dass bei Prozessen, die sehr lange laufen – wie bei den Herausforderungen, die wir im medizinischen Bereich haben –, ein Fazit über das gezogen wird, was bereits getan wurde. Ich habe versucht, deutlich zu machen, was es heißt, Bürokratie abzubauen, weil ich es insbesondere von Ihrer Fraktion ein Stück weit wohlfeil finde, über Bürokratieabbau zu sprechen, weil die Fraktion DIE LINKE bislang, jedenfalls aus meiner Sicht, nicht dadurch aufgefallen ist, bürokratische Hürden abzubauen, sondern ich nehme Sie tendenziell – das beschränkt sich nicht auf den medizinischen Bereich – eher als eine Partei wahr, die mehr bürokratische Kontrolle möchte und mehr Sicherheit in dem von mir beschriebenen Sinne. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir haben das ganz und gar beschlossen!) Ich habe auch deutlich gemacht, dass wir natürlich noch eine ganze Reihe von Hausaufgaben zu machen haben, dass allein schon der Debattentitel zeigt, dass eine Weiterentwicklung dessen auch mit Blick darauf, dass in den vergangenen vier Jahren viel passiert ist, deutlich notwendig ist. Wir müssen natürlich Dinge über das hinaus tun, was wir schon tun. Wir haben eine Reihe von Mitteln eingestellt, um gerade dieses Modellhafte möglich zu machen; denn ich glaube, dass wir eine gewisse Freiheit brauchen, um Versorgungsstrukturen auch in den Regionen passfähig zu ermöglichen. Sören Voigt hat vorhin in der Debatte, als Herr Schaufel über das Thema Plauen sprach, auf das Modellprojekt hingewiesen, das wir mit dem letzten Doppelhaushalt ins Werk gesetzt haben. Ich glaube, das ist der Weg, den wir gemeinsam weitergehen müssen, gemeinsam mit der kommunalen Ebene, gemeinsam mit den ärztlichen Selbstvertretungen, gemeinsam mit den Kostenträgern und auch gemeinsam mit den Krankenhäusern. Ich glaube, wenn wir diesen eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen – auch gern mit guten Vorschlägen der Opposition, Frau Kollegin Schaper; sollte ich unhöflich gewesen sein, entschuldige ich mich in aller Form dafür; denn wir sind alle nicht frei von Fehl und Tadel und nehmen uns teilweise gegenseitig nichts; insofern bitte ich um Entschuldigung, wenn ich zu forsch gewesen sein sollte –, dann gelingt es uns, auch in Zukunft medizinische Versorgung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Wir sollten die aktuelle Entwicklung als Chance und nicht als Brandbeschleuniger betrachten. Wir sollten nicht so tun, als sei alles kurz davor, in sich zusammenzubrechen. Wir müssen unseren Weg konsequent fortgehen. Dann wird die medizinische Versorgung im Freistaat Sachsen auch in den nächsten Jahren auf hohem Niveau gewährleistet sein. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es jetzt weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Bitte, Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt haben wir schon eine ganze Weile miteinander darüber diskutiert, wie toll angeblich alles sei und dass alles gut laufe, dieses 20-Punkte-Programm der medizinischen Versorgung in Sachsen. Alles mache diese Regierung toll. Auch im Bund laufe alles toll mit einem Gesundheitsminister, der Krankenhäuser schließen will und mit seiner Krankenhausreform gerade riesengroße Unruhe in das Gesundheitswesen bringt. Wir haben Geburtenkliniken in Leisnig und Lichtenberg geschlossen. Das läuft alles „super“ unter dieser Regierung in Sachsen. Reichenbach ist geschlossen worden. Herzlichen Glückwunsch, für diese „gute“ Politik, liebe Regierung. Herzlichen Glückwunsch, Sie machen das wirklich – wirklich! – gut. (Beifall bei der AfD) Diese Beispiele zeigen doch: Sie dünnen mehr aus, anstatt zu erhalten. Ja, wir müssen Anreize dafür schaffen, dass junge Familien Kinder kriegen. Wir müssen einfach ein Baby-Begrüßungsgeld einführen. Das wollen wir als AfD. Wir brauchen höhere Sicherstellungsbeträge für die Geburtenkliniken, damit wir sie regional erhalten können, damit eine schwangere Frau nicht eine Stunde lang mit platzender Fruchtblase durch diesen Freistaat fahren muss. Alles das ist möglich. Alles das haben wir als AfD-Fraktion hier bereits vorgeschlagen. Dass Sie mit Ihrem Programm fremdeln, Frau Köpping, zeigt auch Ihr Bericht, den Sie im Sommer vorgestellt haben. Wenn man hineinschaut, unter Punkt 5, dann steht darin wortwörtlich – in dem Bericht aus dem Jahr 2023! –, die Landarztquote solle 2020 perspektivisch eingeführt werden. Also, Sie bringen einen Bericht heraus, der noch auf dem Stand von 2020 ist. Das zeigt, dass Sie als SPD die Landarztquote jahrelang abgelehnt haben. Wir haben die Landarztquote im Jahr 2017 – Herr Dierks, Sie haben gerade gesagt, wenn es gute Vorschläge gegeben hätte, dann hätten Sie sie umgesetzt – als AfD-Fraktion hier gefordert. Das haben Sie alle abgelehnt. Die SPD hat es damals als „Scheinlösung“ hingestellt und feiert sich heute für diese Landarztquote – fünf Jahre zu spät. Man kann trotzdem sagen: Es ist unsere Idee. AfD wirkt! (Beifall bei der AfD) Sie müssen das Potenzial – Kollege Schaufel hat es bereits gesagt – der Landarztquote endlich vollständig ausschöpfen. Dann haben wir in zehn Jahren 40 Landärzte mehr in Sachsen. Diese brauchen wir für die Hunderte Hausarztsitze, die aktuell unterversorgt bzw. nicht besetzt sind. Das hat damals auch die Anhörung im Sächsischen Landtag gezeigt. Dr. Klaus Heckemann, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung, sagte beim Vergleich Ihres Vorschlags mit der niedrigen Quote und unseres Vorschlags mit der Maximallösung: Mir gefällt der AfD-Vorschlag besser. – Daher fordern wir Sie nochmals auf: Erhöhen Sie die Landarztquote endlich auf die Maximalwerte! Holen Sie das Maximale heraus für unsere Sachsen, für unsere ärztliche Versorgung. (Beifall bei der AfD) Sie haben es gerade gesagt: Der Modellstudiengang MEDiC in Chemnitz ist positiv angelaufen. – Ja, das sehen wir bei vielen Sachen, die an der TU Chemnitz anlaufen. Wir haben mehr Humanmedizinstudenten in Sachsen. Im Jahr 2018 waren es 4 250; wir hatten im vorigen Jahr 4 600. Wir verzeichnen einen deutlichen Anstieg an Studienplätzen. Wir haben aber eben nicht mehr sächsische Studenten. Wir hatten damals 35 % Studenten aus Sachsen; jetzt sind es 32 %. Also, trotz Aufbau der Kapazitäten werden wir zunehmend zum Durchlauferhitzer für andere Bundesländer und das Ausland. Was in Sachsen fehlt, das sind die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur, in den Straßenbau, in die Digitalisierung, in den Erhalt der kleinen Dorf-Kitas. Nur dann siedeln sich Familien an, wenn Sie endlich anpacken und dort investieren. (Beifall bei der AfD) Dann schaffen wir auch den Klebeeffekt. Was Sie endlich beenden müssen: Ihre Fake-News-Kampagne! (Lachen bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Kollege Scholz von den GRÜNEN hat es gerade wieder gemacht. Angeblich wollten sich keine ausländischen Ärzte in Sachsen niederlassen und niemand wolle wegen der politischen Lage nach Sachsen kommen. Es sei alles so schlimm. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, Herr Scholz, dann sehen Sie: 18 % der Studenten in Sachsen sind aus dem Ausland und bei den Studienanfängern 30 %. Hören Sie mit diesen Fake News auf! Kollege Schaufel hat bei Frau Köpping extra angefragt bezüglich des Weggangs zugewanderter Ärzte, weil sie genauso eine Fake-News-Kampagne gemacht hat, Drucksache 7/12482.

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Rolf Weigand AfD

Nein. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Schade!) Frau Köpping ist kein einziger Fall bekannt, kein einziger Fall. Beenden Sie endlich diese Fake-News-Kampagne; denn ausländische Ärzte kommen sehr gern aufs Land. Das sehen wir auch bei uns in Großschirma. Ein letzter Punkt, meine Damen und Herren: Beenden Sie den Investitionsstau in diesem Land! Die Digitalisierung, die Sie hier anpreisen, ist zwar schön; aber das Geld muss auch schnell ankommen. Wenn wir als Krankenhäuser Monat für Monat darauf warten, dass irgendwelche Förderbescheide bewilligt werden, dann zeigt es, dass es im System ordentlich hakt.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Geben Sie mir Geld aus für Investitionen in die Krankenhäuser und investieren Sie in den ländlichen Raum! Dann bleiben auch junge Ärzte hier. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Dr. Weigand. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Diesen kann ich nicht feststellen. Damit kommt jetzt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Frau Staatsministerin Köpping.

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Petra Köpping

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheitsinfrastruktur ist zentral für eine lebenswerte Region; das wissen wir alle. Sie ist relevant für die Zukunft der Region; auch das ist heute mehrfach ausgeführt worden. Der demografische Wandel führt aber tatsächlich dazu, dass wir mehr ältere Menschen in Sachsen haben, dass wir weniger Fachkräfte haben und dass wir neue Wege gehen müssen. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen müssen. Das hat mit dem Vorwurf einiger, dass wir uns angeblich feiern, überhaupt nichts zu tun. Denn wir gehen die Probleme an und wissen natürlich, dass es nach wie vor Lücken im System gibt. Deshalb will ich gar nicht so sehr auf die Tatsache eingehen, dass wir die 20 Punkte des 20-PunkteProgramms erledigt haben, sondern vielmehr ein Stück weit auf das hinweisen, was wir in Zukunft tun müssen. Zum einen ist ganz klar, dass wir im Hochschulentwicklungsplan, der gerade in der Diskussion ist, selbstverständlich neue Studienplätze für die medizinische Ausbildung angemeldet haben. Wir haben im Hochschulentwicklungsplan auch neue, zusätzliche Studienplätze für die zahnärztliche Ausbildung angefordert. Wir haben gleichzeitig neue Studienplätze für Pharmazie angefordert, weil dieser Punkt nicht nur ein Thema für einen einzigen Komplex ist – für die Humanmedizin –, sondern für alle drei Bereiche, von denen wir reden müssen. Zum anderen werden wir darüber reden müssen, wie wir die Kapazität bereitstellen können, die wir in Sachsen brauchen. Denn viele Mediziner – sowohl Zahnmediziner als auch Humanmediziner – werden in den nächsten Jahren in Pension oder in Rente gehen. Hier gilt es, gegenzusteuern. Das Gleiche trifft auf die Pharmazie zu. Gleichzeitig haben wir riesige Probleme, und diese sehen wir in den Regionen. Das Beispiel Reichenbach ist genannt worden. Wir haben aber auch dort immer wieder, weil wir drangeblieben sind, kleine Fortschritte erreicht. Einer dieser kleinen Fortschritte ist die Tatsache, dass drei neue Niederlassungen eröffnen werden; im Oktober werden die Mietverträge abgeschlossen. Das wird sowohl für die Frauenheilkunde, die in der Diskussion eine große Rolle gespielt hat, als auch für die Neurologie und die Urologie der Fall sein. Ich bin sehr froh darüber, dass wir hier alle an einem Strang gezogen und gesagt haben: Lasst uns in kleinen Schritten wieder nach vorne gehen und beginnen! Wir hatten gestern eine große Demonstration in Grimma; auch dort bin ich selbstverständlich mit dem Landrat vor Ort gewesen. Wir wissen – das sagt auch der Bundesgesundheitsminister –: Den Krankenhäusern in Deutschland geht es so schlecht wie nie zuvor, was die finanzielle Lage betrifft. Hier müssen wir gegensteuern. Deswegen haben wir im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform genau das getan, was notwendig ist, indem wir gesagt haben: Ostdeutschland hat bereits eine Reform hinter sich, deshalb muss besondere Rücksicht genommen werden und eine gesonderte Betrachtung von Ostdeutschland in der Krankenhausreform stattfinden. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Gleichzeitig brauchen wir für die Krankenhausreform natürlich im Vorfeld eine Zwischenfinanzierungsmöglichkeit, sodass sich die Krankenhäuser auf den Weg machen können, um diese Umstrukturierung in ihrer Region durchzuführen. Außerdem benötigen wir Investmittel. Auch darüber werde ich mit dem Ministerpräsidenten, mit dem Kabinett noch einmal sprechen, welche Vorschläge wir machen, um den Investitionsstau, den es durchaus in den Krankenhäusern gibt – niemand bezweifelt das –, aufzuholen. Aber ich muss an dieser Stelle auch sagen: Es ist natürlich nicht so, dass wir nichts getan hätten. Daher darf man das, was man gemacht hat, auch erwähnen. Das hat nichts mit Feiern von Erfolgen zu tun, sondern das hat etwas mit Realität zu tun. Es ist mir wichtig, dass man das einfach einmal anspricht. In Richtung AfD sage ich Folgendes: Sie erwähnen jetzt großspurig die ausländischen Ärzte, die bei uns begonnen haben. Wissen Sie denn, wie die Reihenfolge der ausländischen Ärzte ist, die sich in Sachsen niedergelassen haben bzw. in den Krankenhäusern arbeiten? Die größte Gruppe der ausländischen Ärzte sind die tschechischen Ärzte – das sind 422 an der Zahl. Wissen Sie, wer dann kommt? Es sind diejenigen, die Sie am liebsten gar nicht im Land haben möchten, nämlich syrische Ärzte! (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wo steht, dass wir diese nicht haben wollen, Frau Köpping?) Das sind immerhin 356 an der Zahl. Das ist eine Größenordnung, die sich in den letzten Jahren versechsfacht hat. (Weitere Zurufe des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Da können Sie zurufen, was Sie wollen – das ist ein Fakt. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU) Weiterhin ist es uns natürlich wichtig, dass wir das 20- Punkte-Programm erweitern. Jetzt reden wir die ganze Zeit von Bürokratieabbau. Natürlich bin ich auch dafür – gar keine Frage. Jetzt sage man einmal konkret, wo die Bürokratie aufgebaut worden ist! Wir haben auch innerhalb der Ärztestrukturen Bürokratie abzubauen. Die Kassenärztliche Vereinigung hat hohe Hürden aufgelegt, was die Bürokratie betrifft. Deshalb müssen wir uns dort auch wieder zusammensetzen, dass wir nicht nur die Forderung aufmachen, sondern dass wir es tatsächlich gemeinsam tun. Da bin ich sehr bei Herrn Dierks: Dazu gehört Vertrauen untereinander, damit wir eben nicht jeden Schritt, den wir tun, mit drei oder fünf neuen Regelungen absichern müssen, sondern dass wir uns vertrauen, damit wir tatsächlich in die Arbeitsfähigkeit kommen. Denn ich höre auch viele junge Ärzte, die sehr gern eine Niederlassung eröffnet haben, sehr gern in ihrer Niederlassung arbeiten und dort ihren Beruf wirklich zur Berufung gemacht haben. Es ist Pécs angesprochen worden. Ja, wir waren vier Tage lang unterwegs und haben uns die ungarischen Studierenden in Pécs angeschaut. Was haben wir dort festgestellt? Dass wir junge, motivierte Menschen finden, die mit Unterstützung des Freistaates und der KV dort ihr Studium beginnen. Übrigens sind das diejenigen Studierenden, die in Pécs die besten Ergebnisse erzielen. Auch das haben wir erfahren. Deswegen habe ich mit der Universität gesprochen – das konnte ich gar nicht vorabsprechen –, dass wir zum Beispiel auch die Möglichkeiten nutzen sollten, um vielleicht den Bereich der Zahnärzte zusätzlich auszubauen und auch im Bereich der Pharmazie Möglichkeiten zu schaffen, Studienplätze aufzubauen. Dazu sind wir bereits mit der Landeskammer der Apotheker im Gespräch, die das jetzt prüfen wird. Genauso ist es bei den Zahnärzten, mit denen wir gemeinsam prüfen, wie wir zum Beispiel zu einer Landzahnarztquote kommen. Natürlich braucht das alles Voraussetzungen, dass wir das durchführen können. Diese Zeit müssen wir auch haben. Deswegen ist es mir wichtig, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich möchte mich bei allen bedanken, die sich wirklich konstruktiv an diesem Weg beteiligen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Staatsministerin Köpping sprach für die Staatsregierung. Wir sind damit am Ende der ersten Aktuellen Debatte angekommen. Bevor Zweite Aktuelle Sachsens Wälder nicht den Rohstoff Holz Antrag der Als Antragstellerin hat zuerst die Fraktion der CDU das Wort. Herr Kollege von Breitenbuch, bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundlage des Lebens der Menschen auf unserer Erde ist seit Jahrhunderten die Nutzung von Holz – auch bei uns in Sachsen. Der Bergbau ist ohne Holz nicht denkbar. Die ersten Glasmeiler in der Lausitz, die Bauten von Dörfern, Kirchen, Städten oder Burgen, die ersten Eisenverhüttungen, die Nutzung der Wasserkraft und natürlich auch Herd oder Kamin – die Wälder sind mit unserer Landesgeschichte eng verbunden. wir diese abschließen, gibt es jedoch noch eine Kurzintervention. Herr Dr. Weigand, bitte.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Ich habe eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Frau Köpping. Sie hat gerade gesagt: Noch nie ging es den Krankenhäusern so schlecht wie heute, nie war so wenig Geld da – dazu kann man nur ergänzen: Nie war das ein so klares Zeichen für das Versagen der SPD in Bund und Land, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf, die Mindestinvestitionsquote für die Krankenhäuser in Sachsen von 3 auf 6 % zu erhöhen. Außerdem haben Sie in Ihrem Redebeitrag schon wieder dieses AfD-Framing benutzt und gesagt, wir würden keine syrischen Ärzte wollen. Sie sind einfach nicht in der Lage, zu differenzieren. Das zeigt Ihre gesamte Politik: Jeder, der hierherkommt, eine Ausbildung hat und qualifiziert ist, den heißen wir willkommen. Das ist alles in Ordnung. Wogegen wir uns stellen, ist eine illegale Migration von unqualifizierten Menschen, die in unserem Land unsere Sozialsysteme belasten. Das ist ganz klare AfD-Position. Alle anderen, die sich hier einbringen, die einer Arbeit nachgehen und unsere Werte teilen, die sind willkommen – ob im Krankenhaus Freiberg oder bei mir in Großschirma; dort heißen wir sie herzlich willkommen. Die Menschen können das sehr genau differenzieren. Lernen Sie das endlich auch! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention von Herrn Dr. Weigand. Möchten Sie darauf reagieren, Frau Staatsministerin? – Das ist nicht der Fall. Dann sehe ich jetzt keinen weiteren Redebedarf. Damit schließen wir die erste Aktuelle Debatte ab und kommen zum nächsten Unterpunkt: Debatte verrotten lassen – nachhaltig nutzen Fraktion CDU Dieser Rohstoff ist vielseitig. Die Kaskade haben wir alle vor Augen: die Nutzung als Furnier, als Möbel, als Bauholz, dann natürlich irgendwann als Industrieholz oder am Ende als Brennholz. Oder auch der Reisighaufen, der im Wald liegt oder auch neben unserem Haus. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Oder als Holzschnitzel im Ofen!) Der Rohstoff Holz ist haltbar, widerstandsfähig über viele Jahrhunderte, wie wir an unseren alten Häusern sehen. Er bindet Kohlenstoff und kann später durch Verbrennung unproblematisch entsorgt werden, indem der Kohlenstoff wieder in den Naturkreislauf kommt, eben mit dieser Verzögerung. Das ist eigentlich ein großes Wunder, wenn gleichzeitig in unseren bewirtschafteten Wäldern die höchste nachgewiesene Biodiversität herrscht. Vitalität und Widerstandskraft prägen unsere gesunden und vielfältigen Wälder. Vielaltrigkeit und Vielartigkeit sorgen für eine gesunde Risikostreuung in diesem System. Dieses Wirtschaftsgut stärkt den ländlichen Raum und die regionalen Wirtschaftskreisläufe. Menschen in Sachsen leben mit und von unseren Wäldern, und sie leben mit und von unseren Bäumen. Nebenbei sei erwähnt, dass es abseits der stofflichen Nutzung natürlich auch die aktuellen Themen gibt, über die wir hier immer diskutieren: Es geht um Energie- und Wärmeversorgung; auch dazu kann Holz einen Beitrag leisten. Der Holzbau ist ja wieder im Gerede. Das ist vielleicht ein guter Weg, um nicht mit Styropor oder künstlichen Stoffen dämmen zu müssen, sondern Holz dafür zu nutzen und generell mehr mit Holz zu bauen und zu konstruieren. (Beifall bei der CDU) Das Positionspapier der CDU-Fraktion spricht das alles deutlich an. Es ist auch eine gute Ergänzung zum Papier des Waldbesitzerverbandes, der auch 13 Punkte entsprechend fundiert aufgeschrieben hat. Jedoch erleben wir in der politischen Diskussion, aber auch vor allem im aktuellen Handeln des zuständigen Staatsministeriums, dass der Verrottung weiter Teile der Wälder heute der Vorzug gegeben werden soll. Verrottung auch weiterhin; ich komme später dazu. Holz bleibt liegen, bleibt stehen, wird nicht mehr genutzt. Der fertige Baum muss wohl noch älter werden, er soll kränkeln und dann sterben. Er soll eben nicht genutzt werden, wie ihn der liebe Gott wachsen lassen hat. Flächenstilllegungen, Prozessschutz, Wildnis – das sind Begriffe einer akademischen Naturelite, die rücksichtlos aus Ämtern und Lobbymacht auf die Nutzungsanforderungen der 85 000 Waldbesitzer, der Waldarbeiter und der Unternehmer, des nachgeordneten Handwerks und der Holzindustrie unserer heimischen Säger trifft. (Beifall bei der CDU) Der Schatz des Waldes, der in seiner Holznutzung liegt und bei dem viele Dinge für Erholung, Klima, Wasserspeicher etc. umsonst über viele Jahre angefallen sind, wird so verplempert, das Volkseigentum nicht nur des Staatswaldes massiv geschädigt. Das muss ein Ende haben, und das war in unserer Koalition auch am Anfang nicht so besprochen. Was ist stattdessen passiert? Zuerst ging es los mit den kleinen Naturschutzmaßnahmen im Wald, mit Heckenpflanzen oder der Projektierung kleinteiligster Biotope auf Kosten des Sachsenforstes. Sachsensümpfchen überall, in jedem Revier sozusagen. Später dann die großen Wildnisgebiete, 1 000 Hektar im Wermsdorfer Wald wurden diskutiert. Später wurde es zurückgenommen, jetzt wird die Fläche woanders gesucht. In Olbernhau soll es so bleiben, dass dieser Wald, der für die Region ganz wichtig ist, entsprechend stillgelegt wird. Jetzt kommt eine rücksichtslose Zertifizierung mit FSC, die auf 30 % der Landesstaatswaldfläche ausgedehnt werden soll und entsprechend nicht, wie vereinbart, in drei Revieren als Vergleichsrechnung ablaufen soll. Eine teure, einseitige Zerifizierungscommunity wird hier finanziert und die Bewirtschaftung auf der Fläche damit lahmgelegt. Die Unternehmer, die letztendlich im Sachsenforst arbeiten, müssen sich jetzt komplett auf FSC, auf diese Anforderung, umstellen, haben entsprechende Kosten und wälzen diese Kosten dann auch entsprechend in die Privatund Kommunalwälder um.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Weiter in der zweiten Runde. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Die zweite Aktuelle Debatte ist durch Herrn von Breitenbuch, Fraktion CDU, eröffnet worden. Die weitere Reihenfolge ist AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, und der fraktionslose Kollege Teichmann, MdL, hat auch Redebedarf angemeldet. Jetzt ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Zwerg das Wort.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Es herrscht Einigkeit darüber, den Wald und den Rohstoff Holz nachhaltig zu nutzen, und das tun wir auch. War der deutsche Wald um das Jahr 1800 fast verschwunden, ist er heute so weitläufig wie seit Jahrhunderten nicht mehr, obwohl Deutschland heute viermal mehr Einwohner hat. Dies wurde durch die moderne Forstwirtschaft und durch die Industrialisierung möglich. Erst die Ablösung des Holzes als Brennstoff durch fossile Energieträger und als Baustoff durch Zement stoppte dann die Abholzung. Holz ist nicht nur der älteste Baustoff der Welt, sondern auch die älteste Energieform der Menschheit. Den enormen Material- und Energiebedarf einer modernen Gesellschaft – wir sprechen hier von Deutschland und Industrie 4.0 – kann es aber nicht ansatzweise ersetzen. Richtig ist, dass Sachsen einen enormen Holzvorrat hat und ihn zu wenig nutzt. Damit verschenken wir Wertschöpfung im ländlichen Raum, aber auch günstige und umweltverträgliche Heizenergie. Die Brennholznutzung ist ein Teil des Holzkreislaufs und gerade in Zeiten teurer Energie für viele Haushalte sehr wichtig. Zu behaupten, dass die Rettung der Holzheizung eine Errungenschaft der Regierungskoalition sei, geht allerdings zu weit. Ja, die Regierungskoalition hat in den Bundesrat einen Antrag zum Heizungsgesetz eingebracht. Aber nicht Sie, sondern die Allianz der Waldbesitzer und Forstverbände war es, die die Bundesregierung zur Vernunft brachte, obwohl das manchmal heute gar nicht möglich erscheint. Ich muss Ihnen noch mehr Wasser in den Wein kippen: Ihre Bemühungen sind für die Haushalte keine echte Hilfe. Die Holzofenförderung liegt aktuell – sie ist heruntergefahren worden – bei 10 %, und das auch nur in Verbindung mit einer Solaranlage oder Wärmepumpe. Bei einer Solarthermieanlage gehe ich auch noch mit, diese kann man wirklich preiswert installieren. Aber bedenken Sie bitte, dass wir im ländlichen Raum sehr oft die Holzheizung tatsächlich als Primärheizung vorfinden. Das bedeutet, das ist die Heizung für das Gebäude, nicht wie im urbanen Raum, wo wir einen schönen Kamin im Wohnzimmer vorfinden, der ab und zu genutzt wird, der dann also maximal als Sekundärheizung funktioniert. Das bedeutet am Ende, wenn ich das Ganze zu sehr aufrüste, doppelte Kosten für die Heizung. Sie dürfen mir glauben, die Wärmepumpe hat ganz andere Einsatzgebiete und wird dort gebraucht, aber nicht in einem Haus, das zum Beispiel Festbrennstoffkessel benutzt. Das ist dann auch kein Förderprogramm, das ist ein Verhinderungsprogramm, und die CDU unterstützt das eben. Durch die viel zu strengen Emissionswerte werden Ende 2024 viele Heizungen wahrscheinlich zwangsstillgelegt. Wir wollen das abwenden, denn die Luft in Sachsen ist so sauber wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Sie ist sogar viel besser als gefordert. Wir haben dazu einen Antrag eingebracht. Sie haben das abgelehnt. Erst danach kamen Sie, liebe Kollegen von der CDU, mit Ihrem eigenen Antrag. Zum Bauen mit Holz hätten wir noch etwas zu sagen. Natürlich wird schon immer mit Holz gebaut. Man muss aber bedenken, dass Holz als Baustoff auch gewisse Nachteile hat. Wenn man zum Beispiel vorhat, im Geschossbau tätig zu werden mit eventuell Brettschichtbindern oder großen Leimbindern, dann haben wir auch die Frage des Brandschutzes zu klären. Das ist ein eindeutiger Nachteil. Ansonsten ist die sehr verbreitete Holzrahmenbauweise in der Fertigteilhausindustrie ja schon gegeben und wird auch genutzt, ist aber im Schnitt um 30 % teurer als Häuser, die Stein auf Stein gebaut werden. Das nur nebenbei zum Bau mit Holz. Im Übrigen ist Holz ein wunderbarer Baustoff. Wer in Österreich ab und zu in Urlaub ist, wird das bestätigen können. AfD-Initiativen werden immer mit der Begründung abgelehnt, man habe selbst einen besseren Antrag oder bereite ihn vor. Nach dem Motto „Dreister geht immer“ setzt Staatsminister Schmidt noch einen drauf. Das vorletzte Woche beschlossene Gebäudeenergiegesetz ist aus seiner Sicht nicht zustimmungsfähig. Er will es verhindern, indem er den Vermittlungsausschuss im Bundesrat anruft. Guten Morgen! In unserem Antrag „Keine Heizung ist illegal“ aus dem Juli war genau diese Forderung die Anrufung des Vermittlungsausschusses.

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Mit einer Ausnahme haben alle anwesenden CDU-Abgeordneten dies abgelehnt. Aber Hauptsache die Brandmauer steht, aber glauben Sie mir, sie wird nicht mehr lange stehen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das Wort hatte Herr Kollege Zwerg für die AfD-Fraktion. Jetzt kommt die Fraktion DIE LINKE zum Zug. Frau Kollegin Mertsching, bitte.

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Antonia Mertsching Die Linke

Werte Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Vielen Dank an die CDU für die Aktuelle Debatte „Sachsens Wälder nicht verrotten lassen – den Rohstoff Holz nachhaltig nutzen“. Das ist doch mal eine gute Gelegenheit, über ein sehr wichtiges Thema zu reden. Am Ende geht es Ihnen ja darum, dass Sie das Totholz aus dem Wald holen wollen. Ich frage Sie einmal, Herr von Breitenbuch: Was denken Sie, wie jemand überhaupt auf die Idee kommt, Totholz im Wald zu belassen? Vielleicht hat das etwas mit der Erkenntnis der planetaren Grenzen zu tun. Diese sind die natürlichen Belastungsgrenzen unseres Planeten, auf dem wir leben, und auf die wir angewiesen sind. Beispiele sind der Süßwasserverbrauch, das Abholzen und andere Landnutzungsänderungen – wie die Flächenversiegelung, über die wir morgen sprechen werden –, die Verschmutzung der Umwelt durch Plastik, Chemikalien oder Atommüll, die steigenden Temperaturen oder die Artenvielfalt. Sechs dieser neun planetaren Grenzen sind überschritten. Beim Klima ist die Belastungsgrenze erreicht, (Lachen bei der AfD) bei der Biodiversität sind wir schon seit dem Jahr 2009 drüber und das Artensterben geht munter weiter. Momentan verliert die Erde jeden Tag 150 Tier- und Pflanzenarten. In den letzten fünf Jahrhunderten verschwanden durch den Menschen ebenso viele Gattungen wie ohne den Menschen in 18 000 Jahren. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) In Deutschland zählen wir 32 000 Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Und davon ist ein knappes Drittel als bestandsgefährdet eingestuft.

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Dr. Matthias Rößler

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Antonia Mertsching Die Linke

Nein. – Weitere 8 % kommen nur noch extrem selten vor und 6 % sind bereits ausgestorben. Warum sterben diese Arten? Sie sterben aufgrund von Pestiziden, die durch uns eingetragen werden, aufgrund der Intensivierung der Landnutzung, (Andreas Heinz, CDU, steht am Mikrofon.) der Übernutzung der natürlichen Ressourcen oder weil ihre Lebensräume verloren gehen – und Totholz ist für ein Fünftel der Organismen des Waldes ein Lebensraum; für Vögel, Insekten, Säugetiere, Moose, Flechten und Pilze.

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Dr. Matthias Rößler

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Antonia Mertsching Die Linke

Nein. – Wenn ein Baum stirbt, ist die Vielfalt an Holzbewohnern am höchsten, da vielfältige Alterungsmerkmale vorhanden sind: Höhlen, Stammsäulen, Saftabsonderungen, feine Risse, Ablösungen der Rinde, das Aufkommen von holzabbauenden Pilzen usw. usf. Die aktuelle Situation ist, dass vom Totholz abhängige Arten gefährdet sind. Das bedeutet auch, dass es in den Wäldern Deutschlands und Europas derzeit viel zu wenig Totholz gibt. (Zuruf von der AfD: Tötet die Bäume!) Sie möchten nun also Holz nachhaltig nutzen und rekurrieren allein auf die wirtschaftliche Verwendung. Leider müssen wir feststellen, dass in der Statistik zum Holzeinschlag für das Jahr 2022 besonders auffällt, dass das Holz wieder zunehmend für die Verbrennung genutzt wird. Der Holzeinschlag zur Energieerzeugung hat den höchsten Wert seit der deutschen Wiedervereinigung erreicht und nur ein geringer Teil des Holzeinschlags wird zum langlebigen Holzprodukt. Zur nachhaltigen Nutzung gehört aber auch die ökologische Seite. Ich habe Ihnen gerade aufgezählt, wozu Totholz wichtig ist, nämlich zur Einhaltung der planetaren Grenzen wie der Biodiversität – und das gilt nicht nur für den Regenwald am Amazonas, sondern auch für die deutschen Wälder. Es macht mich fassungslos, dass Sie das bisschen Totholz – nachdem wir gehört haben, dass das einen Riesenbeitrag für die Lebewesen und Artenvielfalt im Wald leistet – im Prinzip dafür herausholen wollen, um es zu verbrennen. (Thomas Thumm, AfD: Nu!) Aber das ist eben die CDU: schwarz wie unsere Zukunft dank Ihrem Verständnis von Bewahrung der Schöpfung. (Beifall bei den LINKEN – Oh-Rufe von der AfD) Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf Ihren Debattentitel eingehen. Eventuell holen Sie sich dazu in Zukunft einmal Beratung; (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) denn wer den sächsischen Wald verrotten lässt – sprich: durch Klimaerhitzung austrocknen und von Käfern zerfressen lässt –, sind doch Sie selbst von der CDU. Keinen Beitrag zum Klimaschutz leisten, (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das ist doch albern!) keinen Beitrag zur erneuerbaren Energieerzeugung, (Sören Voigt, CDU: Das stimmt doch nicht!) immer wieder schwadronieren, die Energiewende sei gescheitert, und keinen Beitrag dazu geleistet haben – das sind mir die Richtigen. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Fraktion DIE LINKE sprach Frau Kollegin Mertsching. Jetzt darf ich Herrn Kollegen Zschocke für die BÜNDNISGRÜNEN das Wort erteilen. – Ich sehe gerade, hier hat sich jemand entschlossen, eine Kurzintervention abzuhalten. Herr Kollege Heinz, ich erteile Ihnen das Wort; bitte.

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Andreas Heinz CDU

Dann versuche ich das einmal; ich hoffe, ich habe mich nicht verhört. Jeden Tag sterben 150 Tierarten aus? Wenn ich das mal 365 nehme, komme ich auf etwas über 54 000 Arten im Jahr. Ich gehe davon aus, dass in einem späteren Redebeitrag wenigstens zehn bis 15 Tierarten benannt werden können, die im letzten Jahr ausgestorben sind. Danke. (Beifall bei der CDU –

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Marco Böhme Die Linke

Schauen Sie auf die Rote Liste!)

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Dr. Matthias Rößler

Wollen Sie darauf reagieren, Frau Kollegin Mertsching? Bringen Sie jetzt die Tierarten? (Peter Wilhelm Patt, CDU: Fachlich! – Weiterer Zuruf von der CDU: Rechnen!)

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Antonia Mertsching Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich empfehle die nicht zukunftsträchtige Erfindung „Internet“. Dort gibt es verschiedene Suchmaschinen. Sie können in diesen ja einmal eingeben: bedrohte Arten, Rote Liste usw., dann finden Sie bestimmt alles. (Zurufe: Ausgestorben! – Zuruf des Abg. Jörg Dornau, AfD –

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Sören Voigt CDU

55 000 im letzten Jahr? – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Gut, das war eine Kurzintervention und die Reaktion darauf. Jetzt ergreift Herr Kollege Zschocke für seine Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine wichtige Debatte. In der Tat hätte bei der Formulierung des Titels vielleicht noch einmal nachgedacht werden müssen; denn bei genauerer Betrachtung verrotten Sachsens Wälder ja nicht. Vielmehr ist die Verrottung eines Teils des Holzes überlebensnotwendig für den Wald insgesamt; vor allem für ein stabiles Waldökosystem sowie für einen gesunden und nährstoffreichen Waldboden. Totholz ist ja nicht tot, (Zuruf von der AfD: Ach, das ist gar nicht tot?) sondern unglaublich lebendig. Das weiß eigentlich jedes Kind, das einmal vorsichtig unter die Rinde eines abgestorbenen Baumes geschaut hat. Das wissen auch diejenigen, die Wald besitzen und bewirtschaften. Doch für die politische Debatte wird jetzt offenbar solch ein apokalyptisches Bild von dem verrottenden sächsischen Wald gebraucht, (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) um den erklärten Hauptgegner GRÜNE dafür verantwortlich zu machen. Wir haben uns daran schon gewöhnt und ein bisschen Poltern ist ja auch in Ordnung; der Wahlkampf lässt grüßen. (Lachen bei der AfD) Ich habe nicht vor, mit dem Finger auf andere zu zeigen. Entscheidend für mich ist, was wir mit CDU und SPD gemeinsam in dieser Koalition erreichen.

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Dr. Matthias Rößler

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Ich würde gern erst einmal ausführen.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Was erreichen wir gemeinsam in dieser Koalition? Wir setzen zum Beispiel gemeinsam mit Ihnen die nationale Biodiversitätsstrategie aus dem Kabinett Merkel um, (Lachen bei der AfD) möglicherweise meinen Sie das mit akademischer Elite. (André Barth, AfD: Hört, hört!) Darin heißt es: „2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche.“ Herzlichen Glückwunsch, Herr von Breitenbuch, dieses wichtige Naturschutzziel der CDU haben wir gemeinsam in dieser Legislatur für Sachsen erreicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Die CDU-geführte Bundesregierung hat zudem die Ausweitung von großen, zusammenhängenden Wildnisgebieten auf 2 % der Landesfläche zum Ziel. Hier sind wir in Sachsen – zum Beispiel mit der Königsbrücker Heide – zwar ein kleines bisschen vorwärtsgekommen, aber vom 2-%-Ziel noch ein ganzes Stück entfernt. Ein weiteres wichtiges Ziel der nationalen Biodiversitätsstrategie – an deren Beschluss übrigens keine BÜNDNISGRÜNEN beteiligt waren – ist die Zertifizierung von 80 % der Waldfläche nach hochwertigen ökologischen Standards. Das steht darin. FSC steht für diese hochwertigen ökologischen Standards im Wald. Auch das setzen wir in dieser Legislatur um; zunächst nur im Rahmen eines Modellprojektes und das auch nur auf circa einem Drittel der Staatswaldfläche. Ich weiß, dass Ihnen selbst das zu viel ist und Sie FSC eigentlich nicht wollen, aber bitte lassen Sie uns die Debatte über eine Änderung der Zertifizierung doch dann führen, wenn der Abschlussbericht zum FSCModellprojekt vorliegt. Dann wissen wir, worüber wir konkret reden. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Wir wissen das ganz genau!) Das Kabinett Merkel hat im Jahr 2007 auch die Anpassung der Wälder an die Herausforderungen des Klimawandels durch den Anbau möglichst vieler Mischbestände zum Ziel. Auch das setzten wir in Sachsen gemeinsam um. Wir machen die Wälder für den Klimawandel fit – nicht nur beim Sachsenforst, sondern in allen Eigentumsarten. Wir unterstützen die sächsischen Waldbesitzer bei der Schadensbeseitigung und auch beim Waldumbau mit hohen Millionenbeträgen, sei es zum Beispiel bei dem ehemaligen Extremwetter-Fonds oder mit der Förderrichtlinie Wald und Forst. Jetzt noch ein paar Worte zum Thema Holz aus sächsischen Wäldern: Ja, das ist ein wichtiger heimischer Rohstoff, der zum Beispiel bei der öffentlichen Vergabe durchaus mehr berücksichtigt werden könnte, beispielsweise über das Vermarktungslabel „Holz von Hier“. Ich freue mich auch sehr über die Formulierung im Debattentitel, den Rohstoff Holz nachhaltig nutzen zu wollen. Ich sehe darin ein klares Bekenntnis der CDU-Fraktion zum Vorrang der langlebigen und jeweils höherwertigen stofflichen Nutzung des wertvollen Rohstoffs Holz; das haben Sie dankenswerterweise ausgeführt, Herr von Breitenbuch. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Da haben Sie mich nicht richtig verstanden!) Die konsequente Nutzung im Kaskadenprinzip wird dann zu einer deutlichen Reduktion des Holzanteils führen, der energetisch genutzt werden kann. Reste und Abfall: Ja – aber keine Holzverbrennung im großen Stil. (Roberto Kuhnert, AfD: Im großen Stil? Was ist denn „groß“?) Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Zschocke, BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPDFraktion Herr Kollege Winkler.

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Volkmar Winkler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Debattentitel zum ersten Mal las, hatte ich den Eindruck, dass wir kaum vernünftig über das Thema sprechen werden. Ich bin für sachliche und konstruktive Debatten, liebe CDU, geschätzter Georg-Ludwig von Breitenbuch. Ich sehe hier keinen Adressaten für die Aussage bzw. Forderung des ersten Teils dieses Titels. (Vereinzelt Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) In Sachsen lässt niemand Wald verrotten. Auch kann ich mich dem subjektiven Entweder-oder dieses Titels nicht anschließen, schon gar nicht der zugespitzten Unterstellung. Übrigens: Wenn Holz verrottet, entsteht Humus; das ist meines Erachtens nicht das Schlechteste. (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Die Zweiteilung in Schutz und Nutzung des Waldes gilt in der Forstwirtschaft als überholt. Aber in diesen Kategorien wird noch immer viel zu oft gedacht. Ich möchte mich deshalb in meiner Rede mehr auf den Wald als Ganzes konzentrieren und weniger auf das Holz und die Nutzung des selbigen. Unsere Wälder stehen unter einem enormen Nutzungsdruck und ihre Ökonomisierung schritt stetig voran. Die von Hans Carl von Carlowitz eingeführte Definition der Nachhaltigkeit war nichts anderes als ein Postulat für die ökonomische Ausbeutung des Waldes und seine Erhaltung zu genau diesem Zweck. Welche Qualität ein Wald haben muss – abgesehen vom Nutzen des Holzes –, davon war damals nicht die Rede. Die in den letzten Jahren festgestellten Schäden sind auf Befall und Ereignisse der letzten Jahrzehnte, fast Jahrhunderte zurückzuführen. Wir hatten zwei Weltkriege, die immense Schäden im Wald angerichtet haben. Es sind Entscheidungen in der Vergangenheit getroffen worden, zum Beispiel Monokulturen – Fichten, Kiefern – in zum Teil ungeeigneten Gebieten anzubauen. Dies erweist sich aber seit geraumer Zeit als gravierender Fehler, was vor allem durch den vom Menschen gemachten Klimawandel mit Dürre, Sturm und allen anderen Auswirkungen erkennbar ist. Das macht auch den heimischen Laubbäumen zu schaffen, wie wir in den Waldzustandsberichten der Länder und des Bundes, die das belegen, lesen können. Die Frage darf also nicht zuerst lauten: Wie nutzen wir unser Holz vermeintlich nachhaltig?, sondern: Wie können wir robuste Ökosysteme im Zusammenhang mit dem Wald erhalten und wiederherstellen? Denn dazu gehören auch der Waldboden, der Wasserhaushalt und die Artenvielfalt im Wald. Das ist schon angesprochen worden. Dies wiederum ist in einen Zusammenhang mit der Nutzung, den Bewirtschaftungsmethoden und der Infrastruktur, die in den Wäldern entstanden ist, zu bringen. Wenn wir den zweiten Schritt vor dem ersten machen und nur darüber reden, welche klimastabilen Bäume hier wachsen und unsere Holzerträge sichern, dann haben wir damit nichts gewonnen, dann können wir dem Wald weiter beim Untergehen zuschauen. (Oh-Rufe von der AfD) Wie auch in der Landwirtschaft ist es für den Wald und die Waldbesitzer wichtig, die sogenannten Ökosystemdienstleistungen stärker zu honorieren. Dabei brauchen wir uns nichts vormachen. Der private Waldbesitzer will, nein, er muss Einnahmen und Erträge erzielen. Hierin sind wir uns einig. Ob der Sachsenforst bei der Holzernte in Konkurrenz zu Privaten treten muss oder sich viel stärker auf den Waldumbau und -erhalt konzentrieren sollte, darüber sollte hier bzw. auch später diskutiert werden, ebenso darüber, ob man Flächentausche für besonders schützenswerte Wälder und Waldstücke vornehmen sollte. Oder sollte der Staatswald gar aus der Holznutzung genommen werden? Sehen Sie das bitte als offene Fragen und Diskussionsgrundlage an! Der Wald in seinen Gemeinwohlfunktionen muss viel langfristiger gedacht werden. Die Maxime „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ muss noch viel stärker zum Tragen kommen, und zwar im Sinne einer Lenkungswirkung. Noch viel mehr als mit Carlowitz sollten wir es mit Heinrich Cotta, dem Begründer der modernen Forstwissenschaft, halten. Er riet schon Anfang des 19. Jahrhunderts dazu, das große Ganze im Sinne eines Ökosystems im Blick zu behalten, anstatt den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen und ihn übereifrig zu monetisieren. Er war der Erste – nebenbei bemerkt –, der die Idee für die stetig populärer werdende Agroforstwirtschaft legte, und das bereits vor 200 Jahren! Manche Ideen brauchen viel Zeit, um sich durchzusetzen – Zeit, die wir heute im Angesicht der Klimakrise nicht mehr haben. Wir müssen unser Augenmerk vielmehr darauf richten, wie wir unsere Wälder vital halten, wie viel Nutzung wir ihnen zulassen und wie wir mit einer strategischen Landnutzungsplanung erreichen, dass Wälder wieder eine ganzheitliche Betrachtung bekommen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Winkler. Nun hat Herr Kollege Teichmann um das Wort gebeten; bitte.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ich bin sehr dankbar für die heutige Aktuelle Debatte „Sachsens Wälder nicht verrotten lassen – den Rohstoff Holz nachhaltig nutzen“, eingereicht von der CDU-Fraktion. Es mag sein, liebe Kollegen, dass die Wortwahl „den Wald verrotten lassen“ etwas plakativ ist. Nichtsdestotrotz steckt viel Wahrheit in der Thematik. Ich bin Herrn von Breitenbuch für seinen Redebeitrag ausdrücklich dankbar. Es geht nicht darum, schwarz-weiß zu malen; es geht darum, Waldwirtschaft im Einklang mit der Natur zu betreiben. Genau das wollen die Waldbesitzer! Und das müssen die Waldbesitzer! Das muss sowohl der staatliche als auch der Privatwaldbesitzer tun; denn Waldumbau – der zweifelsfrei notwendig ist; das zeigen uns die letzten Jahre ganz deutlich – kostet eine Menge Geld. Doch wie soll das Geld erwirtschaftet werden, wenn ich den Wald stilllege? Wenn ich einerseits sehe, welchen Zuschussbedarf der Staatsbetrieb Sachsenforst in der Vergangenheit hatte – wir hatten beispielsweise 50 Millionen Euro jährlich als Zuschussbedarf beim Sachsenforst; Sie wissen das –, und andererseits wird wertvolles Holz liegen gelassen, dann stelle ich mir die Frage: Ist es nicht sinnvoll, angemessene Anteile auch in den Pflege- und Ruhezonen, in denen keine intensive Waldwirtschaft betrieben wird, trotzdem einer sinnvollen Nutzung zuzuführen? An meinen Vorredner sei ganz klar gerichtet: Es ist nicht so, dass die Waldbesitzer Kahlschläge betreiben oder jeden Stamm entnehmen. Wir lassen selbstverständlich viele Totholzbäume stehen, weil wir uns daran erfreuen, wenn Vogelarten in Totholzbereichen ihren Brutraum haben usw. Wir sind doch nicht weltfremd! Und wir sind nicht lebensfremd! Ich verwahre mich dagegen, die Waldbesitzer zu pauschalisieren, teilweise auch zu diskriminieren, so nach dem Motto, das seien nur (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Hat doch niemand gemacht!) Ausbeuter des Waldes oder sonstiges. – Frau Mertsching, Ihrem Redebeitrag habe ich deutlich entnommen, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ich habe von Biodiversität gesprochen!) dass Sie von Waldbewirtschaftung weder praktische noch theoretische Ahnung haben. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Durch den Einsatz von Holz in der stofflichen und energetischen Verwendung wird jährlich die Freisetzung von rund 80 Millionen Tonnen CO aus fossilen Brennstoffen vermieden. Eine Kaskadennutzung des Holzes, bei der die energetische Nutzung erst nach der stofflichen Nutzung erfolgt, hat dabei den größten Klimanutzen und ist bereits unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten – ich ging darauf ein – für die sächsischen Waldbesitzer tägliche Praxis. Wenn der Wald einen Festmeter Holz produziert, entnimmt er der Luft rund eine Tonne CO . Dabei werden 250 Kilogramm Kohlenstoff in Holz, Rinde, Zweigen, Blättern und den Wurzeln gebunden und zugleich 750 Kilogramm Sauerstoff freigesetzt. In den Holzprodukten bleibt der Kohlenstoff bekanntlich langfristig gebunden. Ich möchte die Debatte dafür nutzen, unsere heimischen Wälder stärker als bisher zu schützen und zu nutzen. Die zunehmende Nichtbewirtschaftung und Flächenstilllegung vom Staatswald, das Sich-selbst-Überlassen des Waldes sehe ich kritisch – sowohl wirtschaftlich als auch unter dem Gesichtspunkt der Borkenkäferexplosion in Sachsen. In meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz bin ich mit der Thematik konfrontiert, dass Wälder stillgelegt werden und die benachbarten Waldbesitzer fragen: Was passiert dann mit dem Borkenkäfer, der weiter ausfliegt und meinen in der Nachbarschaft befindlichen Wald bedroht? Die Nutzung des Holzes als günstiger Energieträger darf nicht länger durch grüne Ideologen verteufelt werden. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Akademische Naturelite!) Zudem ist dies auch eine wichtige und unverzichtbare Einnahmequelle für die sächsischen Waldbesitzer. Ich bin klar gegen die zunehmende Bevormundung unserer Bürger und die damit verbundene Reglementierung, ob sie Holz als Brennstoff im Bestand oder im Neubau künftig noch verwenden sollen oder dürfen. Lassen Sie das die Bürger selbst entscheiden! Stärken Sie den Wirtschaftskreislauf Holz natürlich im Einklang mit der Natur! Vielen Dank.

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Dr. Matthias Rößler

Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angekommen. Das Wort hatte gerade Herr Kollege Teichmann. Wir eröffnen jetzt die zweite Rederunde. Für die einbringende Fraktion CDU spricht erneut Herr Kollege von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für den Staatsbetrieb Sachsenforst sind die Bewirtschaftung der Wälder und auch die Holzgewinnung zentrale Punkte. Das ist der Betriebszweck, der vorangestellt gehört, und das hat sich verschoben. Für die Birkhühner bei Johanngeorgenstadt werden am Erzgebirgskamm nicht nur die Moorstandorte, die Thomas Schmidt damals ausgewiesen hat, genutzt, sondern jetzt auch in die gut 20-jährigen Fichtenbestände Löcher und Landebahn für die Birkhühner geschlagen; in Kahlschlaggröße, das will ich deutlich sagen. (Zuruf von der AfD: Ach?!) Im Forstbezirk Eibenstock gibt es einen „Lieblingsförster“, der machen kann, was er will. Eingegriffen wird in Ausschreibungen, wenn das Ergebnis für die Personalrekrutierung nicht passt. (Zuruf von der AfD: Das ist schlimm!) Mikromanagement statt Konzeptionsarbeit geht von einem Abteilungsleiter Umwelt im Ministerium aus, dessen Laufbahnbefähigung wohl nicht vorhanden ist und der mit der Leitung der Umweltabteilung und des Staatsbetriebes Sachsenforst sichtbar überfordert ist und auf reine Machtdurchsetzung, wenn die Themen umgesetzt werden müssen, ausweicht. Ach ja, und wer es noch nicht weiß: Das Forstreferat mit dem Sachsenforst ist inzwischen auch bei der Umweltabteilung gelandet. Dass das letztendlich Folgen für die Leistungsfähigkeit dieses Staatsbetriebes hat, merkt man daran, dass der Staatsbetrieb die Grundsteuererklärung nicht abgegeben hat. (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD – Zuruf von der AfD: Sachsensumpf!) Wenn sich Förster in den Revieren nicht mehr mit der Holzgewinnung und den dafür nötigen Vorbereitungen mit dem Waldumbau oder Pflanzungen beschäftigen, sondern ständigem Nachfragen und Anforderungen aus dem Umweltbereich ausgesetzt sind, verlieren sie die Lust am Beruf und machen dann auch nichts mehr, weil sie es sonst falsch machen könnten. (Beifall des Abg. Peter Wilhelm Patt, CDU, und Beifall bei der AfD) Wer früher als Förster König in seinem Revier war, fühlt sich entsprechend herabgesetzt; ihm wird mit Versetzung gedroht. Diese Art von Menschenführung, die ich im Landtag anspreche, ist nicht das, was unbekannt sein darf; deswegen spreche ich das hier an. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE – Beifall bei der CDU und der AfD) Das Neueste ist die Umorganisation des Nationalparks in der Sächsischen Schweiz. Hier wird jetzt – die Region ist in diesem Thema ja schon sensibilisiert – der Nationalpark ausgeweitet. Auf Kosten von zwei Forstbezirken wird dort eine Verstärkung vorgenommen, und das Gebilde mächtiger und größer gemacht. Diese Organisationsstruktur ist, glaube ich, nicht in Ordnung. Wir tun gut daran, dort noch einmal drüberzuschauen. (Beifall des Abg. Ivo Teichmann, fraktionslos) Deswegen haben wir demnächst auch einen Termin vor Ort. Die Nationalparkverwaltung hat Stellenzuführungen und auch umfangreiche finanzielle Mittel bekommen. Hier muss letztendlich auch fachlich gearbeitet werden. Der Managementplan stammt aus dem Jahr 2006. Was macht diese Verwaltung dort eigentlich? – Das nächste in der dritten Runde. (Beifall bei der CDU und der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die zweite Runde der zweiten Aktuellen Debatte ist eröffnet. Als Nächster nach Herrn Kollegen von Breitenbuch, CDU-Fraktion, spricht jetzt für die AfD-Fraktion Herr Kollege Hein.

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René Hein AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte, bevor ich zu meinem eigentlichen Anliegen komme, noch kurz auf Herrn von Breitenbuch eingehen. Das, was er zuletzt gesagt hat, fand ich schon ganz faszinierend. Was mich besonders fasziniert hat, ist dieser Begriff „Akademische Naturelite“. Ich möchte das vielleicht ein bisschen umdeuten: Es ist eher eine erkenntnisfreie, praxisferne Möchtegern-Elite, die meistens in der Stadt wohnt und überhaupt keine Ahnung von den ganzen Themen hat. (Beifall bei der AfD) Zum Zweiten ist Herr von Breitenbuch auf die Zertifizierung eingegangen. Das fand ich auch dahin gehend spannend: Wir hatten dazu auch schon einen Redebeitrag, in dem es um die Frage ging, ob diese Zertifizierung nur auf drei kleine Bezirke angewandt wird. Daraufhin kam die Antwort: Sie wissen schon, dass es nur die drei Bezirke sind. – Ich sagte daraufhin: Aber wir wissen, wo die Reise hingeht. Das hat sich nun eher bewahrheitet als gedacht. Tut mir leid; wir hatten wieder einmal recht. Es ist so, dass die Probleme in der Forstwirtschaft zunehmen. Wir haben einen grünen Minister. Was erwartet man? Aber gut. Holz nachhaltig und effizient zu nutzen, ist möglich, aber nur mit einer rationalen Forstpolitik und einem geschlossenen Wirtschaftskreislauf. Beides haben wir in Sachsen nicht. Holz ist zwar vorhanden, aber einerseits verrottet es – das klingt ein bisschen spannend, was er gesagt hat, aber ist so, weil politisch gewollt – ungenutzt in den Wäldern und andererseits fehlen uns schlicht die Verarbeitungskapazitäten. Großsägewerke gibt es hier kaum. (Zuruf von der AfD: So ist es!) Sachsen ist in den letzten Jahrzehnten zum Rohstofflieferanten für Bayern und Thüringen geworden. Deren attraktivere Förderung für die Verarbeitungsinfrastruktur in der Vergangenheit sind aber nur ein Teil der Erklärung. Sägewerke – das weiß jeder, der Unternehmer ist – brauchen Planungssicherheit. Ein Sägewerk amortisiert sich nach 40 Jahren; ein Unternehmer denkt in Jahrzehnten und braucht Rohstoffsicherheit heute und in 40 Jahren. Flächenstilllegungsverbote und weitere Einschränkungen sind die Totengräber für die Rohstoffsicherheit. Das Haus von Staatsminister Günther hat vor einem Jahr zum Beispiel den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Staatswald per Erlass grundsätzlich untersagt – und das inmitten der größten Borkenkäferplage. Seit Jahrzehnten sind diese nur noch im begründeten Einzelfall möglich. Die GRÜNEN wollen eine Urwald-Offensive. Das fand ich auch spannend. Kollege von Breitenbuch sprach von „Sachsensümpfchen von der CDU“; okay, schöne Anspielung – gefällt mir. Manch einer sieht den Borkenkäfer dabei gar als Freund und Helfer an; schön für die GRÜNEN, schlecht für die bedrohten Nadelholzbestände und ein Wink mit dem Zaunpfahl für die Holzindustrie. Das geht bei den forstpolitischen Zielsetzungen weiter. Wenn wir vom Holz von morgen reden, dann reden wir vom Waldbau von heute. Heute ernten wir das, was unsere Urgroßeltern gepflanzt haben. Falsche Entscheidungen in der Gegenwart sind der Holzimport von morgen. Dieser ist weder regional noch umweltfreundlich. Der Waldumbau hin zu mehr Laubholz – aus ökologischer Sicht durchaus wünschenswert – muss aber mit Augenmaß erfolgen. Wir brauchen zukünftig marktgängige Nadelholzsortimente. Damit die Privatwaldbesitzer Geld aus der „Förderrichtlinie Wald und Forst“ bekommen, muss der Waldholzanteil bei der Aufforstung mindestens – das wissen Sie – 50 % betragen. Das ist die aktuelle Förderrichtlinie. Entlang von Wiesen und Wegen müssen Sträucher und Obstbäume gepflanzt werden. Für die meisten Waldbesitzer ist das eine Zumutung. Das geht auch am künftigen Bedarf vorbei. Wie so eine politische Einflussnahme aussieht, sehen wir gerade bei VW in Zwickau. Das Betriebsmodell der Privatwaldbesitzer ist nun einmal die Schnittholzproduktion und die Verbrennung des Restholzes. Das Schnittholz trägt, das Brennholz wärmt. Bei der Ausgestaltung von Förderrichtlinien muss mehr auf die gezielte Förderung von Baumarten geachtet werden, die bei der Ernte auf dem Markt gängig sind. Zugleich muss der Walderhaltung ein größerer Stellenwert zukommen. Wir haben die Möglichkeit, versauerte Böden mittels der Bodenschutzkalkung zu sanieren und deren wertvolle Bestände zu schützen. Langzeitversuche aus dem Holzland Baden-Württemberg zeigen, dass eine regelmäßig durchgeführte Kalkung die Bestände nachweislich robuster gegen Trockenheit und Stürme macht.

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René Hein AfD

Okay. – Dann würde ich den Rest zu Protokoll geben. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Dr. Matthias Rößler

Das geht leider nicht. Sie können aber noch einmal das Wort ergreifen.

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René Hein AfD

Ich werde dann noch einmal das Wort ergreifen. – Danke.

