landtag.sachsen.de ↗

Dr. Matthias Rößler

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Das war das Schlusswort, vorgetragen von Frau Kollegin Tändler-Walenta. Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich stelle die Drucksache 7/14316 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenenthaltungen. Damit ist die Drucksache 7/14316 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 7 ist beendet. (Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Herr Parlamentarischer Geschäftsführer, bitte, Entschuldigung. Ich musste einfach mal etwas für Ruhe sorgen. Meine Damen und Herren, wir kommen zu gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen 7/14122, 7/14123 und 7/14197, Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses einige sächsische Besonderheiten veranlassen heute meine AfD-Fraktion, hier doch an das Rednerpult zu treten. Und vorab: An den Zuschüssen für laufende Zwecke des Staatsbetriebes Sächsische Informatik Dienste (SID) haben wir natürlich nichts zu kritisieren. Bei den weiteren vier Drucksachen zum Haushaltsvollzug 2023 handelt es sich aber um Bitten des CDU-Finanzministers Vorjohann: Der Landtag möge dem Finanzminister überplanmäßige Ausgaben im Bereich Asyl gewähren. Während es sich bei der Zuweisung um Aufwendungen der Kommunen im Zusammenhang mit Fluchtmigration um die reine Weitergabe von Bundesmitteln handelt, lohnt es sich, die Drucksachen 7/14121, 7/14122 und 7/14123 genauer anzusehen und vor allen Dingen den Taschenrechner zur Hand zu nehmen. Wenn Ihre CDU-Bildungspolitik in unserem Lande in den letzten Jahren keine haarsträubenden Missverständnisse in Mathematik verursacht hätte, meine Damen und Herren, könnten Sie das alles, was ich sage, auch im Kopf zusammenrechnen. So ersucht der Finanzminister um die Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben im Bereich personengebundene Geldleistungen während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung von 13 Millionen Euro, im Bereich Leistungen während des Aufenthalts in den Landkreisen und kreisfreien Städten von 49,5 Millionen Euro und im Bereich Aufwendungen für den Betrieb der ersten Aufnahmeeinrichtung, für die Einrichtung des Ausreisegewahrsams sowie für die Abschiebungshaft und die Abwicklung staatlicher Zuwendungen 35,4 Millionen Euro. Wer im Kopf also mitgerechnet hat, weiß, dass summa summarum – 97,9 Millionen Euro – knapp 100 Millionen Euro zusätzliche Ausgaben aus dem Steueraufkommen des Freistaates Sachsen für Asylbewerber sind. Angesichts unseres Haushaltsvolumens von 49,3 Milliarden Euro im Doppelhaushalt ist das eine stolze Summe. Dass hierbei der Titel Ausreisegewahrsam und Abschiebungshaft aufgerufen wird, lässt mich persönlich nur den Kopf schütteln. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD) Der unbedarfte Bürger könnte angesichts dessen nämlich zur Auffassung kommen, in Sachsen würde nun endlich im großen Stil abgeschoben. (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)

Protokoll ↗