Daniela Kuge
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dass der vorliegende Gesetzentwurf mich schon sehr lange beschäftigt, dürfte im Hohen Hause allen bekannt sein. Das Gesetz soll die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau im öffentlichen Dienst des Freistaates verwirklichen. Dabei wird insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert. Doch nicht nur für diese Gesetzesvorlage und den langen Weg dort hin bin ich dankbar. Vielen Dank auch dem Ministerium für die enge Zusammenarbeit; denn abseits der vielfältigen Notwendigkeiten der Gesetzesinitiative beaufwiesen hat, sondern dass wir bereits in der letzten Legislatur, im Jahr 2019, einen umfassenden Beschluss dazu gefasst haben. Vor dem Hintergrund der demnächst anstehenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrages, des Gebührenstaatsvertrages, ist es mir einfach zu wenig, was hier passiert und was die Staatsregierung an Impulsen hierfür leistet. Insofern habe ich zwar zugestimmt, aber ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie mehr leistet, in Form von Impulsen für die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Recht vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weitere Erklärungen zum Abstimmungsverhalten? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf des Entwurfs von Frauen und Männern im Freistaat Sachsen Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung tragte schon Artikel 8 der Sächsischen Verfassung den Freistaat damit, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Diesem Auftrag kommen wir mit dem neuen Gleichstellungsgesetz nach. Das Frauenfördergesetz wird damit auf konservative, moderne Füße gestellt. (André Barth, AfD, steht am Mikrofon.) Darüber hinaus ist mir ein anderer Punkt sehr wichtig: Wir alle wissen um den Fachkräftemangel, den wir gemeinsam bekämpfen wollen. Dieser betrifft auch die Verwaltung unseres Freistaates. Durch das neue Gleichstellungsgesetz können wir Menschen mobilisieren, die bisher entweder gar nicht oder lediglich in Teilzeit gearbeitet haben, weil sie sich zum Beispiel um Familienangehörige gekümmert haben. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Barth?
