Hartmut Vorjohann
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Eigentlich haben wir hier ein relativ kleines Paket für die kommunale Familie liegen; gleichwohl ist die Debatte ein Stück weit in Grundsatzangelegenheiten abgeglitten. Deswegen muss ich den Ball noch einmal aufnehmen. Ein paar Dinge muss man, glaube ich, richtigstellen. Es ist über vieles viel zu pauschal diskutiert worden. Es ist schon so, dass wir den Kommunen eine Menge zusätzliches Geld gegeben haben. Wenn ich alles zusammenrechne – angefangen von der eigenen Steuerkraft der Kommunen über das FAG bis zu dem, was wir sonst noch im Staatshaushalt für die kommunale Familie tun –, dann haben wir auf der kommunalen Ebene zusätzliche Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung im Vergleich zum Jahr 2021/2022 – 2,7 Milliarden Euro, das ist eine ganze Menge. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber es scheint trotzdem nicht zu reichen, Herr Minister!) In der kommunalen Familie gibt es eine ganz differenzierte Lage. Die Kreise sind ab dem Jahr 2021 ins Minus gerutscht, wenn man sich die Kennziffer für Überschüsse oder Defizite bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben vornimmt. Das ist sozusagen die Ziffer, mit der die eigentliche Finanzkraft genau gemessen werden kann. Seit dem Jahr 2021 sind die Landkreise also in Teilen im Minus. Für das Jahr 2022 wird es nicht besser. Die Pläne für die Jahre 2023 und 2024 waren noch schlechter. In den kreisangehörigen Gemeinden ist die Entwicklung bis zum Jahr 2021/2022 genau umgekehrt. Es gibt einen relativ stabilen Lauf über fast acht, neun Jahre mit relativ stetig steigenden Überschüssen. Selbst in der Coronakrise, in der wir Schulden gemacht und den Kommunen geholfen haben, ist bei den kreisangehörigen Gemeinden ein Überschuss erzielt worden, bei den laufenden Verwaltungseinnahmen und -ausgaben. Es gibt immer zwei Lösungsmöglichkeiten. Man kann erstens sagen, der Finanzminister fordert: Verrechnet das Defizit des einen mit dem Überschuss des anderen! – Dann werden natürlich eine Menge Bürgermeister rebellisch. Die zweite Variante ist: Der Freistaat muss mehr Geld auf den Tisch legen. Die dritte Variante ist – weil der Bund zufälligerweise gerade nicht hier ist –: Der Bund muss es machen. Das ist wahrscheinlich der leichteste Kompromiss. Drittens muss man feststellen, dass inzwischen die Finanzausstattung der Kommunen so ist, dass das, was man je Einwohner an kommunaler Finanzkraft hat – an eigenen Mittel sowie an dem, was insgesamt über den Staatshaushalt ankommt –, im Vergleich mit dem, was auf unserer Seite, der Staatshaushaltsseite, übrigbleibt besser ist, das heißt, wenn man die kommunalen Zuschüsse abzieht, steht die kommunale Finanzausstattung seit drei bis vier Jahren pro Kopf besser da als das, was beim Freistaat pro Kopf übrigbleibt. Diese Dinge muss man, so glaube ich, in den Blick nehmen. Es ist aber tatsächlich so – ich habe es ja schon beschrieben –: Die Kreise sind erheblich unter Druck geraten. Das hat offensichtlich etwas mit dem Thema Sozialausgaben zu tun. Hierzu muss man ganz generell einmal feststellen: Man muss in diesem Land insgesamt – und zwar bei allen Beteiligten – bei der Definition von Sozialpolitik immer prüfen, wie viel sich das Land gerade leisten kann. Gibt es ein Wirtschaftswachstum, aus dem zusätzliche Sozialpolitik bezahlt werden kann, oder gibt es das nicht? Wenn es das nicht gibt, dann kommen die Folgeprobleme, die wir jetzt gerade auf dem Tisch haben. Man bestellt im Bereich der Sozialpolitik sehr viele verschiedene Dinge, und man sagt, das sollen die Kommunen machen. Am Ende sind dann die Kommunen die Gekniffenen, und wir haben genau die