Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie oft haben Kinder und Jugendliche in verschiedenen Situationen eigentlich Kontakt zur Justiz? Dies ist eine Frage, die man sich eigentlich viel zu selten stellt und die dennoch von erheblicher Bedeutung ist; denn der Schutzauftrag gegenüber Kindern gilt auch und gerade im Zuständigkeitsbereich der Justiz, in welchem Kinder nicht selten Betroffene oder Akteure in besonders belastenden und psychisch einprägsamen Situationen sind. Sei es, wenn Kinder die Opfer von Straftaten sind – gerade in Fällen von Missbrauch oder Misshandlung –; sei es als Beteiligte in Familienverfahren – gerade in denjenigen, über deren Verbleib und Wohl unmittelbar durch die Familiengerichte entschieden wird –; sei es in Fällen häuslicher Gewalt, in denen Gewaltschutz nicht nur Erwachsenen, sondern auch den im Haushalt lebenden minderjährigen Angehörigen zugutekommen muss; sei es als Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren, in denen sie über Taten oder ihre Beobachtungen vor Gericht aussagen müssen. In all diesen genannten Fällen gilt, dass die Kinder in den seltensten Fällen auf eine solche Situation vorbereitet wurden, in der sie in Kontakt mit der Justiz kommen. Es geschieht meist plötzlich. Es sind überdies nur einige geschilderte Situationen, in denen Kinder und Jugendliche als besonders vulnerable Gruppe und schutzbedürftige Individuen in den Fokus all unserer Aufmerksamkeit gerückt werden müssen. Werte Kolleginnen und Kollegen, das Strafprozessrecht und auch das andere einschlägige Verfahrensrecht beinhalten besondere Schutzregelungen, beispielsweise für die Vernehmung von Kindern oder zur Sicherung ihrer Rechte. Aber das reicht nicht aus; denn vielfach geht es beim Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht um die meist recht klar kodifizierte Rechtslage und die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern um deren praktische Verwirklichung vor Gericht und bei den Staatsanwaltschaften. Und während einige politische Kräfte lieber faktenfrei und ideologiegetrieben darüber diskutieren, die Strafmündigkeit abzusenken, haben wir uns als Koalition auf den Weg gemacht, die Rechte und den Schutz von Kindern im justiziellen Verfahren zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Antrag wollen wir zunächst den Status quo beleuchten, weil das aus unserer Sicht wichtig ist, um die richtigen Schlüsse für die Zukunft zu ziehen. So gibt es bereits regelmäßige Fachgespräche zum Qualitätsmanagement bei familiengerichtlichen Gutachten, deren Erkenntnisse in die Gutachterpraxis in anderen Rechtsgebieten mit eingebracht werden sollen. Eine vom Bundesjustizministerium getragene Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet einen Prototyp für die Vermittlung psychologischer Kompetenzen zum Thema entwicklungsgerechte, vollständige und suggestionsfreie Kindesanhörung für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Polizeibedienstete. Mit dem Schwerpunkt auf minderjährige Opfer von Sexualdelikten beschäftigt sich die Arbeitsgruppe „Kindgerechte Justiz“ des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, die ebenfalls einen Forderungskatalog an die Justiz veröffentlicht hat. Speziell für Sachsen möchte ich die folgenden drei Punkte besonders hervorheben: Sehr gute Erfahrung – der Kollege Modschiedler hat es bereits abgesprochen – haben wir mit dem Childhood-Haus in Leipzig gemacht, dass für minderjährige Opfer sexueller Gewalt alle Ermittlungs- und Verfahrensschritte bündelt und so die wiederholte Vernehmung kindlicher und jugendlicher Geschädigter verhindern kann und somit die Wiederholung enorm belastender Situationen. Das Amtsgericht Leipzig schätzt die Anzahl der Vernehmungen im Childhood-Haus auf circa 100 pro Jahr als beträchtliche ein. Eine umfassende interdisziplinäre Zusammenarbeit und der Austausch der beteiligten Professionen gibt es auch in Sachsen bereits. Und wir haben eine Reihe bestehender Angebote für Fortbildungen von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zu Fragen der kindgerechten Justiz im Freistaat. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, hier dürfen wir nicht stehenbleiben; denn für eine wirklich kindgerechte Justiz ist noch einiges zu tun – auch in Sachsen. Unsere Forderungen an die Staatsregierung greifen deshalb im Wesentlichen Best-practice-Beispiele auf, die es auch zu institutionalisieren gilt. Wir streben als Koalition eine Erweiterung des Ansatzes der Childhood-Häuser in ressortübergreifender Verantwortung an, um weitere Opfergruppen zu berücksichtigen und den interdisziplinären Ansatz beizubehalten. Wir wollen eine bessere organisatorische und technische Absicherung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Gerichtsverfahren erreichen. Dazu wollen wir verstärkt altersgerechte Räumlichkeiten bei den Gerichten schaffen, um den besonders schutzbedürftigen Verfahrensbeteiligten einen Rückzugsort zu gewährleisten. Diese gibt es bereits in vielen Gerichtsgebäuden in Form von Anhörungs- und Familienzimmern, wir sehen das aber noch als ausbaubar. Es braucht zudem moderne Vernehmungs- und Videotechnik sowie deren vor allem prozessual verwertbare Wiedergabe, um Kindern und Jugendlichen traumatisierende Mehrfachvernehmungen möglichst von vornherein zu ersparen. Wir wollen den Praxisleitfaden zur Anwendung kindgerechter Kriterien musterhaft etablieren, um alle Verfahrensbeteiligten im Umgang mit Kindern und Jugendlichen bestmöglich zu schulen. Dazu gehört aus unserer Sicht auch eine Fortbildungspflicht für Richterinnen und Richter, gerade in diesem sensiblen Bereich. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der Staatsministerin Katja Meier) Nicht zuletzt wollen wir leicht verständliche und verfügbare Informationen über die Justiz und den Rechtsstaat für Kinder und Jugendliche etablieren. Dies ist ein kleiner, aber sehr wichtiger Punkt. Wenn Kinder unvoreingenommen und angstfrei der Justiz begegnen sollen, dann ist es mir ehrlich gesagt tausendmal lieber, es gibt geeignete Informationsmaterialien in entsprechender Aufbereitung und Sprache, die Kinder altersgerecht über ihre Rechte und Pflichten informieren, als dass diese ihre Wahrnehmung vorzugsweise über Gerichte und Staatsanwaltschaften aus fragwürdiger Nachmittagsunterhaltung im Privatfernsehen generieren. Deshalb ist es, glaube ich, umso wichtiger, diesen Schritt anzugehen und damit eine bessere Information für die Kinder und Jugendlichen zu schaffen, damit diese im Falle, dass sie mit der Justiz zu tun haben, dieser unvoreingenommen und angstfrei begegnen können; denn das ist ein zentraler Baustein, gerade wenn es um Aussagen geht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir reden als Koalition hier und heute über ein eher kleines Thema, aber eben auch über kleine Menschen, deren Rolle und besonderen Schutz in justiziellen Verfahren wir uns nicht nur am Weltkindertag vergegenwärtigen sollten. Nur eine kindgerechte Justiz gewährleistet ein faires Verfahren für die Kinder, aber auch für alle anderen Beteiligten; denn sie nimmt auf das Alter, die Reife und die besonderen Umstände von Kindern und Jugendlichen hinreichend Rücksicht. Es ist daher wichtig, dass Kinder und Jugendliche in gerichtlichen Verfahren individuell unterstützt und geschützt werden, um ihre Interessen zu wahren und den Kindern und Jugendlichen eine Stimme zu geben. Eine kindgerechte Justiz, werte Kolleginnen und Kollegen, trägt dazu bei, das Vertrauen von Kindern und Jugendlichen in unser Justizsystem zu stärken und ihre Rechte zu respektieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Für die SPDFraktion spricht nun Frau Kollegin Kliese.