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Dr. Matthias Rößler

Bitte. – Das war Herr Kollege Hein, AfD-Fraktion. Jetzt könnte die Fraktion DIE LINKE nochmals das Wort ergreifen. – Den Wunsch sehe ich jetzt nicht. Die Fraktion BÜNDNISGRÜNE ergreift das Wort. Bitte, Herr Kollege Zschocke.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr von Breitenbuch, ich habe keine Lieblingsförster. Im Gegenteil, ich bin von der forstpraktischen Erfahrung und Fachkompetenz sehr vieler Revierleiter und Arbeiter im Sachsenforst überzeugt. Dies wird zum Beispiel in den Leistungen der Beispielreviere für integrative und naturgemäße Waldbewirtschaftung deutlich. Hier wird Best Practice gezeigt und diese gezielt für die Fortbildung und die weitere Wissensvermittlung genutzt. Besser kann diese Kompetenz gar nicht gewürdigt werden. Überhaupt nicht verstehen kann ich die Diskussion um die Änderung im Forstbezirk Neustadt. Es handelt sich um eine Anpassung der inneren Gliederung im Staatsbetrieb. Der Nationalpark wird dadurch weder vergrößert, noch finden irgendwelche Änderungen von Schutzgebietsgrenzen statt. Wir waren mit unserer Fraktion zur Klausur vor Ort und haben uns intensiv mit dem Nationalpark befasst. Ich verstehe nicht, was Sie uns hier sagen wollen. Ich möchte ganz deutlich sagen: Eine Verkleinerung des Nationalparks oder eine Herabstufung des Schutzstatus ist mit uns nicht zu machen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und des Staatsministers Wolfram Günther) Lassen Sie mich am Schluss bitte noch etwas sagen, was mir wirklich auf der Seele liegt: Die Bilder der großflächig abgestorbenen Wälder infolge der ungefilterten Abgase haben sich schon als Kind und als Jugendlicher tief in meine Erinnerung eingeprägt. Das aktuelle Baumsterben, Herr Hein, ruft solche Erinnerungen wach. Es ist völlig absurd zu unterstellen, irgendjemand würde behaupten, der Borkenkäfer sei hier ein Freund. Der Schutz, der Erhalt und die Mehrung der Waldflächen ist generationsübergreifende Pflicht. Auch wenn der Druck auf die Flächen steigt, möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen: Die Waldmehrungsziele aus dem Landesentwicklungsplan dürfen auf keinen Fall aufgegeben werden. Wald darf wirklich nur umgewandelt werden, wenn dafür neue und am besten mehr Waldflächen entstehen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Ivo Teichmann fraktionslos

Vielen Dank für die Gestattung der Zwischenfrage. Halten Sie es nicht für sinnvoller, statt nach einem Borkenkäferereignis den Wald sich selbst zu überlassen, in dem dann wieder Fichten wachsen, zum Beispiel im Nationalpark Sächsische Schweiz, lieber dem Wald zu helfen und dort gezielt geeignete Baumarten wie Laubhölzer anzupflanzen? – Vielen Dank.

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Volkmar Zschocke GRÜNE

Ich halte beides für sinnvoll. Das Zweite geschieht auf dem weit überwiegenden Teil der Waldflächen in Sachsen. Dort organisieren wir mit Unterstützung von Bund und Freistaat den Waldumbau hin zu einem klimastabilen Mischwald. Aber diese geschützten Referenzflächen, an denen wir möglicherweise über Jahrzehnte sehen können, wie sich Wald ohne menschlichen Einfluss entwickelt, sind trotzdem wichtig. Dieses Wissen ist für uns und die kommenden Generationen unverzichtbar. Niemand weiß hundertprozentig, wie sich Wald unter den veränderten klimatischen Bedingungen entwickeln wird. Deshalb ist es notwendig, solche Flächen zu haben, an denen man das beobachten kann. Ich hatte ausgeführt, dass die Waldmehrungsziele aus dem Landesentwicklungsplan auf keinem Fall aufgegeben werden dürfen. Wald darf nur umgewandelt werden, wenn dafür neue und am besten mehr Waldflächen entstehen. Die Kommunen und vor allem die Landkreise haben bei der Flächenentwicklung eine sehr hohe Verantwortung, den Wald zu schützen, und zwar für uns und die kommenden Generationen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen, die noch Redezeit haben? – Für die CDU spricht Herr von Breitenbuch.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das sächsische Forstwesen gehört historisch, aber auch als Wert für die heutige Generation gepflegt, weil unsere Wälder gepflegt gehören. Dazu gehören nicht nur die Pflanzen, sondern auch die Menschen. Diese Pflege, dieser Stolz auf unseren Waldbau – da waren immer der Baum für den Specht, der Holzklotz, der am Boden liegen blieb, oder das Geäst immer mit eingerechnet, weil das zum Verrotten gehört – weicht nun einer Vorgabe im Sachsenforst, 15 Bäume je Hektar mit den entsprechenden Radien zum Schutz dieser Bäume stehen zu lassen. Ein Hektar sind, wie wir alle wissen, 100 mal 100 Meter. Man kann sich diese 15 Bäume mit ihrem Radius vorstellen und sieht, was dann noch als Wirtschaftswald übrig bleibt. Dieser verrottet dann nämlich insgesamt durch die einseitige Rücksicht auf diese Einzelbäume und kann kein gutes Holz für die Zukunft, für die nächsten Generationen liefern. Die vielen Beispiele, die ich heute etwas plakativ angesprochen habe, zeigen uns deutlich, in welchem Zustand unsere Wälder aktuell sind. Der Sachsenforst ist vielem ungeschützt ausgeliefert. Er wird nicht beschützt und ist direkten Anrufen und Weisungen aus Ministerien und Umweltbehörden ausgeliefert. Dass das insgesamt auf die Leistungsfähigkeit Auswirkungen hat und damit auf die Beratungs- und Betreuungsleistungen, die auch für den Privat- und Körperschaftswald erbracht werden, ist klar und muss die Staatsregierung insgesamt interessieren, da heute und in Zukunft diese Einnahmen wegbrechen und die entsprechenden Mehrkosten im Sachsenforst in den aufgebauten Strukturen bleiben und uns alle hier weiter beschäftigen werden. Vor diesem Hintergrund ist Fakt – und hier komme ich noch einmal auf die GAK-Mittel des Bundes –, dass unser Waldumbau seit jeher vom Bund mitfinanziert worden ist. Diese Mittel sollen jetzt, wie von der Ampel geplant und wahrscheinlich von Staatsminister Wolfram Günther – es sei denn, er hat eine bessere Nachricht – nicht zu verhindern, wegbrechen. Damit brechen sehr viele Investitionen weg, die nach den Trockenjahren in den Wäldern möglich waren und dann hier nicht mehr ankommen. Deshalb fordern wir, im SMEKUL umzuschichten und anderes wegzulassen, um hier den Kernbereich, den Wald, zu schützen und dessen Finanzierung zu sichern. Sachsens Wälder – ein Licht, das erlosch? Nein, wir wollen alles tun, um zu einem Miteinander von Ökonomie und Ökologie auf der Fläche zurückzukehren. Wir wollen genau das unseren Forstleuten zutrauen und helfen, dass bürokratische Entscheidungen wie bei den Themen Zertifizierung und Nationalpark abgewendet werden oder dass unbürokratisch mit der Region gemeinsam entschieden wird. Wir brauchen auch für unsere Nachkommen den Rohstoff Holz. Das ist heute in der Debatte von vielen gesagt und deutlich gemacht geworden. Wir brauchen Holz in guter und vielseitiger Qualität. Diese Qualität ist mit dem Wissen von Forstleuten seit Jahrhunderten verknüpft. Wenn man diese Forstleute aus den Wäldern jagt, muss man sich nicht wundern, wenn diese Holzqualität dann nicht mehr entsteht. Darauf möchte unsere Fraktion hinweisen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD und der Staatsministern Barbara Klepsch) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf? – Für die AfD-Fraktion Herr Prantl, bitte.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Laut Welternährungsorganisation FAO wächst der Bedarf an Holzprimärerzeugnissen – Schnittholz, Sperrholz und Furniere – jedes Jahr um etwa 1,5 %. Sachsen hat Holzvorräte. Sachsen kann seinen Beitrag leisten. Das wäre ökonomisch und vor allem ökologisch sinnvoll, erst recht, wenn wir einmal über den Tellerrand unserer Landesgrenzen hinausschauen. Wenn wir kein Holz liefern, dann liefern es eben andere. Es ist hoffentlich den meisten von uns klar, dass es ökologisch kontraproduktiv ist, einen Festmeter im Naturraum einzuschlagen und dafür einen Festmeter im Erzgebirge verrotten zu lassen. Wer wirklich global denkt, der stellt schnell fest, dass es eben nicht nachhaltig ist, in einer gewachsenen Wildnis borealer Nadelwälder herumzuräubern, um hierzulande in unserer Kulturlandschaft etwas Totholz zu haben. Es ist doch ökologischer Irrsinn, was hier passiert, wenn die extrem langsam wachsenden Fichten, Kiefern und Lärchen im nördlichen Nadelholzgürtel gegen ihre schnell wachsenden Artgenossen aus mitteleuropäischen Forstbeständen der gemäßigten Breiten eingetauscht werden. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Das hat mit Nachhaltigkeit und Umweltschutz nichts zu tun, liebe Frau Kollegin Friedel. (Beifall bei der AfD) Um hier also mit großem Aufwand in Jahrzehnten ein paar Hektar naturnahen Wald zu schaffen, wird die Vernichtung gewachsener Wildnis in anderen Teilen der Welt in Kauf genommen. Was wir da sehen, ist wieder ein grünes Paradoxon oder eine grüne Lebenslüge – kurzsichtig und unter dem Strich immer ökologisch kontraproduktiv. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wir lagern unsere ökologische Verantwortung ganz einfach in ferne Länder aus, Herr Gebhardt. Damit geben wir die Kontrolle über Ökostandards ab, wir geben die Kontrolle über Sozialstandards ab, wir geben die Kontrolle über Umweltstandards ab – Hauptsache, Herr Gebhardt hat sein schönes grünes Mäntelchen und kann sich hier als ÖkoGott feiern. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das, werte Kollegen, finde ich, diplomatisch gesagt, ein bisschen unehrlich. (Beifall bei der AfD) Damit Sachsen also vom Rohstofflieferanten wieder zu einem Standort der Holzwirtschaft wird, brauchen wir geschlossene und effiziente Wertschöpfungsketten – in diesem Punkt können wir den Rednern der CDU nur zustimmen – vom Waldbau bis zur Waldwirtschaft. Das schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum, das schützt die unberührten Ökosysteme in anderen Ländern. Werte Kenia-Koalitionäre, wenn Ihnen – wie Sie heute wortreich beschrieben haben – die nachhaltige Nutzung des Rohstoffs Holz am Herzen liegt, dann machen Sie bitte auch ein bisschen Tempo bei der Kalkung unserer Wälder. Über 30 Jahre nach der Wende ist ein Drittel der bedürftigen Wälder noch nicht ein einziges Mal behandelt worden. Lösen Sie alsbald diese unselige Kenia-Regierung auf; sonst dauert es noch weitere hundert Jahre, bis diese Flächen den wohlverdienten Kalk sehen. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie, wie Sie es hier beschreiben, etwas für die Nachhaltigkeit und die nachhaltige Nutzung des Rohstoffs Holz übrighaben, dann stoppen Sie die Vernichtung sächsischer Forstproduktionsflächen für Wind- und Solarindustriezonen, wie Sie das dem Wähler versprochen haben. (Beifall bei der AfD) Noch einmal für Sie, Herr Staatsminister, zur Information: Es gibt ein Sächsisches Waldgesetz. In § 1 steht unter „Gesetzeszweck“ geschrieben – und das ist auch für Sie rechtlich bindend –: Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Thomas Prantl AfD

Die Nutzfunktion, die Schutzfunktion und die Erholungsfunktion unserer Wälder sind zu erhalten, zu mehren und zu sichern. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Herr Abg. Prantl. Wer möchte von den Fraktionen gerne noch sprechen? – Herr Abg. Teichmann.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Insbesondere: Sehr geehrter Herr von Breitenbuch! Ich möchte Ihren Redebeitrag aufgreifen und dazu nutzen, um darauf noch einmal näher einzugehen. Herr von Breitenbuch, ich würde mich freuen, wenn Sie sich in Ihrer Fraktion, der CDU-Landtagsfraktion, dafür starkmachen würden, dass wir hier im Landtag einmal über die Vor- und Nachteile debattieren, über die Thematik: Naturpark statt Nationalpark Sächsische Schweiz. Ich denke, das wäre eine lohnende Debatte. Ich stelle vor Ort in der Sächsischen Schweiz fest, dass der Kreisverband Ihrer CDU sich solidarisch mit den Akteuren des Naturparks erklärt und dazu auch Veranstaltungen durchführt. Ich hoffe, das ist nicht nur Wahlkampf. Es wäre sehr interessant zu erfahren, wie sich die CDU-Landtagsfraktion und andere Abgeordnete zu diesem Thema verhalten. Ich denke, die Akzeptanz einer sinnvollen, nachhaltigen, auch naturnahen Waldbewirtschaftung ist es wert – gerade in dem wichtigen Waldbereich Nationalpark Sächsische Schweiz –, darüber offen und vor allem auch ehrlich zu debattieren. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, es gibt jetzt keinen Redebedarf mehr. Dann bitte Herr Staatsminister Günther.

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Wolfram Günther

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir müssen eines festhalten, lieber Kollege von Breitenbuch: Heute wurden hier mehrfach Grenzen überschritten. (Oh-Rufe von der AfD) Ich glaube, Ihnen ist gar nicht klar, was Sie hier eigentlich gerade getan haben. Sie haben hier namentlich zuzuordnende Mitarbeitende aus Sachsenforst und Ministerium vorgeführt. Sie haben sich über deren berufliche Qualifikationen ausgelassen, über deren Verhalten. Sie haben Personalpolitik hier als willkürlich dargestellt. Damit haben Sie kompletten Personalabteilungen im Staatsbetrieb Sachsenforst und im zuständigen Ministerium vorgeworfen, rechtswidrig, beamtenrechtswidrig zu agieren. Ich weiß gar nicht, ob Ihnen klar ist, was Sie hier gemacht haben. Das sind Menschen, die für den Freistaat Sachsen arbeiten, jeden Tag. Die haben wir eingestellt, im öffentlichen Dienst und als Beamte, und Sie unterstellen denen hier rechtswidriges Handeln. Das ist völlig aus der Luft gegriffen, ohne jeglichen Beleg, ohne jede Vorarbeit. (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) Das weise ich ganz vehement zurück. Ich stelle mich in aller Form vor die Mitarbeitenden bei uns hier im Haus, die im Übrigen im Regelfall auch schon lange vor meiner Zeit dort gearbeitet haben und die seit Jahren hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Neben diesen unglaublichen Dingen, die Sie hier getan haben – – Ich glaube, das hat es noch nie im Landtag gegeben, dass ein Vertreter der die Staatsregierung tragenden Koalitionsfraktionen hier tatsächlich Beamte und Mitarbeitende des öffentlichen Dienstes in dieser Art und Weise anschwärzt. Ich weiß nicht, ob es so etwas schon gegeben hat, und werde auch rechtlich prüfen lassen, (Oh-Rufe bei der AfD) bei aller Freiheit des Mandats, wie weit das gehen kann und ob ich hier Persönlichkeitsrechte auch im weiteren Sinne zu schützen habe. Diese Verantwortung sehe ich für mich als Staatsminister. (Unruhe bei der CDU) Ich finde es völlig in Ordnung, wenn man hier Debatten führt und dabei auch einmal zuspitzt. Aber eine Debatte anzuzetteln, indem man im Prinzip ein Problem komplett erfindet, um sich daran dann abzuarbeiten, das empfinde ich doch als sehr starkes Stück. (Zuruf von der AfD: Getroffene Hunde bellen!) Wir haben ein Sächsisches Waldgesetz, das gibt es schon eine ganze Weile. Darin steht, dass unser Wald eine Nutz-, eine Schutz- und eine Erholungsfunktion hat. Hier eine Debatte darüber anzuzetteln, dass irgendjemand die Nutzfunktion abschaffen wolle zugunsten einer alleinigen Schutzfunktion, (Zuruf des Abg. Norbert Mayer, AfD) das ist einfach kompletter Schwachsinn – ich kann es nicht anders ausdrücken. Weiterhin haben Sie behauptet, wir hielten uns nicht an den Koalitionsvertrag. Wir haben einen regelmäßig tagenden Koalitionsausschuss; dort könnte man so etwas anbringen. Das ist auch so eine Behauptung, die hier völlig aus dem Nichts kommt, was sehr überraschend ist. (Thomas Prantl, AfD: Windräder im Wald!) Ich weise auch das zurück. Dem Staatsministerium, das für Umwelt, Landwirtschaft und den Forst zuständig ist, ist es ein Anliegen, auf dem Boden unseres Koalitionsvertrags, auf dem Boden unseres Waldgesetzes genau diese Funktionen – Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion – in ein gutes Gleichgewicht zu bringen. Es ist explizit unser und auch mein politisches Ziel, gerade die Holznutzung in eine gute Zukunft zu bringen. Wir haben ein Interesse daran und tun dafür auch einiges. Wir unterstützen unsere Waldbesitzer darin, Holz zu produzieren. Im Übrigen, zum Auspendeln mit den anderen Funktionen: Auf die Erholungsfunktion sind Sie nicht allzu sehr eingegangen; wir tun auch einiges dafür, um die Erholungsfunktion zu verbessern. (Zuruf des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Vor allem die Schutzfunktion wurde hier angegriffen, etwa mit solchen Behauptungen wie: „ein Wald wird verrottet“, „überall Stilllegung der Wälder“. Ich möchte einmal – Kollege Zschocke hat es schon ausgeführt – an das nationale Biodiversitätsziel erinnern, auch von der CDU beschlossen, nämlich 5 % der Wälder dem Prozessschutz zu übergeben. (Zuruf von der AfD: Aha!) Das bedeutet: 95 % Holznutzung, die dort im Vordergrund steht. Das gibt es schon lange, und im Freistaat Sachsen gibt es auch schon lange Schutzgebiete. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das geht doch darüber hinaus!) Das heißt, die Gebiete, in denen Prozessschutz stattfindet – und im Übrigen keine „Stilllegung“; auch das ist ein völlig irregeleiteter Begriff –, wo nur keine Holzproduktion stattfindet; dort findet aber nach wie vor Naherholung statt, dort findet auch Verkehrssicherung statt, dort findet natürlich Naturschutz statt. Das war schon bei meinem Amtseintritt in dem Staatswald auf über 8 % der Fläche so. Wir haben uns im Koalitionsvertrag mit CDU und SPD darauf verständigt: Dieses Ziel von 5 % wollen wir in der öffentlichen Hand, weil wir das nicht den Privaten vorschreiben wollen. Deshalb wollen wir im Staatswald 10 % haben. Das haben wir gemeinsam verabredet, und das setzen wir um. Dabei geht es nicht um Stilllegung, sondern darum, von den zerquetschten 8 % auf 10 % zu kommen. Was liegt denn dort drin? Etwa der Nationalpark, das Biosphärenreservat und die Heidelandschaft, wo wir übrigens einiges unternehmen, dort noch mehr Tourismus hinzubringen. Wir versuchen, einiges aufzubauen, damit dort auch die Fischwirtschaft vorankommt. Das sind viele Dinge, die etwas mit Nutzung zu tun haben. Ich bitte Sie wirklich herzlich, hier nicht irgendwelchen Käse, den überhaupt keiner will, anzuzetteln. Selbstverständlich geht es auch um eine nachhaltige Holznutzung. Deshalb haben wir das Holzbaukompetenzzentrum im Koalitionsvertrag miteinander verabredet, und das entsteht auch. Im Übrigen wollen wir auch regionale Wertschöpfungsketten stärken, die wir in vielerlei Hinsicht verloren haben, wenn man sich anschaut, wie die Stoffkreisläufe vom Holz sind, na, und Sie sind selbst Waldbesitzer. Ich vermute, Sie wissen auch, in welchen Mengen bei uns Sägeleistungen in Rumänien erbracht werden und nicht mehr hier. Deshalb gibt es die Initiative „Holz von Hier“, die wir unterstützen. Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft unterstützt die Energie- und Klimaallianz. Schirmherr ist der Ministerpräsident; die Federführung liegt im SMEKUL und im SMWA. Dort haben wir ein Extraprojekt mit der Handwerkskammer in Chemnitz und vielen Partnern, beispielsweise dem Sachsenforst, aufgesetzt, „Holz von Hier“ von der Theorie in die Praxis zu bringen. Uns geht es darum, regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Deshalb gehe ich zu den Sägewerkern, die aus einer Vergangenheit mit der Produktion von wenigen Nadelhölzern in eine Zukunft für Mischwälder finden müssen. Das wird eine andere Produktion. Wir reden bei der nachhaltigen Nutzung von Holz von einer Kaskadennutzung, das heißt davon, dort möglichst langlebig das CO zu binden und diesen hochwertigen Rohstoff nicht gleich als Erstes zu verbrennen, sondern möglichst in langlebige Produkte zu bringen. Diese Produkte sollen wiederverwendet und umgenutzt werden können, bis man sie – zur chemischen Verwendung – kleiner macht und dann verbrennt. Solche Kaskaden sind aber noch nicht aufgebaut und deshalb bisher nur temporär. Man muss trotzdem schauen, wie man manche Probleme löst. Ein Grund dafür war für uns im Zusammenhang mit der großen Diskussion das Gebäudeenergiegesetz. Wir aus Sachsen und auch ich habe mich selbst dafür eingesetzt, die Pellets wieder mit reinzubekommen. Also: Die Behauptung, wir würden dort gegenarbeiten, weise ich schlicht zurück. Es ist mein politisches Ziel, dass wir eine Holznutzung auf einem ganz hohen Standard haben, und dafür tue ich einiges ganz aktiv. Diesbezüglich muss ich mir nicht sagen lassen, ich würde das Gegenteil tun. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Des Weiteren finde ich es unglaublich, wie hier über Personen des öffentlichen Dienstes hergezogen wird. Weitere Aspekte: FSC. Wir haben einen Koalitionsvertrag geschlossen. Wenn jetzt hier mal so im Nebensatz gesagt wird, was FSC für ein Blödsinn sei; dann sage ich: Gesamte Staatswälder in Hessen und Baden-Württemberg sind komplett FSC-umgesetzt. Im Übrigen könnten Sie mal genau hinschauen: Dort regiert eine CDU mit und trägt das auch mit. Ich würde Sie einmal herzlich einladen, zu diesem Staatswald zu gehen, vielleicht zu den FSC-Zertifizierern, die übrigens auch einen großen Markt von Möbelhäusern etc. haben und sagen: Wir wollen nur noch FSC-Holz verkaufen. Dann erzählen Sie mal den Förstern dort unten in diesen kompletten Ländern, dass das alles Schwachsinn sei, was sie machen, und dass sie keine Ahnung hätten, wie man Holz bewirtschaftet. Ich frage mich, wozu wir einen Koalitionsvertrag abschließen und verabreden, dass wir das hier auch in enger Einbindung der CDU-Fraktion testen. Wir haben jetzt die Reviere ausgewiesen; die Schutzgebiete sind auch mit drin. Wir haben einen klaren Prozess, wie wir das evaluieren, um das hier umzusetzen, um zu schauen, wie das auf Sachsen übertragbar ist – ja oder nein. Ich darf noch an Folgendes erinnern, weil Sie einfach mal im Nebensatz das Projekt „Birkhuhn“ abwatschen. Staatsminister Schmidt hat es damals noch in seiner anderen Funktion umgesetzt; ich habe es übernommen. Wissen Sie, was die kluge Idee dabei ist? Dass man nicht im Ministerium in Dresden festlegt, auf welcher Fläche dort im Wald irgendwo ein Baum umgelegt wird oder irgendwas gemacht wird. Nein, da wurden ganz klug Arbeitsgruppen vor Ort geschaffen, in denen die Förster, die Naturschützer, das Ehrenamt, die Kommunen zusammensitzen und vor Ort überlegen: Was können kluge Maßnahmen sein? Das legen sie dann vor Ort fest. Wissen Sie, sehr geehrter Herr Kollege, wofür ich in der einen Gruppe gesorgt habe, weil es viel Kritik gab? Nicht etwa, dass der Naturschutz noch stärker ist – nein. Ich habe mich dafür eingesetzt, auch noch einen Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald mit aufzunehmen, weil die manche Maßnahmen kritisiert und gesagt haben: Bitte nehmt den dort mit rein – in Anregung, und das ist passiert. Einer der genau dafür einsteht. Wir wollen vor allem auf die Holznutzung vor Ort schauen. Also verteilen Sie bitte schlichtweg keine Fake News! Dazu würde ich Sie einmal herzlich einladen. Ich halte noch einmal zu der Frage mit dem Verrottenlassen von Totholz fest: Es ist eine absurde Vorstellung, man könne aus einem Wald 100 % Holz rausholen und in eine Nutzung bringen. Das hat es noch nie gegeben, und das wird es auch nie geben. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Das hat doch keiner gesagt!) Wir haben vielmehr das Problem, dass wir aus einer Holzbewirtschaftung kommen, die sehr stark auf eine Kultur, Monokultur, Altersklassenwälder gesetzt hat. Sie ist sehr anfällig für Störfaktoren. Wir erleben das jetzt im Zuge des Klimawandels. Das ist nämlich unser Problem, warum es die Borkenkäfer gibt und warum man beim Buchdrucker bei der Fichte so eine gemähte Wiese vorfindet. Die Antwort ist: die Mischwälder. Wir haben auch das Problem, dass wir immer sehr viele Nährstoffe aus dem Kreislauf herausgezogen haben. Denn wenn man 80 Jahre etwas stehen lässt und das komplette Holz aberntet, dann gibt es Probleme mit der Humusneubildung. Des Weiteren haben wir das Thema CO . Dort geht es nicht nur darum, Fossile zu verbrennen, sondern auch um CO - Bindung in der Landschaft. Wir wissen, dass zwei Drittel der CO -Bindung im Boden stattfindet und nicht im Holz. Deshalb haben wir dort ein Interesse am Aufbau, und vor allem brauchen wir es für die Nährstoffbilanzen und die Vielfalt der Arten. Wir haben auch eine Biodiversitätskrise. Damit sind wir wieder bei der Nutzschutz- und der Erholungsfunktion. Wenn man weiß, dass in bestimmten Totholzaltersstadien mehrere Tausend Pilze und Käfer erst dann leben können, wenn sie ein gewisses Alter erreicht haben, dann wissen wir auch: Wenn die Wälder für Biodiversität und für all die anderen Funktionen vorhanden sind, dann brauchen wir das dafür. Im Übrigen brauchen wir das auch, um die Wasserbindung zu haben. Diesbezüglich können Sie sich einmal mit den Förstern über die Frage auseinandersetzen, welchen Unterschied es macht, ob ich das Holz rausgeräumt oder ob ich das tote Holz wie ein Schwamm habe stehenlassen. Es ist quasi kein Widerspruch zur Holzbewirtschaftung, sondern teilweise überhaupt die Voraussetzung dafür, dass es in Zukunft noch funktioniert. Es geht also darum, all die verschiedenen Ziele und Aspekte klug miteinander auszupendeln. Wir haben im Freistaat Sachsen – also der Sachsenforst – 39 % des Waldes. Der Rest ist Privat- und Körperschaftswald. Denen schreibt keiner vor, wie sie das mit dem Totholz machen. Das gibt es einfach nicht. Im Sachsenforst haben wir Vorschriften. Ja, wir wollen den Totholzanteil steigern; aber wir wollen zukunftsfähige Wälder haben, die viel vitaler sind, um ihre Funktion für die Holzproduktion zu erfüllen; denn das ist im Moment gefährdet, auch als Ergebnis der Forstbewirtschaftung der letzten hundert Jahre. Darüber kann man viel klagen. Das ist einfach so. Das haben wir so vorgefunden. Deshalb steuern wir nach. Die Überschrift, unter der wir Holz- und Waldpolitik betreiben, ist die integrative, naturgemäße Waldbewirtschaftung. Das ist das Zielbild. Wir haben einmal die Prozessschutzflächen, Nichtstilllegung, nationales Biodiversitätsziel – Koalitionsvertrag, Haken dran –, 5 % des Waldes, 95 % integrative naturgemäße Holzbewirtschaftung, damit wir dort nachhaltig und für die Zukunft Holz produzieren können und unsere Waldbesitzer eine Einkommensmöglichkeit haben, die wir stark unterstützen. Wir haben auch die Förderung im Rahmen der Wald- und Forstrichtlinie umgebaut. Früher hatten wir 200 bis 300 Antragstellende im Jahr. Es wurde oft kritisiert, wie schlimm und ideologisch das sei. Mittlerweile haben wir 1 800 Antragstellende, die wir mit unseren Mitteln unterstützen, weil die Waldbesitzenden nicht alleingelassen werden können. Deshalb ist es wichtig, dass wir sie finanziell unterstützen, im Übrigen auch im Sachsenforst. In diesem Sinne: Danke für diesen hohen Sachverstand, den wir hier in Sachsen haben, auch im Sachsenforst, bei allen Mitarbeitenden, vom Waldarbeiter über die Revierförster bis zu den Forstbezirksleitungen und auch in der Geschäftsleitung, die ich übernommen habe. Für diesen Sachverstand bin ich sehr dankbar. Vielen Dank auch an die privaten Waldbesitzenden, die genau das alles umsetzen. Bitte behaupten Sie nicht das Gegenteil dessen, was hier in Sachsen tatsächlich passiert. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention. Herr von Breitenbuch, bitte.

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Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU

Zum Thema der Zertifizierung möchte ich sagen: Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass man genau das prüft, indem man einen Vergleich macht, auf der Fläche, sprich in einem Revier. Das war damals die Vorstellung, drei Reviere, aber nicht 30 % der Landesfläche. Denn mit FSC, wenn das komplett durchgesetzt wird, wird auch eine andere Art von Produktion auf der Fläche möglich. Das ist erwiesen. Insofern gibt es da einen Konflikt. Der ist auch im Koalitionsvertrag ausgetragen worden, indem man gesagt hat, wir prüfen das und rechnen das parallel, damit wir wissen, was es uns kostet. Nicht mehr und nicht weniger war vereinbart. Es ist des Guten zu viel, dass jetzt Großaufträge in Richtung Zertifizierung loslaufen, dass die Unternehmer gezwungen werden, ihre Struktur kostenseitig anzupassen, weil sie noch Fortbildungen machen, neues Gerät kaufen müssen etc. Darauf wollen wir deutlich hinweisen. Das geht über das, was im Koalitionsvertrag als Vergleichsrechnung nebeneinandergestellt werden sollte, weit hinaus, wenn es jetzt schon so unmittelbare Auswirkungen auf die Produktion, auf das Auszeichnen der Bäume etc. hat. Das ist mein Hinweis beim Thema FSC, ganz deutlich. (Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Da der Staatsminister für seine Rede einige Minuten mehr gebraucht hat, können die Fraktionen auf Antrag gern noch 5 Minuten Redezeit in Anspruch nehmen. – Ist das eine Kurzintervention? (Marco Böhme, DIE LINKE: Das wollte ich beantragen!) – Gut, dann beginnt die Linksfraktion. Gibt es noch weitere Fraktionen, die einen Antrag stellen möchten? (Sören Voigt, CDU: Nein!) – Das sieht nicht so aus. Dann die Linksfraktion, bitte.

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Marco Böhme Die Linke

Sehr geehrte Präsidentin! Wir möchten uns als Linksfraktion eigentlich nicht in den Kindergarten der Koalition einmischen. Wir haben gerade einen sehr aufgebrachten Minister erlebt, der sich beschwert, dass seine eigene Koalitionsfraktion ihm im Parlament Dinge vorwirft, dass die Landesbediensteten hier keine ordentliche Arbeit machen. Das habe ich auch schon ziemlich kritisch gesehen, aber die Leute da draußen haben die Nase voll von diesen Streitigkeiten, die immer wieder auftreten. Ich möchte vor allem noch einmal auf den Titel der Debatte eingehen. Sie haben vorhin gesagt, dass man Sachsens Wälder nicht verrotten lassen sollte. Viele Menschen werden sich wundern, wie Sie auf diesen Debattentitel kommen. Wir haben es auch in der Debatte vorhin gehört und haben aufmerksam Herrn von Breitenbuch zugehört, als er die Funktionen des Waldes aufgezählt hat, nämlich das man ihn verbrennen kann, dass man ihn als Baumaterial und anderes nutzen kann, aber Sie haben viel zu wenig über die Schutzfunktion gesprochen. Genau darüber hat meine Kollegin Antonia Mertsching vorhin gesprochen, dass wir genau hinschauen müssen, wenn es zum Beispiel um Totholz geht. Das meinen Sie wohl mit „Wälder nicht verrotten lassen“ und wollen dieses Totholz vermehrt – und das haben wir im Umweltausschuss auch schon öfter gehört – aus dem Wald herausholen. Wir als LINKE sind klar dagegen, dass wir das jetzt vermehrt machen, denn ein Drittel der Lebewesen des Waldes haben diese Nischen, diese Biotope, als Lebensraum. Es geht uns darum, diese Lebensräume zu schützen. Ich fand es auch bemerkenswert, dass, als meine Kollegin Antonia Mertsching darauf hingewiesen hat, dass jeden Tag 150 Arten auf der Welt aussterben, Herr Heinz, aber auch Sie, Herr von Breitenbuch, sich darüber lustig machen und man dann noch diese Arten aufzählen muss. Entschuldigen Sie mal! Machen Sie sich lieber darüber Gedanken, dass in Europa und auch in Deutschland diese Biotope weit mehr als bisher geschützt werden müssen. Darüber hätte ich gern Inhalte von Ihnen gehört und nicht, wie man den Wald besser bewirtschaften kann, wie man noch mehr Kapital herausholen kann und wie sie Staatsbedienstete beleidigen, weil sie neue Schwerpunkte im Naturschutz setzen und nicht nur Kapitalinteressen vertreten. Das hat mich in der Debatte schon sehr gewundert, und das wollte ich mit der zusätzlichen Redezeit noch einmal ausgedrückt haben. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Vierten Drucksache 7/13511, Drucksache 7/14383, für Wissenschaft, Hochschule, Den Fraktionen wird wieder das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt die CDU, danach folgen AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und die SPD. Es beginnt die CDU-Fraktion, Herr Abg. Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln heute den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Bei der Fülle der medienrechtlichen Staatsverträge, die in dieser Legislatur durch dieses Hohe Haus beraten und verabschiedet wurden, kann man jenseits der Fachwelt schon mal schnell den Überblick verlieren, worum es dieses Mal eigentlich geht. Deshalb gleich vorweg und weil wir es von dieser Seite des Hauses bestimmt gleich zu hören bekommen: Wir stimmen heute nicht über die Höhe des Rundfunkbeitrages ab. Entsprechende Alarmmeldungen können Sie also zunächst lassen. Der heute zu ratifizierende Staatsvertrag befasst sich mit einer besseren Aufsicht und Kontrolle. Das ist auch nötig. Das sage ich auch als jemand, der dem MDR-Rundfunkrat seit letztem Jahr neu angehört. Ich habe da also eigene und frische Beobachtungen. Ausgangspunkt dieses Vierten Medienänderungsstaatsvertrags, wie der offiziell längere Titel abgekürzt wird, sind die Vorkommnisse in diversen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Am prominentesten sind sicherlich die Vorgänge beim RBB. Dort sind nicht nur die Intendantin und das gesamte Direktorium zuerst zurückgetreten, sondern dann auch noch fristlos gefeuert worden. Auch die Vorsitzenden der beiden Kontrollgremien, des Rundfunk- und des Verwaltungsrates, haben ihre Hüte genommen. Was über die öffentliche Berichterstattung dort ans Licht gekommen ist, das hat wohl auch hartgesottene Kritiker öffentlich-rechtlicher Fehlentwicklungen streckenweise sprachlos gemacht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht seit Jahren in der Kritik und leidet an einem erheblichen Akzeptanzverlust. Das muss jeden schmerzen, der sich eine unabhängige und professionelle Presse- und Medienlandschaft wünscht, denn sie ist unverzichtbar für die Demokratie. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und wir kommen jetzt zu des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Er hat aber die Aufgabe, die Menschen mit Informationen zu versorgen und zu befähigen sich ihr eigenes Bild zu machen. Das ist an einigen Stellen in Schieflage geraten; das negieren nicht einmal mehr die Verantwortlichen in den Anstalten selbst. Es wird also darauf ankommen, neues Vertrauen zu gewinnen. Das wird anstrengend, das wird nicht einfach und wahrscheinlich hat es auch noch nicht jeder in den Anstalten begriffen. Als Politik sind wir hier gefragt, denn wir setzen im Auftrag der Wählerinnen und Wähler die Rahmenbedingungen, in denen sich eine nach Artikel 5 Grundgesetz freie Presse- und Medienlandschaft bewegen soll und kann. Insofern begrüße ich die in Gang gekommene Debatte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ich begrüße auch, dass sie mittlerweile durchaus parteiübergreifend geführt wird. Meine Fraktion hat bereits im Jahr 2020 Grundsätze für eine Reform des ÖRR beschlossen. Vieles von dem, was wir damals vor drei Jahren aufgeschrieben haben, war aus Sicht so mancher Beobachter seinerzeit sicher unglaublich. Mittlerweile steht es im Mittelpunkt der Debatte, seien es die Veränderungen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, der klar gesagt hat, dass Bildung, Information und Dokumentation zu stärken sind und Unterhaltung ein klares öffentlich-rechtliches Profil braucht, seien es Vergütungsfragen, vor allem für die Spitzen der Anstalten oder seien es Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und Möglichkeiten, Programme auch nicht linear zu senden oder eben die Aufsicht zu stärken, Compliance und Transparenz zu verbessern und die Rundfunk- und Verwaltungsräte zu qualifizieren und wirklich unabhängig von den Anstalten aufzustellen. Hierzu hat die Anhörung wertvolle Anregungen gegeben. Die wichtigste Erkenntnis ist wohl, dass die Räte organisatorisch bisher zu nah an die Intendanzen angebunden waren. Das hat uns sowohl Ralf Roggenbuck bestätigt, der Interimsvorsitzende des RBB-Rundfunkrates, der nach den ganzen Rücktritten in Berlin und Potsdam die Scherben zusammenkehren musste, aber das hat uns auch Beate Bäumer vom NDR-Rundfunkrat gesagt, und es ist auch meine persönliche Wahrnehmung. Das beginnt übrigens mit der Ausstattung der Gremienbüros, und zwar auch beim Personal. Bisher gab es beim NDR zum Beispiel im Gremienbüro keinen eigenen Volljuristen. Es ist also kein Wunder, wenn man dann aus dem Rundfunkrat sehr oft die juristische Direktion befragt hat. Damit entsteht aber die an sich absurde Situation, dass der zu beaufsichtigende Dienst den Aufsehern erklärt, wie die mitunter komplexen rundfunkrechtlichen Sachverhalte zu verstehen sind. Beim MDR wird bereits gegengesteuert. Eine juristische Stelle wurde jetzt geschaffen und wird auch in den Tagen besetzt. Ob das ausreicht, werden wir evaluieren müssen. Auch die personelle Anzahl der Mitarbeiter ist je nach Landesrundfunkanstalt höchst unterschiedlich. Beim RBBGremienbüro waren es zum Beispiel nur 1,5 Vollzeitstellen, und das für eine Zwei-Länder-Anstalt. Dass so keine effektive Kontrolle organsiert werden kann, ist wirklich kein Wunder. Das ZDF hat übrigens 16 Leute im Gremienbüro. Ob das wiederum Beweis für eine wirksame Aufsicht ist, darf auch diskutiert werden. Ich finde, wir brauche eine gesunde Ausstattung fern der Intendanzen mit Gremienbüros, die sich zuerst als Dienstleister der Rundfunk- und Verwaltungsräte verstehen und nicht als Teil der zu beaufsichtigenden Anstalten. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag legt dafür die Grundlagen. Nun müssen diese in den neuen Landesrundfunkanstalten der ARD, beim ZDF und beim Deutschlandradio mit Leben gefüllt werden. Dazu gehört auch eine Qualifizierung und Professionalisierung der Mitglieder dieser Aufsichtsgremien. Hier gibt es zumindest bei den Rundfunkräten einen gewissen Zielkonflikt. In der aktuellen Konstruktion sollen sie vor allem als Spiegel der Gesellschaft über die Einhaltung des Programmauftrages wachen. Das muss ein Näherungswert bleiben. Wenn wir es mit der Vielfalt im Rundfunkrat ernst meinen, dann geht das logischerweise zulasten der inhaltlich-professionellen Qualifikation, dann steht ein Laiengremium immer einer professionellen Anstalt gegenüber. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag ermöglicht und fordert zwar die Qualifizierung. Nicht zuletzt durch das Ehrenamt wird das seine Grenzen haben. Darüber müssen wir künftig nachdenken und diskutieren. Darauf komme ich gleich noch zurück. Bei den Verwaltungsräten hingegen ist es klar. Hier sollen ganz klar eindeutige Qualifizierungsvoraussetzungen geschaffen werden. Sie können auch geschaffen werden. Erfahrungen zum Beispiel in der Medienwirtschaft, der Technik, im Journalismus, der Medienpolitik, der Betriebswirtschaft, im Medienrecht oder in anderen professionellen Aufsichtsräten sollten künftig Voraussetzung sein, um Verwaltungsrat zu werden. Es geht hier weniger um die programmliche Kontrolle, sondern vielmehr um die Grundsätze professionellen wirtschaftlichen Verhaltens, auch wenn sich mitunter das eine mit dem anderen überlappt bzw. vermischt. Ein guter Ansatz findet sich in unserem Sächsischen Privatrundfunkgesetz. Hier gibt es ein Laiengremium, das vorwiegend die Programmkontrolle verantwortet, die Versammlung, und eine andere Einheit, die Definition von Lizenzvorgaben und deren Überwachung entsprechend strukturiert. Das ist der Medienrat. Das ist ein Expertengremium, das nur nach bestimmten Voraussetzungen besetzt werden kann. Übrigens haben wir als Parlament dabei direktes Mitspracherecht. Die Feststellung, ob die Kandidatinnen und Kandidaten die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen erfüllen, findet hier im Hohen Haus durch die Wahl in den Medienrat mit einer Zweidrittelmehrheit statt. Über ein ähnliches Verfahren könnte man künftig durchaus auch einmal bei den Verwaltungsräten für den öffentlichrechtlichen Rundfunk nachdenken. Man könnte die Aufsicht aber auch generell weiterdenken. Wenn man eine weitere Professionalisierung und Vereinheitlichung der Medienaufsicht entwickelt, dann gehört die Trennung der Aufsicht über private und öffentlich-rechtliche Medien zumindest einmal auf den Prüfstand. Beide Säulen unserer Medienlandschaft – die private und die öffentlich-rechtliche – unterliegen dem gleichen Artikel 5 Grundgesetz, der Medienfreiheit. Dennoch organisieren wir heute die Aufsichten völlig unterschiedlich. Warum eigentlich? Sicherlich gibt es dafür historische Gründe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk war seit den 1950er Jahren als erster da. Private Anbieter gibt es erst seit Mitte der Achtzigerjahre. Seitdem hat sich die Medienwelt dramatisch weiterentwickelt. Künftig werden plattformbasierte Angebote dominant sein. Die Trennung in einzelne Ausspielwege – lineares Fernsehen und Radio hier, mediathekenbasierte Beiträge dort, bei denen der Konsument sein eigener Programmdirektor ist und bei News diverse Mischformen –, das wird sich immer weiter verschmelzen. Das ist eine gewaltige Herausforderung für die Aufsicht. Seien wir ehrlich: Derzeit haben wir im Öffentlich-Rechtlichen immer noch vor allem eine linear orientierte Programmkontrolle. Eine Änderung bietet sich schon deshalb an, weil es immer stärker verschmelzende Angebote zwischen dem ÖRR und den Privaten gibt, nicht zuletzt auch durch die Plattformökonomie. Wahrscheinlich werden wir in Zukunft einen stärkeren Mix aus Laienkontrolle mit breiter gesellschaftlicher Ausrichtung und professionellen Programm- und Lizenzkontrolleuren brauchen. Das dürfte auch stärker der Wirtschaftlichkeit dienen, denn unendlich teurer kann das System nicht werden. Das werden die Menschen nicht mitmachen. Wenn wir den ÖRR erhalten möchten – meine Fraktion möchte das, das sage ich hier ganz klar –, dann müssen wir hierbei groß und weit denken. Die Einbeziehung der Profis aus den Landesmedienanstalten könnte ein Weg zu mehr Effizienz und neuer Kontrolle sein. Das wäre vielleicht für Deutschland eine Art Revolution, aber nicht im weltweiten Maßstab. In Kanada zum Beispiel verantwortet die CRTC, die Canadian Radio-television and Telecommunications Commission, die Aufsicht, und zwar über beide Säulen des öffentlich-rechtlichen und des privaten Systems im kanadischen Medienrecht, und das seit dem Jahr 1968 und auch erfolgreich. Seit drei Jahren gibt es übrigens eine strategische Zusammenarbeit zwischen dem ZDF und dem CBC/Radio Canada. Warum dehnen wir das nicht auf die ARD aus und schauen uns die kanadische Aufsicht einmal als Muster genauer an? CBC/Radio Canada kommen übrigens mit 1,9 Milliarden Dollar pro Jahr aus, obwohl es dort auch föderale Provinzen gibt. Bei CBC wird in Englisch und bei Radio Canada in Französisch – in zwei verschiedenen Sprachen also – gesendet, und das auf allen Ausspielwegen. Die Studios sind topaktuell und die Programme gefragt. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf die öffentliche Anhörung im Medienausschuss zurückkommen. Dort waren sich Wissenschaft, Anstalt und Kontrollgremien einig. In der Folge des Dritten, aber vor allem des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird es Folgeänderungen im MDR-Staatsvertrag geben müssen. Hierzu wird meine Fraktion auch die in der Zwischenzeit bei anderen Landesrundfunkanstalten novellierten Staatsverträge in den Blick nehmen, zum Beispiel den neuen beim RBB und natürlich unser Papier von 2020. Aus meiner Tätigkeit als Rundfunkrat ist mittlerweile auch ein wachsender sogenannter Meckerzettel durch Anmerkungen der Kolleginnen und Kollegen und eigener Eindrücke entstanden. Vieles entwickelt seine Schwierigkeiten erst im Detail bei der praktischen Anwendung. Diese Novellierung wird sicherlich nicht mehr in dieser Legislatur zu schaffen sein, weil wir darüber mit Thüringen und Sachsen-Anhalt verhandeln müssen. Der Satz aber aus unserer Plenardebatte im Jahr 2021, als wir den neuen MDR-Staatsvertrag verabschiedet haben, hat sich als richtig erwiesen. Dieser Staatsvertrag wird nicht – wie der alte – 30 Jahre lang unangefasst bleiben. Für heute bitte ich jedoch zunächst um Zustimmung zum neuen Gesetz, damit die neuen Regeln für mehr Transparenz und Kontrolle kommen und wir die Arbeit an der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiterführen können. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Beifall bei der CDU und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion spricht nun Herr Abg. Gahler.

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Torsten Gahler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erneut beschäftigen wir uns mit dem Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Erneut muss ich feststellen, dass die wesentlichen Probleme nicht angefasst werden. Man kann positiv erwähnen, dass unendlich Satzungen, Richtlinien und ähnliche wichtige Informationen veröffentlicht werden sollen. Weiterhin positiv ist die Veröffentlichung von Bezügen der Intendanten und Direktoren zu erwähnen. Damit hört es aber auch schon auf. Während die Intendanten ihre monatlichen Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche über 1 000 Euro liegen, erklären müssen und ein Beteiligungsverbot an Firmen besteht, welche mit den Sendern verbandelt sind, so ist dies bei Mitarbeitern und selbst Direktoren nicht geregelt. Gerade dort aber öffnen sich die Geldvernichtungsmaschinen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während es beim MDR nicht auffällt, wenn eine Führungskraft eine Firma hat, welche ebenfalls Material für den MDR produziert, so ist es doch wieder einmal der RBB, bei dem Führungskräfte gleichzeitig Organe in Unternehmen sind, welche mit ARD und ZDF Geschäfte machen und, was die Krönung ist, die Eigentümer dieser Unternehmen stehen auf der EU-Sanktionsliste. Weiterhin sind die Eigentümer aus den Panama Papers bekannt. Ich finde das fragwürdig. Ich wünschte, es gäbe ein Kontrollorgan, das so etwas prüft. Rundfunkrat, Fernsehrat, Verwaltungsrat, Beiräte, Wirtschaftsprüfer – man hört nur lautes Schweigen. Ist es Unvermögen, Verbundenheit oder will man den Spezies nur nicht weh tun? Wie ich gestern beim parlamentarischen Abend der Handwerkskammer erfahren durfte, sind Herr Panter von der SPD und Herr Gebhardt von der Lifestyle-Linken sich darüber einig, dass man weniger prüfen und mehr Vertrauen entgegenbringen sollte. Das mag beim deutschen Steuerzahler stimmen, der weltweit wahrscheinlich die höchste Abgabenlast schultert, aber nicht bei Staatsausgaben und Zwangsgebühren. (Beifall bei der AfD) Laissez faire kann klappen oder nicht – das hat man im Sozialministerium gesehen. Das war aber auch eine Sache unter den SPD-Genossen. Diese haben sowieso ein besonderes Verhältnis zum Geld und zum Geld der anderen. Wozu das beim Öffentlich-Rechtlichen führt, konnten wir wieder einmal im „Business Insider“ erfahren. So durfte ich lesen, dass Frank Plasberg 730 000 Euro pro Jahr nur für die Moderation bekam. Dass Anne Will ebenfalls in dieser Größenordnung Geld bekommt, davon kann ausgegangen werden. Sandra Maischberger darf 795 000 Euro nur für das Moderieren und pro Jahr einstecken, wow! Das ist manchem sein Ganzes. Wobei halt! Dort beginnt erst das Verdienen bei den Letztgenannten. So hat doch jeder von ihnen noch eine oder mehrere Produktionsfirmen im Eigenbesitz. So hat Sandra Maischberger zusammen mit ihrem Mann die Vincent Productions GmbH. Dieser hat wiederum die Vincent Filmproduktion Niedersachsen GmbH, welche von der Nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen Bremen GmbH gefördert wird, welche – man höre und staune! – im Besitz des Landes Niedersachsen, des NDR und der Freien Hansestadt Bremen ist, also eine Win-win-win-Situation für die Familie. Bei Anne Wills Firma, Will Media GmbH, ist es gut nachvollziehbar. Im Jahr 2016 hat sich Anne Will nur 1,6 Millionen Euro Gewinn ausgeschüttet. Im Jahr 2017 erhielt sie ein Almosen als Ausschüttung in Höhe von 420 000 Euro. Im Jahr 2018 ist ein lächerlicher Betrag in Höhe von 2,65 Millionen Euro an Anne Will ausgeschüttet worden. Im Jahr 2019 gönnte sich Anne Will eine Gewinnausschüttung in Höhe von knapp 2 Millionen Euro, während im Jahr 2020 nur 1,6 Millionen Euro auf ihr Konto flossen. Warum machen die das aber in der Rechtsform der GmbH? – Na ja, weil Ausschüttungen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterliegen und nicht dem persönlichen Steuersatz. Dieser Spitzensteuersatz wäre bei unseren Fernsehhelden nämlich 45 % plus damals Soli plus Kirchensteuer gewesen. (Andreas Nowak, CDU: Was hat das mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu tun?) Ich freue mich schon auf Georg Restle, wenn er wieder einmal eine „Monitor“-Sondersendung über die Steuerzahlungsmoral unserer Reichen macht. (Beifall bei der AfD) Das sind Zahlen, bei denen die KEF bestimmt einsieht, dass die Rundfunkbeiträge – oder kurz: Zwangsgebühren – wegen der Inflation zwingend erhöht werden müssten. Natürlich wurde dies durch sachkundige Rundfunkräte, Verwaltungsräte und Fernsehräte geprüft und für gut befunden. (Andreas Nowak, CDU: Die Räte haben damit gar nichts zu tun!) Wie sieht es nun bei Frank Plasberg aus? Er hat die Firma Ansager und Schnipselmann GmbH zusammen mit Jürgen Schulte. Diese wiederum ist Komplementär der Ansager und Schnipselmann GmbH & Co. KG und diese wiederum ist an der Hirschhausen Media GmbH beteiligt. An dieser wiederum ist auch Eckart von Hirschhausen beteiligt, der wiederum an 42 anderen Gesellschaften beteiligt ist. Regierungstreue Berichterstattung muss sich lohnen. (Beifall bei der AfD) Lohnender kann man seine Seele und sein Gewissen nicht verkaufen. Dies alles wird vom Vierten Medienänderungsstaatsvertrag nicht erfasst. Es werden auch Beteiligungen von Mitarbeitern an Tochterfirmen von anderen Rundfunkanstalten nicht erfasst. Die Verflechtungen von eingeladenen Experten werden auch nicht erfasst. Also, insgesamt handelt es sich um einen lückenhaften Änderungsstaatsvertrag, der anderes verspricht, aber vieles nicht hält – wie immer eine Mogelpackung. (Beifall bei der AfD) Weiterhin wird ein Compliance-Management-System gefordert. Dabei wird aber vergessen, dass der MDR bereits einen Compliance-Beauftragten hat und dass der RBB bereits seit dem Jahr 2020 eine Compliance-Stelle hatte. Wir wissen ja, wie viel es nützte. Interessanter wird es in § 31 b Abs. 2, worin die Schaffung einer Ombudsperson gefordert wird. Da aber weder die Pflichten noch die Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt wurden, wird es wohl auf einen hoch bezahlten Kummerkasten hinauslaufen. Ich dachte, dafür gäbe es schon die Rundfunkräte – oder den Gleichstellungsbeauftragten, den Frauenbeauftragten, den Compliance-Beauftragten, aber lassen wir das. Obwohl: Wenn ich mir den Umgang mit den Geldern der Rundfunkbeitragszahler anschaue, dann ist das vergleichbar mit der Situation auf Deutschlands Straßen und in den Bädern. Dann wäre vermutlich ein Friedensrichter mit Scharia-Befugnissen oder ein Exorzist sinnvoller. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Ferner wird in § 31 c eine Berichtspflicht für Tochterunternehmen und Beteiligungen geschaffen. Allerdings wurde die Regelung für Inhalt und Mindeststandards vergessen. Jetzt kommt mein Lieblingsschmankerl: Nach § 31 d sollen die Gremien gestärkt werden. Es gibt nun fachliche Anforderungen an den Verwaltungsrat, die aber nicht konkretisiert wurden. Wie war das denn bisher? Prof. Heinker hat dazu in der öffentlichen Anhörung am 19. Juni zutreffend ausgeführt, dass die Besetzung bisher eher politisch und nicht fachlich war. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Für den Rundfunkrat soll das Gremienbüro aufgestockt werden, damit zumindest dort mehr Sachverstand einzieht. Beim MDR-Rundfunkrat führte die Aufstockung von 35 auf 50 Mitglieder jedenfalls nicht zur Erhöhung des Sachverstands. Quantität ist eben nicht alles. (Beifall bei der AfD –

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Andreas Nowak CDU

43 und nicht 35!) Zumindest wurde bei der Besetzung die einzig wirkliche Oppositionspartei ausgeschlossen. Das ist übrigens die Oppositionspartei, welche die Verstrickungen von Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit den jeweiligen Regierungen zutage förderte, während aus dem Rundfunkrat nichts kam. Was wieder einmal fehlt, das ist der klare Programmauftrag und die Regierungsferne sowie der Schutz der Presse- und Rundfunkfreiheit. Wie soll man sonst folgende Beispiele einordnen? „Tagesschau“-Sprecher Constantin Schreiber wird von Linksextremen bedroht, weil er islamkritische Bücher schrieb, und zieht sich von Vorträgen zurück, und zwar mangels Schutz. Reaktion der Gremien: null. Im ZDF-Magazin „37 Grad“ wird über ein minderjähriges Kind mit Papa berichtet, welches auf einer Demo der Letzten Generation ist. Moderator Ben Bode bricht in Tränen über so viel beherzten Kampf fürs Klima aus. Es kann aber auch vor Lachen sein; denn nebenbei postet Ben Bode Bilder seiner Urlaubsreisen aus aller Welt. Dabei wird auch noch verschwiegen, dass der Vater ein Berufsaktivist ist. Der für das ZDF-„Auslandsjournal“ tätige Antisemit Malcolm Ohanwe postet ungestraft, dass die israelische Regierung aus Hitler-Fanboys besteht. Der ZDF-Fernsehrat reagiert nicht. Der Pseudosatiriker Jan Böhmermann führt im ZDF im Auftrag von Innenministerin Faeser, SPD, einen Feldzug gegen Regierungskritiker und nicht wohlgelittene Kritiker der Regierung. Dies gipfelt in Treffen mit der zuständigen Staatssekretärin, um die Vorgehensweise abzustimmen. Rundfunk, Geheimdienst, Polizei und Behörden werden von einer Ministerin der SPD in Bewegung gesetzt, um einen ungeliebten Mitarbeiter loszuwerden. Da man dem bisher tadellos tätigen BSI-Chef Arne Schönbohm dienstrechtlich nichts anhängen konnte, wird eine Schmutz- und Hetzkampagne über das ZDF in die Medien getragen. Die Reaktion des ZDF-Fernsehrats ist null. Was macht so eine Ministerin wohl gegen eine Opposition, die tatsächlich kritisch ist? Bei einem regierungsfernen Nicht-Staatsfunk wäre so etwas unmöglich. (Beifall der Abg. Martina Jost, AfD) Bemerkenswert ist auch die Reaktion der CDU. Statt sich vor Arne Schönbohm zu stellen, wird dieser dem Mob zum Fraß vorgeworfen. Die CDU kuscht. Deshalb sagen wir als AfD-Fraktion, solange die wesentlichen Anforderungen an einen staatsfernen, objektiven und unparteiischen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gewährleistet sind, lehnen wir das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –

