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Christian Piwarz

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Aber 16 Minuten Redezeit! (Heiterkeit bei den Fraktionen) Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte zum vorliegenden Antrag hat wieder einmal unterstrichen, wie ungemein wichtig frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in den Kindertageseinrichtungen sind. Ich hätte mir manchmal gewünscht, dass wir dazu mehr in der Debatte gehört hätten. Gute Kinderbetreuung sichert unseren Kindern beste Startchancen und ermöglicht die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Wir investieren also aus guten Gründen in ausreichend Betreuungsplätze und in die Qualität. In Sachsen ist es selbstverständlich, dass jede Familie auf Wunsch einen Betreuungsplatz erhält. Ebenso selbstverständlich ist, dass der Platz in der Kindertagespflege, in der Krippe, im Kindergarten oder Hort auch ein ganztägiger Betreuungsplatz ist. Viele Familien brauchen die langen Öffnungszeiten, die in sächsischen Kindertageseinrichtungen üblich sind. Das ist entscheidend für unsere Jüngsten und für ihre Familien. Ich bin mir sicher, das sehen die Eltern deutschlandweit ebenso, gerade weil das, was in Sachsen selbstverständlich ist, anderswo nicht unbedingt gegeben ist. Wir haben viel dafür getan, den steigenden Betreuungsbedarf zu decken. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der belegten Plätze fast verdoppelt. Der Landeszuschuss an die Gemeinden hat sich in dieser Zeit mehr als vervierfacht. Im nächsten Jahr steigt der Zuschuss auf 927 Millionen Euro. Nimmt man die Fördermittel für Baumaßnahmen hinzu, unterstützt der Freistaat Sachsen die Kommunen bei ihrer Aufgabe mit rund 1 Milliarde Euro. Das sichert den gleichberechtigten Zugang zur Kindertagesbetreuung für alle Kinder. Außerdem diente die Erhöhung des Landeszuschusses der Verbesserung der Bildungs- und Betreuungsqualität, die im Mittelpunkt unserer Landespolitik steht. Seit 2015 wurde in nunmehr sechs Schritten die Personalausstattung der Kitas verbessert. Im Vergleich zu 2015 kann eine Kita heute bei gleicher Kinderzahl durchschnittlich 18,5 % mehr Personal einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so weit zu unserer bisherigen Priorität. Was hieße es nun, zukünftig die Elternbeiträge und die Verpflegungskosten aus dem Landeshaushalt zu finanzieren? Auch wenn keine Meldepflicht zu den aktuellen Zahlen in den einzelnen Kommunen besteht, sind die landesdurchschnittlichen Elternbeiträge im Jahr 2022 bekannt. Danach lag der ungekürzte, also der volle monatliche Elternbeitrag im Schnitt bei 224 Euro für einen 9- Stunden-Krippenplatz, bei 136 Euro für einen 9-StundenKindergartenplatz und bei 77 Euro für einen 6-StundenHortplatz. Für jedes vierte Kind werden diese Kosten von einem der Jugendämter übernommen. Hier wirkt die Freistellung nach Bundesrecht für Familien, die existenzsichernde Leistungen beziehen. Hinzu kommt unsere landesrechtliche Regelung zur sozialverträglichen Gestaltung der Beiträge, das heißt die Absenkung der Elternbeiträge für Familien mit mehreren betreuten Kindern und für Alleinerziehende. Diese gelten für alle Familien unabhängig vom Einkommen. Für Familien mit existenzsichernden Leistungen werden die Verpflegungskosten in den Kindertagesstätten außerdem aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes übernommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Elternbeiträge abschaffen und die Verpflegungskosten in allen Betreuungsarten über den Landeshaushalt finanzieren will, muss auch die Kosten und die Konsequenzen klar benennen. Er muss auch klar sagen, welche staatlichen Leistungen und welche Investitionen dafür im Gegenzug zur Finanzierung dauerhaft entfallen sollen. Gern können wir dann eine wirklich ehrliche und zielführende Diskussion über diese Sozialleistung