Hanka Kliese
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Parlament soll ein repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung sein. Das ist es ohnehin nicht. Das ist es auch deshalb nicht, weil zum Beispiel Kinder aufgrund ihres Alters noch nicht im Parlament vertreten sein können. Deshalb gehören sie zu der Gruppe von Menschen, die sich darauf verlassen müssen, dass wir hier für sie sprechen und Politik machen. Machen wir das denn? Wann machen wir kindgerechte Politik? Das können wir uns alle für unsere Fachbereiche fragen. Wann ist unsere Justiz kindgerecht? Das haben wir uns gefragt; denn die Themen Kinderschutz und Politik kindgerecht zu gestalten, ist uns ein wichtiges Ansinnen. Ich möchte die Ursache dafür, dass wir uns dem Thema annehmen, an zwei Beispielen erklären. Wie kann es sein, dass Kinder überhaupt mit der Justiz in Berührung kommen? Das kann in ganz unterschiedlichen Kontexten möglich sein. Es gibt zum Beispiel ein Kind, das aufgrund eines Falles von Missbrauch in verschiedenen Systemen – bei der Polizei, vor Gericht, bei der Kinder- und Jugendhilfe – Aussagen tätigen muss. Es muss aussagen. Oftmals gibt es für das Kind idealerweise – was wichtig ist – eine Traumabehandlung. Die begonnene Traumabehandlung wird wiederrum als nachteilig für die Aussage bewertet, weil die Traumabehandlung die Aussage verfälschen könnte. Das möchte ich inhaltlich nicht bewerten. Das steht mir, glaube ich, auch gar nicht zu. Aber was ich dazu sagen kann, ist, dass dem das Kinderrecht zum Erreichen des Höchstmaßes an Gesundheit – was die mentale Gesundheit beinhaltet – widerspricht. Sie haben einen Widerspruch, den es aufzulösen gilt. Sie haben auf der einen Seite den Anspruch, eine Aussage zu erhalten, die so authentisch wie möglich ist. Auf der anderen Seite gilt es, das Kind zu schützen. Das ist eine Ambivalenz, mit der wir arbeiten müssen und der wir uns in diesem Antrag angenommen haben. Ein zweites Beispiel: Ein Kind wird im Zuge eines Scheidungsverfahrens befragt und äußert den Wunsch, künftig bei der Mutter zu leben. Dieser Kinderwunsch wird nicht berücksichtigt, obwohl der Vater gegenüber der Mutter mehrfach handgreiflich gewesen ist. Es ist ein grundsätzliches Problem, dass die Gewalt gegen Ehepartner(innen) – es können Männer wie Frauen sein, denen Gewalt in der Ehe widerfährt – nicht rechtlich auf die Kinder übertragen wird. Das heißt, es hat keine Auswirkungen. Dabei hat es in der Realität ganz hohe Auswirkungen auf die Kinder. Wir wissen aus mehreren psychologischen Studien, dass Kinder, die in Haushalten aufwachsen, in denen sich Mutter und Vater Gewalt antun – in welcher Kombination auch immer; vorrangig sind es Frauen, die Gewalterfahrungen machen –, mit traumatisiert werden. Für die Kinder ist es auch eine Art Gewalterfahrung, eine psychische in dem Fall. Beide Fälle, die ich gerade geschildert habe, unterscheiden sich. Im ersten Fall ging es darum, dem Kind die wiederholten Zeugenaussagen zu ersparen. Im zweiten Fall wäre es gerade wichtig, dass das Kind im Verfahren eine Stimme erhält. Das zeigt die Komplexität von Kindern im Bereich der Justiz. Uns ist es wichtig, Kinder darin zu unterstützen, ihre Bedürfnisse zu äußern und sich als vollwertige Rechtspersönlichkeit und nicht als Objekt in einem Verfahren zu sehen. Was braucht man dazu? Man braucht dazu kompetentes Personal, man braucht die Räumlichkeiten – das hat Kollege Modschiedler bereits ausgeführt –, man braucht aber auch Richterinnen und Richter, die von diesem Thema etwas gehört und vielleicht eine Weiterbildung besucht haben. Es wäre ideal, wenn sie die Herangehensweise aufgrund von Weiterbildungsmaßnahmen, an denen sie sich beteiligt haben, kindgerecht gestalten könnten. Mein Kollege Martin Modschiedler hat auch zum Thema Childhood-Haus ausgeführt. Das ist für uns ein sehr wichtiger Punkt. Mit diesem Antrag leisten wir einen Beitrag zum Erhalt von Childhood-Häusern bzw. ist der Antrag mit einem Bekenntnis zu Childhood-Häusern verknüpft. Ich würde dazu gern noch viel mehr sagen. Allerdings habe ich meine Redezeit vorhin für das Thema Gleichstellung verquizzt. Daher muss ich mich kurzfassen und möchte sagen: Das Thema Kinderschutz ist für uns als Koalition ein ganz wichtiges. Der Antrag ist hierbei ein deutliches Bekenntnis. Wir freuen uns sehr darüber, dass wir gemeinsam mit dem Ministerium Kinder im Bereich der Justiz in den Vordergrund rücken. Ich denke, dass dieser Antrag der Anfang eines längeren Umdenkens sein kann, das in diesem Bereich für uns sehr wichtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN – Beifall der Staatsministerin Katja Meier) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kliese sprach für die SPD-Fraktion. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollegin Jost; bitte schön.
