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Torsten Gahler

AfD 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Erneut beschäftigen wir uns mit dem Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Erneut muss ich feststellen, dass die wesentlichen Probleme nicht angefasst werden. Man kann positiv erwähnen, dass unendlich Satzungen, Richtlinien und ähnliche wichtige Informationen veröffentlicht werden sollen. Weiterhin positiv ist die Veröffentlichung von Bezügen der Intendanten und Direktoren zu erwähnen. Damit hört es aber auch schon auf. Während die Intendanten ihre monatlichen Einkünfte aus Nebentätigkeiten, welche über 1 000 Euro liegen, erklären müssen und ein Beteiligungsverbot an Firmen besteht, welche mit den Sendern verbandelt sind, so ist dies bei Mitarbeitern und selbst Direktoren nicht geregelt. Gerade dort aber öffnen sich die Geldvernichtungsmaschinen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Während es beim MDR nicht auffällt, wenn eine Führungskraft eine Firma hat, welche ebenfalls Material für den MDR produziert, so ist es doch wieder einmal der RBB, bei dem Führungskräfte gleichzeitig Organe in Unternehmen sind, welche mit ARD und ZDF Geschäfte machen und, was die Krönung ist, die Eigentümer dieser Unternehmen stehen auf der EU-Sanktionsliste. Weiterhin sind die Eigentümer aus den Panama Papers bekannt. Ich finde das fragwürdig. Ich wünschte, es gäbe ein Kontrollorgan, das so etwas prüft. Rundfunkrat, Fernsehrat, Verwaltungsrat, Beiräte, Wirtschaftsprüfer – man hört nur lautes Schweigen. Ist es Unvermögen, Verbundenheit oder will man den Spezies nur nicht weh tun? Wie ich gestern beim parlamentarischen Abend der Handwerkskammer erfahren durfte, sind Herr Panter von der SPD und Herr Gebhardt von der Lifestyle-Linken sich darüber einig, dass man weniger prüfen und mehr Vertrauen entgegenbringen sollte. Das mag beim deutschen Steuerzahler stimmen, der weltweit wahrscheinlich die höchste Abgabenlast schultert, aber nicht bei Staatsausgaben und Zwangsgebühren. (Beifall bei der AfD) Laissez faire kann klappen oder nicht – das hat man im Sozialministerium gesehen. Das war aber auch eine Sache unter den SPD-Genossen. Diese haben sowieso ein besonderes Verhältnis zum Geld und zum Geld der anderen. Wozu das beim Öffentlich-Rechtlichen führt, konnten wir wieder einmal im „Business Insider“ erfahren. So durfte ich lesen, dass Frank Plasberg 730 000 Euro pro Jahr nur für die Moderation bekam. Dass Anne Will ebenfalls in dieser Größenordnung Geld bekommt, davon kann ausgegangen werden. Sandra Maischberger darf 795 000 Euro nur für das Moderieren und pro Jahr einstecken, wow! Das ist manchem sein Ganzes. Wobei halt! Dort beginnt erst das Verdienen bei den Letztgenannten. So hat doch jeder von ihnen noch eine oder mehrere Produktionsfirmen im Eigenbesitz. So hat Sandra Maischberger zusammen mit ihrem Mann die Vincent Productions GmbH. Dieser hat wiederum die Vincent Filmproduktion Niedersachsen GmbH, welche von der Nordmedia Film- und Mediengesellschaft Niedersachsen Bremen GmbH gefördert wird, welche – man höre und staune! – im Besitz des Landes Niedersachsen, des NDR und der Freien Hansestadt Bremen ist, also eine Win-win-win-Situation für die Familie. Bei Anne Wills Firma, Will Media GmbH, ist es gut nachvollziehbar. Im Jahr 2016 hat sich Anne Will nur 1,6 Millionen Euro Gewinn ausgeschüttet. Im Jahr 2017 erhielt sie ein Almosen als Ausschüttung in Höhe von 420 000 Euro. Im Jahr 2018 ist ein lächerlicher Betrag in Höhe von 2,65 Millionen Euro an Anne Will ausgeschüttet worden. Im Jahr 2019 gönnte sich Anne Will eine Gewinnausschüttung in Höhe von knapp 2 Millionen Euro, während im Jahr 2020 nur 1,6 Millionen Euro auf ihr Konto