führen. Lassen Sie mich deutlich machen, über welche Dimension wir sprechen: Bei einer landesrechtlichen Regelung zum Verzicht auf Elternbeiträge hätte der Freistaat den Einnahmeausfall der Träger auszugleichen. Geschätzt sind das aktuell circa 480 bis 500 Millionen Euro jährlich. Bei einer Übernahme der Verpflegungskosten ist eine Prognose der zukünftigen Kosten für den Freistaat schwieriger. Berechnet auf die aktuell betreute Kinderanzahl kann man aber sagen: 1 Euro Ermäßigung täglich für jedes Kind ergeben Jahreskosten von etwa 82 Millionen Euro. Bei einer Übernahme von täglichen Verpflegungskosten in Höhe von 5 Euro wären das Jahreskosten von 410 Millionen Euro, bei täglich 7 Euro von insgesamt 570 Millionen Euro. Zusammengefasst diskutieren wir also über 1 Milliarde Euro zusätzlich für Beitragsfreiheit und kostenlose Verpflegung. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern muss festgehalten werden: In den Jahren 2019 bis 2022 haben in der Tat elf Länder aus Bundesmitteln des Gute-Kita-Gesetzes Schritte zur Entlastung der Eltern umgesetzt. Die sächsischen Elternbeiträge liegen laut dem Deutschen Jugendinstitut aber immer noch im Mittelfeld. Gleichzeitig sind wir aber in den Betreuungsquoten, in den Betreuungszeiten und in der Fachkräftequote Spitze – das gehört zur Ehrlichkeit in der Debatte ebenfalls dazu. Sachsen hat für die Bundesmittel die Verbesserung der Personalausstattung priorisiert. Sie haben hier im Hohen Haus die Gewährung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten gesetzlich geregelt. Nach dem aktuellen Bundesgesetz für die Jahre 2023 und 2024 sind neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung gerade nicht mehr förderfähig. Auch der Bund legt nunmehr den Fokus auf personalbezogene Handlungsfelder wie den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte oder die Stärkung der Leitung. Dem entspricht unsere Maßnahme, ab 1. August dieses Jahres erneut einen Schlüssel für zusätzliches Personal im Kitagesetz festzuschreiben. Jeder einzelne Schritt zur Verbesserung der Personalausstattung seit 2015 war begleitet von einer Erhöhung des Landeszuschusses. Das heißt, die Kosten der Qualitätsverbesserungen mussten nicht zu höheren Elternbeiträgen führen. Rückwirkend zum 1. Januar 2023 hat sich der Landeszuschuss je Kind an die Gemeinden außerdem um 200 Euro erhöht – zum Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten aufgrund der allgemeinen Preis- und Tarifentwicklung. Hierdurch verringert sich ebenfalls die Notwendigkeit, Elternbeiträge anzuheben. Die zurückliegenden politischen Entscheidungen wurden damit stets auch von dem Gedanken getragen, die Eltern nicht zusätzlich zu belasten. Mit Blick auf die ständig steigenden Anforderungen an die frühkindliche Bildung sollten wir weiterhin Investitionen in die Qualität der Angebote anstreben, beispielsweise indem wir bei sinkenden Kinderzahlen an der aktuellen Personalstärke festhalten. So würde mehr kindbezogene Förderung möglich werden. Gerade angesichts der zunehmenden Heterogenität der Kinder und der Elternhäuser, welche ihrer Fürsorgepflicht und Verantwortung leider nicht immer so nachkommen, wie wir alle uns das wünschen, wäre das wichtig. Das wäre wichtiger als Beitragsfreiheit. Dies wird mir in Gesprächen mit Fachkräften und Leitungen in den Einrichtungen immer wieder gespiegelt. Unser Fokus im Bildungshaushalt muss also weiterhin darauf liegen, allen Kindern gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Gemeinsame Zielstellung der Länder und des Bundes ist ein echter Qualitätsentwicklungsprozess, der in bundeseinheitliche Standards münden soll. Dies wird weitere, zusätzliche Investitionen erfordern. Leistbar wird das nur sein, wenn sich auch der Bund künftig stärker daran beteiligt. Aus all diesen Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Protokoll ↗