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Sarah Buddeberg

Die Linke 20.09.2023 Sitzungen 7/76

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich schon einmal das Wort habe, möchte ich zumindest sagen, dass ich es unmöglich finde, wie die AfD Sachverständige diskreditiert und lächerlich macht, insbesondere bei Themen, von denen sie selbst offenkundig gar keine Ahnung hat. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Aber das sieht Ihnen ähnlich. Zu unserem Änderungsantrag: Wir haben verschiedene Punkte. Zunächst einmal ignoriert der Gesetzentwurf die rechtliche Existenz von nicht binären und Agender-Personen. In §§ 26 und 27 werden bei Gremien nur Männer und Frauen berücksichtigt. Wir müssen aber die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts insgesamt bekämpfen. Trans-, Inter- und nicht binäre Menschen müssen ebenfalls Erwähnung, Schutz und Förderung durch das Gesetz finden. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Der Entgeltgleichheitsgrundsatz soll zentral als Ziel aufgenommen werden; denn die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist in Sachsen mit fast 12 % immer noch viel zu hoch. Es reicht nicht, Maßnahmen ins Gesetz zu schreiben, sondern es muss das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs sein, Entgeltungleichheit abzubauen und die Lohnlücke zu schließen. Dann zum Anwendungsbereich des Gleichstellungsgesetzes; dazu hat Ministerin Meier gerade gesprochen. Wir sind der Meinung, dass auch Unternehmen in Privatrechtsform, deren Ausgründungen und Beteiligungen beim Freistaat liegen, in unmittelbare Verantwortung genommen werden sollen. Hier kann man nach Nordrhein-Westfalen schauen. Dort gibt es das seit 2015 – die Wirtschaft ist deswegen nicht zusammengebrochen. Wir begrüßen die Aufnahme der Strategie, den sächsischen Haushalt auf Chancengerechtigkeit hin zu analysieren. Aber wir sagen: Dabei kann es nicht bleiben, nicht bei der Analyse. Vielmehr brauchen wir eine gesetzliche Verankerung. Deswegen soll die geschlechtergerechte Haushaltsführung anhand des Gender Budgetings etabliert werden. (Zuruf von der AfD: „Gender Budgeting“?) Ich habe lange über die Sonderregelungen für kommunale Dienststellen gesprochen. Wir wollen diese Sonderregelungen komplett streichen. Ich möchte noch einmal sagen: Es gibt keine unterschiedlichen gleichstellungsbezogenen Problemlagen in der Landesverwaltung und der kommunalen Verwaltung – die Gleichstellungsbelange bestehen im gesamten öffentlichen Dienst in Sachsen. Daher muss auch mit den gleichen Instrumenten darauf eingewirkt werden, um diese zu beseitigen. Für den letzten Punkt hat sich besonders der Landesfrauenrat starkgemacht und wir schließen uns diesem an, indem wir sagen, hier muss noch eine Änderung vorgenommen werden; und zwar in der Frage, ob auch Männer Gleichstellungsbeauftrage werden können. Wir sagen, das ist sehr problematisch. (Thomas Thumm, AfD: Diskriminierend! – Unruhe bei der AfD) Bei der Stellvertretung sehr gerne, aber es geht um den Abbau bestehender Privilegien, und dieser kann nicht in die Hände der Privilegierten gelegt werden. Man kann auf die Bereiche des öffentlichen Dienstes schauen, in denen Männer (André Barth, AfD: Unglaublich! – Unruhe – Glocke des Präsidenten) deutlich in der Mehrheit sind, bei der Polizei zum Beispiel. Dort droht dann, dass das bisher schon Erreichte dadurch zunichtegemacht wird. Deswegen sagen wir: Hier muss das auf die Position der Gleichstellungsbeauftragten beschränkt werden. Zum Schluss möchte ich sagen, dass die Sachverständige Karin Luttmann in der Sachverständigenanhörung gesagt hat: „Ich befürchte sehr, dass Sie diese Novellierung auf den Weg bringen, wie sie ist.“ Diese Befürchtung spiegelt natürlich auch die Hoffnung wider, dass sich hier noch etwas ändert. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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