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Antje Feiks

Die Linke 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag werden Regelungen für Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle beschlossen. Diese Regelungen werden für die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gleichermaßen gelten. So richtig, wie wir es finden, dass es einheitliche Regelungen für alle Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt, genauso unzufrieden sind wir mit dem, was in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag herausgekommen ist. Ich will hier aber auch ganz deutlich sagen, dass unsere Kritik nicht darauf gerichtet ist, zu überziehen oder zu skandalisieren, wie es die AfD-Fraktion gerade gemacht hat, sondern wir appellieren an Sachlichkeit und Verantwortung, welche die Politik hat, die schließlich auch wir im Sächsischen Landtag haben, um das Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen zu stärken und um gleichzeitig den Weg für eine Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks freizumachen; denn wir setzen die Rahmenbedingungen mit den Medienänderungsstaatsverträgen. So, wie die derzeitige gesellschaftliche Situation aussieht, brauchen wir einen funktionierenden und für die Zukunft gerüsteten öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dem die Menschen vertrauen. Dazu gehört, dass nachvollziehbar ist, was mit Rundfunkbeiträgen eigentlich passiert. Die immer wiederkehrenden Medienänderungsstaatsverträge leisten das nicht, weil die Schritte zu klein sind und mit zu wenig Mut unternommen werden. Die Rednerinnen der Koalition – Herr Nowak hat das auch schon gemacht – werden ihre Redezeit nutzen, um all das Positive im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag hervorzuheben. Vermutlich können wir uns dem bei vielen Punkten anschließen. Ich möchte mich hier aber auf unsere Kritikpunkte konzentrieren. Sehen wir uns die Frage der Transparenz der Gremien genauer an: Das ZDF-Urteil hat bereits 2014 festgestellt, dass der Gesetzgeber dafür Sorge zu tragen hat, dass Gremien einen Ausgleich zwischen dem Grundsatz der Öffentlichkeit und den Vertraulichkeitserfordernissen sachangemessener Gremienarbeit herstellen. Als eine Mindestanforderung formulierte das Bundesverfassungsgericht damals, dass die Sitzungsprotokolle zeitnah zugänglich sind und die Öffentlichkeit über die Beratungen in substanzieller Weise unterrichtet wird. Genau an diesem Punkt sind die Öffentlich-Rechtlichen unterschiedlich weit – die Gründe dafür sind nicht verständlich. Ein weiterer Punkt: Während Regelungen zur Transparenz der Bezüge von Intendantinnen und Intendanten sowie Direktorinnen und Direktoren aus dem ZDF-Staatsvertrag und Deutschlandradio-Staatsvertrag in den vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag wortwörtlich überführt wurden, ist dies bei den Regelungen zur Transparenz bei Anstellungsverhältnissen mit außertariflichen Angestellten, die der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen, sowie bei Verträgen mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht der Fall. Das halten wir für falsch, denn da gab es bessere Regelungen, die man einfach hätte übernehmen können. Wir halten es auch für falsch, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag keine Pflicht für das Livestreaming von Rundfunkratssitzungen vorsieht. Bei Transparenzfragen und notwendigen Regelungen geht es am Ende um Transparenz beim Umgang mit Beitragsgeldern. Wir schließen uns hier denjenigen Meinungen an, die einen Anspruch der Beitragszahlerinnen und -zahler sehen, zu erfahren, was mit den Geldern geschieht, beispielsweise welche Sendungen zu welchen Summen gekauft wurden oder produziert werden. Für die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung hat das Bundesverfassungsgericht in unterschiedlichen Urteilen Transparenz vor den Schutz personenbezogener Daten gestellt – sei es zum Beispiel bei der Dokumentation zum Zwecke der Parlaments-, aber auch der öffentlichen Informationen oder bei der Vergütung von Vorstandsmitgliedern öffentlicher Krankenversicherungen. Für uns besteht kein Zweifel daran, dass das öffentliche Interesse an der Herstellung von Transparenz höher wiegt als das private Interesse von beispielsweise Fußballexpertinnen und -experten. Denn es geht um Zahlungen aus Beitragseinnahmen, welche die Expertinnen und Experten bekommen. Für uns ist es fraglich, ob es bei den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt Honorarverträge mit Geheimhaltungsklauseln geben darf. Ein weiterer unserer Kritikpunkte ist der Umgang mit Beschwerden. Nehmen wir das WDR-Gesetz: Dort ist sehr klar die Pflicht der Intendantin bzw. des Intendanten formuliert, über Programmbeschwerden und Anregungen zum Programm im Rundfunkrat zu berichten. Warum wird nicht zumindest ein solches Vorgehen als Blaupause für alle Sender genutzt? Noch besser wäre es, wenn es bei jeder Gremiensitzung einen Bericht über vorgebrachte Kritiken gäbe und die Antwort kurz zusammengefasst dargestellt würde. Denn nur so hat letztlich der Rundfunkrat die Möglichkeit zu hinterfragen und an dieser Stelle zu kontrollieren. Dass eine solche Regelung notwendig ist, zeigt die Tatsache, dass seit dem 10. März 2023 das ZDF weniger ausführlich in Gremien über Beschwerden berichtet. Die inhaltliche Darstellung der Beschwerden entfiel; stattdessen gibt es jetzt nur noch einen tabellarischen Bericht mit der betroffenen Sendung, Eingangsdatum der Kritik und aktuellem Status. Alles andere bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Das trägt gerade nicht zu mehr Vertrauen in die Öffentlich-Rechtlichen bei und stärkt auch nicht die Kontrollmöglichkeiten der Gremien. Statt bei den Transparenzpflichten an der Oberfläche zu kratzen, wünschen wir uns klare und verbindliche Regelungen. Wir fordern dort deutlich mehr, als jetzt geregelt wurde. Wir fordern für Beitragszahlende zum Beispiel einen Überblick über die Rechtekosten im Bereich Sport – egal ob Breiten- oder Profisport. Wir wollen eine Darstellung der Gesamtkosten für Sportexpertinnen und -experten, wir wollen zusätzlich die Offenlegung der Etats bzw. der durchschnittlichen Minutenpreise für einzelne Programmgenres. Von all diesen Punkten sind wir noch relativ weit entfernt. Noch einmal: Wir setzen hier immer wieder den Rahmen und entscheiden darüber, was Vertrauen in Öffentlich-Rechtliche schaffen könnte; wir diskutieren das im Vorfeld. Wir sehen derzeit zu wenig Vertrauen Schaffendes in dem vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrag und wir lehnen ihn aus diesen Gründen ab. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Frau Dr. Maicher.

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