Rico Gebhardt
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema kindgerechte Justiz wird seit einiger Zeit auch außerhalb von Sachsen diskutiert. So hat unter anderem die Bundesfamilienministerin Paus Ende letzten Jahres einen Praxisleitfaden für Familienrichterinnen und Familienrichter herausgegeben. Es ist also grundsätzlich richtig, dass wir das Thema in Sachsen auf die Agenda nehmen. Ich denke, wir alle sind uns darüber einig, dass für ein Kind eine kindgerechte Justiz, eine Justiz im Sinne der Interessen junger Menschen, sinnvoll und richtig ist. Dass die Regierungsparteien den aktuellen Sachstand in Sachsen abfragen, ist dementsprechend auch nicht falsch. Liebe Koalitionäre, trotzdem muss ich ein wenig Wasser in den Wein gießen; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wein?!) denn über die Notwendigkeit Ihres Anliegens bin ich etwas überrascht. Ich bin vor allem über Ihre thematische Schwerpunktsetzung als Koalitionsfraktion in diesen Zeiten überrascht. Es ist der einzige Antrag in den zwei Parlamentstagen, den Sie uns im Parlament vorlegen; das lässt dann doch tief blicken. Offensichtlich ist es das einzige Thema, auf das Sie sich noch einigen konnten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, komm!) Sicherlich war es auch nicht mit Ihnen abgestimmt – das ist kein Vorwurf –, dass sich der Deutsche Richterbund am vergangenen Wochenende zur drohenden Personallücke in der Justiz geäußert hat. Den Agenturmeldungen war zu entnehmen, dass Staatssekretär Weilandt damit zitiert wird, der Generationswechsel sei neben der Digitalisierung die zentrale Herausforderung der sächsischen Justiz in diesem Jahrzehnt. Hierzu gibt es sicherlich von niemandem Widerspruch, auch nicht hier im Haus. Trotzdem beschäftigen wir uns heute mit einer kindgerechten Justiz. Zu Punkt 1 Ihres Antrags: Es ist ein reiner Berichtsantrag. Das sind alles gute und richtige Fragen. Die hätte man aber auch in zwei Kleinen Anfragen an die Staatsregierung stellen können; dann hätten Sie die Antworten schneller gehabt. So müssen Sie noch ein wenig warten. Ich will Ihnen einen Tipp geben: Die Koalition hätte sogar gemeinsam eine Kleine Anfrage einbringen können. Der zweite Teil enthält wichtige Forderungen, zum Beispiel den Stimmen und Sichtweisen der Kinder in den speziellen Verfahren der Justiz Gehör zu verschaffen, die kindgerechte Gestaltung von Gerichtsverfahren – das wurde auch schon angesprochen –, entsprechende Handreichungen zu Kindesanhörungen in Familiengerichten und die kindgerechte Gestaltung der Vernehmungs- und Warteräume. Das haben wir auch schon von den Koalitionären gehört. Für meine Fraktion gehört aber auch die Auswahl der Verfahrensbeistände in familienrechtlichen Verfahren dazu. Diese wichtigen Akteure und Akteurinnen sollten unabhängig und überprüfbar unter Einbeziehung der zu vertretenden Kinder und Jugendlichen ausgewählt werden. Auch Fortbildungen zu kindgerechter Justiz für die Richterschaft und das Justizpersonal, welche ausreichend finanziert werden, sind wichtig. Soweit ich weiß wird sogar ein Teil der im Antrag geforderten Maßnahmen von den Jugendrichterinnen und -richtern sowie Familienrichterinnen und Familienrichtern bereits gemacht. Na klar: Kann man, muss man; vor allem, wenn man jünger ist, muss man immer etwas mehr machen. Dass die Koalition das jetzt auch will, freut mich natürlich. Kinder sind Rechtspersönlichkeiten mit eigenen Rechten, die auch in den Verfahren der Justiz wahr- und ernstgenommen werden müssen. Interessant fand ich dann doch – das geht jetzt wahrscheinlich eher an Herrn Modschiedler –, dass in der Begründung in den Artikeln 9 und 22 auf die Sächsische Verfassung verwiesen wird, bei denen es um die Kinder und Familien geht. Ich weiß, dass es genügend Kolleginnen und Kollegen im Sächsischen Landtag gibt – nicht nur in meiner Fraktion –, die der Meinung sind, dass die Kinderrechte, wie sie im Jahr 1992 in die Sächsische Verfassung geschrieben und verabschiedet worden sind, nicht mehr zeitgemäß sind und einer Konkretisierung und Erneuerung bedürfen. Am Ende bleiben für mich zwei Anmerkungen: Erstens. Es wird spannend, wenn es um den nächsten Schritt, die Umsetzung, geht. Es geht um die Frage der Finanzierung und was der Staatsminister für Finanzen, Vorjohann, bereit ist, dafür auszugeben. Ich vermute einmal – dazu habe ich in Ihrem Antrag nichts gelesen –, dass es dabei um erhebliche Summen geht. Zweitens. Ich würde gern gemeinsam mit der Koalition auch über die Ausweitung von Kinderrechten in der Sächsischen Verfassung diskutieren. Zum Schluss erlaube ich mir noch eine Anregung für die Koalition für einen neuen gemeinsamen Antrag: Wäre es nicht an der Zeit, dass die Staatsregierung einen Evaluierungsbericht zu dem damaligen Behördenkarussell im Zuge der Kreisgebiets- und Strukturreform vorlegt und darin ausführt, wie sich das auf die Gerichtsbarkeit in Sachsen ausgewirkt hat? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das sind aber zwei verschiedene Sachen!) Es sollte damit alles besser und effektiver werden. Ich hatte damals so meine Zweifel und habe sie immer noch. Aber vielleicht können Sie mir, liebe Koalitionäre und die Staatsregierung, mit einem Evaluierungsbericht meine Zweifel nehmen. Auch wenn meine Hoffnung klein ist, Sie können es ja mal versuchen. Wir stimmen dem Antrag trotz kritischer Anmerkungen zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt weiteren Gesprächsbedarf von den Fraktionen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann bitte schön, Frau Staatsministerin Katja Meier.