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Roberto Kuhnert AfD

Bravo!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion bitte Frau Abg. Feiks.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag werden Regelungen für Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle beschlossen. Diese Regelungen werden für die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gleichermaßen gelten. So richtig, wie wir es finden, dass es einheitliche Regelungen für alle Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, genauso unzufrieden sind wir mit dem, was in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag herausgekommen ist. Ich will hier aber auch ganz deutlich sagen, dass unsere Kritik nicht darauf gerichtet ist, zu überziehen oder zu skandalisieren, wie es die AfD-Fraktion gerade gemacht hat, sondern wir appellieren an Sachlichkeit und Verantwortung, welche die Politik hat, die schließlich auch wir im Sächsischen Landtag haben, um das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen zu stärken und um gleichzeitig den Weg für eine Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks freizumachen; denn wir setzen die Rahmenbedingungen mit den Medienänderungsstaatsverträgen. So, wie die derzeitige gesellschaftliche Situation aussieht, brauchen wir einen funktionierenden und für die Zukunft gerüsteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem die Menschen vertrauen. Dazu gehört, dass nachvollziehbar ist, was mit Rundfunkbeiträgen eigentlich passiert. Die immer wiederkehrenden Medienänderungsstaatsverträge leisten das nicht, weil die Schritte zu klein sind und mit zu wenig Mut unternommen werden. Die Rednerinnen der Koalition – Herr Nowak hat das auch schon gemacht – werden ihre Redezeit nutzen, um all das Positive im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag hervorzuheben. Vermutlich können wir uns dem bei vielen Punkten anschließen. Ich möchte mich hier aber auf unsere Kritikpunkte konzentrieren. Sehen wir uns die Frage der Transparenz der Gremien genauer an: Das ZDF-Urteil hat bereits 2014 festgestellt, dass der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass Gremien einen Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Öffentlichkeit und den Vertraulichkeitserfordernissen sachangemessener Gremienarbeit herstellen. Als eine Mindestanforderung formulierte das Bundesverfassungsgericht damals, dass die Sitzungsprotokolle zeitnah zugänglich sind und die Öffentlichkeit über die Beratungen in substanzieller Weise unterrichtet wird. Genau an diesem Punkt sind die Öffentlich-Rechtlichen unterschiedlich weit – die Gründe dafür sind nicht verständlich. Ein weiterer Punkt: Während Regelungen zur Transparenz der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren aus dem ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag in den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag wortwörtlich überführt wurden, ist dies bei den Regelungen zur Transparenz bei Anstellungsverhältnissen mit außertariflichen Angestellten, die der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen, sowie bei Verträgen mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht der Fall. Das halten wir für falsch, denn da gab es bessere Regelungen, die man einfach hätte übernehmen können. Wir halten es auch für falsch, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag keine Pflicht für das Livestreaming von Rundfunkratssitzungen vorsieht. Bei Transparenzfragen und notwendigen Regelungen geht es am Ende um Transparenz beim Umgang mit Beitragsgeldern. Wir schließen uns hier denjenigen Meinungen an, die einen Anspruch der Beitragszahlerinnen und -zahler sehen, zu erfahren, was mit den Geldern geschieht, beispielsweise welche Sendungen zu welchen Summen gekauft wurden oder produziert werden. Für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung hat das Bundesverfassungsgericht in unterschiedlichen Urteilen Transparenz vor den Schutz personenbezogener Daten gestellt – sei es zum Beispiel bei der Dokumentation zum Zwecke der Parlaments-, aber auch der öffentlichen Informationen oder bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern öffentlicher Krankenversicherungen. Für uns besteht kein Zweifel daran, dass das öffentliche Interesse an der Herstellung von Transparenz höher wiegt als das private Interesse von beispielsweise Fußballexpertinnen und -experten. Denn es geht um Zahlungen aus Beitragseinnahmen, welche die Expertinnen und Experten bekommen. Für uns ist es fraglich, ob es bei den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt Honorarverträge mit Geheimhaltungsklauseln geben darf. Ein weiterer unserer Kritikpunkte ist der Umgang mit Beschwerden. Nehmen wir das WDR-Gesetz: Dort ist sehr klar die Pflicht der Intendantin bzw. des Intendanten formuliert, über Programmbeschwerden und Anregungen zum Programm im Rundfunkrat zu berichten. Warum wird nicht zumindest ein solches Vorgehen als Blaupause für alle Sender genutzt? Noch besser wäre es, wenn es bei jeder Gremiensitzung einen Bericht über vorgebrachte Kritiken gäbe und die Antwort kurz zusammengefasst dargestellt würde. Denn nur so hat letztlich der Rundfunkrat die Möglichkeit zu hinterfragen und an dieser Stelle zu kontrollieren. Dass eine solche Regelung notwendig ist, zeigt die Tatsache, dass seit dem 10. März 2023 das ZDF weniger ausführlich in Gremien über Beschwerden berichtet. Die inhaltliche Darstellung der Beschwerden entfiel; stattdessen gibt es jetzt nur noch einen tabellarischen Bericht mit der betroffenen Sendung, Eingangsdatum der Kritik und aktuellem Status. Alles andere bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Das trägt gerade nicht zu mehr Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen bei und stärkt auch nicht die Kontrollmöglichkeiten der Gremien. Statt bei den Transparenzpflichten an der Oberfläche zu kratzen, wünschen wir uns klare und verbindliche Regelungen. Wir fordern dort deutlich mehr, als jetzt geregelt wurde. Wir fordern für Beitragszahlende zum Beispiel einen Überblick über die Rechtekosten im Bereich Sport – egal ob Breiten- oder Profisport. Wir wollen eine Darstellung der Gesamtkosten für Sportexpertinnen und -experten, wir wollen zusätzlich die Offenlegung der Etats bzw. der durchschnittlichen Minutenpreise für einzelne Programmgenres. Von all diesen Punkten sind wir noch relativ weit entfernt. Noch einmal: Wir setzen hier immer wieder den Rahmen und entscheiden darüber, was Vertrauen in Öffentlich-Rechtliche schaffen könnte; wir diskutieren das im Vorfeld. Wir sehen derzeit zu wenig Vertrauen Schaffendes in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag und wir lehnen ihn aus diesen Gründen ab. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Skandal im RBB hat dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschadet. Es ist der Eindruck entstanden, dass das Geld der Beitragszahlerinnen und -zahler unsachgemäß ausgegeben wird und dass einzelne Verantwortliche solche Machenschaften über Jahre unkontrolliert durchziehen können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das ist kein Eindruck, sondern ein Fakt!) Der RBB-Skandal wurde leider nicht nur sachlich aufgearbeitet, sondern von einigen auch genutzt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze an den Pranger zu stellen. Dabei wurden solche Vorgänge im öffentlich-rechtlichen System geradezu zur Normalität aufgebauscht. Dass das nicht stimmt, zeigt ja schon, dass Standards, die in einzelnen Landesrundfunkanstalten wie dem MDR längst Bestand hatten, jetzt als Vorbild für verbindliche Regelungen für alle Anstalten aufgegriffen wurden. Es wurden aber nach dem RBB-Skandal völlig zu Recht Konsequenzen gefordert. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben mit dem Staatsvertragsentwurf im März schon sehr schnell und einhellig reagiert. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hier einen wichtigen Zwischenschritt der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die neuen Regeln sollen die Akzeptanz und das Vertrauen in die Anstalten stärken. Daran sollten alle Demokratinnen und Demokraten ein Interesse haben. Denn ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft. Eine aktuelle Studie der Universitäten Mainz und Düsseldorf bestätigt übrigens gerade dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin eine hohe Vertrauenswürdigkeit: 62 % der bundesweit Befragten halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sehr vertrauenswürdig oder eher vertrauenswürdig. (Zuruf des Abg. Christopher Hahn, fraktionslos) Festgestellt wurde auch, dass viele Menschen mit Blick auf die Strukturen Reformbedarf sehen. Aber berechtigte Kritik und Forderungen müssen eben auf dem Boden des Grundgesetzes und der Tatsachen diskutiert werden. Dieser wird hier leider immer wieder verlassen. Das grundsätzliche Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und die breite Versorgung ist hoch, wobei die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender von allen Medienangeboten am besten abschneiden. Von einer Vertrauenskrise, wie von manchen heraufbeschworen, kann also keine Rede sein. Damit das so bleibt, müssen wir als Gesetzgeber bei den Rahmenbedingungen nachsteuern. Genau das tut dieser Staatsvertrag. Ich möchte kurz auf einzelne Regelungen eingehen, die sich auf die Stärkung von Transparenz, Regeltreue und Gremienkontrolle beziehen. Transparenz muss als allgemeiner Anspruch auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten stärker Einzug halten. Der Ausgangspunkt dazu ist aber nicht ein grundsätzliches Misstrauen, sondern alle Rundfunkanstalten und auch deren Beteiligungsunternehmen müssen für jede Bürgerin und jeden Bürger nachvollziehbar machen, wie hoch die Bezüge der Führungspersonen sind, welche Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder gezahlt werden und wo aus welchen Gründen außertarifliche Vereinbarungen getroffen wurden. Das hat den Vorteil, dass die Angemessenheit auch im Vergleich zu anderen Anstalten, Einrichtungen oder Unternehmen in der Öffentlichkeit und in den Gremien fundiert diskutiert werden kann. Für die hohen Standards der Regeltreue bzw. Compliance standen die Instrumente im MDR Pate – das hatte ich schon gesagt. Dessen Compliance-ManagementSystem regelt ganz konkret, wie Mitarbeitende geschult werden müssen, welche Kontrollmechanismen eingehalten werden müssen und welche Konsequenzen auf Abweichungen zu folgen haben. Auch die Unabhängigkeit der Compliance-Beauftragten wird für alle Sender zur Pflicht – ebenso wie eine extern beauftragte Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Unregelmäßigkeiten und Interessenkollisionen. Diese Vorgaben schaffen eine durchgreifende interne Kontrolle und Hinweise, welche konkreten Verbesserungen sie umsetzen sollten, die die Anstalten dann wiederum auch der Öffentlichkeit transparent machen. Damit Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen wirksam programmliche, strategische und wirtschaftliche Entscheidungen der Anstalten kontrollieren können, ist eine höhere Leistungsfähigkeit der Gremien Voraussetzung. Die Verwaltungs- und Rundfunkräte brauchen dies – es ist ein Muss! Genau das wird jetzt in diesem Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Dabei gibt es auch – ganz unabhängig vom RBB-Skandal – Verbesserungsbedarf. Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass die Aufsichtsgremien, deren Kontrollfunktion der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag seit Juli dieses Jahres deutlich erweitert hat, nun auch in ihren Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. Vorausgesetzt werden künftig fachliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft. Die Anstalten müssen eben dafür entsprechende Fortbildung und auch unterstützendes Personal finanzieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Staatsvertrag ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Dienste des Gemeinwohls, und deshalb wird meine Fraktion, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte die SPDFraktion, Herr Abg. Panter.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Plenum gerade erst vor wenigen Monaten dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt; das war im April. Parallel haben wir uns schon mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Das Tempo zeigt, dass es mit den notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorangeht. Gerade mit Blick auf die vielen Vorfälle beim RBB hat sich der politische Wille gezeigt, schnell und verantwortungsvoll damit Umgang zu finden. Nun mag es sein, dass nicht alles umgesetzt wurde, was man sich wünscht. Aber gerade bei Medienänderungsstaatsverträgen geht es darum, dass man Kompromisse findet, Kompromisse zwischen allen Ländern. Wir haben auf jeden Fall hier im Haus gezeigt, dass wir das mit großer Geschwindigkeit angehen. Denn wir hatten ja schon über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen, bevor der Dritte überhaupt beschlossen wurde. Jetzt führen wir mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag viele Regelungen ein. In den neuen § 31 a bis 31 e wird vor allem auf Standards gesetzt in Richtung Transparenz und Compliance. Auch die Gremienaufsicht wird verbessert. Durch die Änderung soll es mehr Transparenz geben. Zum Beispiel werden die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren in Zukunft veröffentlicht werden, und die Landesrundfunkanstalten sind aufgefordert, ComplianceManagementsysteme einzuführen. Das heißt, intern wird es für Mitarbeitende die Möglichkeit geben, sich an den Compliance-Beauftragten oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Extern können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sich an eine Ombudsperson als Ansprechperson wenden. Da sind wir – das kann man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten – im MDR schon länger sehr gut aufgestellt; denn unsere – wenn ich denn einmal „unsere“ sagen darf – Landesrundfunkanstalt kann sich in den Bereichen Transparenz und Compliance schon länger sehen lassen. Es existiert bereits ein Compliance-Managementsystem, angelehnt an die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die Bezüge des Führungspersonals des MDR werden schon länger veröffentlicht, im Übrigen auch inklusive Zusatzeinkünfte der Direktorinnen und Direktoren. Trotzdem begrüßen wir jetzt auch diese Standards; denn gerade im Falle der Gelder des Führungspersonals bedeutet das auch eine Vergleichbarkeit. Das heißt, Vergleichbarkeit zwischen den Ländern wird möglich. Für die Bürgerinnen und Bürger lässt sich dadurch zukünftig besser nachvollziehen, wie mit den Rundfunkbeiträgen umgegangen wird. Dabei wird sich zeigen, dass der MDR zwar beim Programm spitze ist, aber nicht bei den Gehältern. Der MDR hat sich nach diversen Affären – sei es KiKA oder Foht – für einen verantwortungsvollen Umgang mit begangenen Fehlern entschieden. Es zeigt sich, dass er auf einem sehr guten Weg ist. Wir wollen Herausforderungen, die bestehen, nicht kleinreden. Dazu werden wir in den nächsten Jahren noch viele Diskussionen führen müssen. Aber wichtig ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass der MDR viele der Aufgaben, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auf ihn zukommen, heute schon erfüllt. Mehr noch, er wurde ja sogar – das ist angesprochen worden – gelobt für die Standards, die er jetzt schon setzt, und als Vorbild immer wieder gerühmt, zum Beispiel vom WDRIntendanten Buhrow, als er Interimsvorsitzender der ARD war. Wichtig ist jetzt, dass diese verbindlichen Standards von den Landesrundfunkanstalten auch gelebt werden. Dazu wird noch ein Weg zu gehen sein. Aber durch das Inkrafttreten des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird unserer Sicht auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich gemacht. Weitere Schritte werden mit Sicherheit folgen. Ich greife gern die Anregung von Kollegen Nowak auf, der sich auf den MDR-Staatsvertrag bezogen hat. Ich sehe das genauso wie er. Wir haben dort auch Aufgaben vor uns. Das wird in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nichts mehr werden. Aber wir müssen mit den beiden anderen Ländern wieder ins Gespräch kommen. 30 Jahre darf es nicht noch einmal dauern, und das wird es auch nicht; denn in der Tat sind unsere Meckerzettel schon wieder gut gefüllt. Kurz möchte ich noch auf Herrn Gahler eingehen: Mal wieder eine Aneinanderreihung von Falschbehauptungen und Verschwörungsmythen! Sie behaupten ernsthaft, dass Frau Faeser den Auftrag gegeben habe, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen ihrer Mitarbeiter zu verleumden. Wenn Sie diesen Auftrag finden, dann seien Sie so nett und beweisen Sie uns das noch einmal ganz kurz. Dann können Sie Ihre Behauptung vielleicht noch ein wenig untermauern. Aber Beweise bleiben Sie in der Regel ja immer schuldig, weil Sie einfach nur irgendwelche Falschbehauptungen in die Welt setzen. Auch zu den Zusatzeinkünften der MDR-Direktoren habe ich schon einiges gesagt. Gestern Abend habe ich im Übrigen von Fördermitteln gesprochen und von Stichprobenverfahren bei Fördermitteln. Ich habe nicht von Mitteln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen, sondern davon, wie damit umgegangen werden muss. Da haben wir andere Transparenzstandards, die wir gerade setzen bzw. die schon vorhanden sind. Ich bin der Meinung, Sie disqualifizieren sich mit solchen Debattenbeiträgen nur selbst; denn die Realität ist viel komplexer als Ihre Polemik. Sie wollen die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann davor nur warnen. Wo es keinen öffentlichen Rundfunk gibt, sehen wir, wie Mediendebatten laufen, Stichwort USA. Das können wir nicht wollen. Das können nur Sie wollen mit Ihren Falschbehauptungen, Ihren Verschwörungsmythen und Ihrer Hetze. Dagegen verwahren wir uns ganz eindeutig. Dem werden wir niemals folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Gahler, eine Kurzintervention, bitte.

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Torsten Gahler AfD

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Herr Panter, eine Falschinformation? Ich habe das ja in den Kontext gesetzt, dass wir dabei nicht vom Handwerker usw. auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk schließen können. Das habe ich schon erwähnt. Was Frau Faeser betrifft, sollten Sie vielleicht einmal die Berichterstattung der letzten Wochen und Monate durchlesen. Dann könnten Sie erkennen, dass es dort ein Fehlverhalten einer Ministerin – unter Angestellten – im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab. Wenn Sie das würdigen, werden Sie zu anderen Ergebnissen kommen. Aber ich weiß, dass das durch Ihre Parteipolitik nicht sichtbar ist. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Panter, bitte.

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Dirk Panter SPD

Herr Gahler, ich würde Ihnen zum einen erst einmal empfehlen, aus Ihrer Filterblase herauszukommen und sich vielleicht alle Berichterstattungen dazu anzuschauen, nicht nur die auf Ihren Telegram-Kanälen. Weiter haben Sie behauptet, dass Frau Faeser den Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben habe. Das ist eine Falschbehauptung. Wenn Sie das widerlegen können, bitte schön. Aber Sie haben schon so viele Falschbehauptungen in diesem Parlament aufgestellt, Sie kommen gar nicht mehr nach, und Sie sind ja auch gar nicht willens, diese zu belegen; denn mit dem Versuch würden Sie sich nur selbst ins Knie schießen. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte jetzt die Staatsregierung, Herr Minister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In kurzer Abfolge diskutieren wir derzeit Rundfunkthemen. Während es im Dritten Änderungsstaatsvertrag vor allem um die Gestaltung des digitalen Wandels ging, stehen heute Steuerung, Transparenz und Aufsicht auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Ausgangspunkt für diese Debatte war der RBB im letzten Jahr. Seither haben wir in diesem Hohen Haus, aber auch im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und den dortigen Sendern eine breite Reformdebatte geführt. Als Konsequenz wurde eine Reihe von Forderungen erhoben, insbesondere auch nach effizienterer Kontrolle durch die anstaltsinternen Gremien, nach Compliance-Standards und mehr Transparenz. Mir als Medienminister und den Kolleginnen und Kollegen der Koalition insgesamt ist es wichtig, dass wir alles dafür tun, Vorkommnisse wie beim RBB künftig möglichst auszuschließen. Alle Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch ihren Beitrag und müssen deshalb auch darauf vertrauen können, dass mit den Beitragsmitteln ordnungsgemäß umgegangen wird. Dies ist umso wichtiger, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Säule, ein zentraler Faktor unserer Demokratie ist. Darum gilt: Tun wir alles, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Öffentlich-Rechtlichen zu wahren und zu mehren! Das heißt, gerade unter dem Gesichtspunkt der Prävention sind besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Kontrolle gerechtfertigt. Wir haben es daher im Länderkreis für erforderlich gehalten, im laufenden Reformprozess diese Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders zeitnah in den Blick zu nehmen. Das Resultat ist der vorliegende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, der sehr schnell und – im Vergleich mit anderem – im großen Einvernehmen zwischen allen Ländern auf den Weg gebracht werden konnte. Lassen Sie mich die Änderungen im Einzelnen kurz darstellen: Erstens: Steigerung der Transparenz. Die Anstalten werden verpflichtet, die Bezüge von Intendanten und Direktoren zu veröffentlichen. Der novellierte MDR-Staatsvertrag sieht das übrigens bereits vor. Hinzu kommt die Pflicht, auch Leistungen für Nebentätigkeiten offenzulegen, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, sofern sie einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat überschreiten. Zweitens: einheitlich hohe Compliance-Standards. Die Anstalten haben jeweils ein wirksames Compliance-Managementsystem nach anerkannten Standards zu gewährleisten und eine in Ausübung des Amtes unabhängige Compliance-Stelle oder einen Compliance-Beauftragten einzusetzen. Zudem werden sie verpflichtet, eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise einzusetzen. Fehlverhalten von Mitarbeitern soll so frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden. Drittens: mehr Transparenz bei den Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen. Diese haben zwar sehr unterschiedliche Größen und Strukturen und einheitliche Transparenzvorgaben sind daher nur schwer umsetzbar, dennoch müssen auch an Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungen strengere Anforderungen gestellt werden. Daher wird in Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen eine Berichtspflicht zu Transparenz und Compliance gegenüber den jeweils zuständigen Aufsichtsgremien eingeführt. Viertens: Stärkung der Gremienaufsicht. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir bereits eine Stärkung der Gremien auf den Weg gebracht. So sollen die Gremien beispielsweise Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards aufstellen. Dies erfordert fachlich kompetente und gegenüber den Anstalten selbstbewusst auftretende Gremienmitglieder, die über einen entsprechenden Apparat verfügen. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag festigt und stärkt die Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Aufsichtsgremien weiter, in dem folgende Anforderungen aufgenommen werden: Es soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates selbst über vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft verfügen. Die Gremienmitglieder werden zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet und es ist eine angemessene Ausstattung und Weisungsunabhängigkeit der Gremienbüros sicherzustellen. Fünftens: Interessenkollisionen. Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern sind auszuschließen. Im Falle einer Befangenheit im Einzelfall darf das Mitglied weder beratend noch entscheidend mitwirken. Mir ist es wichtig zu betonen, dass vieles aus diesen fünf Punkten bereits etablierte Compliance-Praxis beim Mitteldeutschen Rundfunk ist. Der MDR dient damit anderen Anstalten bereits als Blaupause. Auch stellt der novellierte MDR-Staatsvertrag bereits hohe Anforderungen an die Transparenz und die Vermeidung von Interessenkollisionen. Aber das, was gut ist, kann man noch besser machen. In diesem Fall heißt das: Künftig gibt es einheitliche Anforderungen für alle Anstalten, und diese einheitlichen Anforderungen werden auch einheitlich für alle Anstalten im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Damit gelten sie mit Inkrafttreten, ohne weitere Umsetzungserfordernisse in Landesmediengesetzen, unmittelbar für alle öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Transparenz und Verantwortlichkeit im von ihnen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu! Wenn alle Landtage den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag bis Jahresende ratifizieren, wird er zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Das ist die Drucksache 7/14383. Es gibt keine Änderungsanträge. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die erste Abstimmung im Block vorzunehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und es hat Gegenstimmen gegeben. Dennoch ist der Überschrift und den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zum Vierten Medienänderungsvertrag in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mit großer Mehrheit beschlossen. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Gut. Herr Pohle, bitte.

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Ronald Pohle CDU

Recht vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mein Abstimmverhalten erklären. Unter Schmerzen habe ich zugestimmt und ich möchte das auch erklären. Es reicht mir nicht, wenn wir heute über mehrere Punkte für die anstehende Reform, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk zweifellos nötig hat, abstimmen. Ich möchte darauf verweisen, dass mein Kollege Andreas Nowak nicht nur auf eine Beschlussfassung der CDU-Fraktion von 2020 hingeTagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Gleichstellung im öffentlichen Dienst Drucksache 7/13243, Drucksache 7/14384, für Verfassung und Recht, Demokratie, (André Barth, AfD: Das ist das, was keiner braucht! – Unruhe im Saal) – Darf ich um etwas mehr Ruhe bitten, meine Damen und Herren. (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, wenn nicht die Berichterstatterin, Frau Jost, noch etwas sagen möchte. – Das ist nicht der Fall. Wir beginnen in der Reihenfolge CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion, Frau Abg. Kuge, das Wort.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass der vorliegende Gesetzentwurf mich schon sehr lange beschäftigt, dürfte im Hohen Hause allen bekannt sein. Das Gesetz soll die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im öffentlichen Dienst des Freistaates verwirklichen. Dabei wird insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Doch nicht nur für diese Gesetzesvorlage und den langen Weg dort hin bin ich dankbar. Vielen Dank auch dem Ministerium für die enge Zusammenarbeit; denn abseits der vielfältigen Notwendigkeiten der Gesetzesinitiative beaufwiesen hat, sondern dass wir bereits in der letzten Legislatur, im Jahr 2019, einen umfassenden Beschluss dazu gefasst haben. Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Gebührenstaatsvertrages, ist es mir einfach zu wenig, was hier passiert und was die Staatsregierung an Impulsen hierfür leistet. Insofern habe ich zwar zugestimmt, aber ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie mehr leistet, in Form von Impulsen für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Recht vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf des Entwurfs von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung tragte schon Artikel 8 der Sächsischen Verfassung den Freistaat damit, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Diesem Auftrag kommen wir mit dem neuen Gleichstellungsgesetz nach. Das Frauenfördergesetz wird damit auf konservative, moderne Füße gestellt. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Darüber hinaus ist mir ein anderer Punkt sehr wichtig: Wir alle wissen um den Fachkräftemangel, den wir gemeinsam bekämpfen wollen. Dieser betrifft auch die Verwaltung unseres Freistaates. Durch das neue Gleichstellungsgesetz können wir Menschen mobilisieren, die bisher entweder gar nicht oder lediglich in Teilzeit gearbeitet haben, weil sie sich zum Beispiel um Familienangehörige gekümmert haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Barth?

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Daniela Kuge CDU

Nein. – Diese Menschen sind zu einem Großteil Frauen. Wir als CDU setzen ein besonderes Augenmerk auf die bereits erwähnte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Zum einen wird erstmals eine gesetzliche Grundlage zur mobilen Arbeit in § 10 des neuen Gleichstellungsgesetzes geschaffen. Zum anderen ist uns besonders wichtig, dass wir Regelungen einrichten, welche eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Bei beiden Neuerungen handelt es sich um wichtige Instrumente zur besprochenen Vereinbarkeit. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sie auch Faktoren bei der Nachwuchsgewinnung darstellen; denn der öffentliche Dienst konkurriert auch mit der freien Wirtschaft um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diesem Konkurrenzkampf dürfen wir uns nicht verschließen. Der Staat muss handlungsfähig bleiben und daher benötigen auch wir in der Verwaltung diese Arbeitskräfte. Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz zahlreiche Maßnahmen vor. Dazu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei ausgeschriebenen Stellen oder das Bevorzugen weiblicher Bewerberinnen bei gleicher Qualifizierung. Mit neuen, modernen Regelungen im Gleichstellungsgesetz wollen wir einen besseren Wechsel zurück in die Vollzeit bzw. den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen. Des Weiteren beinhaltet das Gleichstellungsgesetz Folgendes: Entsendet der Freistaat in das Überwachungsorgan eines seiner Beteiligungsunternehmen mehr als zwei Mitglieder, sollen unter diesen Personen weder Frauen noch Männer jeweils zu weniger als 30 % vertreten sein. Bei allen anderen Gremien der öffentlichen Hand wird gelten: Erfolgt keine Besetzung zu gleichen Anteilen, ist dies zu begründen. Im Rahmen des Entstehungsprozesses dieses Gesetzentwurfs war es uns außerdem zu jedem Zeitpunkt wichtig, die Kommunen und Landkreise in angemessener Art und Weise zu beteiligen. Das ist auch geschehen. Für die Kommunen und Landkreise ändert sich sehr wenig, mit einer Ausnahme: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind nun in Kommunen mit mindestens 17 000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Vorher lag diese Grenze bei 20 000. Dieses Amt kann übrigens auch von einem Mann ausgeführt werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit Blick auf die Interessenlage der Kommunen und der Landkreise lag ein besonderes Augenmerk darauf, unnötigen bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden. Auf die Interessen der sächsischen Wirtschaft haben wir Rücksicht genommen. Daher wird das neue Gleichstellungsgesetz keine unmittelbare Wirkung auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand entfalten. Auch institutionelle Förderungen an Unternehmen werden durch das Gesetz nicht erschwert. Damit vermeiden wir, dass beispielsweise ein Handwerkerbetrieb keinen öffentlichen Auftrag mehr erhält, weil er zu wenig Frauen beschäftigt. Das Gleichstellungsgesetz nimmt außerdem Rücksicht auf die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung und sieht keine Genderregeln vor. Es soll in der Dienstordnung lediglich die Verwendung männlicher und weiblicher Bezeichnungen Einzug halten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf ein Gesetz beschließen können, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft und eines zukunftsfähigen Rechtsstaates standhält. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Frau Abg. Jost, bitte.

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Martina Jost AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das uns vorliegende Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst ist völlig überflüssig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jaja!) Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich. Dieses Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Dieses Gesetz wird ein Bürokratiemonster und den Steuerzahler einmal mehr viel Geld kosten. Dieses Gesetz ist ein rein ideologisches Projekt und dazu noch schlecht gemacht. Meine Damen und Herren! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der öffentliche Dienst ist ein guter Arbeitgeber – besonders für Frauen, wie der Sechste Frauenförderungsbericht 2021 gezeigt hat. Über 65 % der Mitarbeiter sind Frauen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: 65 % sind Mitarbeiterinnen!) Selbst bis in den höchsten Ebenen sind Frauen zu fast 50 % vertreten. Eines solchen Gesetzes – ein Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer – hätte es nicht bedurft; denn es besteht ja bereits eine Überrepräsentanz von Frauen. Aber das Gleichstellungsgesetz steht nun einmal im Koalitionsvertrag – jetzt musste es auch her. Das Gleichstellungsgesetz beruht auf der immerwährenden rot-grünen Erzählung struktureller Benachteiligung und Ungleichbezahlung von Frauen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sieht man in Ihrer Fraktion!) – Ein Nachweis dazu, Herr Gebhardt, konnte leider nicht geführt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist so!) Damit wir uns nicht falsch verstehen, sei noch einmal gesagt: Die Frauenbeauftragten haben in den letzten Jahrzehnten eine gute Arbeit geleistet. Leider ist aus dem Kampf für Gleichberechtigung ein ideologisches Projekt von links-grüner Seite geworden, ein Projekt der Gleichstellung. Wenn Mann und Frau aber schon gleichberechtigt sind, dann müssten Sie doch einmal aufhören. Aber nein, das Narrativ muss immer weiter befördert werden. Schauen wir es uns näher an: 4 % Differenz zwischen Männer- und Frauenanteil in den obersten Leitungsfunktionen sollen eine strukturelle und systemische Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst nachweisen. Das ist doch offensichtlich eine Legende, und, liebe Kollegen von der CDU, das wissen Sie auch. Sehr geehrte Kollegen! Politiker sind nicht angetreten, um einen Koalitionsvertrag zu erfüllen, sondern um Politik für die Bürger zu machen. (Sören Voigt, CDU: Das können Sie schlecht beurteilen!) – Sie sollten das wissen, Herr Voigt. – Es besteht also keine Notwendigkeit für eine vollständige Neuregelung im gesamten öffentlichen Dienst per Gesetz. (Beifall bei der AfD) Man nennt so etwas: eine Überkompensation. Schon das postulierte Ziel – darüber müssen Sie selbst alle lachen – der Gleichstellung von Frauen und Männern kollidiert mit dem Inhalt des Gleichstellungsgesetzes; denn es gibt gar keine konkreten Regelungen für Männer, abgesehen von Abschnitt 3 zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit – na, immerhin! (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Alles das ist nachzulesen in den Stellungnahmen des Landesrichterrates, der Berufsakademie Sachsen, des Sächsischen Rechnungshofs, des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichter etc. pp. Dieses Gesetz ist kein Gleichstellungsgesetz, sondern es ist schlicht ein Männerbenachteiligungsgesetz. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Erzählen Sie mal!) Ohne auf die einzelnen Paragrafen weiter einzugehen, halten wir die Regelungen zu Stellenausschreibungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren und Entscheidungen für verfassungsrechtlich bedenklich; denn es wird immer zugunsten der Frau entschieden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür gibt es genügend Beispiele!) Wir folgen hier der Stellungnahme der IHK. Ich zitiere – hören Sie gut zu, Herr Gebhardt –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich höre zu!) „Quotenregelungen,“ – Quoten ist doch Ihr Lieblingsthema – „welche schematisch die Ergebnisgleichheit, nicht aber die berufliche Chancengleichheit gemäß Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz anstreben, sind verfassungswidrig.“ (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Des Weiteren zitiere ich den Verband sächsischer Verwaltungsrichter. Wenn Sie sagen, dass die alle keine Ahnung haben, dann weiß ich auch nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Jost?

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Martina Jost AfD

Nein. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) Ich zitiere weiter – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Von Frau Kuge hätten Sie sie zulassen können!) – Hätte ich, aber die Fragen von Frau Kuge kennen wir zu gut. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Ich zitiere weiter den Verband der sächsischen Verwaltungsrichter: „Da auch bei nur marginaler Ungleichheit des Verhältnisses von Männern und Frauen die vom Gesetz vorgesehenen Benachteiligungsfolgen für Männer eintreten, erscheint dies verfassungsrechtlich zweifelhalt.“ Des Weiteren folgen wir natürlich auch dem Argument aus der Stellungnahme der sächsischen Handwerkskammern, des Beamtenbundes usw., dass eine Geschlechterparität in bestimmten Bereichen schlichtweg gar nicht umsetzbar ist, zum Beispiel bei den MINT-Berufen in der Gremienbesetzung, bei Ehrenamtlern usw. Hier kollidiert die Ideologie mit der Realität. Meine Damen und Herren! Das uns vorliegende Gesetz ist Murks und völlig überflüssig. Es ist ein rein ideologisches Projekt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das haben Sie schon gesagt!) Das Gesetz ist ein Kompromiss zwischen Koalitionspartnern, die offensichtlich vor anstehenden Wahlen ihre Klientel bedienen wollen; rot-grün ihre bezahlte Zivilgesellschaft. Und die CDU? Da hat es nicht ganz so gut geklappt, nur mit dem Titel. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Aber dadurch wird natürlich der Inhalt ad absurdum geführt. Beides – dass Sie Ihre Leute insofern befriedigen – gelingt mit diesem Gesetz nicht und schafft ein weiteres Bürokratiemonster. Meine Damen und Herren! Ja, es ist ein Kompromiss. Ziel und Widerspruch habe ich schon erklärt, das geht schon aus dem Titel hervor. Praktisch gibt es keine Regelungen für Männer. Es ist ein Kompromiss, der Ihre Klientel nicht befriedigen kann, vor allen Dingen auf dieser Seite. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: … der linken Seite!) – Wir kommen ja dann noch zu Ihrem Änderungsantrag. Aus der Anhörung ist hervorgegangen, dass genau diese zwei Klientelgruppen in ihrem Inhalt konträr zueinanderstehen. Auf der einen Seite sind der Landesfrauenrat und das Genderkompetenzzentrum, denen das Gesetz überhaupt nicht weit genug geht. Auf der anderen Seite sind die IHK, Handwerkskammern, Richterverbände etc., die sehr wohl sehr deutliche Kritik an diesem Gesetzentwurf mit seinem Rundumschlag im öffentlichen Dienst üben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: So ist das in der Gesellschaft, da gibt es unterschiedliche Gruppen!) Der Kompromiss wird bürokratischen Aufwand und einen eventuellen Stellenaufwuchs entstehen lassen und erhebliche Kosten für den nächsten Doppelhaushalt bedeuten. Auch hier folgen wir den schriftlichen Stellungnahmen der Spitzenverbände. Das Gleichstellungsgesetz soll daher nicht irgendwelche realen Missstände korrigieren, sondern es soll eine gleichmacherische Ideologie umsetzen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie wiederholen sich zum dritten Mal!) Meine Damen und Herren! Eine Ideologie, die nicht Leistung als wichtigstes Kriterium ansieht, sondern das Geschlecht, ist eindeutig diskriminierend gegenüber Männern. (Zuruf des Abg. Markus Scholz, BÜNDNISGRÜNE) Sie macht Frauen gleichzeitig zu Quotenfrauen. Wir sagen: Wir wollen Qualität statt Quote. Wir lehnen dieses Gesetz ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die Linksfraktion, bitte, Frau Abg. Buddeberg. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nun hebe mal das Niveau! –

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Martina Jost AfD

Herr Gebhardt, nun kommen Sie mal! Sie kriegen gleich Ihr Fett weg!)

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen.“ Diesen Satz kann ich unterschreiben, aber er stammt nicht von mir, sondern so wurde Petra Köpping in der „Sächsischen Zeitung“ vom 22.01.2019 zitiert. Der Artikel trägt die Überschrift „Gesetz zur Gleichstellung fällt durch“. Das war unmittelbar nachdem das Gleichstellungsgesetz in der letzten Legislatur im Kabinett gescheitert war: nach zwei Jahren harter Arbeit im Kabinett gestoppt, Treffer, versenkt, Koalitionsversprechen nicht gehalten. Petra Köpping hat sich an der CDU die Zähne ausgebissen. Das ist wichtig zu erzählen, denn auch dieses Mal musste der vorliegende Gesetzentwurf – zumindest gegen Teile der CDU – durchgesetzt werden. Das ist kein Geheimnis. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wenn man die Diskussion verfolgt und den Redebeitrag soeben gehört hat, dann habe ich den Eindruck: Wir müssen noch einmal grundsätzlicher darüber reden und sagen, wofür wir ein Gleichstellungsgesetz überhaupt brauchen und wem es denn nützt. Ich sage: Wir brauchen sehr dringend ein Gleichstellungsgesetz, und es ist notwendig, weil Frauen strukturell benachteiligt sind. Wer das nicht glaubt, hat zum Beispiel den Frauenförderungsbericht nicht gelesen. Frau Jost hat daraus gerade etwas selektiv zitiert. Man kann ihn – gratis bei EDAS – nachlesen. Frau Jost hat die Zahlen genannt, aber das eigentliche Argument überhaupt nicht verstanden. Ja, im öffentlichen Dienst arbeiten 65 % Frauen – also deutlich mehr Frauen als Männer –; und trotzdem gibt es keine gerechte Verteilung von Führungspositionen, nicht einmal fifty-fifty. In den obersten Chefetagen einiger Ressorts sitzen sogar zwei Drittel Männer. Wenn man angesichts dessen nicht von einer strukturellen Ungerechtigkeit ausgeht, hat man es nicht verstanden. Man kann es sich aber noch einmal in Ruhe durchlesen. (Sebastian Wippel, AfD: Da muss man gucken, wer sich überhaupt bewirbt! – Martina Jost, AfD: Vom Ministerpräsidenten werden die benannt!) Dass wir genaue Kenntnis von diesen Zahlen haben, liegt daran, dass dieser Frauenförderungsbericht im bestehenden Frauenfördergesetz festgeschrieben ist. Das ist erst einmal gut, heißt aber auch, dass diese Idee, eine Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu haben, nicht neu ist. Das, was wir heute diskutieren, ist nicht neu, sondern es steht schon im Frauenfördergesetz. Kurz nach der Wiedervereinigung haben schon einmal Leute erkannt: Oha, Gleichstellung funktioniert gar nicht von allein, sondern es braucht einen Rahmen und Regelungen. Daher gibt es das Gesetz seit 1994. Es ist eigentlich absurd, dass es gesetzliche Regelungen gibt – sie wurden damals eingeführt, weil sie begründet für notwendig erachtet wurden –, diese aber bis heute nicht richtig umgesetzt werden. Wir lesen einen Frauenförderungsbericht nach dem anderen und es geht nichts bzw. viel zu wenig voran. Es ist naheliegend, genau das zu tun, was heute passieren soll: nämlich das Gesetz nachzuschärfen, es verbindlich zu machen und Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist ganz wichtig, damit das Gesetz sein Ziel erfüllen und seine Wirkung entfalten kann. Wir kommen zur zweiten Frage: Wem nützt dieses Gesetz eigentlich? Ich will es kurz erklären, da ich im Vorfeld mit einer Person gesprochen habe, die gesagt hat: Das Gleichstellungsgesetz interessiert mich nicht so sehr, denn ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Dazu sage ich: Deshalb muss man nicht dagegen; und man kann trotzdem dafür sein. Aber: Ein modernes, wirkungsvolles Gleichstellungsgesetz nützt uns allen. Es geht hier um den öffentlichen Dienst, und das ist auch der Bereich, den der Freistaat regeln kann. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die an die Vorbildfunktion glauben und sagen: Wenn das erst einmal im öffentlichen Dienst so ist, dann werden alle anderen nachziehen. Das wage ich zu bezweifeln. Ich möchte eine andere Frage stellen: Wie kann der Freistaat die Verfassung überhaupt authentisch vertreten – denn die Gleichstellung von Mann und Frau ist Verfassungsauftrag –, wenn er nicht einmal die eigenen Bereiche regelt, obwohl er es könnte? Daher brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz, denn es kann verschiedene Modelle für gerechte Arbeitsverteilung ausprobieren. Es kann zeigen, wie es geht und dass es geht. Und das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf in den Bereichen aktive Gleichstellungspolitik, flexible Arbeitsmodelle, mobiles Arbeiten, gezielte Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen. Man muss dazusagen, dass die Privatwirtschaft inzwischen an vielen Stellen viel weiter, flexibler und moderner ist. Da sollte der öffentliche Dienst schon mithalten können – Stichwort: Fachkräftemangel. Das Gleichstellungsgesetz nützt uns allen, weil es auch kommunale Gleichstellungsbeauftragte gibt. Sie verrichten in den Kommunen, vor Ort, eine sehr wichtige, großartige Arbeit. Sie sind ansprechbar für alle, auch für diejenigen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten. Ich möchte beispielhaft das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten beim Kampf gegen häusliche Gewalt erwähnen, das gar nicht hoch genug geschätzt werden kann, insbesondere außerhalb der großen Städte. Nach zehn Jahren liegt uns nun endlich der Gesetzentwurf vor. In der Sachverständigenanhörung wurde von den meisten Sachverständigen Enttäuschung und Ernüchterung zum Ausdruck gebracht, denn der Gesetzentwurf bleibt an vielen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Deshalb haben wir einen so umfangreichen Änderungsantrag dazu gestellt, den ich nachher noch einbringen werde. Aber ich will trotzdem kurz die wesentlichen Punkte nennen, die noch fehlen. Zum einen geht es um den Anwendungsbereich. Wir sagen, dass er auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werden muss, zumindest dort, wo der Freistaat beteiligt ist. Wir sagen auch, dass es eine Festschreibung von Gender Budgeting im Haushalt braucht. Gleichstellung – das haben wir schon oft gesagt, aber man kann es nur immer wiederholen – ist eine Querschnittsaufgabe. Das fängt bei einem geschlechtergerechten Haushalt an und muss gesetzlich geregelt sein. Eines kann ich Ihnen nicht ersparen: Ein modernes Gleichstellungsgesetz sollte nicht in binären Geschlechterrollen stecken bleiben. Zur Erinnerung: Es gibt mehr als zwei Geschlechter (Thomas Thumm, AfD: Aber nicht biologisch!) und deswegen gibt es auch mehr Diskriminierung aufgrund des Geschlechts als nur jene zwischen Männern und Frauen. Jetzt kommen wir zum größten Knackpunkt: die Sonderregelung für die Kommunen. Konstanze Morgenroth, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig, war hier als Sachverständige und sagte: „Es ist für die Kommunen kein modernes Gleichstellungsgesetz. Warum? – Es gibt kaum Verbesserungen auf kommunaler Ebene.“ Das Problem ist, dass es diese Sonderregelung gibt. Es ist in etwa so, als würde man den kommunalen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sagen: Sorry, aber die Gleichstellung bleibt für euch auf dem Niveau der Neunziger. Dort gilt weiterhin das Frauenförderungsgesetz von 1994. Ich habe ausgeführt, dass in 30 Jahren viel zu wenig erreicht worden ist. Mir drängt sich schon auf, dass dieser Knackpunkt einer der Kompromisse ist, der eingegangen werden musste, damit die CDU diesem Gesetz überhaupt zustimmt. Denn in dem Artikel aus der „Sächsischen Zeitung“ von 2019 ist nicht nur Petra Köpping, sondern auch Ministerpräsident Michael Kretschmer zitiert. Er hat 2019, kurz vor dem Ende der Legislatur, in diesem Artikel erklärt, es werde kein Gleichstellungsgesetz mehr geben; denn die Zeit reiche nicht mehr aus, „um die große Zahl an Einzelfragen mit den sächsischen Kommunen und der Wirtschaft zu besprechen“. – So Kretschmer. Tja, da muss sich der Ministerpräsident – auch wenn er gerade nicht da ist – einmal fragen lassen: Was haben Sie denn in den letzten vier Jahren gemacht? Es wären ja vier Jahre Zeit gewesen, diese vielen Fragen zu beantworten. Das ist offenbar nicht passiert. Mir scheint, dass der Trick hierbei ist, dass strittige Fragen nicht gelöst, sondern ausgeklammert werden. Wieder ist es die CDU, die blockiert. Ich muss Sie einmal fragen: Wovor haben Sie eigentlich solche Angst? Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen. Ja, wir brauchen ein modernes Gleichstellungsgesetz. Es soll heute beschlossen werden, am besten mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen. Zum Schluss möchte ich noch eines sagen, was mir sehr wichtig ist: Das Ziel echter Gleichstellungspolitik, wirklich gerechter Politik ist, dass es so ein Gesetz nicht mehr braucht, weil es echte Geschlechtergerechtigkeit gibt, weil es für die Lebensgestaltung, für die eigene Entfaltung, für die berufliche Laufbahn irrelevant ist, welches Geschlecht ein Mensch hat. Aber davon sind wir, gerade in Sachsen, noch sehr, sehr weit entfernt. Vielen Dank an alle, die aufmerksam zugehört haben. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Hammecke, bitte.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir modernisieren nach 30 Jahren das Frauenförderungsgesetz zu einem echten Gleichstellungsgesetz. Als BÜNDNISGRÜNE ist das ein Herzensanliegen für mich, aber auch für viele Menschen innerhalb und außerhalb des Landtags, für Initiativen, die sich seit Jahren dafür eingesetzt haben. Ihnen gilt an dieser Stelle mein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Gleichstellung ist eine Aufgabe von Verfassungsrang. Seit dem Jahr 1992 sieht die Sächsische Verfassung die „Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen“ vor – sogar zwei Jahre bevor dieser Passus im Grundgesetz ergänzt wurde. (Marko Schiemann, CDU: So ist es!) Nun novellieren wir das Frauenförderungsgesetz auf dem Jahr 1994; denn obwohl es ein Gesetz mit guten Zielen ist, war es an zu vielen Stellen nicht konsequent genug und es wurde höchst unterschiedlich umgesetzt. Dadurch war es leider zu häufig ein zahnloser Tiger. „Frauenförderplan? – Habe ich keinen. Eine Stellvertretung auch nicht. Ich darf nicht zur Weiterbildung, ich werde nicht freigestellt.“ All dies sind Berichte von Frauenbeauftragten. All dies soll sich nun ändern; denn dieses Gesetz bringt nun endlich Klarheit und Konsequenz. Werte Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetz fördern wir Frauen in Führungspositionen. Wir stärken diejenigen, die sich in den Dienststellen für Gleichstellung starkmachen und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit dem Beruf für alle Bediensteten. Wie machen wir das konkret? Wir erhöhen die Anzahl von Frauen in Führungspositionen, indem wir ihnen die Teilnahmen bei Weiterbildungen und Mentorings bevorzugt ermöglichen, indem wir bei Bewerbungen mindestens paritätisch Frauen einladen. Wir ermöglichen Führungspositionen künftig auch in Teilzeit – übrigens wiederum für alle Bediensteten –, wir fördern Frauen in den Ebenen, in denen sie unterrepräsentiert sind – kleiner Hinweis: Das ist meistens in den Leitungsebenen –, und wir stärken die Gleichstellungsbeauftragten. Wir konkretisieren ihre Freistellungsregelungen. Wir stärken in Land und Kommune ihre Beanstandungsrechte bis hin zu einem Klagerecht, damit sie nicht mehr darauf angewiesen sind, dass sie auf einen Dienstherrn mit gutem Willen treffen. Außerdem konkretisieren wir ihre Beteiligungsrechte. Werte Abgeordnete! Wenn wir über Gleichstellung im öffentlichen Dienst sprechen, sprechen wir auch darüber – Frau Kuge ist darauf eingegangen, Frau Buddeberg ebenso –, wie wir den öffentlichen Dienst für Bewerber(innen) aller Geschlechter attraktiv und familienfreundlich machen. Die fehlenden Fachkräfte im öffentlichen Dienst waren gerade in den letzten Tagen immer wieder Thema in diversen Tageszeitungen. Dabei ist es so zentral, dass wir eine funktionierende Verwaltung haben, gerade hier im Freistaat Sachsen. Attraktiv werden wir nur, wenn wir Vereinbarkeit immer konsequent mitdenken. Die Möglichkeit des Remote-Arbeitens, flexible Arbeitszeitgestaltung, Teilzeit in Führungspositionen – das steht allen Bediensteten zur Verfügung und ermöglicht allen, sich gleichberechtigt an Pflege- oder Sorgearbeit zu beteiligen. Das ist gerade im Jahr 2023 wichtig, wo wir einerseits eine stark alternde Bevölkerung sehen, aber andererseits auch, wie sich Sorgeund Pflegearbeit zu Hause immer partnerschaftlicher – wir kommen meiner Meinung nach etwas zu langsam voran – aufgeteilt werden. Werte Abgeordnete! Eines ist dem Gesetz inhärent, Frau Buddeberg ist darauf eingegangen. Es geht nicht an allen Stellen immer in der gleichen Geschwindigkeit voran; denn dieses Gesetz ist ein Ergebnis politischer Aushandlungen; und zwar nicht nur zwischen Koalitionspartner(inne)n, sondern auch zwischen uns hier im Land und der kommunalen Ebene. Gemeinsam und im Konsens mit der kommunalen Ebene zu entscheiden, war der Koalition ein wichtiges Anliegen, und trotzdem – das möchte ich betonen – gehen wir auch hier erste wichtige Schritte zusammen mit den Kommunen. Das Klagerecht hatte ich bereits erwähnt, dieses gilt auch für die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Aber auch die flexiblen Arbeitszeitmodelle und Teilzeit in Führungspositionen gelten ebenso für die kommunalen Dienststellen. Eine weitere wesentliche Verbesserung sind die neuen, zukünftig hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten. Diese müssen nun bereits ab 17 000 Einwohner(inne)n bestellt werden. Das sind in der Fläche noch einmal neue neun kommunale hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte, gerade in den ländlichen Regionen. An einigen Stellen aber haben wir für die Kommunen Sonderregelungen getroffen, indem die alten Regelungen des Frauenförderungsgesetzes weitergelten. Aber – und das ist mir sehr wichtig zu erwähnen – das ist nicht das Ende einer Diskussion, das ist der Anfang. Wenn sowohl die Kommunen als übrigens auch die freie Wirtschaft sehen, wie starke Gleichstellungsbeauftragte positiv wirken und welche Vorteile es mit sich bringt, Gleichstellungsarbeit zu leisten, haben wir, glaube ich, sehr bald sehr gute Argumente auf unserer Seite, um diesen Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen, sondern genau dort weiter voranzugehen. Werte Abgeordnete! Einige Dinge in der Debatte ärgern mich aber: Behauptungen, die so einfach nicht stimmen und doch immer wieder verbreitetet werden – sowohl im Ausschuss als auch heute im Plenum. Da wird von einem „Männerbenachteiligungsgesetz“ geredet oder von Lobbyverbänden der GRÜNEN. Das Ziel ist ganz klar, Gleichstellung kleinzureden und lächerlich zu machen, obwohl wir zum einen über einen Verfassungsauftrag sprechen – Gleichstellung steht seit 1992 in der Sächsischen Verfassung – und zum anderen über 50 % der Bevölkerung. Da ist nichts kleinzureden. Deshalb zwei kurze Richtigstellungen: Nein, Männer werden durch das Gesetz nicht diskriminiert. Zum einen profitieren sie an sehr vielen Stellen und zum anderen gibt es einen klaren Verfassungsauftrag zur Förderung von Frauen. Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz sowie Artikel 8 Sächsische Verfassung geben dem Staat ausdrücklich den Auftrag, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Die explizierte Förderung von Frauen erfolgt also nicht nur in Sachsen, sondern in vielen Bundesländern als auch im Bund. Es ist mehrfach höchstrichterlich entschieden, dass das möglich ist. Die zweite Aussage, Frauen seien bei uns längst gleichgestellt, ist ebenso falsch – Frau Buddeberg ist bereits darauf eingegangen –; denn obwohl Frauen im gesamten öffentlichen Dienst mit etwa 65 % seit Langem vertreten sind – und im Schnitt übrigens auch die besseren Abschlüsse mitbringen –, (Zuruf von der AfD: Wow!) stagniert ihr Anteil in den Führungspositionen seit Jahren und beträgt nicht einmal 50 %. Ich möchte einen zweiten Fokus werfen: Es schwankt enorm zwischen den einzelnen Bereichen und es gibt massive Ausreißer nach unten, was teilweise 0 % bedeutet, teilweise 14 %; wie bei der Polizei. Diese Zahlen können Sie den Frauenförderungsberichten entnehmen. Sie weisen auf strukturelle Hindernisse für Frauen hin, die es zu beseitigen gilt. Das gehen wir mit diesem Gesetz an. Doch wie geht es nun weiter mit dem Gleichstellungsgesetz? Ich werbe dafür, klug zu informieren und die Neuerungen in Leitfäden, in FAQs zielgruppengerecht aufzuarbeiten und zu verbreiten; denn Gleichstellung kann nur funktionieren, wenn alle daran mitwirken. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz vorliegen haben. Viele Menschen haben sich seit Jahren dafür eingesetzt. Die Gleichstellungsbeauftragten warten auf die Novellierung. Ich bitte Sie daher um Zustimmung für diesen Gesetzentwurf und möchte mit einem Zitat enden, mit dem Andrea Dombois vor rund 30 Jahren in der Debatte zum Sächsischen Frauenförderungsgesetz 1994 ihre Rede beendete: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da haben wir ja alle Zitate rausgeholt!) „Die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, die keinen Aufschub verdient. In diesem Sinne wünsche ich dem Sächsischen Frauenförderungsgesetz für die Zukunft eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis und eine breite Signalwirkung auch für andere Lebens- und Arbeitsbereiche.“ Diesem Wunsch möchte ich mich sehr gern anschließen – auch für das Gleichstellungsgesetz. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion, bitte; Frau Abg. Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir ist vorhin auch ein Zitat eingefallen, während ich die Rede der AfD-Fraktion hörte. Es ist, glaube ich, ein kleines bisschen älter als das, was wir gerade gehört haben. Es ist von der wunderbaren Schriftstellerin Irmtraud Morgner und mir in diesem Kontext schon einmal eingefallen. Es lautet: „Die Frauen leben nicht nur im Patriarchat, das Patriarchat lebt auch in ihnen.“ Es hätte keines weiteren Beweises dafür gedurft, aber trotzdem danke dafür an die AfD-Fraktion. Ansonsten wäre ich sehr gern auch inhaltlich auf die AfD eingegangen, aber 27-mal das Wort „Ideologie“ zu nennen, ist halt noch keine Argumentation. Deshalb fällt mir das an dieser Stelle etwas schwer und ich beginne einfach mit meiner Rede. Heute ist ein guter Tag für die Frauen in Sachsen. Viel mehr noch: für alle Menschen, die täglich über ihre bezahlte Arbeit hinaus Verantwortung tragen. Das können Frauen und Männer nämlich gleichermaßen tun. Laut einem Gutachten des Sozialverbandes VDK Deutschland sind es 68 % der pflegenden Angehörigen, die Frauen sind. Der größte Anteil von ihnen ist zwischen 55 und 64 Jahre alt. Der Umfang der Pflege beläuft sich auf rund 21 Stunden in der Woche und wird demgemäß oftmals in Kombination mit einer Teilzeiterwerbstätigkeit realisiert. Die Pflege selbst dauert im Durchschnitt etwa vier Jahre. Was ändert sich für die Gruppe der pflegenden Angehörigen – zu der auch Mütter und Väter gezählt werden können, in einem anderen Kontext – durch das neue Gesetz? Zunächst wird das Beantragen von Teilzeit leichter. Es muss die Gleichstellungsbeauftragte hinzugezogen werden. Dann soll nach Abschluss der Teilzeitphase die Wiedereingliederung erleichtert werden. Dazu gehört auch die Garantie auf einen Wiedereinstieg mit 100 % und das Engagement des Arbeitgebers, eine adäquate, die Person fördernde Verwendung zu finden. Genau deswegen ist es ein Gesetz, das auch Männern nützt, weil diese – wie wir an der Nutzung der Elternzeit in Sachsen durch Väter sehen, die in Sachsen besonders stark ist – Männer sehr gern Angebote annehmen, die es ihnen erleichtern, sich familiär einzubringen. Da der Gesetzinhalt bereits hinreichend erörtert wurde – was ich auch so erwartet habe –, kann ich mich noch ein wenig den Ängsten widmen, die mit den Neuerungen verbunden sind. Eine Angst ist: Werden in Zukunft weniger qualifizierte Frauen bevorzugt? Nein, das ist nicht der Fall. Frauen wird in Bewerbungsverfahren nur dann bei gleicher Qualifikation der Vorzug gegeben, wenn auf der entsprechenden Führungsebene weniger Frauen tätig sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf vieler Männer gegen Frauen in Führungspositionen – das lässt sich tiefenpsychologisch gut ausdeuten – ist nicht mehr und nicht weniger der Kampf um die eigene Identität. Mehr Führungspositionen für Frauen bedeuten weniger Führungspositionen für Männer. Diese Angst kann ich Ihnen seriöserweise nicht nehmen. Das bedeutet einen Abschied von der herkömmlichen Definition dessen, was einen erfolgreichen Mann ausmacht – eben ausschließlich der berufliche Erfolg. Oder haben Sie schon einmal gehört, dass ein Mann dafür bewundert wurde, wie er die Betreuung seiner zwei Kinder und seine Karriere unter einen Hut bekommt? Leider viel zu selten. (Martina Jost, AfD: Schon sehr oft!) So ist dieses Gesetz ein wichtiger Beitrag dazu, die berufliche Realität im Freistaat Sachsen dem gesellschaftlichen Wandel anzupassen. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Rollenbilder haben sich geändert; das kann man mögen oder ablehnen, aber damit arbeiten können, sollten wir alle. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es stimmt, im öffentlichen Dienst arbeiten bereits viele Frauen. Doch je höher – das wurde bereits ausgeführt – die Führungsebene ist, desto weniger Frauen sind zu finden. In den letzten Jahren wurde versucht, diesen Missstand durch Instrumente, wie zum Beispiel die Frauenquote, zu begradigen. Interessant finde ich bei den Diskussionen darüber immer, wie viel Aufregung und Empörung es über die Einführung von Gleichstellungsinstrumenten gibt und wie wenig Empörung es jahrzehntelang darüber gab, dass – selbstverständlich unabhängig von fachlicher Eignung – all diese Gremien von Herren dominiert wurden. (Martina Jost, AfD: Das ist in der Vergangenheit! Das ist die Vergangenheit!) Ich zitiere dazu einen Herrn, und zwar Heribert Prantl. Heribert Prantl sagt dazu: „Die Frauenquote ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Sie macht aber Schluss damit, dass es seit ewigen Zeiten in Spitzenpositionen der Wirtschaft Männerquoten gibt, die bei fast einhundert Prozent liegen. Die Frauenquote führt also nicht eine Quote ein; sie durchbricht eine bestehende Quote.“ (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther) Genauso ist es nun mit unserem Gesetz. Es macht Schluss mit einer Benachteiligung – nicht mehr und nicht weniger. Das ist nun nichts, wovor man sich fürchten braucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für Frauen in Sachsen und auch ein guter Tag für unsere Koalition. Das kam in der ersten Hälfte unserer Plenarsitzung nicht ganz so herüber, aber vielleicht wird es noch. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal) Petra Köpping hat in der letzten Legislaturperiode dafür gekämpft, dass das Gesetz kommt. Und nun ist das endlich gelungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ihr gebt euch Mühe! – Zuruf des Abg. Rolf Weigand, AfD) Die Koalition besteht aus drei Parteien, deren Menschen und Rollenbilder oftmals sehr verschieden sind. Es bedarf großer Disziplin und auch großen Respekts, um sich zu einigen. Unser Grundkonsens war stets die Gerechtigkeit, welche mit dem Gesetz hergestellt werden soll. Ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen sowie bei den Fachreferenten für die gute, respektvolle Zusammenarbeit bedanken. Es steht unserer Koalition gerade sehr gut zu Gesicht! (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther) Danken möchte ich aber auch Sarah Buddeberg für ihren stets fairen und fachlich sehr versierten Beistand sowie für die kommenden – für mich sehr nachvollziehbaren – Kritik- und Reibungspunkte, die es gibt. Mein Dank gilt auch der Expertise der Verbände, die sich seit Jahren engagieren. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsministers Wolfram Günther) Ich glaube, dass alles, was das Gleichstellungsgesetz an positiven Effekten mit sich bringen wird – es wird eine Weile dauern, bis sich diese Effekte einstellen –, die Arbeit in den Einrichtungen des Freistaates und die Lebensqualität von Familien, von Menschen, Frauen und Männern im Freistaat auf dieser Ebene verbessern wird. Ich bin mir sicher, das spricht sich am Ende noch bei den Kommunen herum. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier sowie des Staatsminister Wolfram Günther) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Wir könnten nun in eine zweite Rederunde starten. Die CDU-Fraktion hat keinen Redebedarf angemeldet. Somit übergebe ich an die AfDFraktion, an Herrn Kollegen Dr. Dringenberg. Bitte schön, Herr Kollege! (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Zunächst einmal zwei Feststellungen an die Kollegin Kliese: Sowohl in meiner beruflichen Tätigkeit als auch hier bin ich von vielen Frauen umgeben. Ich habe weder vor meinen Kolleginnen noch vor Ihnen Angst. Das wollte ich vorwegschicken. (Zurufe der Abg. Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE, sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Zweite nehme ich mit gewisser Freude zur Kenntnis: Ich bin offensichtlich der einzige Mann, der in dieser Runde spricht – so viel zum Thema Angst der AfD vor Gleichstellung. Wir haben mit der Gleichstellung kein Problem. (Beifall bei der AfD – Unruhe im Saal) Dieser Gesetzentwurf, den meine Kollegin Jost als grünes Benachteiligungsgesetz benannt hat, ist ein Musterbeispiel eines grün-ideologischen Projektes. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Da werden – wir haben es gehört, Frau Buddeberg – Narrative bemüht, die der Realität weitgehend nicht entsprechen. Es wird häusliche Gewalt mit in den großen Topf hineingemengt und das hat mit Gleichstellung an sich gar nichts zu tun. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Es wird, wie Kollegin Jost vorhin zutreffend ausgeführt hat, ein Bürokratieaufwuchs geschaffen, um vermeintlich bestehende Defizite zu bekämpfen. Und am Ende – das wage ich ganz keck zu prophezeien – wird nicht die heile Gleichstellungswelt stehen, sondern ein Mehr an Regelungen und Gängelungen, weil die Realität sich eben nicht beliebig verbiegen lässt. Entscheidend ist in diesem Hohen Haus: Was bringt der Gesetzentwurf für die Bürger dort draußen? Der bringt erstens ein Mehr an Kosten und perspektivisch einen weiteren Stellenaufwuchs in Landesbehörden sowie kommunalen Behörden. Jede Landesbehörde mit mehr als 20 Bediensteten hat künftig Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese sind in Abhängigkeit von der Größe der Behörde zwischen 10 % und 100 % von ihrer eigentlichen Tätigkeit freizustellen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich allein für die Staatsverwaltung ein zusätzlicher jährlicher Personalaufwand, welcher 63 Vollzeitstellen entspricht. (Lachen des Abg. Thomas Thumm) 63 Vollzeitstellen! Das bringt einen finanziellen Mehraufwand von rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Dann kommen noch die Sachkosten dazu. Die liegen bei circa 900 000 Euro. Allein im Justizministerium soll es künftig statt acht Frauenbeauftragten 62 Gleichstellungsbeauftragte geben. (Wow- und Hey-Rufe von der AfD) Um es in der neuen bellizistischen Sprache der GRÜNEN zu sagen: Es wird eine ganze Kompanie von Gleichstellungsbeauftragten im SMJusDEG aufgestellt. Da zeigt doch die Justizministerin einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen. (Weitere Zurufe von der AfD) Im Kultusministerium vervierfacht sich die Zahl von zwei auf acht. Da kann man sagen: Okay, das ist nicht viel. Das bringt aber auch 600 000 Euro an Zusatzkosten mit sich. Selbst dort, wo die numerische Zahl an Beauftragten leicht zurückgeht, steigen die Kosten, weil die Gleichstellungsbeauftragten immer mehr Zeit für diese Tätigkeit aufwenden und andere Kollegen die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden sind, erledigen müssen. Auch wenn im Gesetzentwurf steht, dass für den Bürger und die Wirtschaft kein oder nur ein geringer Erfüllungsaufwand entsteht, dann lässt mich das etwas ratlos zurück. Wer bezahlt denn hier am Ende die ganze Chose? Natürlich der Bürger und die Wirtschaft! (Zurufe von der AfD: Genau!) Und was bekommen Sie dafür? Nichts! (Starker Beifall bei der AfD-Fraktion) Das sogenannte Gleichstellungsgesetzt wurde von 9 % GRÜNEN bestellt und von allen hier bezahlt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das gilt auch für die AfD-Fraktion! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Hier wedelt einmal mehr der grüne Hund, Herr Lippmann, mit dem – – der grüne Schwanz mit dem schwarzen Hund! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe Ihr Sprachbild nicht verstanden, könnten Sie das wiederholen?) Wir haben heute schon gesehen, dass es schwierig ist. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal) Vor allem bringt der Gesetzentwurf ein Mehr an Bürokratie. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden massiv ausgebaut. Das gilt insbesondere für Mitwirkungsund Beteiligungsrechte, die eigentlich von den Personalvertretungen – – (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Nein. Lassen Sie mich ganz kurz zum Ende kommen. Das können wir gleich machen. Die Handwerkskammer, das hat Kollegin Jost bereits zitiert, (Daniela Kuge, CDU: Nicht verwechseln!) hat in ihrer Stellungnahme beispielhaft darauf hingewiesen, Frau Kuge, dass (Martina Jost, AfD: Er verwechselt das nicht!) die Gleichstellungsbeauftragten nach den Regelungen des Abschnitts 4 gleichzeitig oder sogar vor den Personalvertretungen zu beteiligen sind. Das stellt nicht nur ein Mehr an Aufwand dar, sondern entwertet gleichzeitig die Personalvertretungen. Nach Artikel 20 Abs. 7 des Entwurfs sind die Gleichstellungsbeauftragten noch bevor das Beteiligungsverfahren des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung durchgeführt wird, zu beteiligen. Das bedeutet: Die Gleichstellungsbeauftragten blättern in den Bewerbungsunterlagen und in den Personalunterlagen. Sie können mit Beanstandung personelle, organisatorische und soziale Maßnahmen blockieren, wenn sie der Auffassung sind, dass zum Beispiel der Gleichstellungsplan nicht angepasst wurde. Dadurch wird der Betriebsablauf nachhaltig überbürokratisiert und vor allem gestört. So hat es auch die Handwerkskammer gesehen. Was den Bürgern draußen vor allem nichts bringt, ist eine politische, ideologische Aufladung von Verwaltungsabläufen. Der Sächsische Rechnungshof hat in seiner Stellungnahme kritisiert – die Sie sicherlich gelesen haben –, dass alle Ministerien und sonstigen obersten Dienstbehörden jetzt eine Arbeitsgemeinschaft bilden müssen. Eine Arbeitsgemeinschaft ist immer gut, nicht? Darin soll dann über gleichstellungspolitische Angelegenheiten beraten und diese mit einem Vorschlagsrecht flankiert werden. Ich zitiere aus dem Bericht: Der Sächsische Rechnungshof hat zum einen erhebliche Bedenken, ob dies angesichts des bisher erreichten Stands bei der Gleichstellung von Mann und Frau noch erforderlich ist und nicht zudem zu einer unbotmäßigen Politisierung der Verwaltung beiträgt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nach Auffassung unserer grandiosen Koalition soll stattdessen der Atem der Gleichstellungsideologie über alle sächsischen Amtsflure wehen; und das, obwohl wir doch gerade nach dem Ende der DDR-Zeit – auch und gerade hier bei uns in Sachsen – kein echtes Problem mit der Gleichstellung hatten. (Daniela Kuge, CDU: Können Sie ja nicht beurteilen! – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir als AfD hätten uns gewünscht, wenn sich die maßgeblichen Akteure, wie die Handwerkskammer und die IHK, die ich beide selbst angerufen habe, auf unsere Einladung hin als Sachkundige in der mündlichen Anhörung zur Verfügung gestellt hätten. (Daniela Kuge, CDU: Sie wollten ja nicht!) Aber da sollte offenbar der Koalitions- – – (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) – Die waren ganz auf unserer Seite. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) – Doch! Ich habe ja mit allen telefoniert. (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Aber vielleicht liegt es daran, dass der sächsische IHK-Präsident Kirpal im Jahr 2024 versucht, auf dem Ticket der CDU in den Sächsischen Landtag zu segeln. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! – Zurufe von der CDU) Man will sich offenbar und entgegen den Beteuerungen des Ministerpräsidenten die GRÜNEN dann doch ganz gerne ein bisschen warmhalten. (Christian Hartmann, CDU: Es ist der Leipziger IHK-Präsident! Wir haben keinen sächsischen IHK-Präsidenten!) – Da haben Sie recht, das ist ein guter Einwand; aus Leipzig kommt er. Aber Leipzig liegt ja bekanntlich in Sachsen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir sehen die Anhörung zum Gesetzentwurf jedenfalls als Farce. Erschienen waren Lobbyisten vom Landesfrauenrat, vom Gender-Kompetenzzentrum und von der Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Gleichstellungsbeauftragter. Man hat sich hier gegenseitig die Richtigkeit des gesetzlichen Vorhabens bestätigt. Wenn man ganz ehrlich ist, dann hätte man sagen müssen: Am besten hätten sich die GRÜNEN selbst aufs Podium gesetzt, anstelle die Vertreter ihrer politischen Vorfeldorganisation zu bemühen, um der Sache hier dann einen Anschein von Wissenschaftlichkeit zu geben. Um zum Fazit zu kommen: Dieser Gesetzentwurf führt zu einer Ideologisierung und Politisierung der Verwaltung, zu einem Aufwuchs an Bürokratie und zu höheren Kosten. Er benachteiligt Männer und deklariert Frauen entgegen der Realität zu Opfern eines männlichen Patriacharts, wie wir heute hören konnten; noch schlimmer: Er stuft die Frauen zu Hilfsbedürftigen herab, die der vormundschaftlichen Betreuung durch die Gleichstellungsbürokratie bedürfen. Das kann doch nicht sein. Das ist Murks und diesen Murks lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Dringenberg sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 3 Kollegin Hammecke, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag; bitte schön.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Korrekt, Herr Präsident, eine Kurzintervention. Ich möchte mit vier Punkten erwidern und ausführen, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf und mit der Anhörung, die wir gemeinsam im Plenarsaal durchgeführt habe, nicht beschäftigt haben. Sie sprachen von Gewaltschutz und fragten, was das hiermit zu tun habe. Ich glaube, damit zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf überhaupt nicht beschäftigt haben; denn sonst wüssten Sie – wir haben das in der Anhörung explizit thematisiert –, dass die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit geregelt wird und dass wir jetzt die Einwohner(innen)grenzen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte mit dem Gleichstellungsgesetz senken. Diese haben unter anderem die Aufgabe der Gleichstellung. Dazu zählt auch der Gewaltschutz in den Landkreisen und Kommunen. Das heißt zu Punkt 1: inkorrekte Aussage von Ihnen. Punkt 2: Die Regelungen sind nicht neu. Gerade in den Neunzigern war es so – ich habe mir die Protokolle der damaligen Verhandlungen, in denen es übrigens eine deutlich konstruktivere Opposition in diesem Hohen Hause gab, durchgelesen –: Es gab massive Diskussionen. Es war im Jahr 1994 notwendig, ein Frauenförderungsgesetz zu verabschieden, und es ist im Jahr 2023 immer noch notwendig, ein modernes Gleichstellunggesetz zu verabschieden. So viel dazu. Punkt 3, zum Zusammenbruch der sächsischen Verwaltung aufgrund der Gleichstellungsbürokratie, den Sie hier konstruieren. Wie erklären Sie sich denn, dass diese Regelung in anderen Bundesländern und auch im Bund möglich ist, ohne dass dort die Verwaltung einen Zusammenbruch erleidet? (Zuruf von der AfD: Schauen Sie mal in die Wirtschaft!) Punkt 4: Mir wäre dieser Redebeitrag peinlich gewesen. – Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Hammecke. Nun gibt es die Erwiderung an Mikrofon 7; Kollege Dr. Dringenberg, bitte schön.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Zunächst einmal: Wenn Sie im Glashaus sitzen, sollten Sie vielleicht nicht mit Steinen schmeißen. Das zum letzten Punkt. Wenn Sie die Frage stellen, wie es auf Bundesebene und in anderen Verwaltungen aussieht, dann muss ich Ihnen sagen: Ich weiß nicht, auf welchem Planeten Sie leben. Hier klappt immer weniger. Ich habe nicht gesagt, dass die Bürokratie kaputtgeht, sondern ich habe gesagt, dass es zu einem erheblichen Aufwuchs an Bürokratie und zu höheren Kosten kommt, die die Bürger bezahlen. Die Bürger bekommen immer weniger Leistung der Verwaltung. (Beifall bei der AfD – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist doch Quatsch!) – Das ist kein Quatsch, Herr Lippmann. Ich habe gesagt, dass durch dieses Gesetz die Leistungsfähigkeit der Verwaltung immer schlechter wird. Das möchte ich an dieser Stelle einmal sagen. Im Übrigen kann ich an Ihre Adresse noch sagen, weil Sie vorhin den Artikel 3 Grundgesetz zitiert haben: Auch das ist so nicht zutreffend, wie Sie es formuliert haben. Dort steht nicht, dass die Frauen gefördert werden. Dort steht: Es wird die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau gefördert. Dazu müssen Sie vielleicht noch mal in Artikel 3 des Grundgesetzes schauen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung von Herrn Kollegen Dr. Dringenberg. Es gibt eine weitere Kurzintervention auf den Redebeitrag von Kollegen Dr. Dringenberg von Frau Kollegin Kliese, SPD-Fraktion; bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Genau; vielen Dank, Herr Präsident. Ich beziehe mich auf den Redebeitrag von Herrn Dr. Dringenberg, da ich, obwohl er keine Angst vor mir hat, keine Frage stellen konnte. Aber das ist immer noch seine Sache; das ist so weit in Ordnung. Sie hatten ausgeführt, wie viel Geld das alles kostet. Natürlich hätte es mich sehr interessiert, ob Sie sagen können – wenn Sie antworten wollen, empfehle ich Ihnen, zuzuhören –, wie wir die Kosten für die Pflege senken und Menschen die Chance geben können, ihre Angehörigen zu pflegen. Viele Familien wollen das und in anderen Ländern ist das bereits üblich. Die meisten Menschen wollen zum Beispiel bei einer Pflege zu Hause bleiben, sie wollen zu Hause alt werden. Das ist aber nicht möglich, weil ihre Angehörigen nicht in der Lage sind, aufgrund der Tatsache, dass sie beruflich zu stark eingespannt sind, um sie pflegen zu können. Hier geben wir den Angehörigen im öffentlichen Dienst die Möglichkeit, ihre Angehörigen zu pflegen. Das hat natürlich auch finanzielle Vorteile für die Steuerzahlerin und den Steuerzahler, wenn es eine Entlastung in der Pflege gibt. Das sollte uns allen wichtig sein, vor allem aus humanistischem Aspekt, dass Menschen innerhalb einer Familie füreinander Verantwortung übernehmen. Das ist Ihnen doch sonst immer ganz wichtig, und Sie betonen es immer wieder. Sie sprachen noch vom männlichen Patriarchat. Das ist natürlich eine Tautologie. Es gibt ja nur ein männliches Patriarchat, das andere ist das Matriarchat. Das streben wir aber gar nicht an. Ich glaube, das befürchten Sie immer nur. Sie haben ferner ausgeführt, dass Sie in Ihrer Fraktion nichts gegen die Gleichstellung haben. Ich finde, wenn man mal einen Blick auf die Bänke der AfD-Fraktion wirft, dann ist das der beste Beweis dafür, was dabei rauskommt, wenn man einfach nur nichts dagegen hat. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese, SPD-Fraktion. Nun die Erwiderung an Mikrofon 7 von Herrn Kollegen Dr. Dringenberg; bitte schön.

