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Lucie Hammecke

GRÜNE 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Auch wenn ich jetzt gern zur Ablehnung dieses Änderungsantrags argumentieren würde, möchte ich ganz kurz vielleicht noch einen Punkt zur Verteidigung richtigstellen, weil ich den Eindruck hatte, dass Sie eben nicht zugehört haben. Frau Buddeberg ist darauf eingegangen: Wenn es um das Geschlecht der Gleichstellungsbeauftragten geht – und dabei geht es ja um das Thema aktives und passives Wahlrecht –, ist es überhaupt gar kein Problem, wenn Männer Stellvertreter sind. (Holger Hentschel, AfD: Warum nur Stellvertreter? Das ist Diskriminierung!) Das ist die Auffassung, die Sarah Buddeberg vertritt. Das wollte ich nur kurz richtigstellen. Änderungsanträge zu lesen ist für manche anscheinend ein bisschen zu herausfordernd. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Aber deshalb möchte ich mich trotzdem bedanken für den Änderungsantrag und auch für die konstruktiv-kritische Diskussion und Auseinandersetzung sowohl im Zuge der Anhörung als auch in der Ausschussberatung, und will auf einige Punkte eingehen. Das Schließen der Lohnlücke geht dieses Gesetz an, auch wenn wir es nicht unter den Zielen verankern. Das Gesetz regelt viele Dinge: die Chancengleichheit verbessern, die strukturelle Benachteiligung ausgleichen. (Martina Jost, AfD: Wo ist sie denn, die strukturelle Benachteiligung? Wo denn? Sie beantworten das nicht!) Es geht um die Einstellung von Frauen, es geht um Beförderungen, es geht um ein geschlechtergerechtes Beurteilungswesen. Überall da wirkt dieses Gesetz. Es ist auch nicht der einzige Bereich, in dem die Staatsregierung handelt, um das Schließen der Lohnlücke voranzutreiben. Ich möchte gar nicht auf die vielfältigen Aktivitäten des Gleichstellungsministeriums eingehen; auch die SKOP hat genau dieses Anliegen aufgegriffen. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Deshalb kurz auch noch ein Wort zur geschlechtergerechten Haushaltsführung; das Schließen der Lohnlücke ist da implizit mit enthalten. (Martina Jost, AfD: Die können Sie auch nicht erklären!) Die SKOP hat sich des Themas bereits angenommen und ist zum jetzigen Zeitpunkt mit ihrem Auftrag, wirksame Maßnahmen zur Förderung von chancengerechten Aufstiegen und chancengerechter Kompetenzentwicklung in der sächsischen Landesverwaltung zu erarbeiten, bereits einen Schritt gegangen. Das noch einmal zur Verteidigung der Staatsregierung. Auch wenn es nicht in den Zielen des Gesetzes steht: Die Staatsregierung handelt in diesem Bereich. Zu den Sonderregelungen in den Kommunen – darauf bin ich schon kurz eingegangen –: Die Kritik an den verschiedenen Geschwindigkeiten ist nachvollziehbar. Hier geht das Gesetz kleinere Schritte. Das ist natürlich – ich habe es gesagt – ein Ergebnis politischer Aushandlung. Hier fanden viele Gespräche statt. Ich habe gesagt, dass es jetzt darum geht, dass diese Gespräche weiterhin stattfinden. Unserer Motivation hinter diesen Gesprächen können Sie sich sehr sicher sein. Die Landesebene geht zunächst den größeren Schritt. Aber auch auf kommunaler Ebene bewegt sich etwas, wenn auch nicht so viel, wie sich die Sachverständigen immer gewünscht hätten. Nichtsdestotrotz möchte ich für die konstruktiv kritische Auseinandersetzung mit dem Gesetzesentwurf, der wichtige Punkte aufgreift, danken. Wir werden den Änderungsantrag ablehnen. Wir glauben, dass der vorliegende Entwurf ein modernes Gleichstellungsgesetz für unseren Freistaat ist, der einige Punkte, die im Änderungsantrag stehen, vielleicht auch schon erledigt, andere sicherlich nicht. Der Gesetzentwurf war ein Gegenstand politischer Aushandlung; ich hoffe trotzdem, dass er Ihre Zustimmung findet. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit!

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