landtag.sachsen.de ↗

Dirk Panter

SPD 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Herr Gahler, ich würde Ihnen zum einen erst einmal empfehlen, aus Ihrer Filterblase herauszukommen und sich vielleicht alle Berichterstattungen dazu anzuschauen, nicht nur die auf Ihren Telegram-Kanälen. Weiter haben Sie behauptet, dass Frau Faeser den Auftrag an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gegeben habe. Das ist eine Falschbehauptung. Wenn Sie das widerlegen können, bitte schön. Aber Sie haben schon so viele Falschbehauptungen in diesem Parlament aufgestellt, Sie kommen gar nicht mehr nach, und Sie sind ja auch gar nicht willens, diese zu belegen; denn mit dem Versuch würden Sie sich nur selbst ins Knie schießen. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte jetzt die Staatsregierung, Herr Minister Schenk. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In kurzer Abfolge diskutieren wir derzeit Rundfunkthemen. Während es im Dritten Änderungsstaatsvertrag vor allem um die Gestaltung des digitalen Wandels ging, stehen heute Steuerung, Transparenz und Aufsicht auf der Tagesordnung. Ein wichtiger Ausgangspunkt für diese Debatte war der RBB im letzten Jahr. Seither haben wir in diesem Hohen Haus, aber auch im Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern und den dortigen Sendern eine breite Reformdebatte geführt. Als Konsequenz wurde eine Reihe von Forderungen erhoben, insbesondere auch nach effizienterer Kontrolle durch die anstaltsinternen Gremien, nach Compliance-Standards und mehr Transparenz. Mir als Medienminister und den Kolleginnen und Kollegen der Koalition insgesamt ist es wichtig, dass wir alles dafür tun, Vorkommnisse wie beim RBB künftig möglichst auszuschließen. Alle Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch ihren Beitrag und müssen deshalb auch darauf vertrauen können, dass mit den Beitragsmitteln ordnungsgemäß umgegangen wird. Dies ist umso wichtiger, als der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Säule, ein zentraler Faktor unserer Demokratie ist. Darum gilt: Tun wir alles, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Öffentlich-Rechtlichen zu wahren und zu mehren! Das heißt, gerade unter dem Gesichtspunkt der Prävention sind besonders hohe Anforderungen an Transparenz und Kontrolle gerechtfertigt. Wir haben es daher im Länderkreis für erforderlich gehalten, im laufenden Reformprozess diese Anforderungen an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk besonders zeitnah in den Blick zu nehmen. Das Resultat ist der vorliegende Vierte Medienänderungsstaatsvertrag, der sehr schnell und – im Vergleich mit anderem – im großen Einvernehmen zwischen allen Ländern auf den Weg gebracht werden konnte. Lassen Sie mich die Änderungen im Einzelnen kurz darstellen: Erstens: Steigerung der Transparenz. Die Anstalten werden verpflichtet, die Bezüge von Intendanten und Direktoren zu veröffentlichen. Der novellierte MDR-Staatsvertrag sieht das übrigens bereits vor. Hinzu kommt die Pflicht, auch Leistungen für Nebentätigkeiten offenzulegen, die nicht im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen, sofern sie einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat überschreiten. Zweitens: einheitlich hohe Compliance-Standards. Die Anstalten haben jeweils ein wirksames Compliance-Managementsystem nach anerkannten Standards zu gewährleisten und eine in Ausübung des Amtes unabhängige Compliance-Stelle oder einen Compliance-Beauftragten einzusetzen. Zudem werden sie verpflichtet, eine Ombudsperson als externe Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise einzusetzen. Fehlverhalten von Mitarbeitern soll so frühzeitig aufgedeckt und abgestellt werden. Drittens: mehr Transparenz bei den Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen. Diese haben zwar sehr unterschiedliche Größen und Strukturen und einheitliche Transparenzvorgaben sind daher nur schwer umsetzbar, dennoch müssen auch an Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungen strengere Anforderungen gestellt werden. Daher wird in Gemeinschaftseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen eine Berichtspflicht zu Transparenz und Compliance gegenüber den jeweils zuständigen Aufsichtsgremien eingeführt. Viertens: Stärkung der Gremienaufsicht. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag haben wir bereits eine Stärkung der Gremien auf den Weg gebracht. So sollen die Gremien beispielsweise Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards aufstellen. Dies erfordert fachlich kompetente und gegenüber den Anstalten selbstbewusst auftretende Gremienmitglieder, die über einen entsprechenden Apparat verfügen. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag festigt und stärkt die Unabhängigkeit und Fachkompetenz der Aufsichtsgremien weiter, in dem folgende Anforderungen aufgenommen werden: Es soll gewährleistet werden, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates selbst über vertiefte Fachkenntnisse im Bereich der Wirtschaftsprüfung, der Betriebswirtschaft, des Rechts, der Medienwirtschaft oder der Medienwissenschaft verfügen. Die Gremienmitglieder werden zur regelmäßigen Fortbildung verpflichtet und es ist eine angemessene Ausstattung und Weisungsunabhängigkeit der Gremienbüros sicherzustellen. Fünftens: Interessenkollisionen. Interessenkollisionen von Gremienmitgliedern sind auszuschließen. Im Falle einer Befangenheit im Einzelfall darf das Mitglied weder beratend noch entscheidend mitwirken. Mir ist es wichtig zu betonen, dass vieles aus diesen fünf Punkten bereits etablierte Compliance-Praxis beim Mitteldeutschen Rundfunk ist. Der MDR dient damit anderen Anstalten bereits als Blaupause. Auch stellt der novellierte MDR-Staatsvertrag bereits hohe Anforderungen an die Transparenz und die Vermeidung von Interessenkollisionen. Aber das, was gut ist, kann man noch besser machen. In diesem Fall heißt das: Künftig gibt es einheitliche Anforderungen für alle Anstalten, und diese einheitlichen Anforderungen werden auch einheitlich für alle Anstalten im Medienstaatsvertrag festgeschrieben. Damit gelten sie mit Inkrafttreten, ohne weitere Umsetzungserfordernisse in Landesmediengesetzen, unmittelbar für alle öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Transparenz und Verantwortlichkeit im von ihnen finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Vierten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu! Wenn alle Landtage den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag bis Jahresende ratifizieren, wird er zum 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung. Aufgerufen ist das Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus. Das ist die Drucksache 7/14383. Es gibt keine Änderungsanträge. Deshalb schlage ich Ihnen vor, die erste Abstimmung im Block vorzunehmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse jetzt abstimmen über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine Stimmenthaltungen und es hat Gegenstimmen gegeben. Dennoch ist der Überschrift und den Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden. Ich stelle nun den Entwurf des Gesetzes zum Vierten Medienänderungsvertrag in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen, Stimmen dagegen, dennoch mit großer Mehrheit beschlossen. (Ronald Pohle, CDU, steht am Mikrofon.) Eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? – Gut. Herr Pohle, bitte.

Alle Reden von Dirk Panter Protokoll ↗