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Dr. Volker Dringenberg AfD

Also, ich muss zugeben, dass ich Ihre letzten Wortwendungen nicht so richtig verstanden habe bzw. was Sie mir damit sagen wollten. Aber vielleicht mal zu dem einen Punkt. (Zuruf) – Herr Lippmann, ich spreche jetzt nicht Sie an. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe doch gar nichts gesagt!) Zum Punkt Pflege: Darum ging es meines Erachtens in meinem Redebeitrag gar nicht, gleichwohl es ein separater – – (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Unterhalte ich mich jetzt mit Ihnen oder darf ich auf Frau Kliese antworten? (Zurufe von den LINKEN) Das Thema Pflege ist ein ganz wichtiges Thema, hat aber mit dem, was ich hier gesagt habe, allenfalls rudimentär etwas zu tun. Aber wenn Sie das jetzt schon ansprechen, dann verstehe ich Ihre Argumentation nicht. Sie sagen: Wir müssen den vornehmlich Frauen oder auch Männern in der Verwaltung bessere Möglichkeiten geben, damit sie ihre Angehörigen besser pflegen können. Das ist grundsätzlich nicht verkehrt, nur bringt das keine Entlastung für den Steuerzahler. In der Verwaltung muss es dann jemand anderes machen. Darin sehe ich überhaupt keinen Mehrwert für den Steuerzahlenden. Im Übrigen, wie gesagt, hat das damit nichts zu tun. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung durch Herrn Kollegen Dr. Dringenberg. Nun frage ich: Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktion DIE LINKE in dieser Rederunde? – Seitens der Fraktion BÜNDNISGRÜNE? – Seitens der Fraktion SPD? – Gibt es allgemein noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung. Frau Staatsministerin Meier, bitte schön.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Politik sind wir es ja durchaus gewohnt, Jubiläen zu feiern. Wir würdigen runde Anlässe und erinnern uns gemeinsam an historische Daten. Üblicherweise tun wir das in Zehnjahresabständen. Heute möchte ich uns allen gemeinsam dazu gratulieren, dass wir ein bevorstehendes Jubiläum nicht begehen werden. Im kommenden Jahr hätten wir uns nämlich über 30 Jahre sächsisches Frauenförderungsgesetz – na ja – freuen dürfen? Wohl eher nicht. Dass es nicht dazu kommen wird, verdanken wir jener Drucksache, die heute nach einem sehr intensiven Abstimmungsprozess von mehr als zwei Jahren endlich diesem Hohen Hause vorliegt: dem Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Sachsen. Das alte Frauenförderungsgesetz hatte in den Neunzigerjahren seine absolute Berechtigung, und es besaß – das muss man an der Stelle wirklich sagen – für Anfang der Neunzigerjahre zahlreiche gute Ansätze, an die wir im neuen Gesetz durchaus anknüpfen. Wir hätten uns aber – und da sollten wir ehrlich sein – nicht ernsthaft dazu gratulieren dürfen, wenn das alte Frauenförderungsgesetz im kommenden Jahr immer noch gegolten hätte. Denn dieses Gesetz wurde – und da müssen auch wir sehr ehrlich mit uns selbst sein – nie konsequent und vollständig umgesetzt. Es genügt längst nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit, des 21. Jahrhunderts, des Jahres 2023. Weder entspricht es einer modernen Gleichstellungsarbeit noch den gesellschaftlichen Realitäten, die sich in den vergangenen Jahrzehnten – ja – verändert haben und in vieler Hinsicht – ja – auch zum Besseren verändert haben. Wir haben in dieser Zeit nicht nur große Fortschritte im Gleichstellungsrecht gemacht. Mobiles Arbeiten ist zu einer festen Instanz geworden. In vielen Familien hat sich die Aufgabenverteilung verändert, sodass inzwischen viel selbstverständlicher Männer Pflege- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen – übrigens, ohne sich davon gegängelt oder in ihrer Männlichkeit bedroht zu sehen. Schon deshalb verbietet sich in meinen Augen die für alle in dieser Runde des Landtags erwartbare und dann tatsächlich eingetretene reflexhafte Nörgelei, mit der gegen das Gleichstellungsgesetz als vermeintliches Gesetz zur Männerbenachteiligung – Frau Jost hat es auch gesagt – gestänkert wird. „Gestänkert“ ist da vielleicht noch ein bisschen schwach ausgedrückt. Mir scheint, man muss schon ein sehr – wie soll ich sagen? – fragiles, angsterfülltes Verständnis von der eigenen Männlichkeit haben, wenn man sich davon auf den Schlips getreten fühlt, dass Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit hergestellt wird oder dass Frauen entsprechend ihrer Qualifikation gefördert und Männer dazu ermutigt werden, daheim mehr Verantwortung zu übernehmen. In jedem Fall dürfen wir die Gleichstellung im Freistaat Sachsen nicht länger auf eine veraltete, unzeitgemäße gesetzliche Grundlage stellen. Als das Frauengesetz erlassen wurde, schrieben wir – wir haben es gehört – das Jahr 1994. Damals war gerade einmal seit einem Jahr die erste Frau als Regierungschefin in einem Bundesland im Amt. Es galt noch als unheimlich oder sogar innovativ, dass der Nachname des Mannes bei Eheschließungen nicht automatisch zum Familiennamen wurde. Einige Meilensteine in der Gleichstellungspolitik lagen 1994 sogar noch vor uns. Da sind ganz klar zu nennen: die Vergewaltigung in der Ehe, das Elterngeld und effiziente Quotenregelungen. Nach dieser vermeintlich einfacheren, unkomplizierteren Zeit soll sich zurücksehnen, wer will. Wem aber echte Chancengleichheit, echte Gerechtigkeit am Herzen liegt, der wird mit Sicherheit nicht die Uhr ins Jahr 1994 zurückdrehen wollen. Vielmehr ist es doch höchste Zeit, dass auch im Freistaat Sachsen endlich ein effizientes und vor allem zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz Anwendung findet. Ein Gesetz, mit dem wir die Zahl weiblicher Führungskräfte erhöhen und die Frauen gezielt fördern, ein Gesetz, das flexible Arbeitsmodelle möglich macht und damit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflegeaufgaben verbessert – und das für alle Beschäftigten –, und nicht zuletzt ein Gesetz, mit dem wir die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen stärken und für mehr Verbindlichkeit bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen sorgen. Es ist kein Geheimnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss ist und dass wir uns an einigen Stellen – so wie das der Änderungsantrag der LINKEN vorsieht – mehr Verbindlichkeit und weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Zum Beispiel – das hat Frau Buddeberg in ihrer Rede ausgeführt – ging es um die stärkere Verpflichtung privater Unternehmen. Selbstverständlich haben wir diesen Punkt hoch und runter, von links nach rechts diskutiert, uns dann aber darauf geeinigt, entsprechende Regelungen im Vergabegesetz zu verankern. Wenn ich gestern Abend den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christian Hartmann, beim Parlamentarischen Abend des Handwerks richtig verstanden habe, kommt dieses Vergabegesetz, wenn noch an einigen Stellen nachgeschärft wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben beim nun vorliegenden Gleichstellungsgesetz abgewogen, was wünschenswert und was umsetzbar ist. Da sehen wir: Das SMJus denkt genauso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wie die Frauen- und Gleichstellungsverbände, die uns in den letzten Monaten wertvolles Feedback geliefert und den ganzen Prozess mit großer Anteilnahme begleitet haben. Ihnen allen, den Verbänden, aber – das will ich an der Stelle sehr deutlich sagen – auch meinem Haus, dem SMJusDEG, an der Stelle für Ihren unermüdlichen Einsatz ganz, ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Nicht nur für diese Menschen, die aus Überzeugung große zeitliche Opfer für das Projekt Gleichstellung bringen, sondern für alle Menschen im Freistaat Sachsen bedeutet dieses Gesetz eine gute Nachricht. Wir stärken diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen für Chancengleichheit, für Gerechtigkeit, für Diversität, also für das Wohl aller einsetzen. Wir kommen – das ist an verschiedenen Stellen sehr deutlich herausgearbeitet worden – damit unserem Verfassungsauftrag nach, der sowohl aus Artikel 3 des Grundgesetzes als auch aus Artikel 8 unserer Sächsischen Verfassung folgt. Nur durch das neue Gesetz allein werden wir keine tatsächliche Gleichstellung in Sachsen erreichen. Aber ich denke, wir können zuversichtlich in die Zukunft schauen; denn von diesem Gesetz – davon bin ich überzeugt – werden wichtige neue Impulse für die Gleichstellung insgesamt ausgehen. Was unmittelbar für die Staatsverwaltung und teilweise für die Kommunalverwaltung gilt, entwickelt in der Regel Vorbildwirkung. Es wird sowohl die Kommunen als auch die Unternehmen dazu ermutigen, sich für mehr Vereinbarkeit einzusetzen, so wie es in den Vorständen mittlerweile durch das Zweite Führungspositionen-Gesetz geschieht. Es wird hier in Sachsen im Verbund mit weiteren Vorhaben des SMJusDEG wirken, beispielsweise unserem Nachwuchsführungskräfteprogramm oder den Maßnahmen, mit denen wir die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wahlämtern fördern. Vielleicht geht es immer noch über den Horizont einiger, dass hinter der Gleichstellung keine Kampfansage und keine Provokation steckt, sondern dass es in einer Demokratie dem Wohl aller Menschen dient. Vielleicht wollen Sie gar nicht hören, dass bei Chancengleichheit keinem etwas weggenommen wird, ganz im Gegenteil. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Es wird allen etwas gegeben!) Unser Gleichstellungsgesetz wird für mehr Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst in Sachsen sorgen. Uns ist klar, dass dieses Gesetz zwar eine zentrale Stellschraube ist, es aber noch vieler weiterer bedarf. Gleichzeitig ist uns klar, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreichen wird, um die Unverbesserlichen, die beim Thema Gleichstellung grundsätzlich blockieren oder lieber den Kulturkampf ausrufen, zu überzeugen. Aber – das ist glücklicherweise ein Leitmotiv der Gleichstellungsarbeit, die seit mehr als zwei Jahrhunderten Kampfeswillen und Ausdauer beweist –: Wir arbeiten daran. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/14384. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/14475. Ich bitte um Einbringung. Frau Kollegin Buddeberg, bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich schon einmal das Wort habe, möchte ich zumindest sagen, dass ich es unmöglich finde, wie die AfD Sachverständige diskreditiert und lächerlich macht, insbesondere bei Themen, von denen sie selbst offenkundig gar keine Ahnung hat. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Aber das sieht Ihnen ähnlich. Zu unserem Änderungsantrag: Wir haben verschiedene Punkte. Zunächst einmal ignoriert der Gesetzentwurf die rechtliche Existenz von nicht binären und Agender-Personen. In §§ 26 und 27 werden bei Gremien nur Männer und Frauen berücksichtigt. Wir müssen aber die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts insgesamt bekämpfen. Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen müssen ebenfalls Erwähnung, Schutz und Förderung durch das Gesetz finden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Der Entgeltgleichheitsgrundsatz soll zentral als Ziel aufgenommen werden; denn die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist in Sachsen mit fast 12 % immer noch viel zu hoch. Es reicht nicht, Maßnahmen ins Gesetz zu schreiben, sondern es muss das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs sein, Entgeltungleichheit abzubauen und die Lohnlücke zu schließen. Dann zum Anwendungsbereich des Gleichstellungsgesetzes; dazu hat Ministerin Meier gerade gesprochen. Wir sind der Meinung, dass auch Unternehmen in Privatrechtsform, deren Ausgründungen und Beteiligungen beim Freistaat liegen, in unmittelbare Verantwortung genommen werden sollen. Hier kann man nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort gibt es das seit 2015 – die Wirtschaft ist deswegen nicht zusammengebrochen. Wir begrüßen die Aufnahme der Strategie, den sächsischen Haushalt auf Chancengerechtigkeit hin zu analysieren. Aber wir sagen: Dabei kann es nicht bleiben, nicht bei der Analyse. Vielmehr brauchen wir eine gesetzliche Verankerung. Deswegen soll die geschlechtergerechte Haushaltsführung anhand des Gender Budgetings etabliert werden. (Zuruf von der AfD: „Gender Budgeting“?) Ich habe lange über die Sonderregelungen für kommunale Dienststellen gesprochen. Wir wollen diese Sonderregelungen komplett streichen. Ich möchte noch einmal sagen: Es gibt keine unterschiedlichen gleichstellungsbezogenen Problemlagen in der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltung – die Gleichstellungsbelange bestehen im gesamten öffentlichen Dienst in Sachsen. Daher muss auch mit den gleichen Instrumenten darauf eingewirkt werden, um diese zu beseitigen. Für den letzten Punkt hat sich besonders der Landesfrauenrat starkgemacht und wir schließen uns diesem an, indem wir sagen, hier muss noch eine Änderung vorgenommen werden; und zwar in der Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftrage werden können. Wir sagen, das ist sehr problematisch. (Thomas Thumm, AfD: Diskriminierend! – Unruhe bei der AfD) Bei der Stellvertretung sehr gerne, aber es geht um den Abbau bestehender Privilegien, und dieser kann nicht in die Hände der Privilegierten gelegt werden. Man kann auf die Bereiche des öffentlichen Dienstes schauen, in denen Männer (André Barth, AfD: Unglaublich! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) deutlich in der Mehrheit sind, bei der Polizei zum Beispiel. Dort droht dann, dass das bisher schon Erreichte dadurch zunichtegemacht wird. Deswegen sagen wir: Hier muss das auf die Position der Gleichstellungsbeauftragten beschränkt werden. Zum Schluss möchte ich sagen, dass die Sachverständige Karin Luttmann in der Sachverständigenanhörung gesagt hat: „Ich befürchte sehr, dass Sie diese Novellierung auf den Weg bringen, wie sie ist.“ Diese Befürchtung spiegelt natürlich auch die Hoffnung wider, dass sich hier noch etwas ändert. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Diese Hoffnung teile ich. Deswegen: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Lassen Sie nicht weitere 30 Jahre vergehen! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Auf keinen Fall! –

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Thomas Thumm AfD

Hass und Hetze gegen Männer!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Buddeberg brachte den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein. Gibt es jetzt seitens der Fraktionen Redebedarf? Ich frage der Reihenfolge nach: CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE? – Ja, Frau Jost. Bitte schön.

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Martina Jost AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Buddeberg, Sie haben hier den Änderungsantrag gestellt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, das war eine richtige Aussage!) Ich muss Ihnen – ohne noch einmal auf die Argumente einzugehen – ein Kompliment machen: Bei den LINKEN bleiben Sie Ihrer Agenda doch zumindest treu (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach! –

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Sarah Buddeberg Die Linke

Überraschung!) und sind konsequent. Es ist nicht so etwas konträr Erfülltes wie bei den Koalitionspartnern. Um das mit der Chancengleichheit nur noch einmal zu verdeutlichen: Wir gehen davon aus, dass in unserem Land – in einem Deutschland 2023 und auch in einem Sachsen 2023 – jede Frau genauso eine Chance hat, zu studieren, zu arbeiten und Karriere zu machen. Wenn wir aber alle Ihre Reden hören, dann klingt das immer so, als seien die Frauen bei uns wirklich Opfer. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das noch einmal zur Klarstellung. Und hören Sie auf, die AfD immer so darzustellen, als ob wir ins letzte Jahrhundert zurückwollten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind ja nicht weit weg davon! – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sind wahrscheinlich eher viel moderner. Auch das mit der Lohnlücke – eine ewige Erzählung. Im letzten Jahr, zum Tag der Einheit, hat sogar der MDR getitelt: „Frauen verdienen im Osten mehr als Männer“. Einer der Gründe ist, dass es einen sehr hohen Anteil von Frauen in der öffentlichen Verwaltung gibt, nämlich im öffentlichen Dienst. Doch immer wieder wird das gleiche Märchen bedient: Frauen verdienten weniger. Nein, wir haben Tarifverträge. Demnach verdienen sie genauso viel, vor allem im öffentlichen Dienst. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: MDR?) Noch einmal etwas dazu: Das alles ist in den Stellungnahmen nachzulesen. Es gibt, das hat der Rechnungshof angeführt, ein gewisses Defizit ab der B5. Diese Führungskräfte ernennt der Ministerpräsident. Ich weiß jetzt nicht, wovon Sie reden. Noch einmal: Den Nachweis sind Sie einfach schuldig geblieben. Wo ist denn die Stelle, wo diskriminiert wird im öffentlichen Dienst? Wo ist sie? Wo steht sie denn? (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Lesen Sie einfach mal nach! Nicht so schwer!) Bei Ihnen wird das ganz deutlich. Sie wollen in Ihrem Änderungsantrag den Männern das aktive und das passive Wahlrecht absprechen. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf von den LINKEN: Was?) Herr Gebhardt, jetzt muss ich einmal eines sagen: Bei Ihnen sitzen als Führungskräfte in der Fraktion hier zwei Männer vorn (Marco Böhme, DIE LINKE: Der Vorstand besteht aus fünf Personen, davon drei Frauen! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) als Chefs. Wo ist denn jetzt bei Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte? Ich mache einen Vorschlag: Ihnen sollte das aktive und das passive Wahlrecht in der Fraktion aberkannt werden. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE – Unruhe) Ab in die letzte Reihe! Dann sind auch Sie eine moderne Fraktion. – Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollegin Jost. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Hammecke. Bitte schön.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auch wenn ich jetzt gern zur Ablehnung dieses Änderungsantrags argumentieren würde, möchte ich ganz kurz vielleicht noch einen Punkt zur Verteidigung richtigstellen, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie eben nicht zugehört haben. Frau Buddeberg ist darauf eingegangen: Wenn es um das Geschlecht der Gleichstellungsbeauftragten geht – und dabei geht es ja um das Thema aktives und passives Wahlrecht –, ist es überhaupt gar kein Problem, wenn Männer Stellvertreter sind. (Holger Hentschel, AfD: Warum nur Stellvertreter? Das ist Diskriminierung!) Das ist die Auffassung, die Sarah Buddeberg vertritt. Das wollte ich nur kurz richtigstellen. Änderungsanträge zu lesen ist für manche anscheinend ein bisschen zu herausfordernd. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Aber deshalb möchte ich mich trotzdem bedanken für den Änderungsantrag und auch für die konstruktiv-kritische Diskussion und Auseinandersetzung sowohl im Zuge der Anhörung als auch in der Ausschussberatung, und will auf einige Punkte eingehen. Das Schließen der Lohnlücke geht dieses Gesetz an, auch wenn wir es nicht unter den Zielen verankern. Das Gesetz regelt viele Dinge: die Chancengleichheit verbessern, die strukturelle Benachteiligung ausgleichen. (Martina Jost, AfD: Wo ist sie denn, die strukturelle Benachteiligung? Wo denn? Sie beantworten das nicht!) Es geht um die Einstellung von Frauen, es geht um Beförderungen, es geht um ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen. Überall da wirkt dieses Gesetz. Es ist auch nicht der einzige Bereich, in dem die Staatsregierung handelt, um das Schließen der Lohnlücke voranzutreiben. Ich möchte gar nicht auf die vielfältigen Aktivitäten des Gleichstellungsministeriums eingehen; auch die SKOP hat genau dieses Anliegen aufgegriffen. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Deshalb kurz auch noch ein Wort zur geschlechtergerechten Haushaltsführung; das Schließen der Lohnlücke ist da implizit mit enthalten. (Martina Jost, AfD: Die können Sie auch nicht erklären!) Die SKOP hat sich des Themas bereits angenommen und ist zum jetzigen Zeitpunkt mit ihrem Auftrag, wirksame Maßnahmen zur Förderung von chancengerechten Aufstiegen und chancengerechter Kompetenzentwicklung in der sächsischen Landesverwaltung zu erarbeiten, bereits einen Schritt gegangen. Das noch einmal zur Verteidigung der Staatsregierung. Auch wenn es nicht in den Zielen des Gesetzes steht: Die Staatsregierung handelt in diesem Bereich. Zu den Sonderregelungen in den Kommunen – darauf bin ich schon kurz eingegangen –: Die Kritik an den verschiedenen Geschwindigkeiten ist nachvollziehbar. Hier geht das Gesetz kleinere Schritte. Das ist natürlich – ich habe es gesagt – ein Ergebnis politischer Aushandlung. Hier fanden viele Gespräche statt. Ich habe gesagt, dass es jetzt darum geht, dass diese Gespräche weiterhin stattfinden. Unserer Motivation hinter diesen Gesprächen können Sie sich sehr sicher sein. Die Landesebene geht zunächst den größeren Schritt. Aber auch auf kommunaler Ebene bewegt sich etwas, wenn auch nicht so viel, wie sich die Sachverständigen immer gewünscht hätten. Nichtsdestotrotz möchte ich für die konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf, der wichtige Punkte aufgreift, danken. Wir werden den Änderungsantrag ablehnen. Wir glauben, dass der vorliegende Entwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz für unseren Freistaat ist, der einige Punkte, die im Änderungsantrag stehen, vielleicht auch schon erledigt, andere sicherlich nicht. Der Gesetzentwurf war ein Gegenstand politischer Aushandlung; ich hoffe trotzdem, dass er Ihre Zustimmung findet. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!

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Lucie Hammecke GRÜNE

Wir hoffen auf Ihre Zustimmung und werden Ihren Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Offenbar gibt es seitens der anderen Fraktionen keinen Redebedarf. Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Für-Stimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung von Gesetzen Drucksache 7/13749, CDU, BÜNDNIS 90/DIE Drucksache 7/14385, Beschlussempfehlung Bevor ich den Fraktionen das Wort erteile, frage ich den Berichterstatter, Herrn Wendt, ob er das Wort wünscht. – Er wünscht das Wort nicht. Somit gebe ich die Reihenfolge in der ersten Runde bekannt: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe an Herrn Kollegen Löffler von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Finanzminister hat Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise im Block abzustimmen. Das heißt, wir stimmen jetzt über die einzelnen Bestandteile im Block ab, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Es hebt sich kein Widerspruch. Das heißt, wir stimmen jetzt ab über die Überschrift, Artikel 1 Sächsisches Gleichstellungsgesetz, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Beamtengesetzes, Artikel 3 Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes, Artikel 4 Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes, Artikel 5 Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung, Artikel 6 Änderung der Sächsischen Landkreisordnung und Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Für-Stimmen ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen“, Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Herzlichen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an FürStimmen ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu des Entwurfs des kommunalen Finanzausgleichs Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNEN und SPD des Haushalts- und Finanzausschusses sich mit den kommunalen Spitzenverbänden vor der Sommerpause auf ein weiteres Hilfspaket zugunsten der kommunalen Familie mit einem Volumen in Höhe von 180 Millionen Euro verständigt. Diese 180 Millionen Euro sollen sobald als möglich – darüber reden wir noch in diesem Jahr – an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt werden. Die Mittel sollen die Landkreise und kreisfreien Städte dabei unterstützen, die Kosten der Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen, insbesondere aus der Ukraine, zu handeln. Für einen Teilbetrag von rund 133 Millionen Euro sind dafür Änderungen am Finanzausgleichsmassengesetz 2023/2024 und dem Sächsischen Finanzausgleichsgesetz erforderlich. Über das wollen wir heute beraten: die Finanzausgleichsmasse 2023 und in der Folge über die Höhe der Bedarfszuweisungen des Jahres 2023 im FAG, die die entsprechende Erhöhung um 130 Millionen Euro nach sich ziehen. Die Höhe von diesen 130 Millionen Euro entspricht dem Betrag, der sich aus den FAG-Abrechnungsbeträgen des vergangenen Jahres – sprich 2022 – zugunsten der Kommunen ergibt und der ursprünglich, nach dem FAG-Mechanismus, erst im Jahr 2025 den Kommunen zufließen würde. Alle Beteiligten sind sich dabei aber einig, dass der kommunalen Ebene diese Beträge zustehen und der entsprechende Betrag in den Jahren 2025/2026 aus Landesmitteln wieder zurückgeführt wird, um somit ein klares Signal des Freistaates gegenüber den Kommunen zu setzen, dass wir diese Mittel wieder entsprechend kompensieren. Sehr geehrte Kollegen, ich bin Herrn Minister Vorjohann und dem Präsidenten der kommunalen Verbände sehr dankbar, dass es ihnen nach zwischenzeitlich doch sehr turbulenten Gesprächen gelungen ist, sich auf die Eckpunkte zu verständigen, die allerdings unter dem Vorbehalt des heute zur Diskussion stehenden Gesetzes stehen. Teil dieser Verständigung ist es auch, dass über diese 130 Millionen Euro hinaus den Landkreisen und kreisfreien Städten ungeschmälert weitere 47 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes, die dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt werden, durchgereicht werden und dass das Ganze dann über den Haushaltsvollzug 2023 erfolgt. Wir werden später am heutigen Tage unter Tagesordnungspunkt 8 über den entsprechenden Antrag im Hohen Haus beraten. Einmal mehr möchte ich aber an dieser Stelle hervorheben, wie wichtig und essenziell es für den Freistaat ist, dass wir ein konstruktives gutes Miteinander zwischen dem Freistaat und seinen Kommunen haben. Hier haben wir schon oft tragfähige Ergebnisse gemeinsam erzielen können, und das macht ein Stück weit den Markenkern der sächsischen Finanzpolitik mit seinen Kommunen aus. Meine Damen und Herren! Es ist mir aber auch klar, dass mit der Unterstützung, die wir heute beschließen, bei Weitem nicht aller Druck aus den kommunalen Haushalten genommen werden kann. Dieser Druck entsteht vor allem infolge der Sozialgesetzgebung des Bundes. Die Sachverständigenanhörung im Haushalts- und Finanzausschuss hat im Zuge der Beratung zum Gesetzentwurf klar postuliert, dass diese Sozialausgaben teilweise die Ausgaben unserer Kommunen bei Weitem übersteigen. Wir müssen hier aufpassen, dass der Markenkern der Ampelkoalition in Berlin nicht dazu führt, dass unsere Kommunen ihre Handlungsfähigkeit verlieren. In der Sächsischen Verfassung ist dafür ein sogenannter Mehrbelastungsausgleich definiert. Der Mehrbelastungsausgleich funktioniert nach dem einfachen Prinzip: Wer bestellt, der bezahlt. Damit ist geregelt, dass, wenn es zu einer Statusoder Standarderhöhung innerhalb Sachsens kommt und wir diese den Kommunen zumuten, diese finanziellen Folgen durch den Freistaat kompensiert werden müssen. Im gleichen Verhältnis besteht jedoch zwischen dem Bund und den Kommunen ein solcher Mehrbelastungsausgleich nicht. Diese Verletzung des Konnexitätsprinzips sollte durchaus mal im Bundesrat thematisiert werden. Grundsätzlich müssen wir im Rahmen der Beteiligung künftiger konkreter Gesetzesvorhaben im Bund stärker darauf hinwirken. Aus kommunaler Sicht ist es grundsätzlich legitim, sich zum Ausgleich von Lasten an den Freistaat zu wenden; denn der Freistaat ist oft mitverantwortlich dafür, dass die Träger der kommunalen Selbstverwaltung ihre Aufgaben entsprechend erfüllen können. Allerdings: Auch der Freistaat wird bei allem guten Willen regelmäßig nicht in der Lage sein, insbesondere die vom Bund aufgelegten Soziallasten und Statuserhöhungen in einem entsprechenden Rahmen aus seinen eigenen Einnahmen eins zu eins zu kompensieren. Finanzminister und kommunale Ebene werden deshalb nicht umhinkommen, für die Zeit ab 2025 eine dauerhafte tragfähige Kompromisslösung für die künftige Verteilung der Lasten zu verhandeln. Wir als Union werden aber heute einer solchen Diskussion nicht vorgreifen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf, der heute vorliegt, reden wir deshalb allein über den Kompromiss mit der kommunalen Ebene zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Bewältigung ihrer Aufgaben. Von daher bitte ich Sie dafür um Zustimmung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich habe nicht nur mein Herz für die Finanzpolitik entdeckt – Kollege Panter und Kollege Barth vermissen mich zwar regelmäßig im Haushaltsausschuss, aber spätestens beim Besoldungsrecht haben wir ja Spaß miteinander – nein, ich vertrete Kollegin Schubert, die kurzfristig verhindert ist, die Rede zu halten. Wir verabschieden heute ein kommunales Hilfspaket. Das braucht es, weil das bestehende Regelwerk unseres kommunalen Finanzausgleichs auf die aktuelle Situation, die der Kollege Löffler gerade ausgeführt hat, die von einer ganzen Anzahl von Belastungen für die kommunale Ebene geprägt ist, nicht reagieren konnte. Wir wollen, wir können und wir müssen hier als Freistaat handeln, und daher bringen wir dieses kommunale Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat bei der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen gezeigt, wie hochproblematisch die Situation vor Ort aktuell ist. Insbesondere haben die Landkreise mittlerweile erhebliche Probleme, ihre Haushalte aufzustellen und schlussendlich genehmigt zu bekommen. Aus diesem Grund hat sich die Koalition entschieden, der kommunalen Ebene zunächst 133 Millionen Euro direkt als Hilfspaket zur Verfügung zu stellen. Damit das Geld bei den Kommunen ankommt, muss nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden. So weit, so klar. Auf Wunsch der kommunalen Ebene erfolgt die Verteilung des Hilfspakets nicht gleichmäßig. In der Vereinbarung zwischen dem sächsischen Finanzministerium und der kommunalen Ebene sind aber noch weitere Punkte und Vorbereitungen auf das FAG 2025/26 verabredet worden, darunter auch ein wichtiger Schritt und nach langjähriger Forderung der BÜNDNISGRÜNEN auch eine grundhafte Analyse der Soziallasten in den kommunalen Haushalten. Außerdem soll endlich eine vergleichende Analyse der doppischen Landkreishaushalte erfolgen, was aus unserer Sicht überfällig ist. Das kommunale Hilfspaket umfasst, was wir jetzt in dieser Situation kurzfristig machen können. So – und das ist wohl allen klar – kann es aber auf Dauer nicht weitergehen, wenn es um die Kommunalfinanzen geht. Wir können uns nicht von einer Feuerwehrmaßnahme zur nächsten hangeln. Daher brauchen wir perspektivisch grundsätzlich strukturelle Anpassungen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und den Kommunen. Sachsen braucht starke Kommunen, die lebendig und lebenswert sind, und das sollte auch unser Interesse als Land sein. Die Landkreise haben nur einen verschwindend kleinen Anteil an den freiwilligen Leistungen in ihrem Haushalt. Dort kann faktisch nicht mehr eingespart werden, ohne dass es zulasten wichtiger Standortfaktoren geht, beispielweise im ÖPNV oder der Unterstützung des Ehrenamtes, der Feuerwehr, der Sportvereine oder auch der Musikschulen. Hinzu kommt, dass die Kreisumlage teilweise so hoch angesetzt ist, dass auch hier das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Es braucht also dringend strukturelle Anpassungen beim kommunalen Finanzausgleich in Sachsen. Es ist kommunale Pflicht, staatlich übertragene Aufgaben und auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und erfüllen zu können. Die ohnehin angespannte Situation wird nun durch die steigenden Zahlungsverpflichtungen zusätzlich verschärft. Eine kommunale Selbstverwaltung braucht aber eine auskömmliche Finanzausstattung. Das ist in Sachsen nicht mehr gegeben, das beobachten wir mittlerweile nicht nur in Kleinstädten, sondern auch zunehmend in den Mittelstädten. Allein ein Blick auf die aktuellen Haushaltsfreigaben der Landesdirektion zeigt, wie angespannt die Situation mittlerweile vor Ort ist. In allen Bescheiden steht, dass spätestens nach 2024 alle entsprechend in Kassenkrediten sind, um eine Haushaltsausgleich überhaupt zu schaffen. Ohne die Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen zur Haushaltserleichterung hätte der Haushaltsausgleich auch nicht dargestellt werden können. Zur Erinnerung: Die Ausnahmeregelung wurde im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise geschaffen, da Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen nicht erwirtschaftet werden konnten. Auch hier waren die Sachverständigen klar. Sie haben die Struktur des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes nicht grundlegend in Abrede gestellt – das ist aus unserer Sicht auch richtig –, aber bestätigt, dass damit auf diese Situation nicht reagiert werden kann und es grundsätzlicher Strukturänderungen bedarf, auf die ich noch kurz eingehe; denn diese Situation war Ende 2021 bereits absehbar. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir uns zum kommunalen Finanzausgleich immer für eine Bedarfsorientierung ausgesprochen und einen Soziallastenausgleich thematisiert. Das war bisher in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Ich hoffe, dass die schwierige Situation der Kommunen jetzt bei dem einen oder anderen vielleicht zum Umdenken führt und es einen gemeinsamen Willen zur wirksamen Anpassung beim nächsten Finanzausgleich gibt. Ich nenne nur die Bereiche der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den Hilfen zur Pflege. Das wird Sachsen alleine nicht schaffen können. Deshalb ist Bundesfinanzminister Lindner in der Pflicht, die gestiegenen Aufgaben der Kommunen finanziell entsprechend zu untersetzen. Insoweit bin ich mir mit Kollegen Löffler einig, etwa durch eine deutlich stärkere Beteiligung in verschiedenen Bereichen der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den genannten Hilfen zur Pflege. Generell gilt, dass dieser Gesetzentwurf zwar zunächst wie eine Reparaturmaßnahme aussieht, aber aus unserer Sicht zwingend ist, um einen Einstieg in eine weitere Diskussion und Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Sachsen zugunsten starker und leistungsfähiger Kommunen zu ermöglichen. Daher bitten wir als BÜNDNISGRÜNE um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Panter spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute das Gesetz zur finanziellen Hilfe für die Kommunen beschließen, dann ist das ein ganz wichtiger und dringend notwendiger Schritt. Wir haben alle die Diskussionen, vor allem mit den Landkreisen erlebt, und ich bin sehr froh und vor allem dem Finanzminister dankbar, dass wir diesen Schritt gehen können, dass er eine Vereinbarung mit der kommunalen Ebene getroffen hat und sich an diese jetzt auch hält. So gehört sich das. Anders haben wir das auch nicht erwartet. Insofern vielen Dank. Ich möchte vorab darum bitten, dass wir diesem Gesetz heute möglichst einmütig zustimmen, denn die Kommunen brauchen das Geld dringend. Aber so dringend notwendig das jetzt ist, so berechtigt sind auch unsere Zweifel, dass diese Lösung auf Dauer funktioniert. In der Vereinbarung mit der kommunalen Ebene ist ganz deutlich geworden, dass es auch im nächsten FAG ab 2025/26 grundhafte Veränderungen im Finanzausgleich zwischen Land und Kommunen braucht. Wir sehen die Gefahr, dass die kommunalen Aufgaben nicht Schritt halten mit der Finanzausstattung der Kommunen, deshalb halten wir es für besonders wichtig, diesen Prozess mit viel Verve anzugehen. Dazu fünf Gedanken, die ich gern aufgreifen würde: Der erste Gedanke ist, dass immer wieder ein Prozentanteil des Landeshaushalts für die Kommunen gefordert wird. Ich bin der Meinung, dass eine einfache Festlegung eines Prozentanteils am Landeshaushalt nicht zielführend ist. Ganz im Gegenteil: Das kann für die Kommunen gefährlich werden. Ich nehme nicht an, dass die Kommunen auch dafür bereitstehen, die Corona-Schulden, die wir aufgenommen haben, mit zu tilgen. Ich würde vielmehr vorschlagen, dass wir uns die vereinbarte und sachgerechtere Form des FAG genauer anschauen. Damit komme ich zum zweiten Gedanken, und zwar zu einer guten Datenbasis. Diese brauchen wir, um die Reform wirklich angehen zu können. Die sächsischen Kommunen liefern eine hervorragende Datenbasis, wie ich finde, weil es die Gemeindefinanzberichte seit nunmehr 20 Jahren gibt und auch ein neuer Gemeindefinanzbericht erstellt wird, den ich mit großem Interesse erwarte. Bei den Landkreisen ist die Situation etwas differenzierter, weil wir zwar auch dort eine gute Datenbasis brauchen, diese aber vielleicht nicht in jeglicher Hinsicht vorhanden ist. Bei der Aufstellung der Haushalte der Landkreise und auch der kreisfreien Städte hat man gesehen, dass es dieses Jahr so schwierig wie selten war. Ich greife einmal das Beispiel Landkreis Leipzig heraus. Dort gab es noch 1 % freiwillige Aufgaben in diesem gesamten Haushalt. Das bedeutet, dass 1 % für wichtige Aufgaben wie Kultur, Vereinsarbeit oder Wirtschaftsförderung ausgegeben werden. Dass dabei der Frust vor Ort deutlich wird, kann ich sehr gut verstehen, gerade auch deshalb, weil die Konsolidierung der Haushalte, vor allem der Landkreise, mittlerweile an Grenzen stößt. Das ist auch allen Fachleuten sicherlich bekannt. Trotzdem brauchen wir – wie auch beim Finanzministerium des Öfteren zu beklagen ist – nicht nur die Sollzahlen in der Veranschlagung, sondern konkrete Istzahlen, um die Situation vor Ort – gerade in den Landkreisen – differenziert betrachten zu können. Deshalb lautet meine Prognose wie folgt: Die Situation in den Landkreisen wird nicht mit dem Rasenmäher zu lösen sein. Vor allem die Prüfung der Soziallasten wird wahrscheinlich ein wichtiger Aspekt auch für die mögliche Veränderung des FAG 2025/2026 sein. Ich komme zum dritten Aspekt. Es wurde in der Anhörung deutlich, dass man die 133 Millionen Euro auch anders verteilen könnte, also nicht pauschal, sondern zum Beispiel nach Steuer- und Umlagekraft oder Haushaltsergebnissen. Das ist grundsätzlich eine gute Idee, weil man schwächeren Landkreisen helfen könnte, auch zum Beispiel durch die Verteilung nach Schlüsselzuweisungen. Trotz allem ist in der Anhörung deutlich geworden, dass das jetzt zu spät kommt, dass wir das nun so machen müssen und sollen, wie es vereinbart ist. Es sollte aber ein Fingerzeig für die Zukunft sein, vor allem beim Stichwort Soziallasten. Damit bin ich beim vierten Punkt angelangt: die hergebrachte Einteilung in Landkreise und kreisangehörige Gemeinden versus kreisfreie Städte. Ich bin mir nicht sicher, ob das auf die Dauer noch zeitgemäß ist. In Sachsen sehen wir die Entwicklung, dass Mittelzentrum nicht gleich Mittelzentrum ist. Vielleicht müssen wir auch mehr über Räume und Aufgaben sprechen. Wir müssen also schauen, ob wir nicht drei Ballungsräume haben: Chemnitz/Zwickau mit den Kommunen ringsherum, Dresden mit den Kommunen ringsherum und genauso Leipzig versus einem verdichteten ländlichen Raum und wirklichen ländlichen Raum. Wir sollten prüfen, ob wir diese fünf Räume nicht anders betrachten und auch ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden. Damit bin ich bei meinem letzten Punkt angekommen, den ich kurzhalten kann, weil Kollege Löffler mir diesen bereits vorweggenommen hat. Das Thema lautet Konnexitätsprinzip mit Land und Bund. In Sachsen funktioniert das. Wir haben in Artikel 85 Abs. 2 diese Regelung vor zehn Jahren geschaffen. Ich würde salopp behaupten, dass es der einzige Teil der Schuldenbremse ist, der wirklich funktioniert und sich in der Praxis bewährt hat. (Beifall der Abg. Sabine Friedel, SPD, und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Mit dem Bund gibt es diese Regelung leider nicht. Wir müssen schauen, dass das Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen in Zukunft anders geregelt wird. Das ist ein sehr dickes Brett, das man bohren muss, aber eines, bei dem es sich lohnt. Zum Abschluss möchte ich deutlich machen, dass wir als SPD-Fraktion gern diesem Gesetzentwurf zustimmen, um der kommunalen Familie zu helfen. Genauso aber möchten wir auch mit Zuversicht in die gemeinsamen Verhandlungen zum FAG eintreten, weil wir an einer langfristigen guten Ausstattung der Finanzen der Kommunen interessiert sind. Das wird nicht einfach. Bei Geld wird es immer heikel, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass es klappt. Unser Ziel muss sein, dass alle gut und gern in Sachsen leben – sei es im ländlichen Raum, in den kreisfreien Städten oder in einem Mittelzentrum, egal, in welchem, im Ballungsraum oder im wirklich ländlichen Raum. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollege Panter. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Barth.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bereits im vergangenen Jahr hatten Städte, Gemeinden und Landkreise im Freistaat Sachsen als Abschluss ein Defizit von 342 Millionen Euro. Allein bei den Landkreisen betrug dieses Defizit 105 Millionen Euro. Meine Damen und Herren von der Regierungskoalition! Ganz ehrlich, lange hat es gedauert, bis Sie dieses Paket auf den Tisch gelegt haben (Sören Voigt, CDU: Es war Sommerpause!) – Ja, ja, Sommerpause, klar. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Es gibt Haushalte in den Landkreisen, dort liegt trotz Eingriff in die Rücklagen – außer der Stadt Leipzig – kein ausgeglichener Haushalt vor. Das sieht die CDU-Fraktion oder der potenzielle Wahlkreiskandidat im Wahlkreis 51 als pauschales Problem an. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Es können die Sommerferien vergehen. Das ist alles nicht so schlimm. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Sie stellen sich heute hier hin und die drei Koalitionäre feiern sich. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU, sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie feiern sich ganz groß für dieses große Rettungspaket. Es stehen 133 Millionen Euro drin. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Herr Panter, bitte schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: An Mikrofon 1, Kollege Panter, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Wenn Sie erlauben, dann würde ich gern eine doppelte Frage stellen. Zum einen würde ich mich freuen, wenn Sie „feiern“ einmal definieren würden. Ich denke, dass wir hier alle die Lage hier sehr differenziert betrachtet haben. Zum Zweiten folgende Frage: Nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Einigung mit der kommunalen Familie erfolgt ist und sie sich im ersten Schritt damit zufrieden gezeigt hat, weil es eine Vereinbarung gibt, oder nehmen Sie das nicht zur Kenntnis? – Danke schön.

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André Barth AfD

Herr Panter, die zweite Frage kann ich Ihnen beantworten. Dazu sage ich während meiner Rede noch etwas. Selbstverständlich nehme ich das zur Kenntnis. Wenn ich „feiern“ sage, dann könnte ich es wie folgt präzisier sagen: Sie haben sich über diesen Gesetzentwurf gefreut. (Sabine Friedel, SPD: Vielen Dank!) Meine Kritik lautete lediglich wie folgt: Das alles hätten wir auch ein halbes Jahr früher haben können. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU, und des Abg. Jan Löffler, CDU) Das haben wir durch Kleine Anfragen herausgefunden. Dazu sagen wir Folgendes: Die Regierungskoalition steht sich teilweise selbst im Weg. Sie braucht zu lange, um wichtige finanzielle Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidung, die jetzt mit der kommunalen Familie verhandelt worden ist, ist vom Weg her die völlig richtige. Die 133 Millionen Euro sind im Vorgriff auf ein künftiges FAG sofort der kommunalen Ebene zur Verfügung zu stellen. Dass Bundesmittel in Höhe von 57 Millionen Euro selbstverständlich durchgereicht werden, ist eine zusätzliche Selbstverständlichkeit. Deshalb sagen Sie natürlich, dass Ihr Rettungspaket 180 Millionen Euro stark sei. (Jan Löffler, CDU: Ich habe es genau auseinanderdividiert!) Ich sage, das ist Ihr eigenes Geld und fremdes Geld des Bundes. Das stellen wir nun der kommunalen Familie zur Verfügung. Das, was wir alle machen müssen – hierbei sind wir uns völlig einig –, ist Folgendes: Wir haben strukturelle Defizite infolge der sehr voluminösen Sozialgesetzgebung, die wir auf der Bundesebene sehen. Diese hinterlässt unserer kommunalen Familie Aufgaben, die nicht finanziert werden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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André Barth AfD

Bitte schön, Herr Löffler. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Es gibt eine zweite Zwischenfrage an Mikrofon 5. Kollege Löffler, bitte schön.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Kollege Barth, Danke, dass ich die Zwischenfrage stellen darf. Geben Sie mir recht, dass ich in meiner Rede ausgeführt habe, dass wir die kommunalen Rücklagen, die den Kommunen zustehen, den Kommunen jetzt geben, aber uns klar dazu bekennen – das ist das, was ich versucht habe darzustellen –, uns jetzt schon zu verpflichten, diesen Anteil mit dem nächsten Haushalt als Land zu übernehmen und damit die kommunale Rücklage wieder aufzufüllen? Damit ist es kein reines Bepreisen mit eigenem Geld der Kommunen, sondern nur für den Zeitraum, bis der Freistaat diese entsprechenden Mittel wieder in die kommunale Rücklage zurückführt. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war eine lange Frage. Herr Kollege Barth, bitte.

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André Barth AfD

Eine kurze Antwort darauf: Wenn es der Freistaat Sachsen später wieder in die Rücklage hineinführt, dann ist es natürlich Geld des Freistaates Sachsen. Wirtschaftlich gesehen ist es aber im Moment Geld des Bundes und der kommunalen Familie, das verteilt wird. Das ist die Wahrheit. Dabei bleibt es. Darf ich nun wieder zum Thema reden? – Das, was wir brauchen, ist eine strukturelle Reform des FAG. Ich muss allen Rednern hier recht geben. Das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ muss auch auf der Ebene zwischen Bundesland und Bund eingeführt werden. Das ist das Prinzip. Wir können es uns als Landespolitik nicht dauerhaft leisten, dass zum Beispiel die Zahl der Wohngeldempfänger verdreifacht wird und die Kommunen das Personal einstellen müssen, um die Wohngeldverfahren in kurzfristiger Zeit zu vollziehen. Ich könnte auch Folgendes sagen: Nach dem Tariftreuegesetz, um ein weiteres Beispiel zu nennen, müssen Pflegeheime und Bedienstete ihre Beschäftigten jetzt nach Tariflohn bezahlen. Das hört sich nicht schlimm an, Herr Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich habe doch nichts gesagt!) Ein Tarif ist auch etwas Feines. Der starke Anstieg der Personalkosten führt zum Beispiel zu Preissteigerungen für Pflegeleistungen, die natürlich bei den Landkreisen wieder einen Anstieg der Kosten für Pflegebedürftige zur Folge haben. Wenn diese auf Sozialleistungen angewiesen sind, dann wird auch das wieder aus dem Landkreishaushalt bezahlt. All das sind Sachen, warum wir die Landesregierung ganz klar dazu auffordern müssen, das Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ deutlich bei den Koalitionären in Berlin über den Bundesrat einzubringen. Ansonsten fahren wir unsere finanziellen Möglichkeiten auf der kommunalen Ebene, solange wir eine ausgabewütige Bundesregierung haben, irgendeines Tages gegen die Wand. Dann können wir keine Straße mehr sanieren. Dann können die GRÜNEN auch keinen neuen Fahrradweg bauen. Dann sind wir nur mit gesetzlichen Pflichtaufgaben im Sozialbereich oder bei Asyl befasst. Das kann einfach nicht der Anspruch von kommunaler Selbstverwaltung sein. (Beifall bei der AfD) Deshalb, Herr Finanzminister – es ist nicht nur die AfD, die dieses Prinzip vorträgt; es scheint ein breiter Konsens in dem Haus zu sein –, lassen Sie es uns bitte gemeinsam umsetzen! Wir als AfD-Fraktion stehen dafür zur Verfügung. Wir werden auch diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen. Alle Kraft für unsere kommunale Familie! Recht herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Schultze spricht nun für die Fraktion DIE LINKE; bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Sebastian Wippel, AfD: Da guckt er die LINKE an!) Es ist tatsächlich ein kleiner Schritt, und es ist gut, dass wir diesen Schritt heute gehen. Das ist, glaube ich, unstrittig. Ich will es vorwegnehmen: Auch die Linksfraktion wird diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zustimmen; denn was will man denn sonst machen. Den Kommunen geht es gerade schlecht – bewusst herbeigeführt schlecht. Jetzt rufen sie um Hilfe. Was sie bekommen, das ist eigenes Geld mit dem Versprechen, dass sich ein nächster Landtag in seiner Haushaltsgesetzgebung an die Vereinbarung dieses Landtags halten und das Geld eventuell wieder auffüllen wird. Eine Kontinuität der FAG-Verhandlungen ist aber – und zwar nicht erst seit der letzten Verhandlung –, dass vorher alle feststellen, dass etwas getan werden muss. Dann stellen die Spitzenverbände der kommunalen Familien fest, dass man sich irgendwie geeinigt hat und es doch ganz toll ist. Und direkt nach der Beschlussfassung des FAG kommt die Pressemitteilung, in der steht, die finanzielle Situation der Kommunen sei so nicht weiter tragbar. Dann kommt das Versprechen: Wir werden im nächsten FAG selbstverständlich alles besser machen. – Ehrlicherweise hören wir dieses Versprechen, dass das FAG verbessert wird, tatsächlich, glaube ich, schon mehrere FAG-Verhandlungen lang. (Dirk Panter, SPD: Wir haben ja auch Verbesserungen vorgenommen!) Auch schon beim letzten FAG haben alle versprochen: Das nächste Mal. Beim aktuellen war es wieder das nächste und heute ist es wieder das nächste. Vielleicht müssen wir an dieser Stelle – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mirko Schultze Die Linke

Aber sehr gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Panter, bitte schön.

