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Katja Meier

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sie alle haben sicherlich schon den Satz gehört: Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit den Schwächsten und den Schutzbedürftigsten umgeht. Dieser Satz gilt meiner Meinung nach auch für die Justiz. In ihren Händen liegt immerhin die verantwortungsvolle Aufgabe, Gerechtigkeit walten zu lassen, für diejenigen, denen Unrecht widerfahren ist und die auf Schutz angewiesen sind. Das gilt selbstverständlich für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder ihrem Alter. Trotzdem müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass Kinder, die mit der Justiz in Berührung kommen, nicht wie Erwachsene zu behandeln sind. Uns allen wäre es sicherlich am liebsten, wenn wir Kindern diese Erfahrungen generell ersparen könnten. Dieser Wunsch wird sich aber so leider nicht erfüllen lassen. Viele Kinder machen diese Erfahrungen, sei es, dass sie als Opfer, als Zeuginnen und Zeugen oder gar als Verfahrenspartei in Erscheinung treten. Wenn Kinder vor Gericht erscheinen – eine Erfahrung, die schon vielen Erwachsenen zu schaffen macht –, dann müssen sie häufig unangenehme Erinnerungen teilen oder über belastende Dinge sprechen, die ihnen selbst widerfahren sind oder die sie mit ansehen mussten. Das reicht von Scheidungs- und Adoptionsfällen über Migrationsgeschichten bis hin zu Gewalterfahrungen. Wenn Kinder vor Gericht über solche Erfahrungen sprechen müssen, dürfen wir sie so wenig wie möglich zusätzlich belasten. In den entsprechenden Leitlinien des Europarats, die er bereits vor 13 Jahren verabschiedet hat, heißt es unter anderem, dass eine kindgerechte Justiz Kinder mit Sorgfalt und Fairness behandelt und sie niemals zurücklässt, dass Kinder in der Justiz Vorrang genießen sollten und dass alle Beteiligten vor Gericht – Richterinnen und Richter genauso wie Vollzugsbeamte, Betreuungspersonen und Anwälte – für einen behutsamen Umgang mit Kindern geschult und sensibilisiert sein sollten. In Sachsen setzen wir uns dafür ein, diesem hohen Standard zu entsprechen. Das beginnt bei der Verfahrensgestaltung. Die Verfahren sind kurzzuhalten. Eine Mehrfachbefragung Minderjähriger ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Lange Wartezeiten können den Kindern erspart werden, wenn sie in den Hauptverhandlungen vor anderen Zeugen vernommen werden. Was die räumlichen Gegebenheiten für diese Vernehmungen angeht, sind die allermeisten Gerichte im Freistaat doch ganz gut ausgestattet. Sie verfügen über eigene Anhörungszimmer bzw. über kindgerecht eingerichtete Vernehmungszimmer. Dort, wo solche Räumlichkeiten nicht vorhanden sind, werden zuverlässige operative Lösungen geschaffen, beispielsweise indem auf nahegelegene Gerichtsgebäude ausgewichen wird. Eine aktuelle Abfrage zeigt, dass sich die Gerichte ihrer großen Verantwortung an dieser Stelle durchaus bewusst sind. Kommt es einmal zu Kapazitätsproblemen, dann werden vernünftige Lösungen gefunden: immer der Situation angemessen, immer zum Wohle der Kinder. Natürlich genügt es nicht, nur die Räumlichkeiten bereitzustellen. Noch wichtiger ist es, dass diejenigen, die die Befragungen durchführen, sensibel und behutsam vorgehen. Dafür gibt es in Sachsen zahlreiche Fortbildungsangebote. Für Familienrichterinnen und -richter besteht seit dem 1. Januar 2022 durch das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder eine Fortbildungspflicht. Die Angebote umfassen überregionale Seminare der Deutschen Richterakademie genauso wie landeseigene Tagungen. So haben wir zum Beispiel im März dieses Jahres sehr erfolgreich die landeseigene Tagung „Vernehmung von Kindern“ durchgeführt. Dabei haben polizeiliche, ärztliche und psychologische Referentinnen und Referenten unter anderem vermittelt, wie sich in einer Vernehmung auf kindgerechte Weise möglichst umfassende und belastbare Informationen gewinnen lassen. Besonders die Vernehmung jüngerer Kinder im Kita- oder Grundschulalter wurden dabei in den Blick genommen. Eine solche Fortbildungsveranstaltung ist in dieser Thementiefe in Deutschland bisher einmalig. Die Teilnehmenden haben sich durchweg lobend über dieses Angebot geäußert. Darüber hinaus haben sich in den vergangenen Jahren – ich glaube, Herr Lippmann hat es angesprochen – auch in der Justiz Online-Fortbildungsformate weiterentwickelt. Entsprechende Angebote wurden deutlich ausgebaut. Damit können besonders Richterinnen und Richter, die in Teilzeit tätig sind, sehr flexibel solche Fortbildungsangebote nutzen. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so wichtig Fortbildungen auch sind, sie können keinen vollwertigen Ersatz für psychologische Fachkenntnisse darstellen. Deshalb sollten wir die Rolle der psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleiter in Sachsen unbedingt stärken. Von ihnen gibt es aktuell 13 anerkannte Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleiter in den fünf Landgerichtsbezirken. Aber in den Bezirken Chemnitz und Zwickau reicht das bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Kinder, die belastende Erfahrungen gemacht haben, möglicherweise sogar traumatisiert sind, brauchen nicht nur ein freundliches Wort und ein Schulterklopfen, sondern sie brauchen professionelle Unterstützung durch erfahrene Fachkräfte. Sie brauchen Menschen mit genauen Kenntnissen in Pädagogik, Psychologie, Recht, Gewaltschutz und Traumatologie. Für die Ausbildung zum psychosozialen Prozessbegleiter hat der Verein Opferhilfe Sachsen e. V. ein erstes Konzept vorgelegt. Wir hoffen, dass wir die noch offenen Umsetzungs- und Finanzierungsfragen alsbald klären können. Dann können wir gemeinsam mit dem Verein Opferhilfe Sachsen e. V eine Aus- und Weiterbildungsmöglichkeit zur psychosozialen Prozessbegleitung anbieten. Besonders am Herzen liegt mir – das haben, glaube ich, fast alle Rednerinnen auch angeführt – das ChildhoodHaus in Leipzig. Dort finden ebenfalls polizeiliche und ermittlungsrichterliche Vernehmungen statt. Vor allem werden dort zentral an einem Ort Kinder und Jugendliche, die körperlich misshandelt oder sexuell missbraucht worden sind, optimal unterstützt, und zwar von Fachkräften aus den verschiedenen Bereichen, deren Arbeit ganz dem Wohle der Kinder und Jugendlichen verpflichtet ist. Diesen interdisziplinären, ganzheitlichen Ansatz sollten wir gemeinsam ausweiten und weitere Childhood-Häuser etablieren. Das muss uns das Wohl der Kinder einfach wert sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einer Demokratie sollte es selbstverständlich sein, alles dafür zu tun, dass der Rechtsstaat stabil, stark und auf der Höhe der Zeit bleibt. Dazu gehört für mich auch, dass er den einzelnen Menschen nie aus dem Blick verliert und dass Erwachsenen wie auch Kindern Gerechtigkeit widerfährt. Deshalb sollte sich ein Rechtsstaat nicht nur daran messen lassen, dass es in ihm gerecht, sondern eben auch kindgerecht zugeht, damit Kinder Vertrauen in den Rechtsstaat fassen, damit Schutzbedürftige alters- und bedarfsgerecht begleitet werden und damit diejenigen, die eine traumatisierende Erfahrung gemacht haben, nicht vor Gericht abermals traumatisiert werden. Wenn wir das schaffen, dann können wir das Vertrauen einlösen, das der Europarat damals seinen Leitlinien für eine kindgerechte Justiz vorangestellt hat, nämlich: Die Justiz soll den Kindern ein Freund sein, der verlässlich neben ihnen hergeht, ohne ihnen zu enteilen oder ihnen nur hinterherzulaufen. Diese Freundschaft können wir fördern, indem wir Schulklassen zu Gerichtsbesuchen ermutigen und indem wir das digitale Themenportal „Schule und Justiz“ pflegen. Ich bin Herrn Piwarz sehr dankbar, dass wir Anfang dieses Jahres die Kooperation in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den Schulen und der Justiz erneuert haben. Vor allem aber fördern wir diese Freundschaft, indem wir unserer besonderen Verantwortung für einen zuverlässigen und menschlichen Rechtsstaat und für eine kindgerechte Justiz gerecht werden. Ich danke den Koalitionsfraktionen herzlich für diesen Antrag, der auch mir persönlich sehr am Herzen liegt. Ich habe mich damals in den Koalitionsverhandlungen sehr dafür eingesetzt, dass wir das Thema kindgerechte Justiz hier miteinander in Angriff nehmen. Soweit ich mich erinnern kann, Herr Gebhardt, ist es das erste Mal, dass wir uns hier im Landtag mit einem Antrag beschäftigen, der das Thema kindgerechte Justiz in den Mittelpunkt stellt. Deshalb ist es nicht kleinzureden, sondern ganz wichtig, weil die Kinder unsere Zukunft sind. Ich danke Ihnen für die sachliche Debatte. Es scheint so zu sein, dass es hier einen einstimmigen Beschluss geben wird. Dafür sage ich im Vorhinein ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Staatsministerin Katja Meier. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) Auf das Schlusswort wird verzichtet. Dann hatte das Schlusswort die Staatsministerin. Ich stelle jetzt die Drucksache mit der Nummer 7/13914 zur Abstimmung und frage, wer dem die Zustimmung gibt. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Antrag „Kindgerechte Justiz – besondere Schutzbedürftigkeit beachten“ beschlossen und Tagesordnungspunkt 5 beendet. Tagesordnungspunkt Reform des Gemeinsamen ist Augenwischerei – Drucksache 7/14360, Die Fraktionen nehmen wie gewohnt Stellung. Als Erstes spricht die einreichende Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Wiesner.

Protokoll ↗