Debatte, wie wir sie jetzt hier erleben. Aber der Ausgangspunkt ist, dass auf Bundesebene – auch mit Bundesratsbeteiligung, das will ich gar nicht abstreiten – im Bereich der Sozialpolitik Dinge bestellt werden, die diese Volkswirtschaft so nicht leisten kann. An diese Frage müssen wir heran. In der Verabredung, die ich tatsächlich mit der kommunalen Seite habe treffen können, was in den 133 Millionen Euro ihren Ausgangspunkt hatte, ist ein Vorspann enthalten – dieser Vorspann ist wesentlich von der kommunalen Familie beschrieben worden –, der besagt, dass wir aus unserer Problemlage nicht herauskommen, wenn ständig neue, steigende Standards bestellt werden. Lieber Freistaat, achte darauf, dass das nicht passiert! Das ist genau der Punkt, an dem wir uns tatsächlich auch politisch keinen Überbietungswettbewerb leisten dürfen und an dem zusammenstehen müssen. Bezüglich des grundsätzlichen FAG – das vielleicht als vierter Punkt meiner generellen Ausführungen – haben wir im Jahr 2021 ein Symposium machen müssen mit Vertretern der Wissenschaft und der kommunalen Spitzenverbände. Dabei haben alle gesagt: Das ist ein sehr gutes FAG, und zwar deswegen, weil es regelgebunden ist. Darauf kann sich jeder verlassen. Das ist also immer so; in guten wie in schlechten Zeiten ist eine Regelgebundenheit gegeben. Das ist ein Stück weit das nächste Problem, das wir haben: Offensichtlich schlittern wir gerade in schwierige Zeiten hinein. Diese schwierigen Zeiten werden bei uns zu Einnahmeproblemen führen, und sie werden auf der kommunalen Seite zu Einnahmeproblemen führen – und das vor dem Hintergrund der steigenden Soziallasten, die wir gerade haben. Deshalb müssen wir uns das einmal anschauen, um zu sehen, was dabei herauskommt. Wenn Sie hier so freudig sagen, wir müssten die kommunale Seite stärken mit dem Geld des Freistaates unterstützen, dann müssen Sie auch wissen, dass Sie damit Ihre Dispositionsmöglichkeiten im Staatshaushalt einschränken, weil jeder Euro bekanntermaßen nur einmal ausgegeben werden kann. Ich bin insgesamt sehr froh, dass wir diese Regelung gefunden haben. Das war am 6. Juni; da habe ich mit den Landesverbänden ein Paket verhandeln können über 180 Millionen Euro. 47 Millionen Euro sind die Gelder, die der Bund in den Verhandlungen mit dem Ministerpräsidenten zur Verfügung gestellt hat unter dem Stichwort „Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden“. Das reichen wir eins zu eins weiter. Dafür brauchen wir keine gesetzlichen Veränderungen; das können wir im Rahmen des Haushaltsvollzugs machen. Für die 133 Millionen Euro, um die es heute geht, bedarf es allerdings einer Gesetzesänderung, über die wir hier heute diskutieren. Damit die Landkreise und kreisfreien Städte zügig an die vereinbarten Mittel kommen können, haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten der Regierungsfraktionen, die dafür notwendigen Änderungen mit einer Gesetzesinitiative in den Landtag eingebracht. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich sehr herzlich bedanken, weil das nochmals zu einer erheblichen Steigerung der Geschwindigkeit geführt hat. Im Sinne der Vereinbarung mit der kommunalen Familie möchte ich Sie alle sehr herzlich bitten, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Bedarf an weiteren Wortbeiträgen gibt, dann kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, meine sehr verehrten Damen und Herren. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung von Gesetzen des kommunalen Finanzausgleichs, Drucksache 7/13749, Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 7/14385. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/14476 vor. Ich bitte Herrn Schultze um Einbringung.