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Dirk Panter SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Lieber Kollege Schultze, nehmen Sie zur Kenntnis, dass das Thema Finanzausgleich ein laufender Prozess ist, dem wir uns immer wieder stellen, und dass wir jedes Mal entsprechend der Diskussion mit der kommunalen Ebene Verbesserungen an diesem Gesetz vorgenommen haben, dass wir aber immer wieder schauen müssen, was ansteht? Wir haben zum Beispiel die Pauschale in Höhe von 70 000 Euro in das letzte FAG integriert, müssen uns jetzt aber wahrscheinlich um das Thema Mittelzentren kümmern, das ich eben angesprochen habe. Können Sie zur Kenntnis nehmen, dass es ein laufender Prozess ist, immerwährend, und dass wir keine leeren Versprechungen machen, sondern uns schlicht und ergreifend um unsere Arbeit kümmern?

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Mirko Schultze Die Linke

Selbstverständlich kann ich das zur Kenntnis nehmen. Ich habe übrigens auch nicht „leere Versprechungen“ gesagt, sondern ich habe immer nur gesagt: Es wird versprochen, dass das nächste FAG besser werde. Wenn ich in die Beantwortung die nächsten Sätze meiner Rede einbauen kann, dann erspare ich mir an dieser Stelle Redezeit. Es geht nämlich nicht darum, dass wir ein bisschen verändern, dass wir ein bisschen verbessern, sondern darum, dass wir es grundlegend ändern. Das ist mein Vorwurf, den ich an Sie richte. Natürlich ist das FAG immer ein Stück weit angepasst worden. Natürlich sind immer wieder kleine Dinge verbessert worden. Das ist völlig unstrittig. Seit mindestens drei FAGVerhandlungen wissen aber alle, dass wir über substanzielle Veränderungen bei der Verteilung der Mittel zwischen Land und Kommunen reden müssen und dass wir darüber reden müssen, ob es prinzipiell eine andere Form der Fördermittelvergabe im Freistaat und eine andere Kommunalfinanzierung geben muss. Schon beim vorletzten FAG hatten mehrere Kommunen angezeigt, dass sie die kommunale Selbstverwaltung auf ein Minimum heruntergeschraubt hätten. Nun kann sich dieses Haus – damit wäre die Frage wohl beantwortet – immer wieder rühmen und sagen, dass wir ein paar Kleinigkeiten gemacht hätten, aber es liegt in der Verantwortung dieses Hauses, endlich für grundlegende Änderungen zu sorgen. Wir sind heute in einer Situation, in der fast alle Landkreise – nein, alle Landkreise! – notwendige Eigenmittel nicht mehr auftreiben und notwendige Projekte nicht umsetzen können, dass die Unterstützung von Kultur infrage gestellt wird, selbst bei Sachen, die wir mit dem Kulturraumgesetz als quasi unabänderlich schützen wollten. Bedenken wir aber, was die ursprüngliche Intention des Kulturraumgesetzes war! Für die Kinder- und Jugendhilfe kann mittlerweile nur noch der Betrag, der zur Kofinanzierung der Landesmittel notwendig ist, aufgebracht werden, weil man nicht mehr drauflegen kann. Dieser Betrag sinkt nur deswegen nicht, damit man die Landesmittel abrufen kann. Weiterhin können weder bürgerschaftliches Engagement noch Selbsthilfeorganisationen unterstützt werden. Auch die freiwilligen Feuerwehren haben dringenden Handlungsbedarf. Dass lebenswerte Kommunen und Städte in einer ganz schwierigen Situation in finanzieller Hinsicht sind, das ist schon seit Monaten absehbar. Das war auch schon vor dieser Haushaltsverhandlung absehbar. Das ist mein Vorwurf: Sie fassen jetzt das FAG mit einer kleinen Notrettung an. Aber eigentlich hätten Sie die Chance nutzen müssen, nachdem sie es bei den Haushaltsverhandlungen vergeigt haben, sich hierhinzustellen und zu sagen: Jetzt gibt es ein richtiges, ordentliches Rettungspaket. Wir werden Ihnen dafür noch einen Vorschlag unterbreiten. Ich hoffe, dass Sie die Rettung der Kommunen ernst meinen und an der Stelle nicht danach vorgehen: Der Finanzminister redet sich diesen Freistaat arm und seine Kommunen reich. Der Fall ist genau umgedreht: Beim Freistaat liegt das Geld, bei den Kommunen fehlt das Geld. Die Menschen wohnen aber in den Kommunen und nicht im Finanzministerium. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Schultze. Wir könnten jetzt in eine zweite Rederunde einsteigen. Gibt es noch Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Vorjohann. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Hartmut Vorjohann

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich haben wir hier ein relativ kleines Paket für die kommunale Familie liegen; gleichwohl ist die Debatte ein Stück weit in Grundsatzangelegenheiten abgeglitten. Deswegen muss ich den Ball noch einmal aufnehmen. Ein paar Dinge muss man, glaube ich, richtigstellen. Es ist über vieles viel zu pauschal diskutiert worden. Es ist schon so, dass wir den Kommunen eine Menge zusätzliches Geld gegeben haben. Wenn ich alles zusammenrechne – angefangen von der eigenen Steuerkraft der Kommunen über das FAG bis zu dem, was wir sonst noch im Staatshaushalt für die kommunale Familie tun –, dann haben wir auf der kommunalen Ebene zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung im Vergleich zum Jahr 2021/2022 – 2,7 Milliarden Euro, das ist eine ganze Menge. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber es scheint trotzdem nicht zu reichen, Herr Minister!) In der kommunalen Familie gibt es eine ganz differenzierte Lage. Die Kreise sind ab dem Jahr 2021 ins Minus gerutscht, wenn man sich die Kennziffer für Überschüsse oder Defizite bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben vornimmt. Das ist sozusagen die Ziffer, mit der die eigentliche Finanzkraft genau gemessen werden kann. Seit dem Jahr 2021 sind die Landkreise also in Teilen im Minus. Für das Jahr 2022 wird es nicht besser. Die Pläne für die Jahre 2023 und 2024 waren noch schlechter. In den kreisangehörigen Gemeinden ist die Entwicklung bis zum Jahr 2021/2022 genau umgekehrt. Es gibt einen relativ stabilen Lauf über fast acht, neun Jahre mit relativ stetig steigenden Überschüssen. Selbst in der Coronakrise, in der wir Schulden gemacht und den Kommunen geholfen haben, ist bei den kreisangehörigen Gemeinden ein Überschuss erzielt worden, bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Es gibt immer zwei Lösungsmöglichkeiten. Man kann erstens sagen, der Finanzminister fordert: Verrechnet das Defizit des einen mit dem Überschuss des anderen! – Dann werden natürlich eine Menge Bürgermeister rebellisch. Die zweite Variante ist: Der Freistaat muss mehr Geld auf den Tisch legen. Die dritte Variante ist – weil der Bund zufälligerweise gerade nicht hier ist –: Der Bund muss es machen. Das ist wahrscheinlich der leichteste Kompromiss. Drittens muss man feststellen, dass inzwischen die Finanzausstattung der Kommunen so ist, dass das, was man je Einwohner an kommunaler Finanzkraft hat – an eigenen Mittel sowie an dem, was insgesamt über den Staatshaushalt ankommt –, im Vergleich mit dem, was auf unserer Seite, der Staatshaushaltsseite, übrigbleibt besser ist, das heißt, wenn man die kommunalen Zuschüsse abzieht, steht die kommunale Finanzausstattung seit drei bis vier Jahren pro Kopf besser da als das, was beim Freistaat pro Kopf übrigbleibt. Diese Dinge muss man, so glaube ich, in den Blick nehmen. Es ist aber tatsächlich so – ich habe es ja schon beschrieben –: Die Kreise sind erheblich unter Druck geraten. Das hat offensichtlich etwas mit dem Thema Sozialausgaben zu tun. Hierzu muss man ganz generell einmal feststellen: Man muss in diesem Land insgesamt – und zwar bei allen Beteiligten – bei der Definition von Sozialpolitik immer prüfen, wie viel sich das Land gerade leisten kann. Gibt es ein Wirtschaftswachstum, aus dem zusätzliche Sozialpolitik bezahlt werden kann, oder gibt es das nicht? Wenn es das nicht gibt, dann kommen die Folgeprobleme, die wir jetzt gerade auf dem Tisch haben. Man bestellt im Bereich der Sozialpolitik sehr viele verschiedene Dinge, und man sagt, das sollen die Kommunen machen. Am Ende sind dann die Kommunen die Gekniffenen, und wir haben genau die Debatte, wie wir sie jetzt hier erleben. Aber der Ausgangspunkt ist, dass auf Bundesebene – auch mit Bundesratsbeteiligung, das will ich gar nicht abstreiten – im Bereich der Sozialpolitik Dinge bestellt werden, die diese Volkswirtschaft so nicht leisten kann. An diese Frage müssen wir heran. In der Verabredung, die ich tatsächlich mit der kommunalen Seite habe treffen können, was in den 133 Millionen Euro ihren Ausgangspunkt hatte, ist ein Vorspann enthalten – dieser Vorspann ist wesentlich von der kommunalen Familie beschrieben worden –, der besagt, dass wir aus unserer Problemlage nicht herauskommen, wenn ständig neue, steigende Standards bestellt werden. Lieber Freistaat, achte darauf, dass das nicht passiert! Das ist genau der Punkt, an dem wir uns tatsächlich auch politisch keinen Überbietungswettbewerb leisten dürfen und an dem zusammenstehen müssen. Bezüglich des grundsätzlichen FAG – das vielleicht als vierter Punkt meiner generellen Ausführungen – haben wir im Jahr 2021 ein Symposium machen müssen mit Vertretern der Wissenschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Dabei haben alle gesagt: Das ist ein sehr gutes FAG, und zwar deswegen, weil es regelgebunden ist. Darauf kann sich jeder verlassen. Das ist also immer so; in guten wie in schlechten Zeiten ist eine Regelgebundenheit gegeben. Das ist ein Stück weit das nächste Problem, das wir haben: Offensichtlich schlittern wir gerade in schwierige Zeiten hinein. Diese schwierigen Zeiten werden bei uns zu Einnahmeproblemen führen, und sie werden auf der kommunalen Seite zu Einnahmeproblemen führen – und das vor dem Hintergrund der steigenden Soziallasten, die wir gerade haben. Deshalb müssen wir uns das einmal anschauen, um zu sehen, was dabei herauskommt. Wenn Sie hier so freudig sagen, wir müssten die kommunale Seite stärken mit dem Geld des Freistaates unterstützen, dann müssen Sie auch wissen, dass Sie damit Ihre Dispositionsmöglichkeiten im Staatshaushalt einschränken, weil jeder Euro bekanntermaßen nur einmal ausgegeben werden kann. Ich bin insgesamt sehr froh, dass wir diese Regelung gefunden haben. Das war am 6. Juni; da habe ich mit den Landesverbänden ein Paket verhandeln können über 180 Millionen Euro. 47 Millionen Euro sind die Gelder, die der Bund in den Verhandlungen mit dem Ministerpräsidenten zur Verfügung gestellt hat unter dem Stichwort „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“. Das reichen wir eins zu eins weiter. Dafür brauchen wir keine gesetzlichen Veränderungen; das können wir im Rahmen des Haushaltsvollzugs machen. Für die 133 Millionen Euro, um die es heute geht, bedarf es allerdings einer Gesetzesänderung, über die wir hier heute diskutieren. Damit die Landkreise und kreisfreien Städte zügig an die vereinbarten Mittel kommen können, haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die dafür notwendigen Änderungen mit einer Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich sehr herzlich bedanken, weil das nochmals zu einer erheblichen Steigerung der Geschwindigkeit geführt hat. Im Sinne der Vereinbarung mit der kommunalen Familie möchte ich Sie alle sehr herzlich bitten, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Bedarf an weiteren Wortbeiträgen gibt, dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/14385. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/14476 vor. Ich bitte Herrn Schultze um Einbringung.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab Folgendes sagen: Herr Finanzminister, das stimmt, wenn man die Zahlen so rechnet. Aber die Lebenswirklichkeit der Menschen ist eben nicht die bilanztechnische Umsetzung von pro Kopf ausgerechneten Eurobeträgen, sondern es ist diejenige Wirklichkeit, die sie in ihren Sportvereinen sehen, die nicht mehr finanziert werden, die sie in ihren Theatern sehen, die nicht mehr weiter finanziert werden, sowie an weiteren Dingen, die in ihren Kommunen nicht umgesetzt werden können. Diesbezüglich hören sie von ihren Kommunalvertretern immer wieder, dass der Freistaat zwar Fördermittel zur Verfügung stellt, diese aber in Größenordnungen nicht abgerufen werden können, weil die notwendigen Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen. Das ist dann immer wieder Ihre Bilanzsumme am Ende des Jahres: Nicht abgerufene Fördermittel bleiben liegen, was zwar letztlich dazu führt, dass sich der Spielraum im Finanzministerium verbessert, aber nicht der Spielraum in der Selbstverwaltung der Kommunen. Auch so kann man natürlich Politik machen – so wird seit vielen Jahren in diesem Freistaat Politik gemacht. Ich möchte zumindest darauf hinweisen, das aufgrund der Preissteigerungen gerade im Bereich des Bevölkerungsschutzes derzeit sehr viele Investitionen zurückgestellt werden – nicht nur, weil die Unterhaltungskosten der Fahrzeuge gestiegen sind, sondern auch, weil der Freistaat bis heute auf seiner Deckelung der Förderhöhe besteht sowie weil die entsprechenden Summen an Eigenmittel mittlerweile nicht mehr aufgebracht werden können. Der Bevölkerungsschutz – vorrangig sei hierfür die Feuerwehr genannt – ist nun einmal einer der wichtigsten Teile der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist eine Aufgabe, die im Zweifelsfall Leben retten kann. Deshalb glauben wir, dass Sie schon den Haushalt hätten anders ansetzen müssen und dass man bei den FAG-Verhandlungen anders hätte ansetzen müssen. Aber wir wollen diese heutige Chance, die uns die Regierungskoalition gegeben hat – einen Antrag hier im Hohen Haus einzubringen, der tatsächlich nochmals die Möglichkeit bietet, nachzukorrigieren –, nicht verstreichen lassen, ohne ein Angebot unsererseits in Form eines Antrags vorzulegen, bei dem es darum geht, 300 Millionen Euro vorzeitig den Kommunen auszuschütten und einen Sozialraumfonds zu bilden, aus dem die Kommunen auch selbst entscheiden können – eben genau für diese Dinge, für Sozialausgaben, die für das kommunale Leben sehr wichtig sind. Es wäre nach unserer Auffassung nicht verantwortbar, wenn man diese Korrektur von Fehlern der Haushaltsgesetzgebung und der Haushaltsaufstellung sowie der FAGBeschlussfassung heute nicht wenigstens versuchen würde vorzunehmen. Ich lade Sie daher herzlich dazu ein, den Kommunen in der derzeitigen Finanzsituation wieder Luft zum Atmen zu geben, den Bürgermeistern und Bürgern, den Stadträtinnen und Stadträten sowie den Kreisrätinnen und Kreisräten die Möglichkeit zu geben, wieder zu entscheiden und nicht nur zu verwalten. Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! Sie hätten die Chance, mit einem Sozialraumfonds dafür zu sorgen, dass 300 Millionen Euro tatsächlich in der kommunalen Familie ankommen. Die Finanzierung, die wir dazu hinterlegt haben, ist nachweisbar und machbar; sie ist möglich. Es kann jetzt nur noch aus politischen Gründen abgelehnt werden oder weil die Brandmauer nach links steht – wie sie nach rechts nicht steht bei der größten Koalitionspartei. Aber im Großen und Ganzen ist es möglich. Nutzen Sie diese Möglichkeit! Danke schön. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ich frage jetzt die Fraktionen, ob sie zum Änderungsantrag sprechen möchten. Die CDU hat bereits Bedarf angemeldet. Kollege Löffler, bitte.

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Jan Löffler CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Schultze, über die Definition eines Angebotes müssen wir uns, so glaube ich, noch einmal unterhalten. Was Sie jetzt machen, ist ein Stück weit das Aufwärmen eines Antrages aus den Doppelhaushaltsverhandlungen. Dort ist dieser Antrag schlicht und einfach abgelehnt worden. Lassen Sie mich vier Punkte dazu sagen, warum wir das auch heute wieder ablehnen werden: Wir sehen zum Ersten keinen Grund, dass der kommunale Vorsorgefonds aufgekündigt werden und die damit verbundene Risikoabsicherung aufgrund dieser Einmalzahlung wegfallen soll – neben all den Hilfspaketen, die im Projekt von uns ausgesteuert werden. Herr Kollege Panter hat das in seiner Rede bereits detailliert dargestellt. Die Ansicht, dass das eine Lösung sein soll, teilen wir nicht. Zum Zweiten bleibt in Ihrem Antrag schlicht und einfach die Gegenfinanzierung offen. Sie reden im Antrag über eine Zuführung ins Sondervermögen von 300 Millionen Euro aus der Finanzausgleichsmasse. Innerhalb der Finanzausgleichsmasse stellen Sie aber nicht dar, wo diese 300 zusätzlichen Millionen Euro herkommen sollen. Bei unserem grundlegenden Gesetzesantrag haben wir detailliert die Gegenfinanzierung dargestellt. Das bleibt bei Ihrem Antrag nach wie vor offen, übrigens damals schon bei der Haushaltsverhandlung. Als dritter Punkt: Es ist für uns kein gangbarer Weg, dass Sie für das neu zu schaffende Sondervermögen entsprechend eine Kreditermächtigung für die kommunalen Familien vorsehen und somit das Neuverschuldungsverbot aushöhlen wollen. Als Viertes ist Balance ein Thema, auf das Sie noch einmal schauen sollten, zum einen, was die finanzielle Ausgewogenheit angeht, aber auch in der Verteilung des von Ihnen angestrebten Sondermögens. Vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen, aber Ihr Verteilungsschlüssel nach Einwohnerzahlen, den Sie da definieren, würde dazu führen, dass die Einwohner in Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden mindestens doppelt so viel zählen würden wie die übrigen Einwohner im Land. Wir halten das bei aller Notwendigkeit, gerade auch den ländlichen Raum zu stützen, mit dem von Ihnen vorgelegten Papier für eine Unwucht, der wir nicht folgen werden. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Löffler sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen BÜNDNISGRÜNE und SPD Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann darf jetzt Kollege Barth, AfD-Fraktion, zum Antrag der CDU-Fraktion sprechen.

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André Barth AfD

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich muss nicht alles wiederholen, was Herr Löffler gesagt hat, aber um es einmal deutlich zu machen: Dieses kommunale Vorsorgevermögen hat einen Haushaltstitel, wie man im Doppelhaushalt nachlesen kann. Dort steht eine solche Aufgabe für den Freistaat Sachsen im Jahr 2024. Jetzt, Herr Gebhardt, kommen Sie und sagen: Nein, das Geld nehmen wir nicht im Jahr 2024, sondern schon einmal im Jahr 2023. Aber bei diesem Haushaltstitel ist im Jahr 2023 ein Strich. Dafür hätten Sie doch konsequenterweise einen Nachtragshaushalt machen müssen, wenn man das einmal ganz sauber sieht. Sie verändern ja einen Haushaltstitel. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das hätte man als Sondervermögen machen müssen!) Aber Sie sagen im Prinzip zum Finanzminister: Nimm das Geld, das du erst morgen, übermorgen oder im nächsten Jahr haben musst, bitte schön, schon heute und lege es in ein Sondervermögen hinein. Während das eine eine allgemeine Risikovorsorge für die gesamte kommunale Familie ist, was im FAG und im Haushalt verankert ist, ist Ihr Gesetzentwurf ein Sozialraumfonds für Großstadtbürger mit einem Veredlungsfaktor 200 für Dresdner und Leipziger. Ich verkürze einmal etwas die Debatte. Aus dieser Sicht heraus sage ich immer: Es hört sich schön an, was Sie sagen: Sozialraumfonds. Sie bilden ein neues, zusätzliches Sondervermögen, über das wir als Landtag dann überhaupt keine Beschlussmöglichkeit mehr haben. (Zuruf von den LINKEN) Sie nehmen eine Kreditermächtigung – – (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ja, aber es ist Geld des Freistaates, was darin liegt, Geld des Haushaltgesetzgebers. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Herr Gebhardt, deshalb muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie Geld von 2024 nehmen, das wirtschaftlich noch gar nicht da ist, und das schon 2023 in Ihr Sondervermögen hineinlegen wollen, kann man nie davon ausgehen, dass das reell finanziert ist, und deshalb müssen wir das ablehnen. Tagesordnungspunkt Kindgerechte Justiz – besondere Drucksache 7/13914, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst an die CDU-Fraktion, an Herrn Kollegen Modschiedler, bitte schön. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Stimmenthaltungen gibt es nicht. Bei einigen Dafürstimmen und einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, artikelweise en bloc abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. Widerspruch erhebt sich nicht. Somit stimmen wir jetzt ab über Artikel 1 Änderung des Finanzausgleichsmassegesetzes 2023/2024, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes und Artikel 3 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Somit ist diesen Bestandteilen zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf „Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs“, Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Gegenstimmen und Stimmenthaltungen gibt es nicht. Somit wird Einstimmigkeit festgestellt, und damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Widerspruch erhebt sich nicht. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Schutzbedürftigkeit beachten CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD

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Martin Modschiedler CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Kindgerechte Justiz“, das klingt erst einmal recht abstrakt, und doch ist dieses sensible Thema wichtig, es ist uns als Koalition wichtig. Was beabsichtigen wir? Was wollen wir damit machen? Wir wollen Kinder und Jugendliche in Justizverfahren so weit wie möglich schützen vor belastenden Gerichtssituationen, vor belastenden Zeugenvernehmungen, vor belastenden Gegenüberstellungen und all diesen ähnlichen Situationen. Solche Situationen können Kinder und Jugendliche für ein ganzes Leben traumatisieren. Genau das wollen wir nach Möglichkeit vermeiden. Deshalb haben wir uns als Koalition auf dieses Grundanliegen, Kinder vor belastenden Gerichtssituationen oder Zeugenvernehmungen zu schützen, verständigt. Der hier vorliegende Antrag greift diese Verständigung auf. Er besteht aus einem Berichts- und einem Forderungsteil. Um Kinder und Jugendliche in belastenden Verfahren noch besser zu schützen, ist beispielsweise vorgesehen, dass die Zeugenzimmer, wenn noch nicht vorhanden, geschaffen werden oder für Kinder altersgerecht ausgestattet werden. Darüber hinaus wollen wir das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung für Kinder erweitern. Wir haben damit bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen und damit auch sehr gute Erfahrungen gemacht. Nun gilt es, diese psychosoziale Prozessbegleitung zu verstetigen. Auch der Informationsaustausch – das ist wichtig – zwischen allen Beteiligten muss verbessert werden. Das gilt unserer Ansicht nach auch im Austausch von Vernehmungsprotokollen. Damit können nämlich die Mehrfachvernehmungen bei den Staatsanwälten und Gerichten, die Kinder und Jugendliche immer wieder vernehmen müssen, vermieden bzw. erleichtert werden. Denn es ist emotional und psychisch wahnsinnig belastend, immer und immer wieder diese traumatischen Situationen, die den Kinder und Jugendlichen widerfahren sind, vor fremden Menschen wiedergeben zu müssen, obwohl – das weiß jeder – irgendwann das innere Ich voll zumacht und sagt: Ich würde am liebsten weglaufen. Dort können wir mit einfachen Mitteln helfen. Ein weiteres zentrales Anliegen ist für uns das ChildhoodHaus. Das Childhood-Haus ist ein gemeinsames Projekt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum in Leipzig und der World Childhood Foundation. Es wurde in der letzten Legislatur unter der Ägide des damaligen Justizministers Sebastian Gemkow aufgebaut; und es war und ist ein Vorreiter und Vorbild in Deutschland. (Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Katja Meier) Ich glaube, damit gehe ich d‘accord mit der neuen Justizministerin; wir führen das nämlich fort. Das ChildhoodHaus verfolgt im Kern das Anliegen dieses Antrags. Es bietet den Kindern einen Schutzraum. Durch die enge Zusammenarbeit von Ärzten und Psychologen mit der Polizei und der Justiz sollen den Betroffenen zum Beispiel wiederholte körperliche Untersuchungen sowie mehrfache Befragungen und Aussagen vor Gericht erspart werden. Dazu dient das Childhood-Haus. Es gibt Besprechungs-, ärztliche Untersuchungs- und Befragungsräume und die richterliche sowie polizeiliche Befragung können dort stattfinden – alles in einem Haus. Dieses Childhood-Haus hat sich in der Vergangenheit und bis jetzt bewährt. Wir wollen das fortsetzen und erweitern. Sie sehen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: In dem Antrag steckt eine ganze Menge, um Kinder wirksam zu schützen. Wir – und das ist wichtig – können den Kindern nicht in die Seele schauen. Wir können aber dafür sorgen, wir können einen Beitrag dafür leisten, dass nicht noch weitere und tiefere Narben auf der jungen Seele entstehen. Unterstützen Sie deshalb bitte diesen Antrag am heutigen Weltkindertag. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Modschiedler. Kollege Lippmann spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie oft haben Kinder und Jugendliche in verschiedenen Situationen eigentlich Kontakt zur Justiz? Dies ist eine Frage, die man sich eigentlich viel zu selten stellt und die dennoch von erheblicher Bedeutung ist; denn der Schutzauftrag gegenüber Kindern gilt auch und gerade im Zuständigkeitsbereich der Justiz, in welchem Kinder nicht selten Betroffene oder Akteure in besonders belastenden und psychisch einprägsamen Situationen sind. Sei es, wenn Kinder die Opfer von Straftaten sind – gerade in Fällen von Missbrauch oder Misshandlung –; sei es als Beteiligte in Familienverfahren – gerade in denjenigen, über deren Verbleib und Wohl unmittelbar durch die Familiengerichte entschieden wird –; sei es in Fällen häuslicher Gewalt, in denen Gewaltschutz nicht nur Erwachsenen, sondern auch den im Haushalt lebenden minderjährigen Angehörigen zugutekommen muss; sei es als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren, in denen sie über Taten oder ihre Beobachtungen vor Gericht aussagen müssen. In all diesen genannten Fällen gilt, dass die Kinder in den seltensten Fällen auf eine solche Situation vorbereitet wurden, in der sie in Kontakt mit der Justiz kommen. Es geschieht meist plötzlich. Es sind überdies nur einige geschilderte Situationen, in denen Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Gruppe und schutzbedürftige Individuen in den Fokus all unserer Aufmerksamkeit gerückt werden müssen. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Strafprozessrecht und auch das andere einschlägige Verfahrensrecht beinhalten besondere Schutzregelungen, beispielsweise für die Vernehmung von Kindern oder zur Sicherung ihrer Rechte. Aber das reicht nicht aus; denn vielfach geht es beim Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht um die meist recht klar kodifizierte Rechtslage und die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern um deren praktische Verwirklichung vor Gericht und bei den Staatsanwaltschaften. Und während einige politische Kräfte lieber faktenfrei und ideologiegetrieben darüber diskutieren, die Strafmündigkeit abzusenken, haben wir uns als Koalition auf den Weg gemacht, die Rechte und den Schutz von Kindern im justiziellen Verfahren zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag wollen wir zunächst den Status quo beleuchten, weil das aus unserer Sicht wichtig ist, um die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. So gibt es bereits regelmäßige Fachgespräche zum Qualitätsmanagement bei familiengerichtlichen Gutachten, deren Erkenntnisse in die Gutachterpraxis in anderen Rechtsgebieten mit eingebracht werden sollen. Eine vom Bundesjustizministerium getragene Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet einen Prototyp für die Vermittlung psychologischer Kompetenzen zum Thema entwicklungsgerechte, vollständige und suggestionsfreie Kindesanhörung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Polizeibedienstete. Mit dem Schwerpunkt auf minderjährige Opfer von Sexualdelikten beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die ebenfalls einen Forderungskatalog an die Justiz veröffentlicht hat. Speziell für Sachsen möchte ich die folgenden drei Punkte besonders hervorheben: Sehr gute Erfahrung – der Kollege Modschiedler hat es bereits abgesprochen – haben wir mit dem Childhood-Haus in Leipzig gemacht, dass für minderjährige Opfer sexueller Gewalt alle Ermittlungs- und Verfahrensschritte bündelt und so die wiederholte Vernehmung kindlicher und jugendlicher Geschädigter verhindern kann und somit die Wiederholung enorm belastender Situationen. Das Amtsgericht Leipzig schätzt die Anzahl der Vernehmungen im Childhood-Haus auf circa 100 pro Jahr als beträchtliche ein. Eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Austausch der beteiligten Professionen gibt es auch in Sachsen bereits. Und wir haben eine Reihe bestehender Angebote für Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu Fragen der kindgerechten Justiz im Freistaat. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, hier dürfen wir nicht stehenbleiben; denn für eine wirklich kindgerechte Justiz ist noch einiges zu tun – auch in Sachsen. Unsere Forderungen an die Staatsregierung greifen deshalb im Wesentlichen Best-practice-Beispiele auf, die es auch zu institutionalisieren gilt. Wir streben als Koalition eine Erweiterung des Ansatzes der Childhood-Häuser in ressortübergreifender Verantwortung an, um weitere Opfergruppen zu berücksichtigen und den interdisziplinären Ansatz beizubehalten. Wir wollen eine bessere organisatorische und technische Absicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren erreichen. Dazu wollen wir verstärkt altersgerechte Räumlichkeiten bei den Gerichten schaffen, um den besonders schutzbedürftigen Verfahrensbeteiligten einen Rückzugsort zu gewährleisten. Diese gibt es bereits in vielen Gerichtsgebäuden in Form von Anhörungs- und Familienzimmern, wir sehen das aber noch als ausbaubar. Es braucht zudem moderne Vernehmungs- und Videotechnik sowie deren vor allem prozessual verwertbare Wiedergabe, um Kindern und Jugendlichen traumatisierende Mehrfachvernehmungen möglichst von vornherein zu ersparen. Wir wollen den Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien musterhaft etablieren, um alle Verfahrensbeteiligten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu schulen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, gerade in diesem sensiblen Bereich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsministerin Katja Meier) Nicht zuletzt wollen wir leicht verständliche und verfügbare Informationen über die Justiz und den Rechtsstaat für Kinder und Jugendliche etablieren. Dies ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt. Wenn Kinder unvoreingenommen und angstfrei der Justiz begegnen sollen, dann ist es mir ehrlich gesagt tausendmal lieber, es gibt geeignete Informationsmaterialien in entsprechender Aufbereitung und Sprache, die Kinder altersgerecht über ihre Rechte und Pflichten informieren, als dass diese ihre Wahrnehmung vorzugsweise über Gerichte und Staatsanwaltschaften aus fragwürdiger Nachmittagsunterhaltung im Privatfernsehen generieren. Deshalb ist es, glaube ich, umso wichtiger, diesen Schritt anzugehen und damit eine bessere Information für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, damit diese im Falle, dass sie mit der Justiz zu tun haben, dieser unvoreingenommen und angstfrei begegnen können; denn das ist ein zentraler Baustein, gerade wenn es um Aussagen geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir reden als Koalition hier und heute über ein eher kleines Thema, aber eben auch über kleine Menschen, deren Rolle und besonderen Schutz in justiziellen Verfahren wir uns nicht nur am Weltkindertag vergegenwärtigen sollten. Nur eine kindgerechte Justiz gewährleistet ein faires Verfahren für die Kinder, aber auch für alle anderen Beteiligten; denn sie nimmt auf das Alter, die Reife und die besonderen Umstände von Kindern und Jugendlichen hinreichend Rücksicht. Es ist daher wichtig, dass Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren individuell unterstützt und geschützt werden, um ihre Interessen zu wahren und den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben. Eine kindgerechte Justiz, werte Kolleginnen und Kollegen, trägt dazu bei, das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in unser Justizsystem zu stärken und ihre Rechte zu respektieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPDFraktion spricht nun Frau Kollegin Kliese.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament soll ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung sein. Das ist es ohnehin nicht. Das ist es auch deshalb nicht, weil zum Beispiel Kinder aufgrund ihres Alters noch nicht im Parlament vertreten sein können. Deshalb gehören sie zu der Gruppe von Menschen, die sich darauf verlassen müssen, dass wir hier für sie sprechen und Politik machen. Machen wir das denn? Wann machen wir kindgerechte Politik? Das können wir uns alle für unsere Fachbereiche fragen. Wann ist unsere Justiz kindgerecht? Das haben wir uns gefragt; denn die Themen Kinderschutz und Politik kindgerecht zu gestalten, ist uns ein wichtiges Ansinnen. Ich möchte die Ursache dafür, dass wir uns dem Thema annehmen, an zwei Beispielen erklären. Wie kann es sein, dass Kinder überhaupt mit der Justiz in Berührung kommen? Das kann in ganz unterschiedlichen Kontexten möglich sein. Es gibt zum Beispiel ein Kind, das aufgrund eines Falles von Missbrauch in verschiedenen Systemen – bei der Polizei, vor Gericht, bei der Kinder- und Jugendhilfe – Aussagen tätigen muss. Es muss aussagen. Oftmals gibt es für das Kind idealerweise – was wichtig ist – eine Traumabehandlung. Die begonnene Traumabehandlung wird wiederrum als nachteilig für die Aussage bewertet, weil die Traumabehandlung die Aussage verfälschen könnte. Das möchte ich inhaltlich nicht bewerten. Das steht mir, glaube ich, auch gar nicht zu. Aber was ich dazu sagen kann, ist, dass dem das Kinderrecht zum Erreichen des Höchstmaßes an Gesundheit – was die mentale Gesundheit beinhaltet – widerspricht. Sie haben einen Widerspruch, den es aufzulösen gilt. Sie haben auf der einen Seite den Anspruch, eine Aussage zu erhalten, die so authentisch wie möglich ist. Auf der anderen Seite gilt es, das Kind zu schützen. Das ist eine Ambivalenz, mit der wir arbeiten müssen und der wir uns in diesem Antrag angenommen haben. Ein zweites Beispiel: Ein Kind wird im Zuge eines Scheidungsverfahrens befragt und äußert den Wunsch, künftig bei der Mutter zu leben. Dieser Kinderwunsch wird nicht berücksichtigt, obwohl der Vater gegenüber der Mutter mehrfach handgreiflich gewesen ist. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die Gewalt gegen Ehepartner(innen) – es können Männer wie Frauen sein, denen Gewalt in der Ehe widerfährt – nicht rechtlich auf die Kinder übertragen wird. Das heißt, es hat keine Auswirkungen. Dabei hat es in der Realität ganz hohe Auswirkungen auf die Kinder. Wir wissen aus mehreren psychologischen Studien, dass Kinder, die in Haushalten aufwachsen, in denen sich Mutter und Vater Gewalt antun – in welcher Kombination auch immer; vorrangig sind es Frauen, die Gewalterfahrungen machen –, mit traumatisiert werden. Für die Kinder ist es auch eine Art Gewalterfahrung, eine psychische in dem Fall. Beide Fälle, die ich gerade geschildert habe, unterscheiden sich. Im ersten Fall ging es darum, dem Kind die wiederholten Zeugenaussagen zu ersparen. Im zweiten Fall wäre es gerade wichtig, dass das Kind im Verfahren eine Stimme erhält. Das zeigt die Komplexität von Kindern im Bereich der Justiz. Uns ist es wichtig, Kinder darin zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern und sich als vollwertige Rechtspersönlichkeit und nicht als Objekt in einem Verfahren zu sehen. Was braucht man dazu? Man braucht dazu kompetentes Personal, man braucht die Räumlichkeiten – das hat Kollege Modschiedler bereits ausgeführt –, man braucht aber auch Richterinnen und Richter, die von diesem Thema etwas gehört und vielleicht eine Weiterbildung besucht haben. Es wäre ideal, wenn sie die Herangehensweise aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie sich beteiligt haben, kindgerecht gestalten könnten. Mein Kollege Martin Modschiedler hat auch zum Thema Childhood-Haus ausgeführt. Das ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Mit diesem Antrag leisten wir einen Beitrag zum Erhalt von Childhood-Häusern bzw. ist der Antrag mit einem Bekenntnis zu Childhood-Häusern verknüpft. Ich würde dazu gern noch viel mehr sagen. Allerdings habe ich meine Redezeit vorhin für das Thema Gleichstellung verquizzt. Daher muss ich mich kurzfassen und möchte sagen: Das Thema Kinderschutz ist für uns als Koalition ein ganz wichtiges. Der Antrag ist hierbei ein deutliches Bekenntnis. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium Kinder im Bereich der Justiz in den Vordergrund rücken. Ich denke, dass dieser Antrag der Anfang eines längeren Umdenkens sein kann, das in diesem Bereich für uns sehr wichtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.

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Martina Jost AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vieles ist zu dem Antrag bereits gesagt worden. Es ist ein richtiger, ein ganz wichtiger Antrag. Wir werden diesem Antrag zustimmen. Es geht um unsere Kinder. Ich möchte das Beispiel des Leipziger Childhood-Hauses noch einmal herausgreifen. Vieles ist bereits gesagt worden: Bei Misshandlung und Verwahrlosung, aber insbesondere beim sexuellen Missbrauch, der unseren Kindern widerfährt, sind die Zahlen steigend. Nach solchen sexuellen Übergriffen – um mal diesen Bereich herauszugreifen – müssen Kinder und Jugendliche zahlreiche Befragungen über sich ergehen lassen. Polizisten, Ärzte, Psychologen, Richter, Gutachter: Überall werden sie befragt. Es ist richtig und wichtig, ihnen diese Tortur zumindest teilweise zu ersparen. Ich möchte noch einmal ganz deutlich sagen: Auch den Akteuren, die dort zusammenkommen – ich habe sie gerade benannt –, kann man für ihre Arbeit nur danken; denn die Arbeit mit diesem gesamten Themenspektrum ist für diese Akteure oftmals sehr belastend. Leider steigen die Sexualstraftaten. Wir sind froh, dass es beim Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren im letzten Zeitraum keinen Anstieg gegeben hat. Aber im Bereich der Kinderpornografie steigen die Zahlen. Deshalb ist es nötig, wichtig und richtig, solche Einrichtungen wie das Childhood-Haus zu stärken. Zu dem Antrag ist inhaltlich alles von meinen Kollegen ausgeführt worden. Der Prozess, das Ansinnen, die Stoßrichtung: Das können wir nur unterstützen, wenngleich wir der Meinung sind, dass zahlreiche Informationen, die im Berichtsteil des Antrages abgefordert werden, eher über Kleine Anfragen hätten erlangt werden können. Uns erschließt sich nicht, warum der Staatsregierung bereits jetzt ein Aufgabenkatalog übergeben wird, ohne den Bericht zum Umfang der Childhood-Haus-Aktivitäten oder zur Ausstattung der Gerichte mit kindgerechter Videovernehmungstechnik abzuwarten. Aber vielleicht brauchen wir dieses schnelle Vorgehen; denn es geht um eine wichtige Sache. Die Frage, ob beispielsweise die Staatsanwaltschaften durch eine Sensibilisierungskampagne zu schnellen Verfahren bewegt werden können, ist unserer Meinung nach eher eine Frage der unzureichenden personellen und sachlichen Ausstattung als eine Frage von fehlender Empathie. Wir werden sicherlich bei den nächsten Haushaltsverhandlungen darüber sprechen. In diesem Sinne werden wir Ihrem Antrag zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Jost sprach für die AfD-Fraktion. Kollege Gebhardt spricht nun für die Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema kindgerechte Justiz wird seit einiger Zeit auch außerhalb von Sachsen diskutiert. So hat unter anderem die Bundesfamilienministerin Paus Ende letzten Jahres einen Praxisleitfaden für Familienrichterinnen und Familienrichter herausgegeben. Es ist also grundsätzlich richtig, dass wir das Thema in Sachsen auf die Agenda nehmen. Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass für ein Kind eine kindgerechte Justiz, eine Justiz im Sinne der Interessen junger Menschen, sinnvoll und richtig ist. Dass die Regierungsparteien den aktuellen Sachstand in Sachsen abfragen, ist dementsprechend auch nicht falsch. Liebe Koalitionäre, trotzdem muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wein?!) denn über die Notwendigkeit Ihres Anliegens bin ich etwas überrascht. Ich bin vor allem über Ihre thematische Schwerpunktsetzung als Koalitionsfraktion in diesen Zeiten überrascht. Es ist der einzige Antrag in den zwei Parlamentstagen, den Sie uns im Parlament vorlegen; das lässt dann doch tief blicken. Offensichtlich ist es das einzige Thema, auf das Sie sich noch einigen konnten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, komm!) Sicherlich war es auch nicht mit Ihnen abgestimmt – das ist kein Vorwurf –, dass sich der Deutsche Richterbund am vergangenen Wochenende zur drohenden Personallücke in der Justiz geäußert hat. Den Agenturmeldungen war zu entnehmen, dass Staatssekretär Weilandt damit zitiert wird, der Generationswechsel sei neben der Digitalisierung die zentrale Herausforderung der sächsischen Justiz in diesem Jahrzehnt. Hierzu gibt es sicherlich von niemandem Widerspruch, auch nicht hier im Haus. Trotzdem beschäftigen wir uns heute mit einer kindgerechten Justiz. Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Es ist ein reiner Berichtsantrag. Das sind alles gute und richtige Fragen. Die hätte man aber auch in zwei Kleinen Anfragen an die Staatsregierung stellen können; dann hätten Sie die Antworten schneller gehabt. So müssen Sie noch ein wenig warten. Ich will Ihnen einen Tipp geben: Die Koalition hätte sogar gemeinsam eine Kleine Anfrage einbringen können. Der zweite Teil enthält wichtige Forderungen, zum Beispiel den Stimmen und Sichtweisen der Kinder in den speziellen Verfahren der Justiz Gehör zu verschaffen, die kindgerechte Gestaltung von Gerichtsverfahren – das wurde auch schon angesprochen –, entsprechende Handreichungen zu Kindesanhörungen in Familiengerichten und die kindgerechte Gestaltung der Vernehmungs- und Warteräume. Das haben wir auch schon von den Koalitionären gehört. Für meine Fraktion gehört aber auch die Auswahl der Verfahrensbeistände in familienrechtlichen Verfahren dazu. Diese wichtigen Akteure und Akteurinnen sollten unabhängig und überprüfbar unter Einbeziehung der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen ausgewählt werden. Auch Fortbildungen zu kindgerechter Justiz für die Richterschaft und das Justizpersonal, welche ausreichend finanziert werden, sind wichtig. Soweit ich weiß wird sogar ein Teil der im Antrag geforderten Maßnahmen von den Jugendrichterinnen und -richtern sowie Familienrichterinnen und Familienrichtern bereits gemacht. Na klar: Kann man, muss man; vor allem, wenn man jünger ist, muss man immer etwas mehr machen. Dass die Koalition das jetzt auch will, freut mich natürlich. Kinder sind Rechtspersönlichkeiten mit eigenen Rechten, die auch in den Verfahren der Justiz wahr- und ernstgenommen werden müssen. Interessant fand ich dann doch – das geht jetzt wahrscheinlich eher an Herrn Modschiedler –, dass in der Begründung in den Artikeln 9 und 22 auf die Sächsische Verfassung verwiesen wird, bei denen es um die Kinder und Familien geht. Ich weiß, dass es genügend Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Landtag gibt – nicht nur in meiner Fraktion –, die der Meinung sind, dass die Kinderrechte, wie sie im Jahr 1992 in die Sächsische Verfassung geschrieben und verabschiedet worden sind, nicht mehr zeitgemäß sind und einer Konkretisierung und Erneuerung bedürfen. Am Ende bleiben für mich zwei Anmerkungen: Erstens. Es wird spannend, wenn es um den nächsten Schritt, die Umsetzung, geht. Es geht um die Frage der Finanzierung und was der Staatsminister für Finanzen, Vorjohann, bereit ist, dafür auszugeben. Ich vermute einmal – dazu habe ich in Ihrem Antrag nichts gelesen –, dass es dabei um erhebliche Summen geht. Zweitens. Ich würde gern gemeinsam mit der Koalition auch über die Ausweitung von Kinderrechten in der Sächsischen Verfassung diskutieren. Zum Schluss erlaube ich mir noch eine Anregung für die Koalition für einen neuen gemeinsamen Antrag: Wäre es nicht an der Zeit, dass die Staatsregierung einen Evaluierungsbericht zu dem damaligen Behördenkarussell im Zuge der Kreisgebiets- und Strukturreform vorlegt und darin ausführt, wie sich das auf die Gerichtsbarkeit in Sachsen ausgewirkt hat? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das sind aber zwei verschiedene Sachen!) Es sollte damit alles besser und effektiver werden. Ich hatte damals so meine Zweifel und habe sie immer noch. Aber vielleicht können Sie mir, liebe Koalitionäre und die Staatsregierung, mit einem Evaluierungsbericht meine Zweifel nehmen. Auch wenn meine Hoffnung klein ist, Sie können es ja mal versuchen. Wir stimmen dem Antrag trotz kritischer Anmerkungen zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf von den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte schön, Frau Staatsministerin Katja Meier.

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Katja Meier

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie alle haben sicherlich schon den Satz gehört: Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Schwächsten und den Schutzbedürftigsten umgeht. Dieser Satz gilt meiner Meinung nach auch für die Justiz. In ihren Händen liegt immerhin die verantwortungsvolle Aufgabe, Gerechtigkeit walten zu lassen, für diejenigen, denen Unrecht widerfahren ist und die auf Schutz angewiesen sind. Das gilt selbstverständlich für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrem Alter. Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass Kinder, die mit der Justiz in Berührung kommen, nicht wie Erwachsene zu behandeln sind. Uns allen wäre es sicherlich am liebsten, wenn wir Kindern diese Erfahrungen generell ersparen könnten. Dieser Wunsch wird sich aber so leider nicht erfüllen lassen. Viele Kinder machen diese Erfahrungen, sei es, dass sie als Opfer, als Zeuginnen und Zeugen oder gar als Verfahrenspartei in Erscheinung treten. Wenn Kinder vor Gericht erscheinen – eine Erfahrung, die schon vielen Erwachsenen zu schaffen macht –, dann müssen sie häufig unangenehme Erinnerungen teilen oder über belastende Dinge sprechen, die ihnen selbst widerfahren sind oder die sie mit ansehen mussten. Das reicht von Scheidungs- und Adoptionsfällen über Migrationsgeschichten bis hin zu Gewalterfahrungen. Wenn Kinder vor Gericht über solche Erfahrungen sprechen müssen, dürfen wir sie so wenig wie möglich zusätzlich belasten. In den entsprechenden Leitlinien des Europarats, die er bereits vor 13 Jahren verabschiedet hat, heißt es unter anderem, dass eine kindgerechte Justiz Kinder mit Sorgfalt und Fairness behandelt und sie niemals zurücklässt, dass Kinder in der Justiz Vorrang genießen sollten und dass alle Beteiligten vor Gericht – Richterinnen und Richter genauso wie Vollzugsbeamte, Betreuungspersonen und Anwälte – für einen behutsamen Umgang mit Kindern geschult und sensibilisiert sein sollten. In Sachsen setzen wir uns dafür ein, diesem hohen Standard zu entsprechen. Das beginnt bei der Verfahrensgestaltung. Die Verfahren sind kurzzuhalten. Eine Mehrfachbefragung Minderjähriger ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Lange Wartezeiten können den Kindern erspart werden, wenn sie in den Hauptverhandlungen vor anderen Zeugen vernommen werden. Was die räumlichen Gegebenheiten für diese Vernehmungen angeht, sind die allermeisten Gerichte im Freistaat doch ganz gut ausgestattet. Sie verfügen über eigene Anhörungszimmer bzw. über kindgerecht eingerichtete Vernehmungszimmer. Dort, wo solche Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, werden zuverlässige operative Lösungen geschaffen, beispielsweise indem auf nahegelegene Gerichtsgebäude ausgewichen wird. Eine aktuelle Abfrage zeigt, dass sich die Gerichte ihrer großen Verantwortung an dieser Stelle durchaus bewusst sind. Kommt es einmal zu Kapazitätsproblemen, dann werden vernünftige Lösungen gefunden: immer der Situation angemessen, immer zum Wohle der Kinder. Natürlich genügt es nicht, nur die Räumlichkeiten bereitzustellen. Noch wichtiger ist es, dass diejenigen, die die Befragungen durchführen, sensibel und behutsam vorgehen. Dafür gibt es in Sachsen zahlreiche Fortbildungsangebote. Für Familienrichterinnen und -richter besteht seit dem 1. Januar 2022 durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine Fortbildungspflicht. Die Angebote umfassen überregionale Seminare der Deutschen Richterakademie genauso wie landeseigene Tagungen. So haben wir zum Beispiel im März dieses Jahres sehr erfolgreich die landeseigene Tagung „Vernehmung von Kindern“ durchgeführt. Dabei haben polizeiliche, ärztliche und psychologische Referentinnen und Referenten unter anderem vermittelt, wie sich in einer Vernehmung auf kindgerechte Weise möglichst umfassende und belastbare Informationen gewinnen lassen. Besonders die Vernehmung jüngerer Kinder im Kita- oder Grundschulalter wurden dabei in den Blick genommen. Eine solche Fortbildungsveranstaltung ist in dieser Thementiefe in Deutschland bisher einmalig. Die Teilnehmenden haben sich durchweg lobend über dieses Angebot geäußert. Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren – ich glaube, Herr Lippmann hat es angesprochen – auch in der Justiz Online-Fortbildungsformate weiterentwickelt. Entsprechende Angebote wurden deutlich ausgebaut. Damit können besonders Richterinnen und Richter, die in Teilzeit tätig sind, sehr flexibel solche Fortbildungsangebote nutzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so wichtig Fortbildungen auch sind, sie können keinen vollwertigen Ersatz für psychologische Fachkenntnisse darstellen. Deshalb sollten wir die Rolle der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter in Sachsen unbedingt stärken. Von ihnen gibt es aktuell 13 anerkannte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in den fünf Landgerichtsbezirken. Aber in den Bezirken Chemnitz und Zwickau reicht das bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Kinder, die belastende Erfahrungen gemacht haben, möglicherweise sogar traumatisiert sind, brauchen nicht nur ein freundliches Wort und ein Schulterklopfen, sondern sie brauchen professionelle Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte. Sie brauchen Menschen mit genauen Kenntnissen in Pädagogik, Psychologie, Recht, Gewaltschutz und Traumatologie. Für die Ausbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter hat der Verein Opferhilfe Sachsen e. V. ein erstes Konzept vorgelegt. Wir hoffen, dass wir die noch offenen Umsetzungs- und Finanzierungsfragen alsbald klären können. Dann können wir gemeinsam mit dem Verein Opferhilfe Sachsen e. V eine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit zur psychosozialen Prozessbegleitung anbieten. Besonders am Herzen liegt mir – das haben, glaube ich, fast alle Rednerinnen auch angeführt – das ChildhoodHaus in Leipzig. Dort finden ebenfalls polizeiliche und ermittlungsrichterliche Vernehmungen statt. Vor allem werden dort zentral an einem Ort Kinder und Jugendliche, die körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht worden sind, optimal unterstützt, und zwar von Fachkräften aus den verschiedenen Bereichen, deren Arbeit ganz dem Wohle der Kinder und Jugendlichen verpflichtet ist. Diesen interdisziplinären, ganzheitlichen Ansatz sollten wir gemeinsam ausweiten und weitere Childhood-Häuser etablieren. Das muss uns das Wohl der Kinder einfach wert sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Demokratie sollte es selbstverständlich sein, alles dafür zu tun, dass der Rechtsstaat stabil, stark und auf der Höhe der Zeit bleibt. Dazu gehört für mich auch, dass er den einzelnen Menschen nie aus dem Blick verliert und dass Erwachsenen wie auch Kindern Gerechtigkeit widerfährt. Deshalb sollte sich ein Rechtsstaat nicht nur daran messen lassen, dass es in ihm gerecht, sondern eben auch kindgerecht zugeht, damit Kinder Vertrauen in den Rechtsstaat fassen, damit Schutzbedürftige alters- und bedarfsgerecht begleitet werden und damit diejenigen, die eine traumatisierende Erfahrung gemacht haben, nicht vor Gericht abermals traumatisiert werden. Wenn wir das schaffen, dann können wir das Vertrauen einlösen, das der Europarat damals seinen Leitlinien für eine kindgerechte Justiz vorangestellt hat, nämlich: Die Justiz soll den Kindern ein Freund sein, der verlässlich neben ihnen hergeht, ohne ihnen zu enteilen oder ihnen nur hinterherzulaufen. Diese Freundschaft können wir fördern, indem wir Schulklassen zu Gerichtsbesuchen ermutigen und indem wir das digitale Themenportal „Schule und Justiz“ pflegen. Ich bin Herrn Piwarz sehr dankbar, dass wir Anfang dieses Jahres die Kooperation in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Justiz erneuert haben. Vor allem aber fördern wir diese Freundschaft, indem wir unserer besonderen Verantwortung für einen zuverlässigen und menschlichen Rechtsstaat und für eine kindgerechte Justiz gerecht werden. Ich danke den Koalitionsfraktionen herzlich für diesen Antrag, der auch mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe mich damals in den Koalitionsverhandlungen sehr dafür eingesetzt, dass wir das Thema kindgerechte Justiz hier miteinander in Angriff nehmen. Soweit ich mich erinnern kann, Herr Gebhardt, ist es das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit einem Antrag beschäftigen, der das Thema kindgerechte Justiz in den Mittelpunkt stellt. Deshalb ist es nicht kleinzureden, sondern ganz wichtig, weil die Kinder unsere Zukunft sind. Ich danke Ihnen für die sachliche Debatte. Es scheint so zu sein, dass es hier einen einstimmigen Beschluss geben wird. Dafür sage ich im Vorhinein ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) Auf das Schlusswort wird verzichtet. Dann hatte das Schlusswort die Staatsministerin. Ich stelle jetzt die Drucksache mit der Nummer 7/13914 zur Abstimmung und frage, wer dem die Zustimmung gibt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag „Kindgerechte Justiz – besondere Schutzbedürftigkeit beachten“ beschlossen und Tagesordnungspunkt 5 beendet. Tagesordnungspunkt Reform des Gemeinsamen ist Augenwischerei – Drucksache 7/14360, Die Fraktionen nehmen wie gewohnt Stellung. Als Erstes spricht die einreichende Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Wiesner.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Der am 8. Juni von den Innenministern der EU-Mitgliedsstaaten gefeierte Beschluss zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ist weder – ich zitiere – „bahnbrechend“ noch „historisch“. Er ist blanke Augenwischerei. Selbst wenn die Trilogverhandlungen im Sinne des Beschlusses verlaufen sollten, werden die Migrationsprobleme dadurch nicht gelöst. Aber fangen wir vorn an. Wie ist gegenwärtig die Situation in Sachsen, in Deutschland und in der EU? Im Jahr 2022 wurden in der EU über eine Million Asylanträge gestellt, davon 240 000 in Deutschland. Für das Jahr 2023 werden allein in unserem Land 300 000 Asylanträge erwartet. Ein Rückgang ist hier nicht absehbar. Spätestens die – nennen wir es so – „Willkommensaktion“ der damaligen Kanzlerin Merkel im Jahr 2015 hat hier Tür und Tor geöffnet. Trotzdem sendet die jetzige Ampelregierung weiterhin munter Signale in alle Welt, sich an Deutschlands Steuergeld zu bedienen, egal, ob es sich hier um offene Grenzen, obszöne Sozialstandards für Asylbewerber oder freiwillige Aufnahmeprogramme handelt. Wir wissen es: Wer es hierher geschafft hat, bleibt in der Regel. Die hereinströmenden Menschenmassen aus aller Herren Länder werden nämlich an den EU-Außengrenzen nur zu einem geringen Teil erfasst. Rund zwei Drittel der 240 000 Personen, die 2022 in Deutschland Asyl begehrten, waren überhaupt nicht registriert, und das trotz unionsrechtlicher Verpflichtungen. Da fragt man sich schon, was dann Einreisescreening und erweiterte Eurodac-Datenbank nützen sollen. Das ist bestenfalls Kosmetik. Schauen wir einmal weiter. Die Rücküberstellung von Personen in den EU-Mitgliedsstaat, in dem sie eigentlich ihren Asylantrag stellen müssten, funktioniert praktisch überhaupt nicht. Wer als Migrant mit Unterstützung der Asylindustrie lange genug herumtrickst, darf zur Belohnung in Deutschland bleiben. Da lassen wir den Punkt aus, dass die Länder, die diese Klientel zurücknehmen mussten, das zu großen Teilen nicht wollen. Das, was sie machen, würde man im Volksmund „mauern“ nennen. Dann kommen wir zu einem weiteren Punkt. Unsere deutschen Grenzen stehen sperrangelweit offen. Da registriert Ich rufe auf Europäischen Asylsystems EU-Asyl-Paket nachverhandeln Antrag der Fraktion AfD die Bundespolizei im ersten Halbjahr 2023 über 12 000 illegale Einreisen. Die Dunkelziffer ist dabei nach oben hin offen. Die Anzahl der Einreisen über die polnische Grenze ist seit März 2023 doppelt so hoch wie die an der bayrischösterreichischen Grenze. Unterdessen ächzen unsere Kommunen unter der Zuweisung der täglich hereinströmenden Migrantenmassen. Unsere Bürgermeister wissen kaum mehr, wohn mit den Leuten. Allenthalben schießen Containerdörfer aus dem Boden. Hotels werden belegt. Turnhallen werden demnächst wohl wieder in Beschlag genommen. Haushaltssperren werden verhängt, weil die Kommunen finanziell am Ende sind. Berechtigterweise ist das die Geduld vieler Bürger auch. Jetzt kommen wir zu der Frage: Was will eigentlich diese Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ändern? Erst einmal sollen an den EU-Außengrenzen zügig Asyl- und Rückkehrverfahren durchgeführt werden. Herzlichen Glückwunsch! Aber das kommt Jahrzehnte zu spät. Dann kommen wir an den Haken daran, nämlich der Tatsache, dass nur ein Viertel der Ankömmlinge überhaupt erfasst werden. Syrer, Afghanen, Iraker, Türken, Eritreer werden nicht erfasst. Die betrifft das überhaupt nicht. Die Hauptmasse der Ankömmlinge wird faktisch weiter durchgewinkt. Eine echte nennenswerte Drosselung der Migrationsströme ist hier nicht zu erwarten. Das nennt man Alibiveranstaltung. (Beifall bei der AfD) Die EU-Mitgliedsstaaten bekommen über den sogenannten „Solidaritätsmechanismus“ eine Aufnahmepflicht für Migranten aufgezwungen. Damit würden über dieses Instrument allein etwa 6 000 Personen nach Deutschland umverteilt. Freilich hat man eine Hintertür gelassen. EUStaaten, die das nicht wollen, können sich davon freikaufen. Das wird letztlich dazu führen, dass Deutschland als besonderer Musterknabe der Europäischen Union wieder einmal die meisten Migranten aufnehmen wird. Wenn wir uns unsere Nachbarn im Osten anschauen, dann hat Polen bereits angekündigt, sich nicht an dieser aufgezwungenen Solidaritätsaktion zu beteiligen und im Übrigen das Volk zu befragen, was es davon überhaupt hält; schließlich handelt es sich dabei um ein Problem nationaler Tragweite. Ich muss Ihnen eines sagen, meine sehr geehrten Kollegen: Recht wirken unsere Nachbarn daran! Letztlich dient dieser Freikaufmechanismus nur dazu, Polen und andere unwillige EU-Staaten unter Druck zu setzen und ihnen das gescheiterte Migrationsmodell Westeuropas überzuhelfen. Kommen wir zum dritten Punkt: Missbrauch und Sekundärmigration sollen bekämpft werden. Auch hier muss ich persönlich sagen: ein großer Wurf – Jahrzehnte zu spät. Jetzt soll unter anderem der Mitgliedsstaat der Einreise grundsätzlich zwei Jahre lang für den Asylantrag zuständig sein. Ein hervorragendes Mittel, welches man auch an anderer Stelle schon lange hätte einführen können. Dazu kommt, dass ich persönlich mir ziemlich sicher bin, dass mithilfe unserer Asylindustrie auch dieser Zeitraum ganz hervorragend überbrückt werden kann, um eine erfolgreiche Rücküberstellung in genau diese Länder zu verhindern. Fassen wir also zusammen: Die tatsächlichen Migrationsprobleme werden von diesem Migrationspakt in keiner Art und Weise angefasst oder tangiert. Was wir stattdessen tatsächlich dagegen tun können, dazu kommen wir in der nächsten Rederunde. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Kollege Wähner.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Unstrittig ist die aktuelle Flüchtlingssituation auf nationaler, aber auch europäischer Ebene eine der größten Herausforderungen, die es zu lösen gilt. Nach unserer Auffassung als CDU wird man sie langfristig und sicher auch nur auf europäischer Ebene lösen können – einmal durch den effektiven Schutz der EU-Außengrenzen und auf der anderen Seite durch eine gleichmäßige Verteilung innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Länder. Trotzdem erfordert die aktuelle Situation kurzfristige, schnelle Maßnahmen. Das sieht man daran, in welcher Situation sich unsere Kommunen gerade befinden. Sie arbeiten an der Belastungsgrenze, zum Teil über der Belastungsgrenze, was die Unterbringung und die Betreuung von Flüchtlingen angeht. Ich sage an dieser Stelle ein Dankeschön für die Arbeit, die dort jeden Tag geleistet wird. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Diese Herausforderung, diese Realität muss man wahrnehmen. Wir als CDU nehmen sie wahr. An dieser Stelle danke ich auch unserem Innenminister, der versucht, durch verschiedene Maßnahmen Abhilfe und Milderung zu schaffen. Die letzte Maßnahme war der Einsatz unserer sächsischen Polizei für den Schutz der Außengrenzen in Polen und Tschechien, um die Schleuserkriminalität ein Stück weit zu unterbinden. (Zuruf von der AfD) Aber ich muss betonen: Das ist nur eine Notlösung, das kann kein Dauerzustand sein. Die sächsische Polizei hat andere Aufgaben. Der Schutz der Außengrenzen ist eine Aufgabe des Bundes. Ich bedauere sehr, dass man in Berlin in diesem Punkt eine andere Wahrnehmung hat, dass man noch nicht zu der Erkenntnis gekommen ist, dass hier ein effektiveres, ein stärkeres Handeln notwendig ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wähner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Wippel?

