Daniela Kuge
Nein. – Diese Menschen sind zu einem Großteil Frauen. Wir als CDU setzen ein besonderes Augenmerk auf die bereits erwähnte Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege. Zum einen wird erstmals eine gesetzliche Grundlage zur mobilen Arbeit in § 10 des neuen Gleichstellungsgesetzes geschaffen. Zum anderen ist uns besonders wichtig, dass wir Regelungen einrichten, welche eine flexible Arbeitszeitgestaltung ermöglichen. Bei beiden Neuerungen handelt es sich um wichtige Instrumente zur besprochenen Vereinbarkeit. Allerdings darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sie auch Faktoren bei der Nachwuchsgewinnung darstellen; denn der öffentliche Dienst konkurriert auch mit der freien Wirtschaft um die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diesem Konkurrenzkampf dürfen wir uns nicht verschließen. Der Staat muss handlungsfähig bleiben und daher benötigen auch wir in der Verwaltung diese Arbeitskräfte. Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz zahlreiche Maßnahmen vor. Dazu gehören beispielsweise die Berücksichtigung von Teilzeitkräften bei ausgeschriebenen Stellen oder das Bevorzugen weiblicher Bewerberinnen bei gleicher Qualifizierung. Mit neuen, modernen Regelungen im Gleichstellungsgesetz wollen wir einen besseren Wechsel zurück in die Vollzeit bzw. den beruflichen Wiedereinstieg ermöglichen. Des Weiteren beinhaltet das Gleichstellungsgesetz Folgendes: Entsendet der Freistaat in das Überwachungsorgan eines seiner Beteiligungsunternehmen mehr als zwei Mitglieder, sollen unter diesen Personen weder Frauen noch Männer jeweils zu weniger als 30 % vertreten sein. Bei allen anderen Gremien der öffentlichen Hand wird gelten: Erfolgt keine Besetzung zu gleichen Anteilen, ist dies zu begründen. Im Rahmen des Entstehungsprozesses dieses Gesetzentwurfs war es uns außerdem zu jedem Zeitpunkt wichtig, die Kommunen und Landkreise in angemessener Art und Weise zu beteiligen. Das ist auch geschehen. Für die Kommunen und Landkreise ändert sich sehr wenig, mit einer Ausnahme: Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind nun in Kommunen mit mindestens 17 000 Einwohnern hauptamtlich tätig. Vorher lag diese Grenze bei 20 000. Dieses Amt kann übrigens auch von einem Mann ausgeführt werden. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Mit Blick auf die Interessenlage der Kommunen und der Landkreise lag ein besonderes Augenmerk darauf, unnötigen bürokratischen Mehraufwand zu vermeiden. Auf die Interessen der sächsischen Wirtschaft haben wir Rücksicht genommen. Daher wird das neue Gleichstellungsgesetz keine unmittelbare Wirkung auf die Vergabepraxis der öffentlichen Hand entfalten. Auch institutionelle Förderungen an Unternehmen werden durch das Gesetz nicht erschwert. Damit vermeiden wir, dass beispielsweise ein Handwerkerbetrieb keinen öffentlichen Auftrag mehr erhält, weil er zu wenig Frauen beschäftigt. Das Gleichstellungsgesetz nimmt außerdem Rücksicht auf die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung und sieht keine Genderregeln vor. Es soll in der Dienstordnung lediglich die Verwendung männlicher und weiblicher Bezeichnungen Einzug halten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich denke, dass wir mit dem vorliegenden Entwurf ein Gesetz beschließen können, das den Anforderungen einer modernen Gesellschaft und eines zukunftsfähigen Rechtsstaates standhält. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Frau Abg. Jost, bitte.