flossen. Warum machen die das aber in der Rechtsform der GmbH? – Na ja, weil Ausschüttungen der 25-prozentigen Abgeltungssteuer unterliegen und nicht dem persönlichen Steuersatz. Dieser Spitzensteuersatz wäre bei unseren Fernsehhelden nämlich 45 % plus damals Soli plus Kirchensteuer gewesen. (Andreas Nowak, CDU: Was hat das mit dem Vierten Medienänderungsstaatsvertrag zu tun?) Ich freue mich schon auf Georg Restle, wenn er wieder einmal eine „Monitor“-Sondersendung über die Steuerzahlungsmoral unserer Reichen macht. (Beifall bei der AfD) Das sind Zahlen, bei denen die KEF bestimmt einsieht, dass die Rundfunkbeiträge – oder kurz: Zwangsgebühren – wegen der Inflation zwingend erhöht werden müssten. Natürlich wurde dies durch sachkundige Rundfunkräte, Verwaltungsräte und Fernsehräte geprüft und für gut befunden. (Andreas Nowak, CDU: Die Räte haben damit gar nichts zu tun!) Wie sieht es nun bei Frank Plasberg aus? Er hat die Firma Ansager und Schnipselmann GmbH zusammen mit Jürgen Schulte. Diese wiederum ist Komplementär der Ansager und Schnipselmann GmbH & Co. KG und diese wiederum ist an der Hirschhausen Media GmbH beteiligt. An dieser wiederum ist auch Eckart von Hirschhausen beteiligt, der wiederum an 42 anderen Gesellschaften beteiligt ist. Regierungstreue Berichterstattung muss sich lohnen. (Beifall bei der AfD) Lohnender kann man seine Seele und sein Gewissen nicht verkaufen. Dies alles wird vom Vierten Medienänderungsstaatsvertrag nicht erfasst. Es werden auch Beteiligungen von Mitarbeitern an Tochterfirmen von anderen Rundfunkanstalten nicht erfasst. Die Verflechtungen von eingeladenen Experten werden auch nicht erfasst. Also, insgesamt handelt es sich um einen lückenhaften Änderungsstaatsvertrag, der anderes verspricht, aber vieles nicht hält – wie immer eine Mogelpackung. (Beifall bei der AfD) Weiterhin wird ein Compliance-Management-System gefordert. Dabei wird aber vergessen, dass der MDR bereits einen Compliance-Beauftragten hat und dass der RBB bereits seit dem Jahr 2020 eine Compliance-Stelle hatte. Wir wissen ja, wie viel es nützte. Interessanter wird es in § 31 b Abs. 2, worin die Schaffung einer Ombudsperson gefordert wird. Da aber weder die Pflichten noch die Befugnisse, Aufgaben und Zuständigkeiten geregelt wurden, wird es wohl auf einen hoch bezahlten Kummerkasten hinauslaufen. Ich dachte, dafür gäbe es schon die Rundfunkräte – oder den Gleichstellungsbeauftragten, den Frauenbeauftragten, den Compliance-Beauftragten, aber lassen wir das. Obwohl: Wenn ich mir den Umgang mit den Geldern der Rundfunkbeitragszahler anschaue, dann ist das vergleichbar mit der Situation auf Deutschlands Straßen und in den Bädern. Dann wäre vermutlich ein Friedensrichter mit Scharia-Befugnissen oder ein Exorzist sinnvoller. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Ferner wird in § 31 c eine Berichtspflicht für Tochterunternehmen und Beteiligungen geschaffen. Allerdings wurde die Regelung für Inhalt und Mindeststandards vergessen. Jetzt kommt mein Lieblingsschmankerl: Nach § 31 d sollen die Gremien gestärkt werden. Es gibt nun fachliche Anforderungen an den Verwaltungsrat, die aber nicht konkretisiert wurden. Wie war das denn bisher? Prof. Heinker hat dazu in der öffentlichen Anhörung am 19. Juni zutreffend ausgeführt, dass die Besetzung bisher eher politisch und nicht fachlich war. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Für den Rundfunkrat soll das Gremienbüro aufgestockt werden, damit zumindest dort mehr Sachverstand einzieht. Beim MDR-Rundfunkrat führte die Aufstockung von 35 auf 50 Mitglieder jedenfalls nicht zur Erhöhung des Sachverstands. Quantität ist eben nicht alles. (Beifall bei der AfD –

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