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Ronny Wähner CDU

Nein, danke. Ich würde meinen Gedanken gerne noch zu Ende führen. (Zuruf von der AfD: Er hat Angst!) Aber in diesem Zusammenhang stellt der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion keine Lösung dar und bringt auch keine langfristige Verbesserung der Situation, zumindest wenn man berücksichtigt, dass man geltendes Recht beachten muss; und für uns als CDU gilt geltendes Recht. Die Forderung, Asylverfahren in Drittstaaten auszulagern und damit letztendlich Klagerechte zu beschneiden, ist eine deutliche Verletzung des aktuellen Rechts. Deswegen können wir als CDU das nicht mittragen und lehnen aus diesem Grund auch den Antrag ab. Man muss sich einmal verdeutlichen: Menschen einfach irgendwohin abzuschieben – so nach dem Motto: „aus den Augen, aus dem Sinn“ –, lässt menschlich tief blicken. Das ist mit unserem Grundsatz als CDU-Fraktion, beim Thema Asyl Humanität und Ordnung zu wahren, nicht vereinbar. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wir als CDU-Fraktion haben uns mit einem Positionspapier einen klaren Kompass, eine klare Richtlinie gegeben. Wir sagen: Asylpolitik muss nach dem Grundrecht auf Asyl, nach den Prinzipien Humanität und Ordnung erfolgen. Gerade das Grundrecht auf Asyl ist für uns unstrittig im Grundgesetz verankert. Aber auch die Ordnung im Verfahren muss besondere Beachtung finden. Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Was wir in Sachsen brauchen, die Fachkräftezuwanderung, das können wir nicht über Asylpolitik lösen. Das sind zwei getrennte Dinge, das muss man einmal ganz deutlich festhalten. (Beifall bei der CDU) Eine langfristige Lösung, ich hatte es eingangs erwähnt, ist nur über eine gesicherte EU-Außengrenze möglich. Hier kommt Frontex eine besondere Aufgabe zu, woran wir uns als Freistaat Sachsen auch mit Polizeibeamten beteiligen. Ich denke, dort kann man eine noch etwas stärkere Beteiligung anbieten, wenn es bei der Polizei Kolleginnen und Kollegen gibt, die diesen Dienst gerne übernehmen wollen; das wäre ein guter Beitrag des Freistaates. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Die Asylverfahren, die wir bei uns im Land durchführen, müssen ordnungsgemäß und zügig erfolgen. Ich denke, das ist ein Grundsatz eines Rechtsstaates, und daran sollte man auch festhalten und dies nicht irgendwohin in ein Drittland auslagern. Aber wir müssen auch den Blick auf die Realität behalten, wie ich schon erwähnt habe. Es gibt für uns eine faktische Obergrenze, (Roberto Kuhnert, AfD: Wie viel? Wo liegt die denn?) das ist das Machbare für unsere Städte und Kommunen – das, was sie leisten können bei der Aufnahme, aber auch bei der Integration. Das sollte man mit beachten. Weiterhin im Verfahren: Wenn es eine Bleibeberechtigung gibt, dann machen wir ein Integrationsangebot unter dem Grundsatz „fördern und fordern“. (Zuruf von der AfD: Quatsch! Wer fordert denn etwas?) Wir erwarten, dass diese Integrationsangebote angenommen werden und letztendlich eine Integration erfolgt. Personen und Flüchtlinge, in deren Fall kein Bleiberecht besteht, müssen diese freiwillig das Land verlassen. (Lachen bei der AfD) Wenn dies nicht erfolgt, müssen sie zurückgeführt werden. So lautet nun einmal der Grundsatz. (Beifall bei der CDU) Ich denke, dieser ordnungspolitische Ansatz ist ganz wichtig und letztendlich die Voraussetzung oder der Garant dafür, dass weiterhin eine Akzeptanz des Asylrechts in unserem Land, bei unserer Bevölkerung besteht. Nach diesen Grundsätzen handeln wir als CDU. Das sind unsere Leitfäden, das ist unsere Prämisse. Der Antrag der AfD-Fraktion leistet in diesem Zusammenhang keinen Beitrag; deshalb lehnen ihn wir als CDU-Fraktion ab. Danke. (Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sie wursteln weiter als CDU! – Zuruf von der AfD: Das kostet wieder 2 % in der Umfrage!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Kollegin Tändler-Walenta. Bitte.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Jahr sind bereits über 2 200 Menschen bei der Überfahrt über das Mittelmeer gestorben. Besonders mahnen uns die 600 Menschen, die vor der griechischen Küste, bei einem der tödlichsten Schiffbrüche im Mittelmeer, ertranken. Die europäische Staatengemeinschaft bleibt untätig. Auch die von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag angekündigten Bemühungen für eine staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung sucht man bisher vergebens. Stattdessen schmiedet die Bundesinnenministerin Pakte mit despotischen Regimen zur Flüchtlingsabwehr, etwa mit Tunesien, und stoppt sogar vereinbarte Aufnahmen aus dem europäischen Hauptankunftsland Italien. Ähnlich verhält es sich mit dem gemeinsamen europäischen Asylsystem. Über Jahre, Jahrzehnte angekündigt, verhandelt, wieder begraben, liegt nun ein Vorschlag auf dem Tisch, der das Recht auf Asyl zu untergraben droht. Dass der faule Kompromiss von Rechtsaußen bekämpft wird, darf kein Grund sein, nicht seinen zutiefst problematischen Gehalt scharf zu kritisieren. Das hier nun vorgelegte Pamphlet der AfD atmet den Geist der Abschottung, der Aushöhlung von verbrieften Rechten und der nationalen Kleinstaaterei. Das lehnen wir als LINKE zutiefst ab. (Beifall bei den LINKEN) Als wäre die Schaffung neuer Elendslager an den Außengrenzen der Europäischen Union nicht schon genug, will die AfD das etablieren, was der feuchte Traum von Faschisten in ganz Europa ist: das sogenannte Ruanda-Modell. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Demnach sollen ankommende Asylsuchende umgehend nach Ruanda abgeschoben werden, in ein Land, das weder die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet hat noch sonstige menschenrechtliche Standards einhält. Dieser Idee ist – Gott sei Dank – von Gerichten bereits ein Riegel vorgeschoben worden. Ich weiß ja nicht, wem Sie hier Ihre vermeintlichen Lösungen vorgaukeln wollen. Wir lassen uns von Ihren irrealen und menschenrechtswidrigen Vorschlägen jedenfalls nicht blenden. Doch blicken wir auf das, was die europäischen Institutionen selbst planen. Neben dem Festhalten von Menschen in Lagern an den Außengrenzen soll die Deklaration von „sicheren Drittstaaten“ ausgeweitet werden, um Menschen dorthin zurückzuschieben. Doch die Kriterien für die Sicherheit dieser Staaten fehlen, ein Vorschlag ähnlich dem perfiden „Ruanda-Modell“. Wie sicher die Türkei für Minderheiten und unter einem Diktator Erdoǧan ist, dürfte in diesem Haus bekannt sein. Ungeachtet dessen hat die EU im Jahr 2016 den EU-Türkei-Deal abgeschlossen. Dieser ist Blaupause für das, was mit dem aktuellen GEAS-Vorschlag kommen soll. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und GRÜNEN, kann doch nicht Ihr Ernst sein – Millionen an einen Diktator, damit dieser uns Menschen vom Leib hält. (Beifall bei den LINKEN) Der Deal funktioniert in seiner Logik nicht. Die Menschen, die dieser Tage über die Balkanroute auch in Deutschland ankommen, haben sich aus der ausweglosen Lage in der Türkei aufgemacht, endlich ein würdiges Leben führen zu können und Zukunftsperspektiven für sich und für ihre Familien zu erlangen. Genauso werden die Menschen auch weiter handeln. Nur die Wege werden gefährlicher und tödlicher. Es ist unsere politische Aufgabe, für sichere Fluchtrouten zu sorgen und das Sterben endlich zu beenden. Das geht objektiv nicht nationalstaatlich und erst recht nicht mittels der AfD und mit einer fast täglich vom Innenminister Schuster proklamierten Forderung nach Grenzkontrollen innerhalb Europas. Ja, wir brauchen sie, die kontingentierte europaweite Aufnahme von Geflüchteten, die derzeit und seit teilweise Jahren in Bosnien und Serbien, aber auch in Griechenland und Italien festsitzen. Wir brauchen humanitäre Visa und staatliche Fluchthilfe für Menschen aus von Krieg, Terror und Elend zerrütteten Staaten – das brauchen wir als europäische Lösung, (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) auf Basis der Normen der europäischen Menschenrechtscharta und der Grundrechtecharta. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Wir dürfen dabei nicht aus den Augen verlieren, dass der globale Norden sehr wohl an den Missständen und Fluchtgründen, vor allem aus dem globalen Süden, einen gehörigen Anteil hat. Gleichzeitig tragen Nachbarstaaten von Herkunftsstaaten wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak auch die Hauptlast und nicht die EU. Ja, es braucht einen verbindlichen Verteilmechanismus zwischen den EU-Staaten – einen, der die Bindungen und Chancen der Flüchtenden mit in den Blick nimmt. Den Mechanismus, den der GEAS-Vorschlag vorsieht, „Solidaritätsmechanismus“ zu nennen, ist perfide; denn die Mitgliedsstaaten sollen sich von Aufnahmeverpflichtungen schlicht und einfach freikaufen können. Das heißt, im Kern wird das vorgeschlagene System nicht funktionieren – und das mit Ansage. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Es geht um Menschen, nicht um Zahlen. Es muss darum gehen, das Recht auf Asyl als Lehre aus dem Nationalsozialismus zu wahren und auszugestalten. Der vorliegende Katalog der AfD mit Verschärfungen und Entrechtungen trägt nicht zur Lösung bei. Er zeigt, dass von der AfD europapolitisch nichts zu erwarten ist außer dumpfem Abschottungsnationalismus. (Beifall bei den LINKEN) Wir sagen aber auch klar, dass wir weiter gegen den offiziellen Vorschlag für ein gemeinsames europäisches Asylsystem mit vielen Humanist(inn)en in ganz Europa aufbegehren werden. Als LINKE stehen wir für ein Europa, das auf dem Boden der Menschenrechte steht, Solidarität zwischen den Staaten fördert, das Leiden an den Außengrenzen beendet und endlich Fluchtursachen bekämpft. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN bitte ich jetzt Frau Čagalj Sejdi.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschenrechte für Geflüchtete werden seit Jahren kontinuierlich ausgehöhlt und abgebaut. Anstatt dass wir etwas dagegen unternehmen, wird diese grauenvolle Entwicklung noch verstärkt. Menschen werden davon abgehalten, ihr Recht auf Asyl wahrnehmen zu können. Menschen werden davon abgehalten, internationalen Schutz zu bekommen. Es wird in Kauf genommen, dass Menschen auf der Flucht vor den Toren Europas sterben. Es wird in Kauf genommen, dass Boten an den europäischen Außengrenzen zu Partnern gemacht werden, damit die Menschen ihren Fuß nicht auf europäischen Boden setzen. (Zuruf von der AfD: Auf deutschen!) Es wird in Kauf genommen, dass Regime Menschen foltern, in der Wüste aussetzen, nur damit sie nicht nach Europa kommen. Es wird in Kauf genommen, dass ihnen rechtsstaatliche Verfahren verwehrt und erschwert werden. Um wirklich etwas dagegen zu tun und wieder mehr Menschlichkeit, mehr Humanität zu erreichen, um wirklich Flucht zu verhindern, brauchen wir eine gemeinsame europäische Lösung. Doch was ist in den letzten Monaten passiert? Wir haben einen Entwurf, eine Asylrechtsreform in der jetzigen verhandelten Form, aber sie ist kein Schritt in die Richtung zu mehr Menschlichkeit – so sehe ich das zumindest –, sie ist ein Schritt in die falsche Richtung. Zu den eben von mir geschilderten Vorkommnissen: Ja, sie können mit einer solchen Reform zu Praktiken des geltenden Rechts werden, und das ist die Gefahr, die ich hier sehe. Künftig soll es zu Grenzverfahren kommen. Das ist doch keine Lösung für mehr Humanität. Grenzverfahren könnten bedeuten, dass Menschen faktisch inhaftiert werden – Erwachsene wie auch Kinder. Das kann doch nicht das Ziel sein, das wir als Europa wollen. In diesen Grenzverfahren werden rechtliche Beratungen so nicht stattfinden können, wie sie eigentlich stattfinden sollten. Es wird auch kaum Möglichkeiten zur Klage geben. Menschen können noch während des Verfahrens wieder abgeschoben werden. All das kann doch nicht das sein, was wir an mehr Humanität, an mehr Menschlichkeit in Europa wollen. Ebenso schwierig ist das Konzept der sicheren Drittstaaten: dass Menschen plötzlich in einen Staat abgeschoben werden können, durch den sie nur durchgekommen sind. Das kann zu Kettenabschiebungen führen bis hin zurück in den Verfolgerstaat. Das kann doch nicht das Ziel sein, welches wir haben. Ganz allgemein – finde ich persönlich – sollte man das Konzept der sicheren Drittstaaten etwas kritischer betrachten; denn sie pauschalisieren. Es bleibt die begründete Gefahr, dass Fluchtgründe, zum Beispiel die Verfolgung von Minderheiten, plötzlich nicht mehr beachtet werden. Darauf weist zum Beispiel im Falle der Republik Moldau der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma deutlich hin. Das Grundrecht auf Asyl ist ein individuelles Recht. Verfolgung wird nicht anders. Ob jetzt zehn Menschen, eine Person oder hunderttausend Personen verfolgt werden, eine Verfolgung ist es immer und bleibt gefährlich. Aber in einem pauschalisierten System von sicheren Staaten ist die Möglichkeit, Schutz zu bekommen, wenn man als einer von wenigen verfolgt wird, gegen null. Anstatt – wie es jetzt anfangs dieser Debatte schon war – hier Angst und Panik zu verbreiten, anstatt zu problematisieren, dass wir von Menschen überströmt werden, dass wir nicht mehr weiterwissen, anstatt diese Angstmache weiter zu betreiben, brauchen wir doch endlich konstruktive Lösungen. Ja, natürlich stehen wir vor großen Herausforderungen. Niemand schließt die Augen vor dem, was die Kommunen gerade erleben. Wir alle leben in unseren Kommunen, wir sind dort aktiv, und wir erleben, dass unsere Kommunen gerade am Limit arbeiten. Aber es ist doch nicht der Punkt, dass wir zur Lösung darüber debattieren, warum, ob oder weshalb wir Menschen aufnehmen. Wir sollten uns doch vielmehr über das Wie Gedanken machen; denn egal, ob es Ihnen hier passt oder nicht, die Menschen kommen. Sie kommen und sie sind da. Anstatt hier Kraft, Zeit und Energie in einer solchen vergifteten Debatte zu verlieren, sollten wir lieber konstruktiv daran arbeiten, wie wir die Menschen in Sachsen aufnehmen, integrieren und wie wir vor allem gemeinsam eine sächsische Gesellschaft gestalten wollen. Das wünsche ich mir. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Čagalj Sejdi für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion bitte ich jetzt Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag der AfD-Fraktion ist selbst bestenfalls Augenwischerei. Mehr noch: Er arbeitet mit Manipulation von Fakten. Er verschweigt, dass die europäische politische Rechte selbst Teil der Ursachen für die aktuelle Asylsituation ist. Er liefert keine Lösungen – erst recht keine, die mit unserer deutschen und sächsischen Verfassung und dem Europarecht vereinbar wären. (Zuruf des Abg. Dr. Joachim Keiler, AfD) Wiederholt wollen Sie vor diesem Hohen Hause Feststellungen getroffen wissen, ohne valide Fakten im Antrag und noch dazu ohne rechtliche Haltbarkeit. Dass aber verfassungs- und europarechtswidrige Forderungen zu Ihrem stetigen Repertoire gehören, ist jedem und jeder aufmerksamen Demokrat(in) bereits bekannt. Damit bin ich gleich bei Ihrer Forderung nach sogenannten nationalen Grenzkontrollen. Sie „papageien“ hier – in der Annahme, dass Wiederholung Wahrheit schafft –, dem sächsischen Innenminister hinterher, aber offensichtlich, ohne sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und faktischen Möglichkeiten solcher Kontrollen auseinandergesetzt zu haben. Das ist leider eine unglückliche Gemeinsamkeit mit dem sächsischen Innenminister. Letzterem will ich aber zugutehalten, dass er Schleuser dingfest machen will. Erste Erfolge hat der Einsatz im grenznahen Raum gemeinsam mit der Bundespolizei bereits gebracht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Die AfD-Fraktion hingegen will andere glauben machen, dass damit weniger Geflüchtete in Sachsen aufgenommen werden könnten. Zu den Fakten: Würde man stationäre Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen aufgrund irregulärer Migration einführen, verstieße dies gegen die gemeinsamen Regeln für offene Grenzen in der Europäischen Union. Die – auch mit Blick in den Schengener Grenzkodex – rechtswidrigen Grenzkontrollen zwischen Bayern und Österreich können eben kein Vorbild für Sachsen sein. Erstens sind Grenzregionen eng verwoben und verbunden. Das gilt besonders in Sachsen mit Polen und Tschechien. Grenzkontrollen schränken die Lebensqualität und Freiheit für alle dort Lebenden ein. (Roberto Kuhnert, AfD: Wenn sie notwendig sind, müssen sie gemacht werden!) Zweitens kosten Grenzkontrollen bei zweifelhaftem Nutzen jede Menge Personal. Die Gewerkschaft der Polizei selbst hat es bereits mehrfach gesagt. Woher soll das Personal kommen, das die Kontrollen durchführt? Drittens ist zu fragen, welchen Mehrwert Grenzkontrollen überhaupt hätten. Die aktuellen Fahndungen und die Verfolgung von Schleusern im grenznahen Raum zeigen doch bereits Wirkungen. Schleuser werden festgenommen und Geflüchtete aus ihrer menschenunwürdigen Lage befreit. Mit Grenzkontrollen kämen nicht weniger Menschen; sie würden nur an einer anderen sächsischen oder deutschen Grenze geschleust werden. Viertens würden Grenzkontrollen nichts daran ändern, dass die meisten Menschen zunächst für ein rechtsstaatliches Asylverfahren aufgenommen werden müssen. Ergo dienen Grenzkontrollen nur der scheinbaren Abschottung. Dass diese nicht nur inhuman, sondern auch unwirksam sind, zeigt sich auf dem Mittelmeer in überfüllten Booten, auf deutschen Autobahnen in überfüllten Transportern und gerade auf Lampedusa. Ja, meine Damen und Herren, wir haben es gehört, das GEAS scheint bereits jetzt zu bröckeln. Allerdings, meine Damen und Herren, würde dem EU-Ratsbeschluss zum GEAS tatsächlich eine Nachbearbeitung guttun, zum Beispiel durch europaweit einheitliche Definitionen von Schutzsuchenden und den sogenannten sicheren Herkunftsstaaten – denn damit unterläge es nicht mehr politischer Macht rechter Regierungen, sich der Aufnahme zu verweigern –, durch weiterhin besonderen Schutz von Kindern und Familien sowie durch weiteren Schutz des individuellen Grundrechts auf Asyl. Es sollten weiter alle Mitgliedsstaaten verpflichtet sein, Geflüchtete aufzunehmen. Meine Damen und Herren! Immer wieder zeigen vor allem konservative Politiker auf den Bund und die EU, anstatt die eigenen Hausaufgaben zu machen. Staat illegaler nationaler Grenzkontrollen braucht es weiterhin die Fahndung nach und die Verfolgung von Schleusern, um Geflüchtete zu schützen. Wir brauchen vor Ort ausreichende Aufnahmekapazität. Den Kommunen muss organisatorisch und finanziell unter die Arme gegriffen werden. Zu fordern, man müsse Menschen nur davon abhalten, zu flüchten, ist Realitätsverweigerung. Migration ist kein Ausnahmephänomen. Sie nimmt weltweit zu, weil die Krisen zugenommen haben. Und Deutschland ist und bleibt ein Einwanderungsland. (Zuruf von der AfD: Nein!) Wir lehnen selbstverständlich ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Die AfDFraktion hat angekündigt, dass sie weiteren Redebedarf hat. Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Seit Jahren höre ich mir jetzt an, dass die Migrationsfrage eine europäische Lösung brauche. Jetzt frage ich Sie – aktuell haben wir Lampedusa, das ist mehrfach erwähnt worden –: Welche europäische Lösung? Das, was die Italiener gerade vorschlagen? Einsatz der Marine an der Grenze? (Albrecht Pallas, SPD: Ein selbst geschaffenes Problem! Die nehmen viel zu wenige auf!) Das, was die Polen gerade machen? Ein Riesenskandal – 350 000 Visa illegal ausstellen? Das, was die Dänen machen? Bundespräsident Gauck hat sich gestern zu Wort gemeldet und gesagt, es dürfe kein Tabu mehr sein, sondern wir müssten auch überlegen, ob wir dasselbe machen wie die dänische Sozialdemokratie. Wissen Sie, was die machen? Rückführungen nach Syrien – das machen die! (Lebhafter Beifall bei der AfD) Welche europäische Lösung meinen Sie? Ich will Ihnen erklären, wie wir das sehen, welche Lösungen wir vorschlagen – und das sind die, die wirken. Statt in der EU sind die Verfahren illegaler Einwanderung außerhalb der EU zu führen. Insofern ist es richtig, was das GEAS anstrebt. Dafür müssen die entsprechenden Vereinbarungen mit Drittstaaten geschlossen werden. Das ist natürlich nicht leicht. Gleichzeitig müssen die sogenannten Pull-Effekte abgestellt werden. Der Gegenzug muss hier stattfinden. Immerhin zeigen der Türkei-Deal und das mit Tunesien angestrebte Abkommen – das noch lange nicht in trockenen Tüchern ist –, dass Spielraum besteht; wenn auch nur ein geringer. Ja, auch die Europäische Menschenrechtskonvention sowie die Genfer Flüchtlingskonvention sind nicht sakrosankt; auch das hat Herr Gauck gesagt. Wie alle Verträge und Gesetze müssen auch diese an die veränderten Rahmenbedingungen der neuen Zeit angepasst werden. Im Übrigen kann den Menschen vor Ort, vor allem in ihrer Heimat, mit einem Bruchteil der Summen, die hierzulande für Migranten aufgewendet werden, weit besser geholfen werden, sofern das Geld nicht in den Taschen von irgendwelchen Potentaten oder dubiosen NGOs landet, wie zum Beispiel der Dresdner Schlepperorganisation Mission Lifeline e. V. Aber da ist die EU auf einem ganz guten Weg; die private Seenotrettung geht dem Ende zu. Nur diejenigen Asylbewerber, deren Anträge bewilligt wurden, dürfen in die EU einreisen. Kollege Wiesner hat es angesprochen; das korrespondiert mit den sicheren Herkunftsstaaten. Die sicheren Herkunftsstaaten definieren sich über die Anerkennungsquote. Es sind genau 20 % – die 80 %, die hohe Anerkennungsquoten haben, werden durchgewunken –, also ein Bruchteil dessen. Nur diejenigen Asylbewerber, deren Anträge bewilligt wurden, dürfen in die EU einreisen, und dies stets in dem Maße, wie die einzelnen Nationalstaaten bereit sind, weitere Migranten aufzunehmen. Dies müssen im Sinne der Demokratie die nationalen Regierungen und die Parlamente festlegen. Polen macht es gerade. Für alle anderen heißt es: No way Australia. Es muss auch Schluss sein mit diversen Resettlement-Programmen und sonstigen seltsamen Einladungen. Ich erinnere an das Ortskräfteprogramm Afghanistan. Es ist uns verkauft worden als Rückholung der Ortskräfte ins Land: 3 000, 5 000, 10 000, 70 000. Liest man nach, ist das mittlerweile ein 7-Punkte-Katalog von Transgender und Transsexuellen, die in Afghanistan bedroht sind. Von nur Ortskräften ist nicht die Rede. Den Leuten wird Zeug vorgegaukelt, und durch die Hintertür werden alle möglichen sonstigen Gründe eingeführt. Es ist eine Augenwischerei am deutschen Volk. (Beifall bei der AfD) Der Schutzstatus, insbesondere von Bürgerkriegsflüchtlingen, muss zwingend temporär ausgestaltet sein. Ziel ist nicht der dauerhafte Verbleib in Deutschland oder der EU, auch nicht das Stopfen vermeintlicher Lücken am Arbeitsmarkt, sondern der zeitweilige Schutz vor Krieg, Tod und Misshandlung. Das ist völlig in Ordnung. Aber wenn der Fluchtgrund weggefallen ist, geht es grundsätzlich zurück in die Heimat. Es gibt keinen Anspruch darauf, sich an jedem beliebigen Ort seiner Wahl auf dieser Welt niederzulassen. Einwanderung ist kein Menschenrecht. Ich höre jetzt immer öfter, die Erde gehöre uns allen. Frau Foroutan von der VW-Stiftung hat sich da gerade wieder hervorgetan. Einwanderung betrifft aber nicht nur ein bestimmtes Territorium, sondern vor allem die Menschen, die dort ihre Heimat und Solidargemeinschaften haben. Einwanderung erfolgt also nicht nur auf ein bestimmtes Territorium, sondern immer auch in gewachsene Sozialsysteme. Die betroffenen Menschen hier haben zu entscheiden, ob und wenn ja, wen und wie viele Einwanderer sie aufnehmen möchten. (Beifall bei der AfD) Dementsprechend ist es auch falsch, Asylbewerbern ein Klagerecht gegen die Zuweisung zu einem Mitgliedsstaat oder deren Vollziehung einzuräumen. Auch die Sekundärmigration muss gestoppt werden. Es muss verhindert werden, dass sich Migranten den EU-Staat mit den besten Sozialleistungen, in der Regel Deutschland, aussuchen. Entsprechende Anreize müssen entfallen. Hier sind die Weichen auf europäischer, aber eben auch auf nationaler Ebene zu stellen. Sachleistungen statt Geld wäre eine wichtige Weichenstellung. Die Pull-Effekte müssen weg. Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ja, es besteht Bedarf, den Beschluss der Innenminister vom 08.06.2023 nachzuverhandeln; allerdings nicht, indem man die ohnehin schon recht dürftigen Kompromisse noch mehr aufweicht, sondern indem man konsequent Regelungen schafft, die eine dauerhafte und verlässliche Reduzierung des Zustroms an Asylbewerbern nach Europa und Deutschland gewährleisten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion. Am Mikrofon sehe ich Frank Richter für die SPD-Fraktion. Eine Kurzintervention? – Bitte schön.

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Frank Richter SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Dr. Keiler hat die Dresdner Hilfsorganisation Mission Lifeline in seinem Redebeitrag als kriminelle oder auf jeden Fall als Schlepperorganisation bezeichnet. Das weise ich hiermit zurück. Ich hätte allzu gern gewusst, ob Herr Dr. Keiler in diesem Zusammenhang vielleicht auch die Evangelische Kirche Deutschlands oder den Vorsitzenden der EKD gleichermaßen als Vorsitzenden einer potenziell kriminellen Schlepperorganisation bezeichnen würde. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frank Richter mit einer Kurzintervention. (Dr. Joachim Keiler AfD, steht am Mikrofon.) Herr Dr. Keiler, Sie können jetzt reagieren. Bitte schön.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Die private Seenotrettung wird durch die EU beendet werden; es laufen die Verhandlungen. Das wird nicht gewünscht, sondern das sollen das Militär und Frontex übernehmen. Das ist das eine. Insofern äußere ich mich jetzt zu allen anderen Schlepperorganisationen und zu allen anderen Seenotrettungsorganisationen außerhalb der Dresdner Institution nicht. Es ist kein großes Geheimnis; wir prozessieren mit denen. Ich müsste jetzt einen stundenlangen Vortrag halten, was die außer Seenotrettung noch alles veranstalten. (Frank Richter, SPD: Was denn?) – Dazu reicht die Zeit nicht. Seenotrettung ist ein Bruchteil dessen, was sie hier in Deutschland veranstalten. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Wie? Die Frage ist beantwortet. Gut. (Albrecht Pallas, SPD: Es gibt ein Urteil vom Landgericht Dresden dazu, dass sie nicht so bezeichnet werden dürfen!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Keiler mit der Reaktion auf die Kurzintervention. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf? – Nein. Haben die anderen Fraktionen Gesprächsbedarf? – Nein. Dann bitte schön, Herr Ulbrich.

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Roland Ulbrich AfD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die sogenannte Reform des europäischen Asylsystems ist nichts weiter als die Fortsetzung der von der Ampel forcierten illegalen Einwanderung unter anderen Vorzeichen. Es ist eine Luftnummer, die den Bürgern Sand in die Augen streut und suggerieren soll, dass die Regierung jetzt endlich effektiv werden würde. Tatsächlich steigt die Anzahl der Asylanträge munter weiter. Sie ist mittlerweile höher als in den Jahren 2015 und 2016, als die Asylkrise aufgrund millionenfachen Zustroms ihren dramatischen Höhepunkt erlebte und als – wir erinnern uns dunkel – Politiker aller Couleur versicherten, dass sich so etwas nicht wiederholen dürfe. Doch mittlerweile hat sich das Narrativ „wir haben Platz“ im woken Gutmenschentum verfestigt. Wir haben Platz? Wo denn? Wir platzen, trifft es wohl eher. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Worum geht es denn jetzt eigentlich?) Die Kommunen stehen an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit oder darüber. Bürgermeister und Landräte schreiben Brandbriefe. Anwohner, die weit entfernt vom Revoluzzertum sind, treibt es auf die Straße. Doch politisch steuert niemand effektiv dagegen. Weder die Ampel noch die Staatsregierung möchten sich ihren ideologischen Wahn von der hässlichen Realität zerstören lassen. Daran ändert auch der eklatante Verfall an innerer Sicherheit, die unzähligen Vergewaltigungen und Morde nichts. (Albrecht Pallas, SPD: In welchem Land leben Sie denn? – Weitere Zurufe) Stattdessen werden Wirtschaftsmigranten für ihre illegale Einreise mit der Unterbringung in Ferienlagern oder Luxushotels belohnt – wie es gerade in Dresden passiert –, während man gleichzeitig laut über eine Anhebung des Rentenalters hierzulande diskutiert. Kann man mehr Zynismus an den Tag legen? Kann man die arbeitenden Bürger, die ihre Rechnungen kaum noch bezahlen können, noch mehr verhöhnen? Eine dreiköpfige ukrainische Familie wurde monatlich mit über 5 500 Euro vom Jobcenter versorgt. Wer gehofft hatte, dass es Fake News sind, wurde durch die Aussage des Amtes eines Besseren oder Schlechteren belehrt. Ebenfalls kein Fake ist der steuerzahlerfinanzierte Familiennachzug für afghanische Zweitfrauen und deren Kinder. Eigentlich ist Polygamie in Deutschland strafbar, aber um Gesetze kümmert man sich in den Zentren der Macht schon lange nicht mehr. In Deutschland haben wir inzwischen die größte syrische Diaspora in der westlichen Welt – und das, obwohl der Krieg dort vorbei ist und kein Schutzgrund mehr besteht. Die Zahl der Syrer liegt bei fast einer Million. Vor zehn Jahren waren es noch 40 000 Personen. Maßnahmen dagegen: gleich null. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Warum wohl?) Mit der Asylreform wird sich kaum etwas ändern. Es wird im Endeffekt darauf hinauslaufen, dass weiterhin die Mehrheit der Migranten in Deutschland landet. Eine wirkliche Entlastung ist allein schon deshalb nicht zu erwarten, da nur 30 000 Plätze für die Verfahren an den EU-Außengrenzen vorgesehen sind. (Marco Böhme, DIE LINKE: Deutschland profitiert massiv davon?) So lange die nationalen Grenzen nicht gesichert sind, werden die abgelehnten Asylbewerber und diejenigen, deren Rückführung scheitert, auch weiterhin zu uns einwandern. Die Sekundärmigration aus dem eigentlich zuständigen EU-Land wird mit der neuen Regelung nicht unterbunden. Deshalb wird es auch zukünftig zulasten Deutschlands und seiner Bürger gehen. Deshalb muss bei der sogenannten EU-Asylreform dringend nachverhandelt werden. Neben nationalen Grenzkontrollen liegt der Schwerpunkt auf dem vom Vereinigten Königreich eingeführten sogenannten Ruanda-Modell, wonach bei illegalem Grenzübertritt das Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat außerhalb der EU – idealerweise in heimatnahen Zentren –durchzuführen ist und der Asylbewerber im Fall seiner Schutzbedürftigkeit anschließend dort auch Zuflucht findet. Hierzu müssen Verträge mit entsprechenden Drittstaaten geschlossen werden. Die Aufhebung des Klagerechts von Asylbewerbern gegen die Zuweisung an einen Mitgliedsstaat ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Schließlich darf die freiwillige Entscheidung, in der EU Asyl zu beantragen, nicht mit dem Recht verbunden sein, sich einen Staat seiner Wahl auszusuchen. Dazu müssen auch die Kontrollen an Sachsens Grenzen zu Tschechien und Polen sichergestellt werden. Ferner muss der Schutzstatus der Betroffenen an das Fortbestehen des Fluchtgrundes gekoppelt und damit zwingend temporär begrenzt sein. Das ist auch im Hinblick darauf unerlässlich, dass wir seit Beginn des Ukraine-Krieges über 1,3 Millionen Menschen von dort aufgenommen haben. Meine Damen und Herren! Eines sollte mittlerweile jeder begriffen haben: Mit Wegschauen und Schönreden werden wir das Problem nicht lösen und mit Ideologie schon gar nicht. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Herr Staatsminister Arnim Schuster, bitte.

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Armin Schuster

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich bin dem Abg. Pallas dankbar. Er hat gesagt: Sachsen sollte seine Hausaufgaben machen. Deshalb sage ich Ihnen, welche Hausaufgaben wir gerade machen. Ich bin im Moment eigentlich nicht mit Politik beschäftigt, sondern mit dem Bewältigen einer wirklich veritablen Migrationskrise, die wir haben. Die Lage wird immer brisanter. Ich mache es Ihnen anhand eines Beispiels mit drei Zahlen deutlich. Wir hatten im August 2021 402 Flüchtende über unsere Grenzen. Im August 2022 waren es 2 473 und im August 2023 4 865. Jetzt im September sind es etwa 1 000 pro Woche. Das sind einmal 900 und einmal 1 300. Wir haben unsere Hausaufgaben gut gemacht. Was ist daran so schwer? Sachsen bekommt, wie ebenso drei andere Länder, die Menschen nicht bequem durch ein EASY-System – wie das beispielsweise in Hessen oder Rheinland-Pfalz der Fall ist – mit Vorankündigung zugeteilt und schön logistisch organisiert. Nein, bei uns kommen die Menschen, wie sie kommen. Das sind in einer Nacht 80, in einer anderen Nacht sind es 200. Sachsen bekommt es aber immer hin. Ich bitte Sie einmal zu berücksichtigen, dass Sachsen nicht das größte Bundesland ist. Ob Kommunen, Landkreise, Landesdirektionen oder Staatsministerium – Sie hören von uns nicht, dass wir es nicht hinbekommen. Es ist eine fantastische Leistung, dass dieses Bundesland in der Lage ist, diesen Migrationsdruck zu schultern, und die Bürgermeister zum allergrößten Teil wie eine Eins hinter uns stehen. (Zurufe von der AfD und den LINKEN) Das wollte ich an dieser Stelle einmal sagen. Wir schaffen es, die Menschen menschenwürdig unterzubringen. (Frank Schaufel, AfD: Wir schaffen das! –

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Roberto Kuhnert AfD

Ein Scheißdreck, gar nichts schaffen Sie!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nicht ganz so laut, bitte.

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Armin Schuster

Wir schaffen das, obwohl die Landesaufnahmeeinrichtungen mittlerweile bei 75 % Auslastung liegen. Die Kommunen liegen etwa bei 80 % Auslastung. Die stärksten Monate stehen vor uns. Das möchte ich noch einmal sagen. Meine Damen und Herren! Deshalb werde ich die Landesdirektion wahrscheinlich noch bis auf 9 000 Aufnahmeplätze für die Erstaufnahme ausbauen, um das schultern zu können. Ist das aber richtig? Der Bundesregierung ist es trotz aller Beteuerungen – trotz aller Beteuerungen! – nicht gelungen, durch ihre Maßnahmen – das kündigt sie seit Monaten an – die illegale Migration messbar und nachhaltig zu reduzieren. Eigentlich ist das Gegenteil der Fall: Wir haben eine kapitale Steigerung. Alles, was die Bundesinnenministerin bisher zugesagt hat, wirkt nicht, wirkt nicht an der polnischen und wirkt nicht an der tschechischen Grenze. (Albrecht Pallas, SPD: Es gibt auch mehr Bundespolizei, mit der Ihre Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten! Also, bitte schön!) Wir haben mittlerweile beinahe doppelt so hohe Zahlen an der deutsch-polnischen und an der deutsch-tschechischen Grenze als an der österreichischen. An dieser Grenze hat die Bundesinnenministerin Grenzkontrollen angeordnet. (Albrecht Pallas, SPD: Sie haben eine absolute Aussage getroffen, keine Maßnahme hätte funktioniert!) – Herr Pallas, ich nehme den Fehdehandschuh nicht auf, weil ich mich in bester Gesellschaft befinde. Wenn Sie mit jemandem über Grenzkontrollen streiten und echte Gegner haben wollen, dann haben Sie 16 Ministerpräsidenten, einen Bundeskanzler und eine Bundesinnenministerin Ihrer Partei, die allesamt in einem Beschluss im Mai in der Ministerpräsidentenkonferenz geschrieben haben, dass sie Grenzkontrollen wie in Bayern ausweiten wollen, wenn es die Lage erfordert. Ja, wann, wenn nicht jetzt, erfordert es denn die Lage? (Beifall bei der CDU und der AfD) Bitte sprechen Sie mit Ihrer Parteikollegin Faeser, sprechen Sie mit Ihren SPD-Ministerpräsidenten. Sie sind alle an Bord bei diesem Beschluss. Meine Damen und Herren! Jetzt sage ich Ihnen, warum ich die Landespolizei an die Grenze schicke. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Das ist eine gute Frage!) Ich habe denen auch gesagt: so nah wie möglich. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Das ist noch schlimmer!) Wir haben Schleuserfahrzeuge, die verunglücken, und holen eine tote Frau und mehrere Verletzte heraus. Wir haben Schleuserfahrzeuge, die flüchten und auf zwei Rädern über Wiesen fahren. Dann kannst du froh sein, wenn niemand verletzt ist. Wir haben Schleuserfahrzeuge mit 15-jährigen Fahrzeugführern als Schleuser und wir haben Fahrzeuge, die wir aufmachen, in denen die Dichtungsgummis von innen herausgerissen wurden, weil die Insassen keine Luft bekommen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster!

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Armin Schuster

Meine Damen und Herren! Jeder Kilometer auf deutschem Hoheitsgebiet, den ich unterbinde, (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) schützt die Geschleusten auf diesen Ladeflächen. Wer weiß, was ein Citroën Jumper ist, der weiß, dass das dieses kleine Hochdachkombiauto ist. Daraus haben wir in dieser Woche 20 Leute geholt. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Armin Schuster

Das ist die Situation, warum ich sage: alles an die Grenze. (Carsten Hütter, AfD: Das ist doch eine Wahlkampfrede des Ministers! – Weitere Zurufe von der AfD) Wir müssen dafür sorgen, dass wir nicht in eine Katastrophe schlittern. So. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Armin Schuster

Na endlich. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Dann, bitte schön, an Mikrofon 7. Herr Wippel, bitte.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie die Situation in etwa so schildern, wie wir es seit Jahren auch tun. Gut, dass Sie es erkannt haben. Nun meine Frage: Sprechen Sie eigentlich noch zum GEAS? Hören wir noch etwas zu Ihrer Vorstellung?

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Armin Schuster

Wenn Sie mich so fragen, dann mache ich die GEAS-Punkte – – (Sebastian Wippel, AfD, tritt vom Mikrofon zurück und setzt sich auf seinen Platz.) – Halt! Noch stehen bleiben! Moment! Ansonsten läuft meine Zeit hier weiter, Herr Abgeordneter, wenn Sie nicht stehen bleiben. (Sebastian Wippel, AfD: Nein, nein! Das machen wir schon!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es ist die Zwischenfrage. Sie können sie beantworten.

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Armin Schuster

War das keine Zwischenfrage? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Doch. Das ist eine Frage gewesen. Genauso ist es. Sie können sie jetzt beantworten. (Sebastian Wippel, AfD: Herr Staatsminister, es wird jetzt bestimmt länger dauern! Darum setze ich mich wieder hin!)

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Armin Schuster

Ich komme noch zum GEAS, keine Sorge. Bei Ihnen ist es aber eh vergebliche Liebesmüh. Mit Ihnen über Europa zu reden, ist eigentlich vertane Zeit. Das muss man einmal sagen. (Beifall bei der CDU) Ich mache es aber trotzdem, meine Damen und Herren. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es gibt eine nächste Zwischenfrage. Gestatten Sie sie auch, Herr Schuster?

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Armin Schuster

Bleibt er auch nicht stehen? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das werden wir sehen, Herr Staatsminister. – An Mikrofon 7, bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Innenminister, ich versuche Ihnen noch ein bisschen Redezeit zu verschaffen, (Staatsminister Armin Schuster: Ja!) damit Sie in Ihrer Rede wirklich noch auf die Frage von Herrn Wippel eingehen können. Ich habe eine grundlegende Frage. Sie propagieren hier Ihre angeordneten Grenzkontrollen im Freistaat Sachsen. Sie kennen auch meine Kleinen Anfragen dazu. Herr Staatsminister, es würde mich brennend interessieren, was der von Ihnen angeordnete Grenzschutz eigentlich bringt, wenn Sie in den Antworten auf meine Kleinen Anfragen bestätigen, dass die Leute von der Landespolizei und der Bundespolizei aufgenommen und an das Bundesamt für Migration übergeben und dann am Ende über den Königsteiner Schlüssel verteilt werden und wieder nach Sachsen gelangen. Was bringen konkret Ihre angeordneten Grenzkontrollen, um die illegale Migration nach Sachsen, nach Deutschland zu unterbinden? Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sie haben jetzt so viel – – (Thomas Thumm, AfD, tritt vom Mikrofon zurück – Zuruf von der AfD: Stehen bleiben!) Es gehört in der Tat – der Herr Staatsminister hat es sich auch schon von Herrn Wippel gewünscht – zum guten Ton – es ist nicht geschäftsordnungstauglich –, am Mikrofon stehenzubleiben, weil genau das das Zeichen dafür ist, dass man die Zwischenfrage beantwortet. Herr Staatsminister Schuster, Sie können sich jetzt Zeit nehmen, um die Zwischenfrage zu beantworten.

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Armin Schuster

Punkt 1. Grenzkontrollen macht in Deutschland, wenn überhaupt, nur eine einzige Polizei. Das ist die Bundespolizei. Warum? – Laut Verfassung ist Grenzkontrolle Bundesangelegenheit. Deswegen fordern wir Grenzkontrollen durch die Bundespolizei hier im Freistaat Sachsen. Das ist Punkt 1. Das erfüllt die Bundesinnenministerin zurzeit nicht, (Albrecht Pallas, SPD: Aus guten Gründen!) ist aber ein anderes Thema. Punkt 2. Was wir tun, ist das Gleiche, was die Bayerische Polizei auch in Bayern tut. Auch sie macht keine Grenzkontrollen, sondern wir fahnden im Grenzschleier. Das sind aber keine Grenzkontrollen, sondern die Anordnung an die sächsische Polizei meint das Unterbinden von Schleuserfahrten mit dem ersten Ziel, der Befreiung der Geiseln, (Zurufe von der AfD: Geiseln!) und dem zweiten Ziel, die Festnahme der Schleuser. So. Das ist aber keine Grenzkontrolle im Sinne des SchengenKodex. Ich kann nicht anordnen, dass die Landespolizei Grenzkontrollen macht. Was wir tun, das ist Fahndungsdruck zu erzeugen auf Schleuser, die hoffentlich bald merken, dass der Grenzraum in Sachsen ziemlich gut befahndet wird. Hoffentlich wirkt dieser Druck. Da sich Brandenburg hinzugeschaltet hat und nach einem Monat das Gleiche tut und Bayern es auch tut, habe ich zumindest die leise Hoffnung, dass sich diese Maßnahmen auf das Geschäftsmodell der Schleuser auswirken. Wir können, wenn die Landespolizei im Rückraum ein Auto stellt, nichts anderes tun – das habe ich auch nie anders behauptet –, als die Menschen dorthin zu bringen, wohin alle kommen, die bei uns eingereist sind, nämlich in die Erstaufnahmeeinrichtung. (Zuruf: Dort gehören Sie auch hin! – Zuruf von der AfD: Blau-weißes Taxi! – Weitere Zurufe von der AfD) Das kann nur die Bundespolizei am Grenzübergang unterbinden. Jetzt bringe ich ein letztes Argument auch in Richtung von Herrn Pallas. Wenn kein juristisches Argument richtig wäre – sie sind aber alle richtig –, dann wäre es zurzeit immer noch angezeigt – immer noch! –, dass die Bundespolizei auf der Grenzlinie diese Fahrten stoppt (Zuruf von der AfD: Ja!) und die Geflüchteten nicht 5 oder 10 Kilometer, irgendwo im Landesinnern, aufgegriffen werden. Jeder Stopp an einem Grenzübergang rettet unter Umständen ein Menschenleben. Wir fahren mit der Landespolizei gerade einen rein humanitären Einsatz, weil die Bundesinnenministerin nicht dazu bereit ist, ihre Polizei dahin zu schicken, wohin sie jetzt gehört. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, Sie sind sehr gefragt. Möchten Sie noch eine Frage beantworten? – An Mikrofon 5 eine nächste Zwischenfrage; bitte schön.

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Lars Kuppi AfD

Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie den Transport zum BAMF durch die Landespolizei durchführen lassen. Ich selbst bin Polizist. Es gibt einen 30-Kilometer-Bereich, der als Grenzbereich gilt. Wer in diesem Bereich aufgegriffen werden kann, der konnte früher immer wieder in die sicheren Mitgliedstaaten zurückgebracht werden. Wir haben Artikel 16 a. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kuppi, Ihre Frage! Sie müssten Ihre Frage stellen.

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Lars Kuppi AfD

Die Frage bezieht sich auf den Artikel 16 a, in dem steht: Wer aus einem sicheren Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft kommt, der ist zurückzuschicken. Sind Sie in Gesprächen mit Polen und Tschechien darüber, dass die Leute, die über diese Grenze kommen und im Grenzbereich aufgegriffen werden, zurückgeführt und nicht dem BAMF zugeführt werden? Was tun Sie in diesem Fall?

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Armin Schuster

Darf ich? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja, natürlich.

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Armin Schuster

Ich will nicht belehrend wirken, Herr Abgeordneter, aber es ist nicht ganz richtig, wie Sie es erzählen: eine Zurückweisung. Unterscheiden Sie bitte die Wörter zurückweisen, zurückschieben und abschieben. Das sind drei unterschiedliche Dinge. Die Zurückweisung, von der Sie sprechen, geht nach Schengen-Recht nur auf der Grenzlinie. Die alles überwiegende juristische Meinung – ehrlich gesagt habe nur ich die Mindermeinung; ich habe noch keine anderen gefunden –, die überwiegende Rechtsmeinung in diesem Land ist, dass ein Mensch, der die Grenzlinie überschritten hat, damit die Einreise endgültig vollendet hat – ob kontrolliert oder nicht. Danach kannst du ihn nur noch zurückschieben. Sie kennen das Verfahren. Es ist das ganz lange Verfahren. Die Zurückweisung nach Artikel 16 a, die Sie meinen, ginge sowieso nur bei Grenzkontrollen, weil ich ihn nur dann anhalten kann, bevor er die Einreise vollzogen hat. Diese Grenzkontrolle lehnt die Bundesinnenministerin aber ab. Jetzt kommt es; Achtung, ich weiß nicht, ob es für die AfD zu kompliziert wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, wir können Ihnen folgen! –

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Sebastian Wippel AfD

Nicht so süffisant!) Unterstellen wir einmal, sie würde es tun, dann darf ich Ihnen sagen, dass das Bundeskanzleramt Ihre Rechtsauffassung nicht teilt. Der Artikel 16 a wird nach Auffassung der juristischen Abteilung des Bundeskanzleramtes durch das europäische Recht überlagert. Das Kanzleramt würde – jedenfalls im Moment – keine Weisung für eine generelle Zurückweisung wegen der Drittstaatenregelung geben. Was wir in Bayern tun, ist allerdings möglich: Die 14 600 Zurückweisungen in Bayern – Wirkung von Grenzkontrollen. Fall 1: Einreiseverbot oder Aufenthaltsverbot; Fall 2: Das Asylverfahren läuft im Nachbarstaat beziehungsweise ist dort abgeschlossen; Fall 3: Er oder sie sagt nicht „Asyl“. Das gibt es sehr oft, da die Menschen ehrlich sind und sagen, dass sie nach Dänemark, Frankreich oder in ein anderes Land möchten. Dann wird das nicht so durchgewunken, wie es alle anderen tun. Wenn bei uns jemand sagt, er möchte nach Dänemark, dann wird er zurückgewiesen an der bayerischen Grenze. 14 600 Fälle – das belegt auch die Wirksamkeit von Grenzkontrollen. Was für mich nicht belegt ist, ist, dass die Bundesinnenministerin glaubt, nur in Bayern bricht das Leben nicht zusammen, aber bei uns würde es schon zusammenbrechen, wenn wir Grenzkontrollen durchführen würden. (Zurufe des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Die Grenzkontrollen in Bayern sind jetzt zum 16. Mal durch Frau Faeser in Brüssel modifiziert worden. Sie hat es zweimal gemacht, ihr Vorgänger 14 mal. Deswegen geht Artikel 16 a ohnehin nur damit. Was Sie von der AfD machen würden, da Sie ja null Zuwanderung wollen – – (Zurufe von der AfD: Wir wollen eine Minus-Zuwanderung!) Das generelle Zurückweisen sicherer Drittstaaten macht das Bundeskanzleramt nach jetziger Rechtsauffassung nicht mit. Das wäre dann der Streit, den wir führen würden, wenn die Grenzkontrollen kämen. Ich hoffe, Sie haben das jetzt verstanden oder ich habe es einigermaßen logisch erklärt. (Zurufe von der AfD: Also brauchen wir einen neuen Bundeskanzler! Ja, wir brauchen einen anderen Kanzler. – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kuppi, Sie wollen eine neue Zwischenfrage stellen?

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Lars Kuppi AfD

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage zu?

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Armin Schuster

Ja. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte, Herr Kuppi.

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Lars Kuppi AfD

Herr Schuster, ich war im Polizeirevier Bautzen und in Görlitz tätig. Ein großer Teil davon befindet sich im 30-Kilometer-Grenzbereich. Sie haben eben gerade gesagt, dass die Grenze an der Grenze aufhört. In meiner früheren Dienstzeit waren die 30 Kilometer der Bereich, in dem Grenzkontrollen möglich waren. Wann wurde aufgehoben, dass dieser 30-Kilometer-Bereich nicht mehr als Grenzbereich gilt? (Albrecht Pallas, SPD: Da fehlt Ihnen die Fortbildung!) – Ja, da fehlt mir die Fortbildung. Ich war im Landtag! Entschuldigung. (Weitere Zurufe des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Können Sie bitte aufhören? Herr Pallas, wir wissen, dass das hier eine sehr emotionale Debatte ist. Trotzdem hat Herr Kuppi jetzt eine Frage gestellt, und Herr Staatsminister Schuster erhält die Möglichkeit, diese Frage zu beantworten.

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Lars Kuppi AfD

Zurückweisungen waren früher im 30- Kilometer-Umkreis in Grenznähe möglich. Wann wurde das aufgehoben? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster hat die Frage vermutlich verstanden. Ihre Antwort, bitte.

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Armin Schuster

Die Regelung, die Sie ansprechen, war eine, die es in ganz Deutschland gab. Diese hatte aber nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern mit einer sehr guten Kooperation mit dem Nachbarland. Das sind Regelungen, die man hatte, als es noch keinen gigantischen Migrationsdruck gab. Das kenne ich von zahlreichen Grenzen: Wenn die Bundespolizei nachweisen konnte, dass dieses Fahrzeug soeben gerade die Grenze illegal überschritten hat und kein Migrationsdruck wie derzeit besteht, dann war es bei vielen Nachbarstaaten möglich, mit ihm zurückzufahren und zu sagen: Das ist gerade eben passiert – nehmt ihr ihn bitte? Dann haben die Kollegen im Nachbarstaat gesagt „Ja, natürlich.“ Das ist aber lediglich im Wege sehr guter Zusammenarbeit so gewesen und hat mit der Rechtslage wenig zu tun gehabt. Da haben Grenzpolizisten untereinander vergessen, was Zurückweisung, Zurückschiebung usw. ist; sie haben einfach gehandelt. Das wird man aber in Drucksituationen wie heute so nicht erleben. Die einzigen, die uns entgegenkommen, ist die Schweiz. Dort gibt es ein Verfahren: Die Schweizer Grenzwacht ist einverstanden, dass deutsche Bundespolizisten auf der schweizerischen Seite mit ihnen Streife fahren, Aufgriffe machen und diese verbleiben dann in der Schweiz. Das ist allerdings ein Verfahren, welches das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Schweizer Innenministerium auf den Weg gebracht hat; das wird man mit anderen Ländern so schnell nicht hinbekommen. Es ist jedenfalls keine andere Rechtslage gewesen; das war einfach nur der Obergefreiten-Dienstweg. (Sabine Friedel, SPD: Aber gängige Praxis laut Urteil des Verwaltungsgerichts München!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren.

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Armin Schuster

Um das noch einmal zu sagen: Die Anweisung, die Landespolizei an die Grenze zu schicken, hat übrigens auch etwas damit zu tun, dass die Bundespolizei zunehmend häufiger die weiße Fahne hisst. Wir haben die Aufgabe, durch die Landespolizei Aufgriffe zu machen, welche an die Bundespolizei zur Bearbeitung übergeben werden. Diese meldet immer wieder, sie schaffe es nicht mehr. Daran sehen Sie, was eigentlich los ist. Jetzt komme ich einmal zum Thema: Was erwarten wir? Der Bundeskanzler hat mit den Ministerpräsidenten den richtigen Beschluss gefasst. Ich habe es erklärt; es stand im Mai im MPK-Beschluss. Die Innenministerkonferenz im Juni hat diesen Beschluss bekräftigt – inhaltsgleich. Angesichts der Szenen, die wir gerade eben besprochen haben, frage ich mich, meine Damen und Herren: Wann versteht der Bundeskanzler, dass es jetzt an Führung, an ressortübergreifender Steuerung, an Strategie, an Europa- und Außenpolitik aus Chefhand bedarf? Mittlerweile muss es Chefsache sein, darauf hinzuwirken, dass völkerrechtliche Verträge von allen Vertragspartnern auch eingehalten werden, das Unterbinden von Sekundärmigration, kein Durchleiten, Dublin-Standard, Sicherheit der Außengrenzen. (Zuruf von der AfD: Das hat bei Merkel alles funktioniert?) Ich glaube, Frau Tändler-Walenta oder Herr Pallas haben das gesagt; ich weiß es nicht mehr genau. Wenn die Außengrenze nicht sicher ist, dann hat man im Inneren heftige Diskussionen. Diesen Mechanismus sollten Sie einmal durchdenken! Übrigens verstehe ich auch Ihre Lösung nicht: Sie sind gegen nationalstaatliche – ich auch! Sie sind aber auch gegen gemeinsame europäische – ja, was denn dann? Das müssten Sie mir irgendwann noch einmal erklären, aber ich darf von hier aus keine Fragen stellen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie wollen den Nationalstaat auflösen?) Meine Damen und Herren! Es ist Chefsache, in einer Ampel jetzt zu sagen: „Stopp von freiwilligen Aufnahmeprogrammen!“ Es ist Chefsache, jetzt zu klären, was wir mit sicheren Herkunftsstaaten machen, wenn sich eine Koalition irgendwie nicht einigen kann. Es ist Chefsache, jetzt Migrationsabkommen abzuschließen. Wer glaubt denn tatsächlich: Wenn wir mit Tunesien ein Abkommen wollen – und wir wollen eines, das wirkt –, dass das unter Macron, Scholz und von der Leyen geht? Von der Leyen glaubt das nicht; sie ist schon zweimal dort gewesen. Meine Damen und Herren, wenn diese drei – Scholz, Macron und von der Leyen – mit Tunesien verhandeln würden, dann hätten wir eine Lösung, die uns helfen würde. Und diese braucht es jetzt! Im Übrigen möchte ich in Richtung Berlin sagen: Der Ministerpräsident von Sachsen war einer der ersten. Jetzt sind viele nachgerückt, die dem Bundeskanzler vorgeschlagen haben, den Deutschlandpakt zu nehmen, um die Migrationsfrage endlich parteiübergreifend zu lösen. Bitte, Herr Bundeskanzler, das ist aus meiner Sicht das Gebot der Stunde. (Beifall bei der CDU) Wir haben ein EU-Lösungsproblem, kein nationales. Dafür braucht es die Chefs! Ich glaube, diese Art von Führung hat auch Herr Gauck in seinem Interview am Sonntag bestellt. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ganz im Gegensatz zur AfD-Fraktion, die europafeindlich eingestellt ist, sind wir davon überzeugt, dass es nur auf dem europäischen Weg geht. (Zurufe des Abg. André Barth, AfD) Ich habe jahrelang an GEAS mitverhandelt. Ich sage es Ihnen geradeheraus: So nah dran wie zurzeit waren wir noch nie, den Einstieg zu schaffen. Es ist nicht mehr als ein Einstieg, aber diesen haben wir seit Jahren nicht geschafft. Diesen Einstieg würde ich nicht ohne Not verspielen – er ist gut! Auch wenn noch vieles fehlt, würde ich ihn nehmen. Deshalb erwarte ich von der Bundesregierung eine proaktive Rolle und nicht eine bremsende oder aufweichende, wie wir es derzeit erleben. Wer jetzt noch auf Alleinstellung von Deutschland pocht – Stichwort wertegeleitete Außenpolitik –, wer sich jetzt nicht mit Dänemark, den Niederlanden und so weiter beschäftigt, der gefährdet dieses gemeinsame europäische Asylsystem. Es geht nur, wenn Länder wie Deutschland und Frankreich in einer Vorreiterrolle dem Rest den Weg weisen. Das sehe ich nicht. Wenn wir das aber nicht tun, dann kommen nationalstaatliche Ideen auf den Tisch, wie es in diesem Antrag der Fall ist. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Diese bekommen dann Konjunktur; das kann man an den demoskopischen Umfragen ablesen, meine Damen und Herren. Was macht denn die AfD? (Zurufe von der AfD: Wir sind Ihnen für diese Rede dankbar! – Weitere Zurufe von der AfD) Sie haben auch keine klare Linie: Mal muss Polen herhalten als leuchtendes Beispiel. Jetzt hat Polen eine Visaaffäre, jetzt finden Sie es plötzlich auch blöd. Dann wiederum müssen die Italiener herhalten als markige Populisten. (Zurufe des Abg. André Barth, AfD) Dann klappt das bei denen aber nicht; jetzt ziehen Sie auch über Italien her. Schließlich kommen Sie mit den Briten und dem Ruanda-Beispiel. Dieses Ruanda-Modell funktioniert überhaupt nicht, weil die englischen Gerichte es schon einkassiert haben. Bei den Briten arbeitet niemand am Ruanda-Modell. Also streuen Sie den Leuten bitte keinen Sand in die Augen! (Zuruf von der AfD: Wir? Sie tun das doch!) Ich plädiere für einen europäischen Weg, der deutsche und sächsische Interessen berücksichtigt. Deswegen glaube ich auch an Humanität und Ordnung, und deswegen glaube ich auch an flexible Obergrenzen, weil das der ordnende Faktor ist. Das hat von 2018 bis 2020 in der alten Bundesregierung hervorragend gewirkt. Meine Damen und Herren! Wir werden in Sachsen alles tun, damit die Menschen, die hier ankommen, anständig behandelt werden. Ob es zu viele oder zu wenige oder die falschen sind, das ist im Moment überhaupt nicht die Diskussion. Für uns gilt: Die Menschen, die hier ankommen, behandeln wir anständig. Da habe ich bei Ihnen Zweifel. Meine Damen und Herren! Herr Wippel, damals waren Sie noch nicht mal in Gedanken dabei, nicht einmal Abrahams Gedanken haben Sie irgendwie erfasst. Damals, 2015, haben wir im Bundestag schon über solche Themen debattiert. Ich habe Sie damals nicht gebraucht, überhaupt nicht, weil Sie gar nicht da waren, es waren andere von der AfD. Ich habe Sie damals nicht gebraucht, um solche Positionen schon damals richtigerweise zu vertreten. Ich war damals der Überzeugung, dass wir einen falschen Weg gehen, und ich bin auch jetzt der Überzeugung, dass die Bundesregierung einen falschen Weg geht. (Beifall bei der CDU) Aber es geht darum, den richtigen Weg zu weisen. Ihrer ist es nicht, und deswegen bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Er ist destruktiv, europafeindlich und vor allem hat er keine Lösungen. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster für die Staatsregierung. Es gibt das Bedürfnis nach Kurzinterventionen. Bitte, zunächst, Herr Wippel, Ihre Kurzintervention.

