Lars Kuppi
Herr Staatsminister, Sie haben gerade gesagt, dass Sie den Transport zum BAMF durch die Landespolizei durchführen lassen. Ich selbst bin Polizist. Es gibt einen 30-Kilometer-Bereich, der als Grenzbereich gilt. Wer in diesem Bereich aufgegriffen werden kann, der konnte früher immer wieder in die sicheren Mitgliedstaaten zurückgebracht werden. Wir haben Artikel 16 a. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kuppi, Ihre Frage! Sie müssten Ihre Frage stellen.
