Dirk Panter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Plenum gerade erst vor wenigen Monaten dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zugestimmt; das war im April. Parallel haben wir uns schon mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Das Tempo zeigt, dass es mit den notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorangeht. Gerade mit Blick auf die vielen Vorfälle beim RBB hat sich der politische Wille gezeigt, schnell und verantwortungsvoll damit Umgang zu finden. Nun mag es sein, dass nicht alles umgesetzt wurde, was man sich wünscht. Aber gerade bei Medienänderungsstaatsverträgen geht es darum, dass man Kompromisse findet, Kompromisse zwischen allen Ländern. Wir haben auf jeden Fall hier im Haus gezeigt, dass wir das mit großer Geschwindigkeit angehen. Denn wir hatten ja schon über den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag gesprochen, bevor der Dritte überhaupt beschlossen wurde. Jetzt führen wir mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag viele Regelungen ein. In den neuen § 31 a bis 31 e wird vor allem auf Standards gesetzt in Richtung Transparenz und Compliance. Auch die Gremienaufsicht wird verbessert. Durch die Änderung soll es mehr Transparenz geben. Zum Beispiel werden die Gehälter der Intendantinnen und Intendanten sowie der Direktorinnen und Direktoren in Zukunft veröffentlicht werden, und die Landesrundfunkanstalten sind aufgefordert, ComplianceManagementsysteme einzuführen. Das heißt, intern wird es für Mitarbeitende die Möglichkeit geben, sich an den Compliance-Beauftragten oder die Compliance-Beauftragte zu wenden. Extern können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sich an eine Ombudsperson als Ansprechperson wenden. Da sind wir – das kann man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten – im MDR schon länger sehr gut aufgestellt; denn unsere – wenn ich denn einmal „unsere“ sagen darf – Landesrundfunkanstalt kann sich in den Bereichen Transparenz und Compliance schon länger sehen lassen. Es existiert bereits ein Compliance-Managementsystem, angelehnt an die Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer. Die Bezüge des Führungspersonals des MDR werden schon länger veröffentlicht, im Übrigen auch inklusive Zusatzeinkünfte der Direktorinnen und Direktoren. Trotzdem begrüßen wir jetzt auch diese Standards; denn gerade im Falle der Gelder des Führungspersonals bedeutet das auch eine Vergleichbarkeit. Das heißt, Vergleichbarkeit zwischen den Ländern wird möglich. Für die Bürgerinnen und Bürger lässt sich dadurch zukünftig besser nachvollziehen, wie mit den Rundfunkbeiträgen umgegangen wird. Dabei wird sich zeigen, dass der MDR zwar beim Programm spitze ist, aber nicht bei den Gehältern. Der MDR hat sich nach diversen Affären – sei es KiKA oder Foht – für einen verantwortungsvollen Umgang mit begangenen Fehlern entschieden. Es zeigt sich, dass er auf einem sehr guten Weg ist. Wir wollen Herausforderungen, die bestehen, nicht kleinreden. Dazu werden wir in den nächsten Jahren noch viele Diskussionen führen müssen. Aber wichtig ist aus Sicht der SPD-Fraktion, dass der MDR viele der Aufgaben, die mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag auf ihn zukommen, heute schon erfüllt. Mehr noch, er wurde ja sogar – das ist angesprochen worden – gelobt für die Standards, die er jetzt schon setzt, und als Vorbild immer wieder gerühmt, zum Beispiel vom WDRIntendanten Buhrow, als er Interimsvorsitzender der ARD war. Wichtig ist jetzt, dass diese verbindlichen Standards von den Landesrundfunkanstalten auch gelebt werden. Dazu wird noch ein Weg zu gehen sein. Aber durch das Inkrafttreten des Vierten Medienänderungsstaatsvertrages wird unserer Sicht auf jeden Fall ein wesentlicher Schritt hin zu einem modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich gemacht. Weitere Schritte werden mit Sicherheit folgen. Ich greife gern die Anregung von Kollegen Nowak auf, der sich auf den MDR-Staatsvertrag bezogen hat. Ich sehe das genauso wie er. Wir haben dort auch Aufgaben vor uns. Das wird in dieser Legislaturperiode aller Voraussicht nach nichts mehr werden. Aber wir müssen mit den beiden anderen Ländern wieder ins Gespräch kommen. 30 Jahre darf es nicht noch einmal dauern, und das wird es auch nicht; denn in der Tat sind unsere Meckerzettel schon wieder gut gefüllt. Kurz möchte ich noch auf Herrn Gahler eingehen: Mal wieder eine Aneinanderreihung von Falschbehauptungen und Verschwörungsmythen! Sie behaupten ernsthaft, dass Frau Faeser den Auftrag gegeben habe, im öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen ihrer Mitarbeiter zu verleumden. Wenn Sie diesen Auftrag finden, dann seien Sie so nett und beweisen Sie uns das noch einmal ganz kurz. Dann können Sie Ihre Behauptung vielleicht noch ein wenig untermauern. Aber Beweise bleiben Sie in der Regel ja immer schuldig, weil Sie einfach nur irgendwelche Falschbehauptungen in die Welt setzen. Auch zu den Zusatzeinkünften der MDR-Direktoren habe ich schon einiges gesagt. Gestern Abend habe ich im Übrigen von Fördermitteln gesprochen und von Stichprobenverfahren bei Fördermitteln. Ich habe nicht von Mitteln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesprochen, sondern davon, wie damit umgegangen werden muss. Da haben wir andere Transparenzstandards, die wir gerade setzen bzw. die schon vorhanden sind. Ich bin der Meinung, Sie disqualifizieren sich mit solchen Debattenbeiträgen nur selbst; denn die Realität ist viel komplexer als Ihre Polemik. Sie wollen die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich kann davor nur warnen. Wo es keinen öffentlichen Rundfunk gibt, sehen wir, wie Mediendebatten laufen, Stichwort USA. Das können wir nicht wollen. Das können nur Sie wollen mit Ihren Falschbehauptungen, Ihren Verschwörungsmythen und Ihrer Hetze. Dagegen verwahren wir uns ganz eindeutig. Dem werden wir niemals folgen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Gahler, eine Kurzintervention, bitte.