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Sebastian Wippel AfD

Eine Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Staatsminister. Herr Staatsminister, Sie haben Ihre paar Minuten Wahlkampf gehabt. Ich stelle fest, dass Sie wirklich fließend AfD sprechen. Sie haben sehr wenig zum eigentlichen Antrag gesprochen; denn der Antrag hieß, dass das GEAS reformiert werden soll. Am Ende haben Sie ganz kurz gesagt, dass Sie wollen, dass das GEAS kommt, und Sie glauben, dass das auch gut funktionieren kann. Sie haben kein Wort über die Schwächen des Ganzen verloren, und das war der Kern der Debatte. Das heißt, Sie haben sehr viel gesagt, aber am eigentlichen Antrag haben Sie völlig vorbeigeredet. Wenn Sie der Meinung sind, dass die CDU das schon immer gemacht hat, frage ich mich, warum Sie als Bundestagsabgeordneter 2015 – gut, dass Sie es noch einmal betont haben – genauso wie Herr Kretschmer seinerzeit niemandem in den Arm gefallen sind. Sie haben quasi als CDU-Fraktion völlig versagt. Sie haben der Kanzlerin in Summe den Rücken gestärkt und genau das angerichtet, was bis heute fortwirkt und was sich gerade wiederholt. Die Aussage, dass wir hier niemals darüber gesprochen hätten, würde ich bei Ihnen als Nichtwissen abtun, weil Sie sich 2014 leider mit dem Sächsischen Landtag wahrscheinlich noch nicht beschäftigt haben. Aber dann sollten Sie auch nicht so vermessen sein, zu beurteilen, was hier 2014 diskutiert oder nicht diskutiert wurde; denn 2014 haben wir entsprechende Anträge gestellt. Damals haben wir hier darüber gesprochen, auch mit Ihrer CDU-Fraktion. Damals hat man das auch schon alles abgelehnt. Schon damals war absehbar, dass die Asylzahlen nach oben gehen werden, weil sie sich seit 2012 jedes Jahr verdoppelt hatten. Damals haben wir gewusst, dass es 2015 echt ein großes Problem geben würde. Es kam noch viel schlimmer, als wir erwartet hatten; das gebe ich zu. Aber die Schritte haben wir damals schon gefordert. Wir haben gefordert, dass Einwanderung klare Regeln braucht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wippel, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Sebastian Wippel AfD

Es ist abgelehnt worden. Europa brauchen wir da, wo es in der Zusammenarbeit sinnvoll ist, und da sind wir genau bei solchen Punkten. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, Sie könnten jetzt reagieren, wenn Sie möchten. Das geht wie ein Pingpongspiel. Dafür haben Sie 2 Minuten Zeit. Bitte schön.

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Armin Schuster

Sie haben noch keine Ahnung, was es heißt, wenn ich Wahlkampf mache. (Sebastian Wippel, AfD: Sie werden Ihren Wahlkreis definitiv verlieren!) – Das ist Pfeifen im Wald. Zweitens: Ich kann zu Ihrem Antrag nicht sprechen, weil ich keine Lösung gefunden habe. Machen Sie sich keine Sorgen! Wir wissen ganz genau, dass das Kontingent von 30 000 zu wenig ist. Wir wissen ganz genau, dass die Aufweichungen, die in der Ampel diskutiert werden, falsch wären usw. Aber dazu haben Sie ja keine Aussagen gemacht. Unterstellen Sie uns nicht, dass wir nicht wüssten, was zu tun wäre. Wir wissen genau, was zu tun ist. Aber ich diskutiere nicht – Entschuldigung! – mit einer Partei, die Europa zerschlagen will: „Am besten raus und kaputt machen“. Ich kann Sie einfach nicht ernst nehmen. Das wird im Wahlkampf übrigens das zentrale Argument, die Anti-Europa-Partei und wir. Sie können ganz sicher sein, dass das ein zentrales Argument wird. (Zurufe von der AfD) Drittens: Ich habe 2015 eine klare Haltung gehabt. Da gab es eine Lucke-AfD, die wusste gar nicht, was sie wollte. (Andauernde Zurufe von der AfD) Ich habe keine Mehrheit in meiner Fraktion gehabt, auch nicht in meiner Partei; das weiß ich. Aber meine Haltung war da, und sie ist zumindest in Teilen richtig gewesen. Das haben mittlerweile viele erkannt. Dann gab es einen erheblichen innerparteilichen Konflikt, Sie erinnern sich: Merkel – Seehofer. Die CDU/CSU hatte harte Zeiten. Wir haben uns zusammengerauft. Das Ergebnis war die Strategie „Humanität und Ordnung“, das Ergebnis war der Migrationsplan, darin war die Obergrenze usw. Wir hatten drei Jahre Ruhe in diesem Land unter CDU/CSU-Regierung: 2018, 2019, 2020. (Zuruf von der AfD: Corona-Zeit! – Weitere Zurufe aus allen Fraktionen!) Das gesamte Thema war befriedet. Die ganze Strategie hat gewirkt, aber darüber wollen Sie nicht reden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Ihre Redezeit ist gleich abgelaufen. Sie bekommen noch 10 Sekunden. Es wäre schön, wenn es nicht ganz so laut wäre. Ich kann nur sagen, dass ich Herrn Schuster kaum verstehe. Zwischenrufe sind erlaubt, aber es ist ein einziges Gebrülle. Herr Schuster, Sie haben jetzt noch 10 Sekunden Redezeit.

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Armin Schuster

Ich werde in diesen Tagen immer das eine Thema gefragt: Was soll das mit dieser flexiblen Obergrenze? Drei Jahre haben wir sie konsequent umgesetzt. Das EU-Türkei-Abkommen, das ich für hervorragend gehalten habe, hat für eine dramatische Reduktion gesorgt und war eines der Instrumente, damit wir unter die 200 000 kommen. Wir haben jeden Tag daran gearbeitet, die 200 000 einzuhalten. Flexible Obergrenze geht, meine Damen und Herren, die haben wir damals erfunden, schon drei Jahre vor der Ampel, das war eine CDU/CSU-Leistung mit dem Koalitionspartner SPD. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie müssten jetzt bitte aufhören. Sie können am Rednerpult stehen bleiben, weil gleich die nächste Kurzintervention kommt. Herr Kollege Pallas, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Herr Staatsminister, nun haben Sie doch einen Fehdehandschuh zurückgeworfen und gleich noch einen hinterher, den ich wiederum gern aufnehme. Sie haben die Debatte vielfach dafür verwendet, ausführlich über Bundespolitik und über Europa zu sprechen. Wir sind hier im Sächsischen Landtag, und deshalb kann ich nur wiederholen, dass es wichtig ist, sehr sauber die Kritik zu äußern, wenn man sie äußert, und dabei nicht in Beliebigkeit und falsche Faktendarstellung zu verfallen. Ich glaube, dass Sie ganz genau wissen, dass das mit den stationären Grenzkontrollen schwierig ist, weshalb Sie wahrscheinlich auch froh darüber sind, dass Sie sie nur fordern und nicht selbst einführen müssen. Warum denke ich das? Das Thema der stationären Grenzkontrollen ist im Schengener Grenzkodex geregelt: Öffnung und Kontrolle der EU-Binnengrenzen, sodass die Menschen in der EU von Freizügigkeit profitieren können, § 29. Nur in begründeten Ausnahmefällen und für eine maximale Dauer von sechs Monaten kann ein Schengen-Mitgliedsstaat bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung temporäre stationäre Grenzkontrollen durchführen. Auf Empfehlung des Europäischen Rates kann dies in Ausnahmefällen auf bis zu zwei Jahren verlängert werden. Aber Migration allein stellt eben keine begründete Bedrohung der öffentlichen Ordnung nach Schengener Grenzkodex dar, (Widerspruch bei der AfD) wie der Europäische Gerichtshof 2022 bestätigt hat. Also, selbst wenn man Migration als hinreichenden Grund akzeptiert, sind wenigstens die Kontrollen in Bayern und Österreich spätestens seit 2017 europarechtswidrig. Ich meine, Sie wissen das. Ich bin noch aus einem anderen Grund gegen stationäre Grenzkontrollen. Das, was Sie jetzt tun, was Frau Faeser getan hat, nämlich mehr Bundespolizisten in die Region zu schicken, ist richtig, um im grenznahen Raum dafür zu sorgen, dass Schleuser aufgegriffen und entsprechenden Ermittlungsverfahren zugeführt und Geflüchtete dadurch geschützt werden. Das heißt, es gibt eine polizeiliche Lage; die Polizei reagiert darauf, auch die Landespolizei reagiert, super. Bei stationären Grenzkontrollen habe ich die GdP Land und Bund an meiner Seite, die sich mehrfach öffentlich geäußert haben: Dadurch haben wir keinen Mehrnutzen. Ganz im Gegenteil: Wir haben einen großen Personalaufwand, einen irren organisatorischen Aufwand, und es wird sich nicht viel ändern gegenüber dem, was wir bereits im grenznahen Raum erreichen. Zudem wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie können zweimal auf die Kurzinterventionen eingehen.

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Armin Schuster

Ich habe wegen der Vorhaltungen der GdP ein Treffen im Sächsischen Staatsministerium des Innern organisiert, und zwar mit Michael Stübgen, dem Brandenburger Innenminister, und der GdP-Bundesspitze. Der Bundesvorsitzende der GdP stand danach mit mir zusammen vor der Kamera im Ministerium, und wir waren uns einig. Seine Version war – die habe ich geteilt und das auch in der Innenministerkonferenz gefordert –: Bitte, Herr Bundeskanzler oder Frau Bundesinnenministerin, wenden Sie das französische Modell an. Was ist das? – Das heißt, in Brüssel notifizieren und dann, wenn wir sie haben, entscheiden, wo es taktisch notwendig ist. Die Gewerkschaft der Polizei war in meinem Haus vor den Kameras ganz eindeutig: (Albrecht Pallas, SPD: Lesen Sie mal den … von letzter Woche!) Grenzkontrollen in Brüssel notifizieren? Ja, schnellstmöglich, um dann zu entscheiden, wo wir es machen. Sie haben Grenzkontrollen nicht per se ausgeschlossen. Zweiter Punkt: Diese Rechtsgrundlage hält in Bayern trotz aller Schengen-Evaluierungen seit acht Jahren. (Albrecht Pallas, SPD: Es tut nur keiner was, das ist der Punkt!) Dazu haben Sie wahrscheinlich eine Einzelmeinung. (Beifall bei der CDU) Es ist eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die – genau wie von Frankreich – in Brüssel angezeigt wird. (Albrecht Pallas, SPD: Der Europäische Gerichtshof…!) Ich kann das in 38 Sekunden nicht weiter ausführen, ich kann nur eines sagen: Ihre Wortmeldung ist für mich schwierig. Sie unterstellen der Bundesinnenministerin, dass sie schon zweimal rechtswidrig – Sie haben gerade gesagt: „illegal“ – Grenzkontrollen in Brüssel für die bayerische Grenze notifiziert habe. (Albrecht Pallas, SPD: Sie hat es nur angezeigt!) Das tut sie aber. Die Bundesinnenministerin hat zweimal diese Grenzkontrollen selbst notifiziert. (Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) – Bitte? (Albrecht Pallas, SPD: Sie hat sie angezeigt gegenüber der Kommission! – Widerspruch von der AfD) – Sie hat sie notifiziert und die Bundespolizei angewiesen, das Verfahren, welches schon sechs Jahre vor Frau Faeser stattfand, auch in diesen letzten zwei Jahren durchzuführen. Die Bundespolizei arbeitet an der österreichischen Grenze ausschließlich auf Geheiß von Frau Faeser. Von wem denn sonst? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster.

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Armin Schuster

Das ist ja die Unlogik: dass wir es dort tun – dort sind die Zahlen halb so hoch –, bei uns aber nicht. Wenn Sie ihr damit ein rechtswidriges Vorgehen unterstellen, dann wünsche ich gute Reise. Das ist ja Ihre Parteikollegin. (Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei der AfD – Zuruf des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Pallas, das mit den Zwiegesprächen machen wir nicht. – Herr Staatsminister, Ihre Redezeit ist abgelaufen. (Staatsminister Armin Schuster: Sehr gut!) – Bitte schön. Wir haben die Kurzinterventionen abgearbeitet und können, wenn ich das richtig sehe, zum Schlusswort kommen. Von der AfD-Fraktion Herr Dr. Keiler, bitte.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Die Trilog-Verhandlungen beginnen erst. Wir haben Vorschläge gemacht, wie sie zu ergänzen sind. Dass begonnene Verhandlungen kurzfristig etwas bewirken, glaube ich kaum. Herr Schuster, es ist ja schön, dass Sie hier eine Wahlkampfrede gehalten haben, wie Sie selbst gesagt haben; (Susan Leithoff und Sören Voigt, CDU: Hat er nicht gesagt!) ich muss Ihnen aber eines entgegenhalten: Die AfD ist keineswegs europafeindlich. Ich weiß nicht, woher Sie das beziehen. Es ist Quatsch, was da verbreitet wird. Wir sind sehr wohl für eine Wirtschaftsgemeinschaft der EU. Ich bin auch mit keinem Wort auf andere EU-Staaten losgegangen, sondern ich habe Beispiele aus anderen EU-Ländern gebracht, wie diese mit der Migration umgehen: die Italiener im Moment, die Dänen, die Schweden kann ich ergänzen. Die Briten sind nicht mehr in der EU, bei denen wird das Ruanda-Modell favorisiert. Im Übrigen: Der Ministerpräsident von Großbritannien hat eindeutig erklärt, er werde den Supreme-Court-Beschluss nicht umsetzen, sondern am Ruanda-Modell festhalten. Es ist also eine Chimäre, was dazu behauptet wird. Wir haben auch keinen EU-rechtlichen Zugriff mehr auf sie. Was wir an der EU kritisieren, ist genau die Position, dass es bestimmte Bereiche in der politischen EU gibt, in denen diese völlig handlungsunfähig ist. Ich habe nichts anderes gemacht, als die Beispiele aufzuzählen. Italien möchte etwas anderes als Polen. Polen möchte etwas anderes als Dänemark. Und Dänemark möchte etwas anderes als Schweden. Das sind nur einige Beispiele. Jetzt bringen Sie das unter einen Hut und verhandeln das! Damit können Sie doch diese Anstürme, die im Moment in Lampedusa über Italien hereinbrechen, mitnichten kurzfristig bekämpfen. Es reicht doch nicht aus, zu sagen: Wir brauchen eine europäische Lösung. (Beifall bei der AfD) Augenwischerei ist das. Und dass Sie die AfD nicht mögen, damit kann ich leben. Das gilt für mich in umgekehrter Weise für die CDU, ehrlich gesagt; (Beifall bei der AfD) denn es wird nur gequatscht. Die Migrationskrise ist im Wesentlichen von der CDU-Regierung unter Merkel ausgelöst worden. Das haben wir nicht vergessen. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es!) In einem gebe ich Ihnen recht, Herr Schuster. Kurzfristig müssen wir überlegen, was es zu machen gilt. Die Lösungen, die wir in unseren Antrag geschrieben und die ich vorgetragen und zusammengefasst habe, sind auch keine kurzfristigen Lösungen, sondern eine Ergänzung des GEAS-Programms in die richtige Richtung. (Zuruf der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Kurzfristige Lösungen – in der Tat, da gebe ich Ihnen recht. Geltendes EU-Recht umsetzen und nicht ständig negieren, das ist es. (Beifall bei der AfD) Das wäre schon einmal die erste Lösung. (Sören Voigt, CDU: Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht!) Die zweite Lösung ist: Es geht nicht nur um den Schutz der Außengrenzen und den Schengen-Raum; es geht auch darum, dass man diese Anzieh-Effekte, diese Anlock-Effekte beseitigt. Geldleistungen statt Sachleistungen! (Sebastian Wippel, AfD: Andersherum! –

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Sören Voigt CDU

Freud’scher Versprecher! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das funktioniert sofort. Es stand in der „Sächsischen“ als Vorschlag und könnte wahrscheinlich sogar durchgesetzt werden, weil – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Keiler, Ihre Redezeit. (Zuruf von der CDU: Aus! – Weitere Zurufe von der CDU und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE)

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Dr. Joachim Keiler AfD

Ja, ja, nix, weil die FDP in der Ampelregierung dabei ist. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Keiler, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Frau Faeser, will ein Umsteigermodell. Ein Umsteigermodell bei der Migration – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Dr. Keiler, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

– Einbürgerung nach drei Jahren wegen ehrenamtlicher Tätigkeit. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich muss Ihnen sonst das Wort entziehen.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Sie müssen bitte was? Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen – schon seit 20 Sekunden.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Okay. – Das müssen Sie lassen. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war das Schlusswort der AfD-Fraktion, meine Damen und Herren. Es liegen uns keine Änderungsanträge vor, Tagesordnungspunkt Elternbeitragsfreiheit in Drucksache 7/14316, Antrag Wie gewohnt können die Fraktionen hierzu Stellung nehmen. Es beginnt die Fraktion DIE LINKE, Marika TändlerWalenta. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Wenn es um Kinder geht, geht die AfD!)

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ab August nächsten Jahres müssen Eltern in Brandenburg für Kinder im Kindergarten keine Elternbeiträge mehr zahlen. Das ist der Ausgangspunkt unseres heutigen Antrags. Dabei steht Brandenburg in Sachen Kindertagesbetreuung in einer ähnlichen Tradition wie Sachsen. Brandenburg hat eine vergleichbare Betreuungsquote im Kindergartenbereich, also bei den 3- bis 6-Jährigen jeweils etwas über 94 %. Doch warum ist es in Brandenburg möglich, dass der Kindergarten ab nächstem Jahr kostenfrei bzw. richtiger gesagt frei von Elternbeiträgen ist, während das in Sachsen immer noch weit ab der Realität erscheint? Ist Brandenburg etwa wirtschaftlich deutlich leistungsfähiger als Sachsen? Wohl kaum. Oder ist es politisch völlig anders ausgerichtet? Herrschen dort vielleicht sozialistische Verhältnisse? Überraschung: In Brandenburg regieren die gleichen drei Parteien wie in Sachsen: CDU, SPD und GRÜNE. Daran kann es also nicht liegen. Oder ist Brandenburg vielleicht eine Ausnahme unter den Bundesländern? Ein ganz ausgefallenes Pilotprojekt? Auch das ist nicht der Fall. 11 von 16 Bundesländern haben die KitaGebühren entweder abgeschafft, in Teilbereichen abgeschafft oder zumindest deutlich reduziert. Bayern und Schleswig-Holstein zahlen Zuschüsse an Eltern. Nur in Baden-Württemberg, dem Saarland und Sachsen ist bisher gar nichts in diese Richtung passiert. Warum? Es hat in den Nullerjahren auch in Sachsen schon einmal ein kostenloses Kita-Jahr gegeben, das sogenannte Vorschuljahr. Mit einem Regierungswechsel wurde es dann wieder einkassiert. Ihm haftete der Ruf an, das Geld zu verschleudern, welches doch in einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels besser aufgehoben sei. Damals erfolgte die Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1 : 13 auf deshalb können wir zur Abstimmung über die Drucksache 7/14360 kommen. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und trotzdem einer Mehrheit Stimmen dagegen ist diesem Antrag nicht entsprochen und der Tagesordnungspunkt 6 somit beendet. Ich rufe auf Kitas endlich umsetzen! der Fraktion DIE LINKE 1 : 12. Dieser falsche Gegensatz bestimmt in Sachsen bis heute die Debatte: Qualitätsverbesserung durch Verbesserung des Betreuungsschlüssels in der Kita oder finanzielle Entlastung der Eltern. Wir als LINKE halten diese Gegenüberstellung, dieses Entweder-oder für falsch; denn beides muss getan werden. Natürlich muss der Betreuungsschlüssel weiter verbessert werden, wohl niemand hat das hier im Landtag so oft beantragt und thematisiert wie wir LINKEN. Es würde aber auch niemand auf die Idee kommen, die Forderungen nach mehr Lehrer(inne)n an der Schule mit der Einführung eines Schulgeldes zu finanzieren. Auch Kitas sind Bildungseinrichtungen. Auch sie müssen nach und nach kostenfrei werden. Andere Bundesländer tun es. Vor Brandenburg hatten bereits Rheinland-Pfalz, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern die Gebühren ganz abgeschafft. Die meisten anderen Bundesländer – wie in Thüringen – haben die Gebühren für einzelne Jahre abgeschafft oder sie haben dies generell für Geschwisterkinder getan, so wie Sachsen-Anhalt. Dort gilt: Egal, wie groß eine Familie ist – man zahlt immer nur den Elternbeitrag für ein Kind. Oder es wurde für bestimmte Betreuungsumfänge die Gebührenfreiheit eingeführt, so wie in Hessen und Hamburg. Es gibt verschiedene Modelle, über deren Vor- und Nachteile man sich trefflich streiten kann. Ist es sinnvoller, Familien – übrigens sind alle Familienformen gemeint – in einem Jahr komplett zu entlasten, oder ist es sinnvoller, die Entlastung über die ganze Kitazeit zu verteilen? Mir würden Pro- und Kontra-Argumente für beide Seiten einfallen. Aber wir sollten die konkrete Debatte suchen. Deshalb haben wir Ihnen heute zum Weltkindertag genau diesen Antrag vorgelegt. Wir fordern eine aufrichtige Debatte. Wenn man komplett entlastet, also – wie in MecklenburgVorpommern oder Berlin – die Elternbeiträge ganz abschafft, dann erübrigt sich natürlich die Debatte. Meist nutzen die Länder die Bundesmittel, die dafür eingesetzt werden können, weil eine Beitragsentlastung auch eine Qualitätsverbesserung ist. Um Missverständnissen vorzubeugen und Ihrer vorhersehbaren Gegenargumentation vorzugreifen: Wir wissen, dass es in Sachsen Geschwisterrabatte und die Beitragsbefreiung für Familien mit sehr niedrigem Einkommen gibt. Darum geht es uns heute aber nicht. Diese Befreiung für niedrige Einkommen hat es in den anderen Bundesländern auch gegeben, bevor die generellen Entlastungen eingeführt oder die Beiträge ganz abgeschafft wurden. Es geht uns heute gerade um jene Familien, die mal knapp, mal weniger knapp über den Befreiungsgrenzen liegen und die unter den stetigen Verteuerungen des Alltags leiden. Wir als LINKE haben immer und immer wieder Vorschläge zur finanziellen Entlastung der Eltern gemacht, zuletzt in den letzten Haushaltsverhandlungen oder bei der Novellierung des Kitagesetzes. Dabei haben wir Ihnen sogar eine Innovation vorgeschlagen, bei der Sachsen nicht den anderen Bundesländern hinterhergetrottet wäre, sondern gemeinsam mit Hamburg an der Spitze gestanden hätte. Wir haben Ihnen vorgeschlagen, nicht nur unmittelbar bei den Elternbeiträgen, sondern bei den faktisch zweiten Elternbeiträgen, den Verpflegungskosten für das Kitaessen, anzusetzen. Wenn dies künftig wegfiele, wäre die Entlastungswirkung auch gegeben. Gerade die explodierenden Essenspreise schrecken die Eltern. Zusätzlich gäbe es Synergieeffekte für die Wirtschaftlichkeit der Essenversorgung. Die Träger könnten den Preisanstieg, der an die Eltern ungefiltert weitergegeben wird, deutlich dämpfen. Aber Sie sind weder diesen Weg noch einen anderen mitgegangen. Wir sind nicht nur bei den Koalitionsfraktionen auf taube Ohren gestoßen, sondern auch beim Finanzminister auf Ablehnung. Deshalb machen wir es heute andersherum: Wir verlangen von der Regierung und der Koalition, dass sie endlich einen Plan vorlegen. Wenn Sie unseren Vorschlägen nicht folgen wollen, machen Sie doch einfach selbst welche. Wie stellen Sie sich den sächsischen Weg in die Beitragsfreiheit eigentlich vor? Oder wollen Sie nur tatenlos zusehen, wie ein Bundesland nach dem anderen die Kitabeiträge abschafft? Nur in Sachsen bleibt alles beim Alten. Warum werden Familien dafür bestraft, dass sie in Sachsen wohnen? Wollen Sie sich im nächsten Landtagswahlkampf gegenseitig bei Versprechen zur Beitragsfreiheit überbieten, um sich dann weiter zu blockieren? Wir fordern Sie auf, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und endlich zu handeln. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Juliane Pfeil, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Marika Tändler-Walenta für die Fraktion DIE LINKE als Einreicherin. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Firmenich; bitte schön.

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Iris Firmenich CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Tändler-Walenta, Sie legen uns hier einen Antrag vor, der in der Tat ein wünschenswertes Anliegen beinhaltet. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, schön!) Es ist auch nicht das erste Mal, dass wir in diesem Hohen Haus über dieses Thema sprechen; das stimmt. Na klar, vielen Eltern wären die Beitragsfreiheit für die Betreuung der Kinder und der Wegfall der Verpflegungskosten in Kitas eine echte Entlastung – in Anbetracht der in den vergangenen Jahren spürbar angestiegenen Lebenshaltungskosten allemal. Nun beantragen Sie aber als Erstes, dass die Staatsregierung schnellstens einen Bericht vorlegen soll, der umfassend Auskunft über Elternbeiträge und Verpflegungskostenersatzzahlungen in Sachsen im Vergleich zu den anderen Bundesländern gibt. Damit organisieren Sie einen erheblichen Aufwand an Bürokratie. Wozu, frage ich Sie, (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) wenn Sie doch in Punkt 2 Ihres Antrages verlangen, dass die Staatsregierung unverzüglich ein Konzept zur schrittweisen Einführung der Elternbeitragsfreiheit zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen soll. In diesem Konzept soll festgelegt werden, wann frühestens eine Elternbeitragsfreiheit möglich ist, welche Zwischenschritte angestrebt werden und wann frühestens auf Verpflegungskosten verzichtet werden kann. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll das Konzept auch noch beschreiben, ebenso wie die Kosten, die dem Staatshaushalt dadurch entstehen. Sie begründen Ihren Antrag mit dem teilweisen oder gänzlichen Verzicht auf Elternbeiträge in anderen Bundesländern und haben keinen Plan von den Ausgaben, die dadurch entstehen. (Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU) Für Sie ist es nur eine Frage der politischen Prioritätensetzung. Wir als CDU in Sachsen haben eine politische Prioritätensetzung beim Thema frühkindliche Bildung, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wir führen schon seit vielen Jahren! –

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Aber erfolgreich!) und die legt den Fokus in erster Linie auf die stetige Verbesserung der Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung unserer Jüngsten. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Genau an diesem Ziel haben wir seit Jahren unser Handeln ausgerichtet. Es hat sich gelohnt. Es ist in jedem Fall besser geworden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so?) Wir haben den Betreuungsschlüssel schrittweise abgesenkt, Vor- und Nachbereitungszeiten eingeführt und bei der aktuellen Kitagesetz-Novelle in diesem Sommer eine weitere Personalverbesserung mit dem Ziel der Qualitätssteigerung beschlossen. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Wir nutzen die Mittel des Bundes aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, um unsere pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen sowie die Kindertagespflegepersonen fachlich zu unterstützen. Wir sorgen dafür, dass ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden, helfen den Trägern, Seiteneinsteiger berufsbegleitend zu qualifizieren, und bilden dafür Praxisanleiter aus. Wir haben ein Konzept zur Sprachförderung entwickelt, das allen Kitas Unterstützung gibt, und legen besonderen Wert auf gesundheitliche Bildung. Und trotz aller Verbesserungen hören wir nach wie vor die Forderung nach mehr Personal aus den Kitas. Warum ist das so? Weil die Herausforderungen für das pädagogische Personal gewachsen sind. Wir haben heute eine größere Heterogenität in den Gruppen; denn dort finden sich Kinder aus verschiedensten Herkunftsländern, die erst unsere Sprache lernen müssen und mehr Zuwendung brauchen – auch aufgrund schlimmer persönlicher Erfahrungen, die sie in ihrem jungen Leben schon machen mussten. Natürlich hat auch die Pandemie die Familien belastet und wirkt sich auf die Kinder aus. Das digitale Zeitalter bringt nicht nur Segen mit sich. Manches Kind weiß zwar, wie man mit dem Finger über das Tablet wischt, kennt aber kein Buch und keine Gute-NachtGeschichte abends vor dem Schlafengehen. Der Anstieg sprachlicher Defizite bei den Einschulungsuntersuchungen ist auch eine Folge mangelnder Kommunikation im Elternhaus. Dort setzt unser Verständnis an. Wir wollen erreichen, dass jedes Kind bestmöglich gefördert wird, um seine Bildungschancen nicht von seiner sozialen oder nationalen Herkunft abhängig zu machen. In diesem Verständnis sehen wir uns übrigens durch die Bundesregierung bestärkt, die in ihrem KiTa-Qualitätsgesetz eine Förderung des Verzichts auf Elternbeiträge ausdrücklich ausgeschlossen und stattdessen die Bildungsqualität in den Mittelpunkt gerückt hat. Das, meine Damen und Herren, ist unsere Priorität. Es ist eine enorme Herausforderung für unseren Landeshaushalt. Wenn wir schon den Vergleich mit anderen Bundesländern führen, dann sollten wir anerkennen, dass in Sachsen jede Familie, die es wünscht, einen ganztägigen Betreuungsplatz für ihr Kind erhält – egal ob in Krippe, Kita oder Hort. Um diesen Standard zu erreichen, müssen insbesondere die westlichen Bundesländer noch erheblich zulegen. Wir haben im Vergleich zu ihnen einen deutlich höheren Qualifikationsgrad beim Fachpersonal – und das soll so bleiben. Die Weiterentwicklung hin zu multiprofessionellen Teams haben wir uns auf die Agenda geschrieben, um die unterschiedlichen Förderbedarfe noch besser ansprechen zu können. Mit Blick auf die Horte streben wir eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Grundschulen mit dem Ziel an, dass dort die Bildungsqualität weiter angehoben wird. Dafür brauchen wir gut ausgebildete und hoch motivierte Fachkräfte. Das alles kostet eine Menge Geld. Der Freistaat trägt die Kosten für eine Reihe von Standardverbesserungen weitestgehend allein. Die Kommunen haben in diesem Jahr einen Ausgleich über einen höheren Landeszuschuss erhalten. In diesem Jahr sind es insgesamt 418 Euro mehr. Der Landeszuschuss beträgt nun 3 455 Euro. Im Vergleich zum Jahr 2012 sind das 1 580 Euro mehr. Allerdings – das gehört zur Wahrheit dazu – reicht das nicht aus, um die Kostensteigerungen in den Kommunen und bei den Trägern auszugleichen. Aufgrund enorm gestiegener Energiekosten, Tariferhöhungen, ausufernder Sozialausgaben, des Anstiegs des Mindestlohns und rückläufiger Steuereinnahmen sind viele Kommunen aktuell nicht mehr in der Lage, ihre Haushalte auszugleichen. Dafür trägt die Bundesregierung eine große Mitverantwortung. Dem Freistaat geht es nicht anders, und beim kommunalen Finanzausgleich sitzen beide – Land und Kommunen – im gleichen Boot. Wenn die Einnahmen sinken und die Ausgaben steigen, muss man sich aber Gedanken darüber machen, wo man sparen will. Was in dieser Zeit überhaupt nicht geht, Frau Tändler-Walenta, ist, neue Ausgaben zu beschließen, für die es keine Finanzierung gibt. Das allerdings ist in Ihrem Antrag völlig ohne Beachtung geblieben. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Sie sagen nicht, an welcher Stelle Sie im Landeshaushalt etwas weggenehmen wollen, um ihre Vorschläge finanziell zu untersetzen. Für uns ist es keine Option, Sozialleistungen mit Kredit zu finanzieren, also neue Schulden zu fabrizieren. Das verbietet sich schon aus Verantwortung für die junge Generation. In Anbetracht dessen wäre es schon ein Erfolg, wenn es uns gelänge, die Elternbeiträge wenigstens stabil zu halten und nicht weiter ansteigen zu lassen. Bei Familien mit geringem Einkommen werden die Elternbeiträge von den Kommunen übernommen. Auch für das Mittagsessen gibt es Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Die Absenkung der Kosten für Alleinerziehende und Geschwisterkinder wird einkommensunabhängig gewährt. Damit gibt es eine Entlastung, auch wenn wir uns alle noch mehr Unterstützung für Familien mit Kindern wünschen. Im laufenden Haushalt ist jedoch dafür kein Spielraum. Wo die Prioritäten im kommenden Haushalt liegen werden, wird wohl erst nach der Landtagswahl im Rahmen neuer Koalitionsverhandlungen bestimmt. Unsere Priorität bleibt bei der Qualität der frühkindlichen Bildung, um jedem Kind bestmögliche Bildungschancen für seine ganz persönliche Entwicklung zu eröffnen, unabhängig von seiner sozialen und nationalen Herkunft. Lassen Sie uns diesen Weg weitergehen. Er ist nachhaltiger. Ihren Antrag lehnen wir deshalb ab. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Kollegin Firmenich für die CDU-Fraktion. Für die AfD-Fraktion jetzt bitte Herr Dr. Weigand.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als AfDFraktion sagen ganz klar Ja zum Ausbau des Landeserziehungsgeldes und der wirklichen Wahlfreiheit von jungen Familien zwischen der Betreuung der Kinder zu Hause oder in der Kindertageseinrichtung. Wir sagen Ja zur Senkung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen, damit unsere sächsischen Eltern mehr Geld in der Tasche haben. Wir sagen Ja zum kostenlosen und gesunden Mittagessen in der Kita und in der Schule für Max und Sophie. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Aber nicht für Mohammed?) Wir sagen Ja zur Entlastung unserer sächsischen Familien und Alleinerziehenden. Für diese Entlastung unserer sächsischen Familien und Alleinerziehenden setzen wir uns als AfD-Fraktion seit Jahren ein. (Beifall der Abg. Martina Jost, AfD) Einige Beispiele gefällig? – Gern. Los geht’s! 10. November 2016, Plenarsitzung im Sächsischen Landtag: Die AfD fordert ein kostenloses und gesundes Essen für Kinder; nochmals gefordert in der Plenarsitzung am 19. Mai 2021 im Sächsischen Landtag, nochmals gefordert in der Plenarsitzung am 19. Dezember 2022 und abermals gefordert am 1. Juni 2023 im Rahmen der Novelle des KitaGesetzes. Jedes Mal wurden die Anträge abgelehnt – von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und auch von den LINKEN. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir haben das schon gefordert, da gab es euch noch gar nicht!) 30. September 2020, Plenarsitzung im Sächsischen Landtag: Die AfD fordert, die Familien zu entlasten und einen Zuckertütenscheck in Höhe von 250 Euro für unsere ABCSchützen auszugeben. Auch dies abgelehnt von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und den LINKEN. 19. Mai 2021, Plenarsitzung im Sächsischen Landtag: Die AfD fordert ein kostenloses Vorschuljahr in der Kita zur Entlastung der Familien und Alleinerziehenden. Der Antrag wurde abgelehnt – von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und den LINKEN. 29. September 2022, Plenarsitzung im Sächsischen Landtag: Die AfD fordert die Absenkung der Elternbeiträge in der Krippe und in der Kita; nochmals gefordert im Rahmen der Kita-Novelle am 1. Juni 2023. Wieder wurde der Antrag abgelehnt – von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und den LINKEN. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Ein letztes Beispiel, 1. Juni 2023, Plenarsitzung im Sächsischen Landtag: Die AfD fordert den Erhalt der kleinen Dorfkindergärten, auch bei Geburtenrückgang; das ist genau das, was wir aktuell im ländlichen Raum erleben. Wir brechen ein mit den Geburtenzahlen. Wir wollen dennoch die kleinen Dorfkitas erhalten. Wir wollen kurze Wege für unsere Eltern. Wir wollen die Stärkung unserer Dörfer. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt – von der CDU, den GRÜNEN, der SPD und den LINKEN. Nachdem Sie, werte Kollegen von der SPD, von den GRÜNEN, von der CDU und besonders von den LINKEN, permanent – immer und immer wieder – die AfD-Vorschläge abgelehnt haben, faseln Sie heute wieder etwas von der Entlastung der Familien und Alleinerziehenden. Frau Firmenich sagte gerade, dass der Antrag wünschenswert sei, man aber keinen Spielraum habe. Dazu muss man ganz klar sagen, liebe CDU: Sie haben die Menschen hinters Licht geführt. Sie haben im Koalitionsvertrag im Jahr – 2019 festgeschrieben – ich zitiere Seite 7 : „Wir wollen weitere Schritte zur Beitragsentlastung von Eltern bei der Kinderbetreuung unternehmen.“ Es ist nichts passiert. Es ist so, wie Sie es immer machen: Sie belügen die Leute. Typisch CDU! (Beifall bei der AfD) Gleiches gilt für die Sprachförderung; Sie haben es gerade angesprochen. Wir haben das mehrfach abgefragt. Ein Drittel unserer Vorschüler hat Sprachdefizite. Wir als AfD haben mehrfach die Stärkung der sprachlichen Förderung in Sachsen gefordert. Das haben Sie alle jedes Mal abgelehnt. Jetzt kommen Sie mit Ihrem neuen Programm, mit dem die Kommunen aber total überfordert sind. Die Vertreter der kommunalen Ebene sagten in den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses jedes Mal, dass sie nicht wissen, wie sie die gute Qualität, die sie vor Jahren einmal hatten, halten sollen. Auch an dieser Stelle haben Sie Fehlentscheidungen getroffen. Dann kommt Frau Tändler-Walenta von den LINKEN und sagt: Wir als LINKE fordern eine richtige und aufrichtige Debatte. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Jedes Mal, wenn wir uns als AfD für die Stärkung von Familien und Alleinerziehenden einsetzen, dann lehnen Sie unsere Anträge einfach pauschal ab, weil Sie sagen: Mit denen rede ich nicht drüber. (Marco Böhme, DIE LINKE: Natürlich lehnen wir das von Ihnen ab! Wir arbeiten nicht mit Ihnen zusammen!) Das zeigt, wie verlogen Sie sind. (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Mehr noch: Die LINKE fordert mit dem vorliegenden Antrag genau das, was die AfD seit September 2022 fordert. Dazu kann man nur sagen: AfD wirkt! (Beifall bei der AfD) Übrigens kopiert aber genau DIE LINKE die AfD-Forderung, die die Wahlfreiheit junger Familien abschaffen und die Frauen nach der Geburt quasi sofort wieder an die Werkbank zurückschicken will. Es ist genau DIE LINKE, die unseren Kindern mit der Regenbogenideologie, mit Frühsexualisierung und Pubertätsblockern das Leben zerstören will. Es ist genau DIE LINKE, die biologischen Männern, wenn sie sich als Frau fühlen, den Zutritt zu Frauentoiletten, Frauensaunen und den anderen Schutzzonen unserer Frauen und Mädchen verschaffen will. (Juliane Pfeil, SPD: Könnten Sie mal zum Antrag sprechen?) Also genau diese LINKE will die Familien entlasten, (Zurufe der Abg. Marika Tändler-Walenta, Marco Böhme und Franz Sodann, DIE LINKE) die Tag für Tag die Keimzelle der Gesellschaft, unsere Familie, zerstört. Da kann ich nur fragen: Was rauchen Sie eigentlichen bei den LINKEN? (Beifall bei der AfD – Zurufe von den LINKEN) Ihr Antrag ist purer Linkspopulismus. Sie zerstören die Familien immer und überall. Links-Grün will ja die Familie, Mutter und Vater, abschaffen und durch Elter 1 und Elter 2 ersetzen. Aber wenn es im Wahlkampf darauf ankommt und man Stimmen fangen will, wie jetzt in Bayern, dann steht plötzlich wieder auf den Wahlplakaten: Mama und Papa. Das ist links-grüne Schizophrenie im Endstadium, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Wir als AfD stehen als Vernunftmauer zu unseren Familien, zu unseren Alleinerziehenden, zu unseren Müttern, zu unseren Vätern und zu unseren Kindern. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn Eltern mit Kindern im Monat aktuell, wie in Dippoldiswalde,1 000 Euro für den Kitaplatz und das Essen der Kinder bezahlen, dann muss eine Entlastung her. (Sören Voigt, CDU: 1 000 Euro?) Deswegen fordern wir folgende Lösungen: Erstens, ein kostenloses und gesundes Essen für Kinder in Kitas und Schulen. Das fordern wir als AfD seit dem Jahr 2016. (Beifall bei der AfD) Zweitens, ein kostenloses Vorschuljahr und die Senkung der Elternbeiträge, und zwar bis 300 Euro mehr für Eltern mit kleinen Kindern pro Monat. Auch das fordern wir als AfD seit dem Jahr 2021. (Zuruf der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Sehr verehrte LINKE, wenn Sie heute unsere Idee kopieren, stehen wir zu unserem Wort, genau wie im letzten Jahr am 13. Juli. Damals haben Sie unsere Idee vom kostenlosen Essen kopiert und deren Einführung hier gefordert. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir fordern das seit 15 Jahren! Da gab es euch noch gar nicht!) Dann haben wir zugestimmt und plötzlich – – (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Überlegen Sie, Herr Böhme, was sich letztes Jahr abgespielt hat. Da haben wir dem Antrag zugestimmt, und es mussten die Stimmen ausgezählt werden. Sie saßen da und wollten von Ihrem Platz überhaupt nicht aufstehen, weil wir mitgestimmt haben. Uns geht es um die Sache, uns geht es um die Familien, uns geht es um die Kinder und uns geht es um unser Land, meine Damen und Herren. Wir als AfD meinen es ehrlich mit Familien und Alleinerziehenden. Wir sind das Original und besser als die linke Kopie. Wir stehen wirklich für die Entlastung von Familien und Alleinerziehenden. Wir sagen: Unser Land zuerst! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war für die AfDFraktion Herr Dr. Weigand. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wollen Sie diesem populistischen Antrag zustimmen? Also wirklich! Er beschimpft uns hier mit zum Gehtnichtmehr und sagt anschließend: Er stimmt zu!) Wir fahren jetzt fort mit der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es spricht zu uns Frau Kollegin Melcher.

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Christin Melcher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, in meinem Redebeitrag zu einer sachlichen Auseinandersetzung zum vorliegenden Antrag der LINKEN zurückzukommen. In der Begründung zum Antrag heißt es: „Nach Auffassung der Fraktion ist daher die Entscheidung über den Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen allein eine Frage der politischen Prioritätensetzung.“ Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Damit ist die Diskussion im Grunde schon ganz gut umrissen; denn es geht hier nicht darum, was richtig und was falsch ist, es geht um Prioritäten. Es geht auch um die enormen Summen, die mit Recht in die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung investiert werden. Einig sind wir uns als demokratische Fraktionen vermutlich darin, dass wir eine gute frühkindliche Bildung, ausreichend pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen, gute Arbeitsbedingungen und kleine Gruppen, die ein kindorientiertes Arbeiten ermöglichen, wollen. Wir wollen gemeinsam gute Kitas. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wir BÜNDNISGRÜNEN sehen in der Elternbeitragsfreiheit ein erstrebenswertes Ziel. Auch wir sehen, dass das Leben insgesamt vor allem für Familien immer teurer wird. Auch wir erleben, welchen Druck, welche Sorgen das mitunter in den Familien verursacht. Natürlich suchen auch wir nach Möglichkeiten, Entlastung zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage aber auch ganz klar: Für uns BÜNDNISGRÜNE hat Qualität in der Kindertagesbetreuung Vorrang vor der Gebührenfreiheit. Das ist unsere Priorität. Das Gute-Kita-Gesetz hat es gezeigt: So wichtig die Entlastung der Familien mit Kindern ist, so klar ist, dass das in einem als Qualitätsgesetz gedachten Gesetz nichts zu suchen hat. Man kann Geld leider nur einmal ausgeben. Es ist deshalb richtig, dass das Bundesgesetz zu einem echten KiTa-Qualitätsgesetz weiterentwickelt wurde und wird. Qualität hat Priorität, und das ist richtig so. In Sachsen haben wir die Bundesgelder stets für Qualitätsentwicklung eingesetzt, zunächst für die Vor- und Nachbereitungszeit, dann für die Förderung von Praxisanleitungen und berufsbegleitende Ausbildung und zuletzt für die Schaffung einer sogenannten Personalreserve. Ich halte es unverändert für richtig, aber auch für landespolitisch gewünscht, diese Prioritäten so zu setzen. Wir investieren in mehr Personal, in eine bessere Betreuungsrelation und in zusätzliche Unterstützung für Kitas in herausfordernden Lagen, anstatt erhebliche Summen in die Gebührenfreiheit zu stecken. Da komme ich schon zum entscheidenden Punkt Ihres Antrages: die erheblichen Summen. „Gebührenfreiheit“ suggeriert, dass etwas kostenlos sei. Das ist meines Erachtens ein Trugschluss und eine Art Etikettenschwindel, den Sie uns hier vorlegen. Die Kosten werden nur anders verteilt. Ich würde mir wünschen, dass man sich hier ehrlich macht und sagt, woher das Geld kommen und wer es bezahlen soll. Kitas sind immerhin kommunale Pflichtaufgabe. Mit dem Verweis – ich zitiere – „die erforderlichen finanziellen Mittel aus dem Staatshaushalt“ bereitzustellen, macht man es sich in diesem Antrag viel zu einfach. Klar ist: Die Größenordnungen dafür dürften beträchtlich sein. Klar ist auch – ich habe es bereits angedeutet –, dass die Bundesgelder dafür eben nicht infrage kommen. Trügerisch sind auch die vermeintlichen Vorbilder in anderen Bundesländern, die Sie genannt haben. Da lohnt sich ein genauer Blick in die Details. Ein für die Eltern kostenfreier Kitaplatz mag toll klingen. Wenn sich aber das „kostenfrei“ nur auf die ersten fünf Stunden Betreuungszeit bezieht und die weiteren dafür das Doppelte wie zuvor kosten, dann ist niemandem geholfen. Sachsen hat eine hohe Betreuungsquote und vergleichsweise lange Öffnungszeiten. Das sollte meines Erachtens so bleiben; sonst erweist man einem guten Anliegen und den Eltern einen Bärendienst. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Darüber hinaus gibt es in Sachsen verschiedene Ermäßigungs- und Befreiungsmöglichkeiten bei den Elternbeiträgen. Hier sind wir als BÜNDNISGRÜNE sehr für eine Weiterentwicklung und stehen politischen Forderungen offen, beispielsweise nach einer anderen Staffelung oder einfacheren Regelungen für Geschwisterkinder, ohne damit ein Bürokratiemonster zu schaffen. Die regionalen Unterschiede könnten stärker berücksichtigt werden. Die sehr unterschiedlichen Kosten für die Betreuungsarten sollten ebenfalls berücksichtigt werden. Ich bin überzeugt: Viele Eltern sind durchaus bereit, etwas für eine gute Kindertagesbetreuung zu zahlen. Ich denke, dass die meisten das auch tun können. Insofern kann ich einer Staffelung nach wie vor mehr abgewinnen als einer vollständigen Beitragsfreiheit. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen das Anliegen, Eltern zu entlasten. Zuletzt haben wir uns für die Fortführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes eingesetzt. Das kommt bei der Kitaverpflegung den Eltern zugute. Aus voller Überzeugung unterstützen wir aber ebenso die Bemühungen um mehr Qualität in der frühkindlichen Bildung. Dies ist aus meiner Sicht keine Frage von richtig oder falsch, sondern eine Frage der Priorität. Insofern werden wir Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Auf Frau Kollegin Melcher, die wir gerade hörten, folgt jetzt Frau Kollegin Pfeil für die Fraktion der SPD.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur noch zwei Minuten und 40 Sekunden Redezeit. Hui! Wer hat an der Uhr gedreht? Ich möchte voranstellen, dass wir als SPD-Fraktion den Antrag natürlich ablehnen werden, aber eher aufgrund dessen, dass wir keine demokratische Mehrheit im Parlament dafür sehen, und nicht aus Überzeugung. Deshalb fange ich gar nicht damit an, mir Gegenargumente auszudenken. Die habe ich faktisch nicht. (Zurufe von den LINKEN) Ich möchte den LINKEN an der Stelle ganz klar Recht geben, was die Argumente bezüglich der Familienentlastung und der Chancengleichheit betrifft oder bezüglich der Tatsache, dass wir endlich aufhören sollten, bildungspolitische Maßnahmen familienentlastenden Maßnahmen entgegenzusetzen. Wir brauchen beides und nicht nur eins davon. Ich mache es der CDU heute einfach. Kollege Voigt ist da, Kollege Hartmann auch; der musste heute schon einmal ran. (Christian Hartmann, CDU: Hier!) Sie haben gestern bei der Handwerkskammer zum Thema Entbürokratisierung gesprochen. Sie wollten nicht richtig über Entbürokratisierung sprechen, sondern eher über das Vereinfachen von Verfahren. Da schauen wir uns doch einmal an, was momentan im Kitagesetz steht: Wir haben Entlastungen für Alleinerziehende, für Geschwisterkinder und die Teil- oder Vollerstattung aufgrund der sozialen Verhältnisse. Hinter jeder einzelnen Entscheidung steckt ein Bescheid. Der Bescheid ist sowieso die Spitze jedes Verwaltungsaktes. Diese Bescheide werden nicht für die gesamte Zeit des Kitabesuchs ausgestellt, sondern jedes Jahr. Wir wissen, dass wir, wenn wir alle Elternbeiträge im Freistaat erstatten würden, bei 423 Millionen Euro wären. 105 Millionen Euro davon übernehmen die Kommunen. Das ist ein Viertel. Hinter dem Viertel, diesen 105 Millionen Euro, steckt nicht nur ein Viertel der Kinder, sondern wesentlich mehr. Wenn wir die Elternbeitragsfreiheit einführen – vielleicht nur schrittweise mit einem Beitragsdeckel, wie wir es schon länger vorhaben –, entlasten wir unsere Kommunen nicht nur finanziell, sondern vor allem personell. Heute haben wir unter anderem über das Thema FAG gesprochen. Kollege Panter hat darauf abgezielt, dass wir die Sozialleistungen überprüfen und die Kommunen endlich entlasten müssen. Das wäre ein richtig toller Vorschlag! Vielleicht ist das ein Argument, bei dem wir die CDU mitnehmen können, (Lachen des Abg. Christian Hartmann, CDU) vielleicht nicht mehr in dieser Legislatur, aber an einer anderen Stelle. Wenn es schon nicht die Kinder sind, dann vielleicht die Kommunen. Da ich mit Paulchen Panther angefangen habe, ende ich auch damit: „Heute ist nicht alle Tage. Ich komm‘ wieder, keine Frage.“ Mit diesem Thema auf alle Fälle. (Heiterkeit bei den Fraktionen – Beifall bei der SPD, den LINKEN und des Abg. Christian Hartmann, CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Mit Frau Kollegin Pfeil sind wir am Ende der ersten Rednerrunde angekommen. Ist es auch das Ende der Aussprache aus den Fraktionen heraus? Ich schaue hinüber, was es noch an Redezeiten gibt. Einiges ist noch vorhanden, aber nicht viel. Soll eine zweite Runde eröffnet werden? – Das kann ich nicht erkennen. Dann ist jetzt die Staatsregierung an der Reihe. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Piwarz. (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Kein Geld!)

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Christian Piwarz

Aber 16 Minuten Redezeit! (Heiterkeit bei den Fraktionen) Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zum vorliegenden Antrag hat wieder einmal unterstrichen, wie ungemein wichtig frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen sind. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass wir dazu mehr in der Debatte gehört hätten. Gute Kinderbetreuung sichert unseren Kindern beste Startchancen und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Wir investieren also aus guten Gründen in ausreichend Betreuungsplätze und in die Qualität. In Sachsen ist es selbstverständlich, dass jede Familie auf Wunsch einen Betreuungsplatz erhält. Ebenso selbstverständlich ist, dass der Platz in der Kindertagespflege, in der Krippe, im Kindergarten oder Hort auch ein ganztägiger Betreuungsplatz ist. Viele Familien brauchen die langen Öffnungszeiten, die in sächsischen Kindertageseinrichtungen üblich sind. Das ist entscheidend für unsere Jüngsten und für ihre Familien. Ich bin mir sicher, das sehen die Eltern deutschlandweit ebenso, gerade weil das, was in Sachsen selbstverständlich ist, anderswo nicht unbedingt gegeben ist. Wir haben viel dafür getan, den steigenden Betreuungsbedarf zu decken. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der belegten Plätze fast verdoppelt. Der Landeszuschuss an die Gemeinden hat sich in dieser Zeit mehr als vervierfacht. Im nächsten Jahr steigt der Zuschuss auf 927 Millionen Euro. Nimmt man die Fördermittel für Baumaßnahmen hinzu, unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen bei ihrer Aufgabe mit rund 1 Milliarde Euro. Das sichert den gleichberechtigten Zugang zur Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Außerdem diente die Erhöhung des Landeszuschusses der Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität, die im Mittelpunkt unserer Landespolitik steht. Seit 2015 wurde in nunmehr sechs Schritten die Personalausstattung der Kitas verbessert. Im Vergleich zu 2015 kann eine Kita heute bei gleicher Kinderzahl durchschnittlich 18,5 % mehr Personal einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zu unserer bisherigen Priorität. Was hieße es nun, zukünftig die Elternbeiträge und die Verpflegungskosten aus dem Landeshaushalt zu finanzieren? Auch wenn keine Meldepflicht zu den aktuellen Zahlen in den einzelnen Kommunen besteht, sind die landesdurchschnittlichen Elternbeiträge im Jahr 2022 bekannt. Danach lag der ungekürzte, also der volle monatliche Elternbeitrag im Schnitt bei 224 Euro für einen 9- Stunden-Krippenplatz, bei 136 Euro für einen 9-StundenKindergartenplatz und bei 77 Euro für einen 6-StundenHortplatz. Für jedes vierte Kind werden diese Kosten von einem der Jugendämter übernommen. Hier wirkt die Freistellung nach Bundesrecht für Familien, die existenzsichernde Leistungen beziehen. Hinzu kommt unsere landesrechtliche Regelung zur sozialverträglichen Gestaltung der Beiträge, das heißt die Absenkung der Elternbeiträge für Familien mit mehreren betreuten Kindern und für Alleinerziehende. Diese gelten für alle Familien unabhängig vom Einkommen. Für Familien mit existenzsichernden Leistungen werden die Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten außerdem aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes übernommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Elternbeiträge abschaffen und die Verpflegungskosten in allen Betreuungsarten über den Landeshaushalt finanzieren will, muss auch die Kosten und die Konsequenzen klar benennen. Er muss auch klar sagen, welche staatlichen Leistungen und welche Investitionen dafür im Gegenzug zur Finanzierung dauerhaft entfallen sollen. Gern können wir dann eine wirklich ehrliche und zielführende Diskussion über diese Sozialleistung führen. Lassen Sie mich deutlich machen, über welche Dimension wir sprechen: Bei einer landesrechtlichen Regelung zum Verzicht auf Elternbeiträge hätte der Freistaat den Einnahmeausfall der Träger auszugleichen. Geschätzt sind das aktuell circa 480 bis 500 Millionen Euro jährlich. Bei einer Übernahme der Verpflegungskosten ist eine Prognose der zukünftigen Kosten für den Freistaat schwieriger. Berechnet auf die aktuell betreute Kinderanzahl kann man aber sagen: 1 Euro Ermäßigung täglich für jedes Kind ergeben Jahreskosten von etwa 82 Millionen Euro. Bei einer Übernahme von täglichen Verpflegungskosten in Höhe von 5 Euro wären das Jahreskosten von 410 Millionen Euro, bei täglich 7 Euro von insgesamt 570 Millionen Euro. Zusammengefasst diskutieren wir also über 1 Milliarde Euro zusätzlich für Beitragsfreiheit und kostenlose Verpflegung. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern muss festgehalten werden: In den Jahren 2019 bis 2022 haben in der Tat elf Länder aus Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes Schritte zur Entlastung der Eltern umgesetzt. Die sächsischen Elternbeiträge liegen laut dem Deutschen Jugendinstitut aber immer noch im Mittelfeld. Gleichzeitig sind wir aber in den Betreuungsquoten, in den Betreuungszeiten und in der Fachkräftequote Spitze – das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte ebenfalls dazu. Sachsen hat für die Bundesmittel die Verbesserung der Personalausstattung priorisiert. Sie haben hier im Hohen Haus die Gewährung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten gesetzlich geregelt. Nach dem aktuellen Bundesgesetz für die Jahre 2023 und 2024 sind neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung gerade nicht mehr förderfähig. Auch der Bund legt nunmehr den Fokus auf personalbezogene Handlungsfelder wie den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Leitung. Dem entspricht unsere Maßnahme, ab 1. August dieses Jahres erneut einen Schlüssel für zusätzliches Personal im Kitagesetz festzuschreiben. Jeder einzelne Schritt zur Verbesserung der Personalausstattung seit 2015 war begleitet von einer Erhöhung des Landeszuschusses. Das heißt, die Kosten der Qualitätsverbesserungen mussten nicht zu höheren Elternbeiträgen führen. Rückwirkend zum 1. Januar 2023 hat sich der Landeszuschuss je Kind an die Gemeinden außerdem um 200 Euro erhöht – zum Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten aufgrund der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung. Hierdurch verringert sich ebenfalls die Notwendigkeit, Elternbeiträge anzuheben. Die zurückliegenden politischen Entscheidungen wurden damit stets auch von dem Gedanken getragen, die Eltern nicht zusätzlich zu belasten. Mit Blick auf die ständig steigenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung sollten wir weiterhin Investitionen in die Qualität der Angebote anstreben, beispielsweise indem wir bei sinkenden Kinderzahlen an der aktuellen Personalstärke festhalten. So würde mehr kindbezogene Förderung möglich werden. Gerade angesichts der zunehmenden Heterogenität der Kinder und der Elternhäuser, welche ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung leider nicht immer so nachkommen, wie wir alle uns das wünschen, wäre das wichtig. Das wäre wichtiger als Beitragsfreiheit. Dies wird mir in Gesprächen mit Fachkräften und Leitungen in den Einrichtungen immer wieder gespiegelt. Unser Fokus im Bildungshaushalt muss also weiterhin darauf liegen, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Gemeinsame Zielstellung der Länder und des Bundes ist ein echter Qualitätsentwicklungsprozess, der in bundeseinheitliche Standards münden soll. Dies wird weitere, zusätzliche Investitionen erfordern. Leistbar wird das nur sein, wenn sich auch der Bund künftig stärker daran beteiligt. Aus all diesen Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Herr Staatsminister Christian Piwarz sprach gerade für die Staatsregierung. Wir kommen nun zum Schlusswort; das hat die einbringende Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Kollegin TändlerWalenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ja schon sagen, dass ich ein bisschen enttäuscht darüber bin, dass heute wieder der falsche Gegensatz die Debatte bestimmt hat. Bei Frau Pfeil habe ich eigentlich herausgehört: „Wir stimmen zu, aber …“, bei Herrn Weigand: „Mimimi“ – mehr will ich da gar nicht sagen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Sie haben ja keine Argumente!) Auch so ein bisschen in Richtung Regierung: Wenn die Regierung keine Argumente mehr hat, dann kommt immer die Finanzierungskeule in Richtung LINKE: „Wie wollt ihr denn das bezahlen?“ Ich kann nur sagen: 2022 hatten wir Steuermehreinnahmen bzw. einen Steuerüberschuss von 1,5 Milliarden Euro. Gut. Grundsätzlich möchte ich festhalten, dass die Betreuung in Kindertagesstätten natürlich immer auch ein wichtiges Instrument der Armutsprävention ist und darüber hinaus ein Baustein des Bildungssystems in Sachsen. Wir als LINKE sagen ganz klar: Bildung muss beitragsfrei und für jedes Kind zugänglich sein. (Beifall bei den LINKEN) Doch es geht uns vor allem um jene Familien, die – bedingt durch die Krisen in den vergangenen Jahren – zum Beispiel durch Kurzarbeit gegangen sind, die mit Preissteigerungen in unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert sind. Es geht uns um die Familien in Sachsen, die statistisch betrachtet über ein Pro-Kopf-Einkommen verfügen, das durchschnittlich gut 2 300 Euro unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Gleichzeitig sind wir im bundesdeutschen Vergleich mit Schlusslicht bei den Elternbeitragsbefreiungen. Immerhin – es wurde erwähnt – haben elf von 16 Bundesländern mittlerweile spürbare Entlastungen beschlossen. Ich weiß ja nicht, wie Sie das machen, aber mir fällt es wahnsinnig schwer, den Bürgerinnen und Bürgern Unterschiede von teilweise 200 Euro im Monat bei den Elternbeiträgen innerhalb von Sachsen zu erklären. Es ist doch klar, dass zum Beispiel in Coswig die Kinder nicht besser oder schlechter betreut werden als in Görlitz. Doch darauf haben Sie als Regierung keine Antwort. Mit der jetzigen Regelung werden die sächsischen Familien benachteiligt – übrigens alle Familien. Dies ist schlicht und ergreifend sozial ungerecht. (Beifall bei den LINKEN) Aber ich glaube, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, dass Ihnen die Zukunft der Familien und der Kinder in Sachsen nicht egal ist. Das sollte es auch nicht sein, wenn wir die gegenwärtigen Entwicklungen betrachten; denn logischerweise sind Kosten, die für ein Kind aufgebracht werden müssen, immer auch ein Standortfaktor. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksachen 7/13868, 7/14121, Anträge des Sächsischen Drucksache 7/14379, des Haushalts- und Es sind gleich fünf Drucksachen genannt. Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion sowie für die Staatsregierung festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Möchte die CDU das Wort ergreifen? – Das ist nicht der Fall. AfD? – Herr Kollege Barth, Sie werden also zu allen fünf Drucksachen in einem Redebeitrag sprechen. Bitte, Sie haben das Wort.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist gerade nicht alltäglich in diesem Hause, dass zum Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses das Wort ergriffen wird. Aber die aktuelle Großwetterlage und Genau das brachte der Bildungsminister in Brandenburg, Steffen Freitag, zum Ausdruck. Ich zitiere: „Die dafür erforderlichen Mittel seien eine gute Investition in die Kinder und damit in die Zukunft des Landes.“ Ich möchte Sie bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Ich will es noch einmal betonen: Wir fordern lediglich einen Bericht und die Vorlage eines Konzeptes. Wir fordern keine Beitragsfreiheit ab morgen oder wenn die Verwaltungsvorschrift umgesetzt ist, sondern einfach nur, ein Konzept vorzulegen: Was stellt sich die Regierung vor? Wie könnte man das durchführen? Zeigen Sie uns heute, dass es nicht egal ist, wer in Sachsen regiert! Danke schön. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war das Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Tändler-Walenta. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/14316 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/14316 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, bitte, Entschuldigung. Ich musste einfach mal etwas für Ruhe sorgen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/14122, 7/14123 und 7/14197, Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses einige sächsische Besonderheiten veranlassen heute meine AfD-Fraktion, hier doch an das Rednerpult zu treten. Und vorab: An den Zuschüssen für laufende Zwecke des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID) haben wir natürlich nichts zu kritisieren. Bei den weiteren vier Drucksachen zum Haushaltsvollzug 2023 handelt es sich aber um Bitten des CDU-Finanzministers Vorjohann: Der Landtag möge dem Finanzminister überplanmäßige Ausgaben im Bereich Asyl gewähren. Während es sich bei der Zuweisung um Aufwendungen der Kommunen im Zusammenhang mit Fluchtmigration um die reine Weitergabe von Bundesmitteln handelt, lohnt es sich, die Drucksachen 7/14121, 7/14122 und 7/14123 genauer anzusehen und vor allen Dingen den Taschenrechner zur Hand zu nehmen. Wenn Ihre CDU-Bildungspolitik in unserem Lande in den letzten Jahren keine haarsträubenden Missverständnisse in Mathematik verursacht hätte, meine Damen und Herren, könnten Sie das alles, was ich sage, auch im Kopf zusammenrechnen. So ersucht der Finanzminister um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich personengebundene Geldleistungen während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung von 13 Millionen Euro, im Bereich Leistungen während des Aufenthalts in den Landkreisen und kreisfreien Städten von 49,5 Millionen Euro und im Bereich Aufwendungen für den Betrieb der ersten Aufnahmeeinrichtung, für die Einrichtung des Ausreisegewahrsams sowie für die Abschiebungshaft und die Abwicklung staatlicher Zuwendungen 35,4 Millionen Euro. Wer im Kopf also mitgerechnet hat, weiß, dass summa summarum – 97,9 Millionen Euro – knapp 100 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben aus dem Steueraufkommen des Freistaates Sachsen für Asylbewerber sind. Angesichts unseres Haushaltsvolumens von 49,3 Milliarden Euro im Doppelhaushalt ist das eine stolze Summe. Dass hierbei der Titel Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft aufgerufen wird, lässt mich persönlich nur den Kopf schütteln. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD) Der unbedarfte Bürger könnte angesichts dessen nämlich zur Auffassung kommen, in Sachsen würde nun endlich im großen Stil abgeschoben. (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie die Zwischenfrage von Frau Kollegin Friedel?

