Lars Kuppi
Die Frage bezieht sich auf den Artikel 16 a, in dem steht: Wer aus einem sicheren Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft kommt, der ist zurückzuschicken. Sind Sie in Gesprächen mit Polen und Tschechien darüber, dass die Leute, die über diese Grenze kommen und im Grenzbereich aufgegriffen werden, zurückgeführt und nicht dem BAMF zugeführt werden? Was tun Sie in diesem Fall?