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Sie haben von 100 Millionen Euro gesprochen, die angesichts des Gesamthaushaltsvolumens von 49 Milliarden Euro eine stolze Summe seien. Könnten Sie mir sagen, um wie viel Prozent es sich hier handelt?

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André Barth AfD

Frau Friedel, ich empfehle Ihnen, meinen Redebeitrag weiter zu verfolgen. Wir waren bei 100 Millionen Euro, also bei 97,7 Millionen Euro im letzten Haushalts- und Finanzausschuss, und ich werde Ihnen die Asylkosten noch zusammenrechnen. Am Ende kann ich Ihnen sagen, wie viel Prozent das sind – wenn ich noch Redezeit habe –, aus dem Kopf heraus, ohne Taschenrechner.

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Sabine Friedel SPD

Ich bin sehr gespannt. Ich werde noch einmal nachfragen.

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André Barth AfD

Falls ich es vergessen sollte, kommen Sie noch einmal mit einer Zwischenfrage, okay? – Die Zwischenfrage ist beendet. Ich würde jetzt weitermachen. Dass der Titel Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft hier aufgerufen wird – das hatte ich bereits gesagt – lässt mich nur den Kopf schütteln. Der unbedarfte Bürger in Sachsen könnte angesichts dieser Titel zu der Auffassung kommen, in Sachsen würde man in großem Stile abschieben. Wenn man den Lippenbekenntnissen des Innenministers und des Ministerpräsidenten zuhört oder Zeitungsinterviews und öffentliche Stellungnahmen sieht, dann könnte man denken: Sachsen ist Abschiebeweltmeister. Wir sollten uns aber alle davon keinen Sand in die Augen streuen lassen. Nach rechts schielen und sich nach links mit den GRÜNEN im Koalitionsbett hinwegdrehen, das ist sowohl Synonym der Merz-CDU im Bund als auch der Kretschmer-CDU hier in Sachsen. (Beifall bei der AfD)) Unsere Realität, meine Damen und Herren, sieht nämlich ganz anders aus. Wie eine Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Wippel ergeben hat, wurden zum Beispiel im Jahr 2022 ganze 94 – ich wiederhole: 94 – Asylbewerber in Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam genommen – 94! Demgegenüber scheiterten im ersten Halbjahr 2023 786 Abschiebungen, wie die Staatsregierung auf die Anfrage des Kollegen Carsten Hütter einräumte – und das alles in Zeiten, in denen das Wasser unseren Kommunen bis zum Halse steht, sich Investitionsstau in astronomischen Höhen aufgebaut hat und wir – wie wir heute gehört haben – auf Landkreisebene in diesem Jahr schon lange keine ausgeglichenen Haushalte mehr aufstellen können. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Es sind Zeiten, in denen Herr Vorjohann bereits das Wort Haushaltssperre in den Mund genommen hat und sich das linksgrüne Regierungslager darüber echauffiert hat. Wenn wir die getätigten Verrechnungen mit dem Basiskapital berücksichtigen und uns die Ebene unserer Landkreise und kreisfreien Städte in den Haushaltsjahren, die Unterfinanzierung anschauen, dann kommen wir auf einen Betrag von knapp 700 Millionen Euro. Schauen wir uns aber an, welches Volumen die Mehrheit des Landtages mit dem Doppelhaushalt und den heute beantragten überplanmäßigen Ausgaben im Bereich der Flüchtlingsunterkunft insgesamt zur Verfügung stellt, dann umfassen diese Haushaltstitel insgesamt, derzeit nach den heutigen Bewilligungen, ein Volumen von 762 Millionen Euro – also mehr als eine dreiviertel Milliarde Euro. Und diese Zahl sagt noch nichts darüber aus, was wir im Rahmen des Doppelhaushalts 2024 zusätzlich ausgeben werden. Das ist also nur der Haushaltsvollzug 2023. (Sabine Friedel, SPD: Und jetzt noch die Prozente!) Meine Damen und Herren! Mit einer Asylpolitik, die die Aufnahmefähigkeit unserer Gesellschaft im Blick hat, könnte die systematische Unterfinanzierung der kommunalen Ebene, wie wir heute gehört haben, bereits zum großen Teil beendet werden. Diese Kommunen und Landkreise werden aber trotz der finanziellen Mittel von heute weiter am langen Arm verhungern, bis Sie auf Landes- und Bundesebene endlich die Aufgaben einer Reformation des FAG umsetzen. Was wir auch brauchen, meine Damen und Herren, ob es wehtut oder nicht, sind sichere Grenzen und konsequentere Abschiebungen. Hier verweise ich beispielsweise auf einen Vorschlag des Ministerpräsidenten Söder, der eine Obergrenze von 200 000 Zuwanderern pro Jahr fordert. Okay, in Bayern ist Wahlkampf, aber unterstellen wir einmal, er meint es ernst. Ansonsten würden die Gemeinden in Bayern, sagt er, vor dem Kollaps stehen. Wir müssen auch unserem Ausländerbeauftragten zustimmen, wenn er sich in der „Bild“-Zeitung zum Heim-TÜV zitieren lässt. Zur aktuellen Lage angesichts der explodierenden Flüchtlingszahlen sieht der Ausländerbeauftragte Mackenroth die Situation heute insgesamt „kritischer als 2015“. Neben dem Versagen auf europäischer Ebene habe man es im Bund „mit einer Innenministerin zu tun, die auf die Sorgen und Ängste der Bürger und Landräte nur bedingt Rücksicht nimmt“. Wer schaut dabei zu? Natürlich die CDU. Da hilft auch keine neue Imagekampagne, mit der sie sich rein optisch im seinerzeit von Sebastian Kurz durchgesetzten neuen Design der Österreichischen Volkspartei angleichen wollen. (Sören Voigt, CDU: Das ist Unfug, Herr Barth!) Der dazu passende Kurzfilm ist gleich die Fortsetzung Ihrer Regierungspolitik unter dem Titel „Pleiten, Pech und Pannen“. Anstatt des Reichstages haben Sie in diesem Film das nur auf den ersten Blick ähnlich aussehende Parlamentsgebäude Georgiens in Tiflis verwandt. Spätestens der fehlende Schriftzug „Dem Deutschen Volke“ hätte Ihnen auffallen müssen. Vermutlich ist das aber nicht passiert, da Sie das schon seit Jahren nicht mehr verinnerlicht haben. (Beifall bei der AfD –

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Albrecht Pallas SPD

Zur Sache!) Sie tragen hier in Sachsen die Hauptverantwortung und auch auf Bundesebene haben Sie in den letzten Jahren dieses Asylchaos federführend angerichtet. In den kommenden Wahlen werden Sie daher Ihr blaues Wunder erleben. Dem deutschen Volke fühlt sich nur meine Partei verpflichtet. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.) Wollen Sie noch eine Zwischenfrage stellen, Frau Friedel? (Sabine Friedel, SPD: Ich erkläre es Ihnen!) Es sind derzeit, wenn man roundabout rechnet, 1,3 %. Wenn wir aber einrechnen, dass das Asylchaos bis zum Doppelhaushalt Ende 2024 weitergeht, können das auch weit mehr als 2 % des Gesamthaushalts sein. Das hört sich wenig an, aber wenn der Freistaat Sachsen in diesem Doppelhaushalt – mal unterstellt – dafür mehr als eine Milliarde Euro ausgibt, dann können wir auch sachliche Kritik an der Bundesregierung hinsichtlich des Asylchaos vornehmen. Denn was können wir nicht?

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André Barth AfD

Wir können die A4 nicht selbstständig ausbauen. Wir können die Strecke Dresden – Görlitz nicht elektrifizieren.

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André Barth AfD

Für all das ist kein Geld da. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Barth für die AfD-Fraktion. Dazu gibt es jetzt eine Kurzintervention von Frau Kollegin Friedel.

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin erst einmal dankbar, dass Herr Barth selbst darauf hinweisen konnte, dass es sich um 1,3 % des gesamten Haushaltsvolumens handelt, das vorsorglich oder zum Teil tatsächlich aufgewandt wird. Bei Ihrem Einwand, dass es eine Milliarde Euro werden könnten, haben Sie selbst darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine Unterstellung handelt. (Andreas Nowak, CDU, steht am Mikrofon.) Tatsächlich finde ich es aber ein bisschen befremdlich, dass wir, wenn wir debattieren, ob diese außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben getätigt werden sollten oder nicht, dazu von Ihnen gar nichts hören, sondern wir hören nur Kommentare zur Bundespolitik und was man da machen oder nicht machen sollte. Das hatten wir bei einem anderen Tagesordnungspunkt auch schon. Das ist alles schön, aber eigentlich nicht unsere Aufgabe. Wir sitzen hier im Landtag des Freistaates Sachsen, und wir müssen entscheiden, ob es richtig ist, dass der Freistaat Sachen die Kommunen bei der Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten unterstützt oder nicht. Da sage ich Ihnen aus voller Überzeugung: Es ist richtig, dass wir die Kommunen unterstützen. Es ist natürlich richtig, dass sie die Mittel von uns bekommen, dass wir sie nicht im Regen stehen lassen, damit sie das ordentlich hinbekommen mit der Unterbringung, der Aufnahme und der Integration. Natürlich! Das ist unsere Verantwortung als Freistaat. Deswegen stimmen wir diesen Ausgabeanträgen zu, und wenn Sie das anders halten, ist das Ihre Überzeugung, aber nicht verantwortungsvoll. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention von Frau Friedel. Jetzt reagiert Kollege Barth.

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André Barth AfD

Frau Friedel, wir hatten in der Debatte zur Änderung des FAG, mit der wir die 133 Millionen Euro vorfristig der kommunalen Ebene gegeben haben, festgestellt, dass viele Aufgaben des Bundes plötzlich in den Kommunen anfallen. Wir hatten das Prinzip genannt: Wer bestellt, der bezahlt. Dieses Prinzip müsste auch in dieser Frage gelten. Sachsen hat wenig Einfluss auf den Zustrom von Asylbewerbern nach Deutschland. (Sören Voigt, CDU: Ja, richtig! Na endlich!) Deshalb muss auch hier dieses Prinzip gelten. Wir sind nicht bereit, diese Kosten von bis zu einer Milliarde Euro, die ich realistisch prognostiziere – wir werden im Jahr 2024 bei den Zahlen, die wir haben, auch mehr brauchen als im Haushalt steht –, aufzubringen. Diese eine Milliarde Euro könnten wir für unsere Bürger, für unsere Infrastruktur, für unsere Schulen, für unsere Kindergärten (Beifall bei der AfD) viel besser einsetzen. Darum geht es doch. Es gilt das Prinzip: Wer bestellt, soll auch bezahlen.

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Dr. Matthias Rößler

Die Redezeit für die Reaktion ist vorbei. Es gibt eine weitere Kurzintervention von Kollegen Nowak.

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Andreas Nowak CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte eine inhaltliche Richtigstellung machen. Für die Finanzierung der Ausbaustrecke Dresden – Görlitz ist nicht der Freistaat Sachsen zuständig, sondern die Bundesrepublik Deutschland.

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Dr. Matthias Rößler

Sie können sich, das muss ich Ihnen sagen, mit Ihrer Kurzintervention nur auf den Redebeitrag vorher beziehen. (Widerspruch des Abg. Andreas Nowak, CDU) – Ich muss mich korrigieren. Der vorhergehende Redebeitrag war die Reaktion auf die Kurzintervention. Ich habe ihn als Kurzintervention aufgerufen. Es ist alles in Ordnung. Mit der Kurzintervention konnte auf eine vorhergehende Reaktion von Herrn Kollegen Barth reagiert werden. (Andreas Nowak, CDU: Ich habe aber auf den letzten Satz der Rede des Kollegen Barth reagiert, nicht auf die Kurzintervention.)

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Dr. Matthias Rößler

Das kam schon in der Rede? (Andreas Nowak, CDU: Ja!) – Dann ist es sogar doppelt korrekt. Jetzt kann Herr Barth noch einmal reagieren.

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André Barth AfD

Nach dem Prinzip „Wer bestellt, der bezahlt“ kann genauso gut Sachsen Vereinbarungen mit einem großen Energieunternehmen in Sachsen treffen und zum Beispiel sagen: Könnt ihr uns die Infrastruktur für eine Elektrifizierung zur Verfügung stellen? (Andreas Nowak, CDU: Aber nicht im Bundesverkehrswegeplan!) – Nein, das können wir aber als Sachsen selber machen, wenn wir es wollen und wenn wir es für notwendig ansehen. (Sören Voigt, CDU: Hilfe, Herr Barth!) Das ist in anderen Bundesländern auch schon möglich geworden. – Ich möchte hier nicht so laut schreien. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Ich sage es noch einmal sachlich: Wir im Freistaat Sachsen sind dafür verantwortlich, dass es unseren Bürgern im Freistaat Sachsen gutgeht. (Sabine Friedel, SPD: Wenn Sie sich dafür mal verantwortlich fühlen würden!) – Dafür fühlen wir uns jederzeit verantwortlich. Wir stellen Anträge zu jedem Bereich, wie Infrastruktur, Verkehr, Kita, Schule – all das machen wir. Wir wollen im Bereich Asyl, dass diejenigen es finanzieren, die uns dieses Verfahren auf die Nase drücken. So lange, wie Dublin II nicht erfüllt wird, so lange hat Sachsen keinen Einfluss. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren jetzt in der Reihenfolge der ersten Rednerrunde fort. Gibt es aus den Fraktionen heraus weiteren Redebedarf? – Den sehe ich. Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD erfreut uns heute zum dritten Mal mit ihrem Lieblingsthema. Das mag zunächst plausibel erscheinen; trotzdem, Kollege Barth, sollten Sie hoffen, dass auch in Ihrer Anhängerschaft keiner bemerkt, was Sie hier eigentlich begehren. Der Haushalt ist für Sie letztlich nur ein Vorwand, bei genauerem Hinblick aber ein untauglicher Vorwand. Im Ausschuss selbst haben Sie zwar dagegen gestimmt, aber an einer wirklichen Sachdebatte zu den Ausgaben hatten Sie kein Interesse. Darum ist diese Aussprache eher Polemik. Unsere Fraktion beantragt im Plenum wichtige Punkte, die auch in Landeshoheit liegen – zum Beispiel morgen den aktuellen Bildungsnotstand hier im Land oder gerade eben die Übernahme der Kitagebühren. Kollege Weigand, wir haben es schon gefordert, da gab es die AfD noch gar nicht. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Ich kann Ihnen Folgendes sagen: Wir sind trotzdem das Original. Ich kann Ihnen auch sagen: Dort, wo wir mitregieren, liefern wir auch – zuletzt in Mecklenburg-Vorpommern. Dort sind die Gebühren inzwischen abgeschafft worden. (Unruhe im Saal) Egal, darum geht es nicht. Es ist einfach unredlich und perfide, dass die AfD jede sich ihr bietende Möglichkeit nutzt, gegen eine der schwächsten Gruppen unserer Gesellschaft zu schießen. Hinzu kommt: Ihre Forderung nach Ablehnung der Abstimmungsempfehlung wäre nicht einmal erfolgreich oder sinnvoll. Diese Ablehnung unterbindet keine einzige Flucht und keine einzige Einreise. Das wissen Sie sogar selbst. Kollege Barth, das haben Sie vorhin selbst zugegeben. Kommen wir doch einmal zur Sache: Sie wollen nicht nur keine Leistungen an Geflüchtete ausreichen. Sie wollen auch die Kommunen damit allein lassen. Sie wollen systematisch dafür sorgen, dass die Kommunen mit den Kosten alleingelassen werden. Darum geht es Ihnen. Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Die AfD beabsichtigt mit der Ablehnung der Vorlage, die Kommunen mit Zusatzkosten, für die sie nichts können, im Regen stehen zu lassen. Genau das bedeutet Ihr Abstimmungsverhalten. Wahrscheinlich ist das sogar Ihre Absicht, um aus dieser Situation eigennützig Kalkül zu schlagen. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) – Nein, Kollege Barth, das lasse ich nicht zu. Kollege Barth, Sie selbst haben von der Finanznot der Kommunen geredet. Jetzt aber wollen Sie ihnen das Geld verweigern. Das ist doch das Perfide, was Sie hier machen. Was Sie machen, ist entweder schizophren oder ein Taschenspielertrick. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Derzeit sehen sich unsere Kommunen mit einer enormen Herausforderung konfrontiert. Wir haben im HFA den außerplanmäßigen Ausgaben zugestimmt, weil wir eine auskömmliche Finanzierung der Kommunen bei ihrer Arbeit mit Geflüchteten für unerlässlich halten. Wir brauchen mehr Geld, um die Menschen, die hier ankommen, gut und würdig unterzubringen und zu versorgen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Städte und Gemeinden mit dieser Verantwortung alleingelassen werden. Wie gesagt, genau das wollen Sie. Man kann es gar nicht oft genug sagen. Ihr Ziel ist es, Kosten auf Kommunen abzuwälzen. Sie können sich auch nicht mit irgendwelchen Asylgrundsatzdebatten herausreden. In den Drucksachen ging es nicht um die Ausgestaltung von Asylpolitik, sondern um die Kostenübernahme und Unterstützung von Kommunen. (Der Abg. Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Nico Brünler Die Linke

Nein, gestatte ich nicht. – Jeder, der die Situation vor Ort kennt, weiß, dass die Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderung im Bereich Asyl zusätzliche Ressourcen erfordert, sowohl finanziell als auch personell. Ihr Redner Wiesner hat heute in den Debatten zu Ihrem eigenen Antrag ausdrücklich darauf hingewiesen, wie dringend die Kommunen das Geld brauchen. Sie wissen es also. Warum gilt das plötzlich nicht mehr? Es ist unsere Pflicht, als Land sicherzustellen, dass unsere Kommunen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um diese Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir nicht zuspitzen und eskalieren. Wir möchten Lösungen finden. Ich weiß, dass Sie daran kein Interesse haben. Für Sie ist jede nicht gelungene Integration ein innerer Reichsparteitag. Darüber reden wir doch. (Zurufe von der AfD) Was sind denn die nüchternen Fakten in Sachsen? Wie von der Landesdirektion mitgeteilt wurde, sind in den ersten sechs Monaten dieses Jahres insgesamt 10 048 Asylsuchende in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Sachsen angekommen. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nazisprech!) Allerdings blieb mehr als die Hälfte der Asylsuchenden nicht im Freistaat, sondern wurde auf andere Bundesländer verteilt. De facto leben gerade 4 160 Personen in den sächsischen Ernstaufnahmeeinrichtungen, womit diese zu rund 52 % ausgelastet sind. Im Vergleich: Im Vorjahr waren die Zahlen der Asylsuchenden ähnlich, aber daneben wurde noch die Unterbringung für Zehntausende Ukrainerinnen und Ukrainer organisiert. Während die Zahl der neu angekommenen sowie in Sachsen bleibenden Geflüchteten moderat bleibt, betreiben rechtspopulistische Kräfte Panikmache. In den Debatten, die auch von einigen Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung wie dem Ministerpräsidenten Kretschmer migrationskritisch aufgegriffen werden, wird auf die vermeintliche Unkontrollierbarkeit der Fluchtmigration hingewiesen. Der Freistaat Sachsen sieht sich gegenwärtig mit mehreren gewaltigen Problemen konfrontiert: einem enormen demografischen Wandel, der vor allem dem ländlichen Raum, vielen Dörfern und Städten sehr zu schaffen macht, während bereits jetzt der Bedarf an Arbeitskräften größer als das Angebot ist. Sie konnten es auf dem gestrigen Parlamentarischen Abend des Handwerkes hören. Es geht schon lange nicht mehr nur um Fachkräfte; es geht längst um einen Mangel an Arbeitskräften. Sachsen ist zwangsweise auf Migration angewiesen und sollte die hier ankommenden Menschen als Chance begreifen. Die Kommunen sind an vorderster Front und leisten Enormes, um die Menschen, die zu uns kommen, zu unterstützen und zu integrieren. Sie verdienen unsere volle Unterstützung und finanzielle Hilfe; sie verdienen es nicht, dass wir ihnen in den Rücken fallen. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Kommunen im Stich gelassen werden. Das ist nicht nur im Interesse der Geflüchteten, sondern es ist auch im Interesse des Freistaates und seiner Zukunft. Wir als Freistaat müssen sicherstellen, dass diese Ressourcen vorhanden sind und gerecht verteilt werden. Als letzten Satz für das Protokoll möchte ich Folgendes sagen: Die AfD begehrt mit ihrem Antrag eigentlich das Gegenteil. Sie möchten gezielt den Kommunen Geld entziehen, um Konflikte zuzuspitzen. Das machen wir nicht mit. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt folgt eine Kurzintervention von Kollegen Barth; bitte.

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André Barth AfD

Zunächst einmal verwahre ich mich gegen den Begriff „innerer Reichsparteitag“. Historisch gesehen, leben wir seit dem Jahr 1949 in der Bundesrepublik Deutschland unter Geltung des Grundgesetzes. (Beifall bei der AfD) Dort hält keine Partei Reichsparteitage ab. Das sei grundsätzlich gesagt. Wenn es darum geht, wer die Partei des ländlichen Raumes ist, dann sage ich ganz klar: Das ist diese Partei. (Beifall bei der AfD – André Barth, AfD, zeigt auf die AfD-Fraktion) Wenn Sie mit Blick auf die Migrationskosten, die wir heute hier kritisieren, darauf abstellen, dass wir unsere Kommunen angeblich im Regen stehen lassen wollen, dann sage ich Folgendes: Die Kommunen und die Landkreise sind an der physischen Belastungsgrenze ihrer Aufnahmefähigkeit angelangt. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Mirko Schultze, DIE LINKE) Denen nützen auch nicht unbedingt mehr finanzielle Mittel. Es gibt keine Unterkünfte mehr im großen Stil. (Zurufe von den LINKEN) Es wird schon bei Privatpersonen angefragt. (Zuruf von der AfD: Friedhofssäle!) Wir werden vielleicht wieder Unterkünfte in Turnhallen eröffnen müssen. Das alles kann uns passieren. (Unruhe im Saal – Zurufe von der AfD, den LINKEN und der SPD) Wir sagen: Wir dürfen unsere Belastungsfähigkeit nicht überstrapazieren. Ich war gestern bei einer Gemeinderatssitzung in Hermsdorf. Das ist eine ganz kleine Gemeinde. Wissen Sie, welcher Frust und welche Aggression dort herrschten? (Zurufe von der AfD, den Linken und der SPD) – Nein, den heize ich nicht an. Ich saß dort als stiller Zuhörer. Gehen Sie einfach einmal hinaus aufs Land und schauen Sie, was dort passiert! (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Kurzintervention. Jetzt reagiert Herr Kollege Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte darauf ganz kurz und nüchtern Folgendes erklären: Der Kollege Barth hat festgestellt, dass viele Kommunen physisch an einer Belastungsgrenze seien. Ich möchte ganz nüchtern feststellen, dass die AfD mit ihrem Begehren die Kommunen auch noch finanziell an ihre Belastungsgrenze treiben will. Vielen Dank dafür! (Beifall bei den LINKEN –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Nein, das machen Sie mit Ihrer Asylpolitik! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Unruhe im Saal)

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Dr. Matthias Rößler

Es folgt eine weitere Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm. Zwei Kurzinterventionen pro Fraktion sind bekanntlich möglich. Bitte.

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Thomas Thumm AfD

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Brünler, ganz kurz: Ich weiß nicht, wo Sie leben und woher Sie Ihr Gefühl von Raum und Zeit nehmen. Sie haben deutlich gesagt, die AfD würde sich gegen die Kommunen richten. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Starke Unruhe im Saal) Sie würde sich gegen die Finanzierung der Kommunen richten. (Zurufe aus dem Saal – Starke Unruhe im Saal) Ich sage Ihnen jetzt einmal etwas: Nein, wir haben es hier bezüglich dieser Flüchtlingsdebatte, dieser illegalen Migration heute wunderbar in unseren Redebeiträgen – zusammen mit dem Minister Schuster – herausgearbeitet. (Zurufe aus dem Saal – Starke Unruhe im Saal) Wir haben in dieser Debatte gefordert, dass der Bund die Kosten übernimmt. Er bestellt diese Leute, er lässt sie illegal ins Land und die Kommunen müssen es ausbaden. Das ist das Erste. (Beifall bei der AfD) Herr Brünler, das Zweite will ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen: Es ist eine bösartige Unterstellung, dass wir uns hier gegen die sächsischen Kommunen richten. Sie hätten im letzten Haushalt einmal aufpassen sollen. (Starke Unruhe im Saal) Als wir, die AfD-Fraktion, die 100 000 Euro für jede sächsische Kommune für investive Aufgaben gefordert haben, weil sie chronisch unterfinanziert sind, (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) haben Sie es zurückgewiesen. Wir hatten Ihnen dazu noch eine Gegenfinanzierung dargelegt. Das haben Sie alle, in diesem Hohen Haus, abgelehnt. Herr Barth – das will ich auch noch einmal klar und deutlich sagen – hat recht. Wir, die AfD, sind die Partei des ländlichen Raumes und nicht Sie, die LINKEN. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Thumm. Jetzt wieder die Reaktion von Herrn Kollegen Brünler.

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Nico Brünler Die Linke

Herr Präsident, vielen Dank. – Auch hierzu in aller Sachlichkeit. Kollege Thumm, vielleicht sollten Sie sich die Beschlussvorlagen tatsächlich noch einmal durchlesen und prüfen, worum es eigentlich geht. Es geht mitnichten darum, an irgendeiner Asylpolitik irgendetwas zu ändern oder irgendwelche Richtlinien festzusetzen. Es geht schlicht und einfach darum, ob wir die Kommunen finanziell unterstützen wollen. Das haben Sie im HFA abgelehnt, (Albrecht Pallas, SPD: Hört, hört!) also nicht Sie persönlich, sondern Sie als Fraktion. Das begehren Sie auch heute wieder. (Lars Kuppi, AfD: Ändern Sie die Asylpolitik!) Damit lassen Sie – Sie können sich aufregen, so viel Sie wollen – die Kommunen ganz objektiv im Regen stehen. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Wir kehren zurück zur Aussprache. (Unruhe) Jetzt müssen wir einmal die Emotionen dämpfen – ansonsten wird es hier immer lauter –, sowohl in der Rede als auch in der Gegenrede. Die Lautstärke zwingt uns dazu, (Anhaltende Unruhe - Glocke des Präsidenten) hier zu einem Geräuschpegel zu kommen, bei dem wir das eigene Wort nicht mehr verstehen. Ich bitte also um eine gewisse Mäßigung. So. Jetzt machen wir weiter in der Aussprache. Ich sehe gerade, für die Fraktion der GRÜNEN möchte Frau Kollegin Čagalj Sejdi das Wort ergreifen. (Zurufe von der AfD: Chaka! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Herr Präsident! Vielleicht können wir einmal etwas gegen die Namenswitze machen, die die Kollegen der AfD hier regelmäßig machen! Die sind echt grenzwertig! – Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich kann den Namen nur noch einmal wiederholen. Der Name unserer Kollegin ist Čagalj Sejdi. Ich hoffe, ich habe ihn richtig ausgesprochen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sie ja!)

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sie haben ihn sehr richtig ausgesprochen, Herr Präsident. Er scheint den Kollegen ja sehr gut zu gefallen; denn wenn ich hier durchgehe, dann höre ich ihn immer mehrmals. Wenn es Ihnen Spaß macht, dann bitte gern. Das können Sie auch abends vorm Spiegel tun. Es beruhigt vielleicht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich wollte ich zu diesem Anliegen gar nichts sagen, weil es einfach blanker Unsinn und purer Populismus ist, aber es ist mir wichtig, an dieser Stelle einen Punkt zu erwähnen: Die Schaffung und Unterhaltung von Aufnahmeeinrichtungen und die Zahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind keine Dinge, die wir nach Gutdünken einfach lassen können, wenn wir dazu keine Lust mehr haben. Wir sind dazu gesetzlich verpflichtet und müssen dem nachkommen, (Beifall des Abg. Christian Hartmann, CDU) völlig gleich, ob uns das gefällt oder nicht. Das ist Fakt. Ich denke, das sollte man in dieser Runde noch einmal erwähnen. Auch die Weiterleitung der Mittel des Bundes an die Kommunen wurde so von der MPK beschlossen. Auch das ist Fakt. Auch daran können wir nicht rütteln, völlig gleich, ob es uns gefällt oder nicht. Wir sind der Sächsische Landtag und nicht der Bundestag. Das ist Ihnen leider auch klar. Sie machen es aber gern, weil Sie damit schöne Videos produzieren können, weil sie damit einmal mehr Feuer bei dieser unsäglichen Debatte entfachen können und weil Sie damit Ihren Populismus verbreiten können. Wenn wir aber darüber sprechen, was wir tun, um die Kommunen zu unterstützen, dann muss es natürlich darum gehen, dass sie Geld bekommen. Das hat die Kollegin Friedel schon sehr gut gesagt. Dann muss es darum gehen, dass wir dafür auch mehr Geld vom Bund bekommen. Zurzeit werden in den Arbeitskreisen auch Verhandlungen darüber geführt, dass es mehr Geld geben soll. Ich hoffe sehr, dass es auch zu einem guten Ergebnis kommen wird. Wir müssen aber natürlich auch darüber nachdenken, was wir sonst noch tun können. Es geht vor allem darum, Menschen in Arbeit zu bringen; denn Menschen, die arbeiten, können auch ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und auch ihre Unterkunft selbst bezahlen. Sie können uns sogar bei unserem Fach- und Arbeitskräftemangel helfen. Ich finde – ich habe es heute Mittag schon einmal gesagt –, anstatt hier vergiftet zu debattieren, sollten wir einmal konstruktiv darüber nachdenken. Was sind denn Ihre Lösungen? Sie liefern ja gar keine Lösungen. Was möchten Sie denn? Kein Geld zahlen und Menschen auf die Straße setzen? Dann haben wir vielleicht Zustände wie in Griechenland; dann haben wir gleich morgen noch viel mehr Kriminalität und andere Probleme. Das kostet uns noch mehr Geld. Das möchten Sie bestimmt nicht. Was wollen Sie dann? Wollen Sie uns einzäunen? Das kostet auch Geld. (Thomas Thumm, AfD: Aber billiger als das, was es jetzt kostet!) Sie liefern doch gar keine Lösungen. Das, was Sie liefern, ist Stress und Hass. Das führt dazu, dass wir sogar über Bannmeilen um Gemeinschaftsunterkünfte diskutieren. Das wären Mehrkosten, die wir hätten, die Sie verursacht haben. Also, lassen Sie uns doch mit diesem unsäglichen Populismus aufhören. Lassen Sie uns konstruktiv sprechen. Lassen Sie uns damit aufhören, Angst zu verbreiten. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Gibt es jetzt weiteren Aussprachebedarf? – Kollege Panter, bitte, für die SPD-Fraktion.

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Dirk Panter SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich fühle mich hier zurückerinnert an den Deutschunterricht. (Carsten Hütter, AfD: Was?) Man musste Lektüren durcharbeiten. Einige haben vielleicht „Biedermann und die Brandstifter“ gelesen. Ich bin davon überzeugt, dass wir nicht so naiv sind wie Biedermann und die Brandstifter hineinlassen. Wir werden das nicht tun; denn Ihre schäbige Argumentation, die Sie hier vorbringen, ist so etwas von offensichtlich schlecht. Sie wollen die Kommunen nicht unterstützen. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben das Haus in Brand gesteckt und zeigen mit dem Finger auf andere!) Das ist gerade in aller Deutlichkeit ausgeführt worden. Sie haben sogar im Ausschuss der Durchleitung der Bundesmittel in Höhe von 47 Millionen Euro widersprochen. (Sabine Friedel, SPD: Ja! Sie wollten sie gar nicht haben!) Sie wollen heute wieder dagegen stimmen, dass wir den Kommunen helfen, sie bei den schwierigen Herausforderungen des Asyls und auch der Zuwanderung zu unterstützen. (Martina Jost, AfD: Sie wollen unsere Stimmen doch gar nicht!) Wir haben gestern beim Handwerkstag über den Fachkräftemangel gesprochen. Wir haben darüber gesprochen, dass wir Menschen qualifizieren müssen. Herr Dittrich, der Präsident des Deutschen Handwerkstags, hat deutlich gemacht, dass jede sächsische Familie sieben Kinder – sieben Kinder! – auf die Welt bringen muss, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Dass das nicht leistbar ist, das ist uns, glaube ich, klar. Leider Gottes war der Kollege Urban der einzige Fraktionsvorsitzende, der nicht da war. Er hat Herrn Peschel geschickt. Herr Peschel war bei dem Thema leider auch nicht sonderlich auskunftsfähig. Nun ist klar, dass Zuwanderung nicht einfach ist.

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Dr. Matthias Rößler

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André Barth AfD

Herr Panter, teilen Sie meine Erinnerung aus der letzten Ausschusssitzung, dass wir uns als AfD-Fraktion zur Durchleitung der Bundesmittel der Stimme enthalten haben, weil Sie hier gerade etwas anderes behauptet haben?

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Dirk Panter SPD

Die teile ich nicht. Meines Wissens haben Sie alle Punkte abgelehnt. (Carsten Hütter, AfD: Mit dem Wissen ist das so eine Sache!) – Ja, dann ist das ein Punkt. Schauen Sie einmal, im Gegensatz zu Ihnen kann ich es mir noch einmal anschauen und Fehler eingestehen, wenn es so war. (Carsten Hütter, AfD: Wir auch!) Die anderen vier Punkte wollen Sie aber heute ablehnen, oder? Der Großteil dieser Mittel geht direkt an die Kommunen. Mehr als die Hälfte der 97,9 Millionen Euro, die Herr Barth hier vorgerechnet hat, wollen Sie trotzdem weiter ablehnen, oder nicht? (Thomas Thumm, AfD: Warum brauchen wir sie denn überhaupt?) – Lenken Sie bitte nicht ab an der Stelle. (Thomas Thumm, AfD: Schluss! Hören Sie auf! – Weitere Zurufe von der AfD) Das ist weiterhin eine unglaublich schäbige Diskussion. Wir müssen uns diesem Thema wirklich stellen. Was Sie hier sagen, ist doch, dass wir Menschen hier keine Aufnahme gewähren dürfen. (Roberto Kuhnert, AfD: Ja!) Oder wir müssen die Grenzen dichtmachen. (Roberto Kuhnert, AfD: Ja!) Wir kriegen das schon alles selber hin. Wie wollen Sie denn sieben Kinder in die Welt setzen pro Familie? Bei aller Liebe, das ist doch weltfremd. Also müssen wir schauen, dass wir Zuwanderung als Herausforderung und als Chance sehen. (Unruhe bei der AfD) Ich bringe Ihnen einmal ein Beispiel. Wir hatten ein Projekt mit der BA und mit Kirgistan. Es sollte versucht werden, dass Menschen aus Kirgistan hierher kommen und versuchen, Unternehmen zu unterstützen. Was ist passiert? Unternehmerinnen und Unternehmer hatten Angst, hatten Schiss, weil sie eben durch die Hetze der AfD in Sachsen unter Druck gesetzt werden. Am Ende ist nichts passiert. Sie sind in den Westen gegangen. Es gibt aber auch Erfolgsgeschichten, zum Beispiel selbst in dem Landkreis, in dem Herr Barth zu Hause ist. Wir haben gesehen – Fahrzeugelektrik Pirna –, wie 25 Venezolaner dort aufgenommen wurden und ein Unternehmen unterstützen, das dringend Fachkräfte sucht und sie weiterbildet, weil wir doch – völlig klar! – Menschen helfen müssen. Wir müssen sie integrieren. Wir müssen sie bilden. Wir müssen versuchen, ihnen eine Chance zu geben. Das kann man nur machen, wenn man einen positiven Ansatz hat und die Menschen auch aufnehmen will. Was Sie wollen, das ist das Gegenteil. Ich darf Ihnen auch sagen, Sie haben heute von den 250 Ärztinnen und Ärzten aus Syrien gehört, die wir aufgenommen haben, die mittlerweile hier bei uns erfolgreich arbeiten und unser medizinisches System unterstützen. (Zurufe von der AfD: Sie fehlen in Syrien! – Hat die Syrien nicht gebraucht?) Ich kann Ihnen nur klar sagen, die Realität ist deutlich komplexer als Ihre Polemik. Stellen Sie sich dieser Tatsache. Dann können wir zu sachlichen Debatten kommen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Herr Kollege Panter, SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Aussprachebedarf? Es ist sowieso nur noch eine Fraktion übrig. – Ich sehe das nicht. Dann können wir die Aussprache beenden. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14379; etwas anderes ist nicht beantragt. Ich bitte bei Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung jetzt um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/14379 mehrheitlich ohne Enthaltungen zugestimmt. Jetzt folgt eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten durch Herrn Kollegen Wippel.

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Sebastian Wippel AfD

Herr Präsident, das ist richtig: Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben. Die Koalition rühmt sich immer dafür, dass sie eine stabile Koalition habe und auf die Stimmen der Opposition nicht angewiesen sei. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die Koalition treibt diese Politik voran, und nun möge auch die Koalition mit ihren Stimmen diese Thematik und die geschaffene Problemlage allein bearbeiten. Dafür brauchen Sie uns nicht! (Sabine Friedel, SPD: Richtig!) Ich habe heute gegen diese Beschlussvorlage gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass es nichts Richtiges im Falschen gibt. (Sabine Friedel, SPD: Na doch! – Weitere Zurufe von SPD und BÜNDNISGRÜNEN) Und Sie laufen in die absolut falsche Richtung! Ihre Politik muss von Grund auf in eine andere Richtung steuern: Wir müssen gerade in der Asylfrage in eine andere Richtung gehen. Das möchte ich an der Stelle nicht ausdehnen – dafür ist diese Erklärung nicht gedacht –, aber ich denke, Sie haben verstanden, warum wir dagegen gestimmt haben. Sie als Koalition können das gern ohne uns ausbaden. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten durch Herrn Kollegen Wippel. Wir sind am Ende des Tagesordnungspunkts 8 angekommen und können diesen beenden. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Diese Drucksachen liegen Ihnen gemäß § 17 Abs. 2 und gemäß § 52 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. Es ist keine Aussprache vorgesehen. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Diese Drucksache liegt Ihnen entsprechend § 63 Abs. 2 der Geschäftsordnung vor. Zunächst frage ich: Wünscht der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition 7/02040/3 mit dem Titel „Ukraine-Krieg und dessen Folgen“. Die Tagesordnung sieht eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vor. Ich schlage vor, dass die antragstellende Fraktion beginnt. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Dornau.

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Jörg Dornau AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mir ist es ein besonderes Bedürfnis, heute zur Massenpetition 7/02040/3 mit dem Thema Krieg in der Ukraine beenden, Waffenlieferungen überdenken, Auswirkungen abmildern zu sprechen. Das Anliegen der Petenten wird von vielen besorgten Menschen hier in Sachsen geteilt. Sie fordern den Landtag auf, alle ihm möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Krieg in der Ukraine zu beenden und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Krieges abzumildern sowie die Bundesregierung dazu aufzufordern, ihre Haltung zur Lieferung von schweren Waffen an die Ukraine zu überdenken. Nehmen wir doch einmal unseren Ministerpräsidenten beim Wort: „Sachsens Ministerpräsident lehnt deutsche Berichte der Ausschüsse – 7/14386 Dieser Tagesordnungspunkt damit beendet. Ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/14387 Marschflugkörper für die Ukraine ab“ – das konnten wir Mitte August in der „FAZ“ lesen. Anfang Februar 2023 schloss sich der Ministerpräsident in einem Interview mit der „Sächsischen Zeitung“ den 70 % der Sachsen an, die die Lieferung von Leopard-2-Panzern an die Ukraine für falsch halten. Zuvor hatte er im Juli 2022 gefordert, den Krieg in der Ukraine einzufrieren und eine Verhandlungslösung zu finden – genau aus dem gleichen Grund, aus dem die Petenten das auch fordern, nämlich zur Entlastung der deutschen Wirtschaft. Allerdings war dann wohl der politische Gegenwind zu heftig, sodass „Kreml-Kretsche“ auf dem CDU-Parteitag in Leipzig vorsichtshalber wieder einmal den Rückwärtsgang einlegte. Meine Damen und Herren! Wer derart weit den Mund aufreißt, muss damit rechnen, dass die Bürger auch konkrete Taten sehen wollen. Von Taten ist bei der sächsischen Union jedoch auf weiter Flur nichts zu sehen, ja es gibt noch nicht einmal den Versuch eines entsprechenden Entschließungsantrags im Bundesrat. (Dirk Panter, SPD: Hören Sie doch auf, das glauben doch nicht einmal Ihre eigenen Leute!) Solange ich Mitglied im Petitionsausschuss bin, habe ich einen Satz wie den folgenden noch nie in einem Petitionsbericht lesen müssen, und schon gar nicht fünfmal den gleichen. Zu allen fünf konkreten Punkten der Petition wurde geschrieben: „Der angesprochene Sachverhalt übersteigt bei Weitem die Zuständigkeit und damit die Einflussmöglichkeiten des Petitionsausschusses des Sächsischen Landtags.“ (Zuruf von der CDU: Das ist korrekt!) Viermal folgte darauf der Satz: „Unabhängig davon folgen einige Erläuterungen, dass die politisch Verantwortlichen in dem vom Petenten angesprochenen Sinne handeln.“ Ich sage Ihnen: Da bin ich und da sind wir als AfD aber ganz anderer Meinung! (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Die Petenten fordern von der Politik – und zwar ganz konkret von uns als Landtag – eine Reihe von Beschlüssen ein. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Sie fordern zum Beispiel die Versorgungssicherheit mit Energie für Bürger und Unternehmen unter Nutzung aller in Deutschland verfügbaren Energieträger, wie beispielsweise der Kernkraft, der Kohle und natürlich des wirtschaftlichen Erdgases aus der Pipeline. Dazu liegt uns eine Stellungnahme aus dem Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vor. Bezüglich der Versorgung mit günstigem Gas und der Unterstützung kleinerer und mittelständischer Unternehmen wird die Versorgungsmisere auf Russland und auf die – ich zitiere – „ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten“ abgeschoben. Kein Wort darüber, dass Letzteres zu einem erheblichen Teil ein hausgemachtes, deutsches Problem ist! Es ist die Folge einer desaströsen Energie- und Wirtschaftspolitik, die unter der CDU-Merkel-Regierung ihren Anfang nahm und jetzt, mit der Ampel, vollkommen aus dem Ruder läuft. (Beifall bei der AfD) Das Orchester auf der Titanic spielte bis zuletzt, und die Sächsische Staatsregierung lobt sich selbst bis zuletzt. Das ist die Dramatik. Dabei ist auch die sächsische Wirtschaft längst mit dem Eisberg kollidiert. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deindustrialisierung ist in Sachsen bereits Realität: Für den Waggonbau Niesky, ein sächsisches Traditionsunternehmen, war Ende August endgültig Schluss. Produziert wird nun in der Slowakei! Oder schauen Sie ganz aktuell nach Zwickau: Dort droht eine ganze Region mit zehntausend Arbeitsplätzen im Energiewendechaos unterzugehen! (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Das dort produzierte und mit Steuergeld hochsubventionierte E-Auto hat sich als ideologische Fehlzündung erwiesen; denn kaum jemand kauft diese Karren. (Beifall bei der AfD) Alle Folgemaßnahmen von Landes- wie Bundesregierung konnten die Katastrophe vielleicht ein wenig verzögern oder abmildern. Sie haben das alles fleißig im Petitionsbericht abgeschrieben. Unterm Strich bleiben es recht hilflose Versuche, die Probleme zu beseitigen, die von den Altparteien durch ihre kopflose Wirtschafts- und Energiepolitik der letzten Jahre selbst verursacht wurden. Alle Maßnahmen, die hier im Bericht als Rettung in der Not verkauft werden sollen, haben jedenfalls nicht dazu geführt, die Deindustrialisierung zu stoppen und das langsame Dahinsiechen kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Region zu beenden. (Beifall bei der AfD) Es ist deshalb geradezu ein Hohn, wenn der Petitionsausschuss in seinem Bericht beschließt, dass die Forderungen nach Sicherstellung der Versorgungssicherheit, Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen und kommunalen Verbänden sowie zur Verhinderung der Deindustrialisierung erledigt sind. Wenn eine Petition erledigt ist, bedeutet das nämlich, dass die Petition unabhängig vom Verfahren im Petitionsausschuss ihr Ziel erreicht hat. Dabei ist doch genau das Gegenteil der Fall. Hier hat sich gar nichts erledigt, sage ich Ihnen. Es geht gerade erst richtig los. Reden Sie doch einmal draußen mit den Menschen, reden Sie einfach mit den normalen Bürgern außerhalb Ihrer politischen Blase! Auch die Forderung nach Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit Energie hat sich unserer Meinung nach noch lange nicht erledigt. Selbst wenn der Strom der französischen Kernkraftwerke im nächsten Winter für Deutschland noch mit ausreichen würde, so zwingen doch die Energiepreise unsere Unternehmen langsam, aber sicher in die Knie. Die CO -Steuer, die man ausnahmsweise nicht der grünen Sekte anlasten kann, sondern der menschen- und wirtschaftsfeindlichen Politik von CDU und SPD, (Beifall bei der AfD) ist nichts anderes als ein hausgemachtes Deindustrialisierungsprogramm. Helfen würden hier die Wiederinbetriebnahme sowie der Neubau deutscher Kernkraftwerke. Wirklich ernst ist es damit allerdings nur der AfD. Nicht ohne Grund fordern die Petenten deshalb Fachkompetenz statt Ideologie in der Energiepolitik. Ich sehe allerdings nicht, dass diese Forderung, wie im Petitionsbericht behauptet, auch tatsächlich Teil der Politik der Sächsischen Staatsregierung ist. Im Juni letzten Jahres ließ sich Ministerpräsident Kretschmer beim Baustart eines riesigen Fotovoltaikparks im Landkreis Leipzig feiern, wo über 500 Hektar Ackerland vernichtet, ganze Landschaften zerstört werden, ohne jegliche Rücksicht auf den Lebensraum der Menschen. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN) Tage später erklärt Kretschmer, die Energiewende sei gescheitert. Was für eine verlogene Heuchelei! Wie können Sie den Menschen noch in die Augen sehen?! (Beifall bei der AfD) Der letzte Funken an Glaubwürdigkeit ist damit doch längst erloschen. (Zurufe von den LINKEN und der SPD) Hören Sie zu! Das wird Ihnen der Wähler nicht verzeihen, und Herr Kretschmer und seine Koalition werden ihr blaues Wunder erleben; das garantiere ich Ihnen. (Beifall bei der AfD) Was die sichere und günstige Versorgung mit Gas betrifft, so sprach sich Ministerpräsident Kretschmer noch im Juni 2023 in einem Interview mit dem Sender „Die Welt“ dafür aus, die durch einen Terroranschlag beschädigte Nordstream-Pipeline zu sichern und zu reparieren. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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Jörg Dornau AfD

Ein weiterer Fall von Maulheldentum, angetrieben durch die pure Angst vor weiter sinkenden Umfragewerten, anstatt sich ernsthaft mit den sehr ernsten Problemen zu beschäftigen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dornau, Ihre Redezeit ist beendet. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der CDU)

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Jörg Dornau AfD

Das grün geführte SMEKUL setzt in seiner Stellungnahme noch eines drauf. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ihre Redezeit ist schon seit einer halben Minute beendet.

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Jörg Dornau AfD

Eine unerhörte Frechheit, die ihresgleichen sucht. (Zurufe von mehreren Fraktionen) Dabei wurde die Petition direkt vom Gewerbeverein Borna an den Ministerpräsidenten übergeben. (Zurufe von mehreren Fraktionen – Starke Unruhe) Dieses Pressefoto beweist es, meine Damen und Herren! Das ist die Verlogenheit der Sächsischen Staatsregierung. (Jörg Dornau, AfD, hält ein Foto in die Höhe.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Dornau, dafür erhalten Sie einen Ordnungsruf von mir. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Heinz.

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Andreas Heinz CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn wir alle unter dem gleichen Himmel leben, scheinen doch manche verschiedene Horizonte zu haben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Ich habe mir diesen Spruch zu eigen gemacht, seit ich in der Politik bin, und den Spruch kennen manche: Du sollst erkennen, was zu verändern ist, du sollst erkennen, was du verändern kannst und das Dritte und Wichtigste ist, das Erste vom Zweiten zu unterscheiden. Damit sind wir ganz straff beim Petitionsausschuss. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es hat natürlich jeder das Recht, eine Petition einzureichen. Aber nicht alles, was eingereicht wird, ist auch eine Petition. Beispiel: In der „FAZ“ stand geschrieben: „Klimawandel gefährdet Natur und Umwelt; was tut die Staatsregierung dagegen?“ Das kann man als Petition einreichen, muss aber nicht als Petition angenommen werden. Ich verstehe den Sinn des Petitionsausschusses so und viele meiner Kollegen auch, dass es darum geht, dass die Abgeordneten noch einmal prüfen, ob staatliche Institutionen, kommunale Behörden ihren Ermessensspielraum zugunsten des Bürgers ausgelotet oder ausgenutzt haben oder ob der Bürger unverhältnismäßig gegängelt oder beeinträchtigt wurde. Das ist der wahre Sinn des Petitionsausschusses. Er sollte nicht durch irgendwelche weltpolitische Debatten missbraucht werden. Die Petition, um die es hier geht, ist in der Tat sehr komplex: von Sicherstellung der Versorgungssicherheit über Entscheidungen auf Basis von Fachkompetenz statt Ideologie, Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen, Unterstützung kommunaler Verbände und Verhinderung von Deindustrialisierung. Wenn ich als Antwort auf diese Petition dann eine Seite zusammenbringe mit sieben oder acht Forderungen, die man im Twitter-Format abhandeln kann, dann ist das für mich eine Beleidigung der Petenten. Hier muss man sich etwas mehr Mühe geben, aber diesen großen Auftritt hatten sie ja hier. Wichtig ist natürlich, dass vieles von dem, was hier angesprochen wurde, außerhalb der Zuständigkeit des Freistaates liegt und wir keine Einflussmöglichkeiten haben. Deswegen lässt sich das auch nicht viel anders beantworten. Teil Ihres Geschäftsmodells ist es halt, den Staat für alles in die Pflicht zu nehmen, Hoffnungen zu wecken und zu schüren, die dieser nicht erfüllen kann und damit die Bürger zu frustrieren, sodass sie den Staat ablehnen und den Boden für eine Abschaffung desselben bereiten. Das kann man so machen, muss man aber nicht. Daher bitte ich darum, der Beschlussempfehlung in dem Sinne, wie es der Petitionsausschuss beschlossen hat, zuzustimmen und das andere abzulehnen. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Richter, bitte.

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Frank Richter SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Inhaltlich ist dem, was Herr Heinz gerade vorgetragen hat, nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Gleichwohl würde ich trotz der fortgeschrittenen Stunde ganz gerne einige Bemerkungen anfügen, weil es mir auch um den Petitionsausschuss geht, Herr Dornau. Er ist mir, obwohl es am Anfang gar nicht so war – ich dachte, ich müsste viele andere Themen behandeln; es klingt vielleicht etwas pathetisch –, fast ein bisschen ans Herz gewachsen, weil wir dort seriös zusammenarbeiten, weil wir auch vielen Anträgen, die Sie formulieren, durchwinkend zustimmen, weil ich im Allgemeinen ein kollegiales Verhältnis im Petitionsausschuss erlebe. Das ist wirklich – als Information für alle, die dort nicht tätig sind – ein Ort dieses Parlaments, den ich richtig gut finde. Und dann erlebe ich es – und viele Kollegen – hier zum xten Mal, dass Sie das, was im Petitionsausschuss schon einmal behandelt und dort mehrheitlich abgeschlossen worden ist, ins Plenum ziehen und alle möglichen Debatten führen – über Wirtschafts-, Energieversorgungs- oder Sicherheitspolitik –, die Sie auch an anderen Orten dieses Parlaments führen könnten. Ich halte das für eine Beschädigung – ich möchte fast sagen: einen Missbrauch – dessen, was der Petitionsausschuss eigentlich meint. (Beifall der SPD, der CDU und der Staatsregierung) Da hat Herr Wippel einmal etwas Richtiges gesagt: Es gibt nichts Richtiges im Falschen. Und das, was Sie hier tun, ist das Falsche im Falschen. Das heißt: Bringen Sie doch die Dinge ordentlich in die Tagesordnung ein, dann können wir über – – (Jörg Dornau, AfD: Lesen Sie mal die Petition!) – Herr Dornau, ich habe mir im Vorfeld noch einmal den Petitionsbericht angeschaut, den Sie uns vorgelegt haben, (Jörg Dornau, AfD: Richtig!) und ich habe den Petitionsbericht von Herrn Heinz dagegen gelesen. Und weil die Kolleginnen und Kollegen das nicht wissen können, möchte ich das gern einmal vortragen. (Jörg Dornau, AfD: Gern! – Widerspruch des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ihr Petitionsbericht, Herr Dornau, der nicht die Mehrheit gefunden hat, obwohl darüber gesprochen worden ist – ganz fair –, ist nichts anderes als – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Richter, Sie dürfen nicht aus dem Ausschuss zitieren.

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Frank Richter SPD

Gut, dann sage ich es allgemein. Ihr Petitionsbericht ist eine Auflistung von verschiedenen Forderungen. Er wird dem nicht gerecht. (Jörg Dornau, AfD: Er spiegelt das Anliegen des Petenten! Lesen Sie es noch mal!) Die Aufgabe des Petitionsausschusses – wie ich sie verstehe – ist, ein Anliegen eines Petenten politisch einzuordnen, es nach seiner rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit zu prüfen und dann ein qualifiziertes Ausschussurteil abzugeben, das dann dem Petenten auch wirklich weiterhilft. Einfach die Forderungen von hier zu nehmen und nach dort weiterzuleiten, Herr Dornau, das ist unterkomplex. (Heiterkeit bei den LINKEN und der Abg. Ines Springer, CDU –

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Jan Löffler CDU

Das ist nicht das erste Mal! – Gegenrufe von der AfD) Das haben Sie geleistet. Zu dem, was wir hier gerade erlebt haben: Ich war lange Direktor der Landeszentrale für politische Bildung. Ich habe für den Parlamentarismus geworben und für die anständige Art und Weise, eine Auseinandersetzung zu führen. Überprüfen Sie mal Ihre Tonlage! Inhaltlich war das, was Sie uns hier vorgelegt haben und was wir im Ausschuss ablehnen mussten, einzuordnen unter, ich würde sagen: Aufgabe nicht verstanden! Thema verfehlt! Für Ihre weitere Tätigkeit im Petitionsausschuss schwer versetzungsgefährdet! (Heiterkeit – Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Dito, Herr Richter!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Gibt es vonseiten der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das ist nicht der Fall, meine Damen und Herren. Damit ist die Aussprache zu der Petition beendet. Die AfD-Fraktion hat Einzelabstimmung beantragt. Ich rufe deshalb die Petition 07/02040/3 mit dem Titel „Ukraine-Krieg und dessen Folgen“ auf und bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dagegen wurde dennoch mit großer Mehrheit zugestimmt. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. auf morgen, Donnerstag, den 21. September 2023, 10 Uhr festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend. (Schluss der Sitzung: 19:24 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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