Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Laut einer InsaUmfrage gehört die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung nach dem Lehrermangel zu den dringendsten Herausforderungen in unserem Freistaat. Diesen Eindruck teile ich, und die Debatten der vergangenen Monate sowohl auf der Straße als auch in diesem Parlament bestätigen diesen Eindruck. Die Auswirkungen von lange angekündigten Entwicklungen, wie dem Älterwerden unserer Gesellschaft und dem Fachkräftemangel, sind für die Menschen mittlerweile direkt spürbar und machen vor dem Gesundheitsbereich nicht halt. Umso wichtiger ist es, dass der Freistaat handelt, und das tut er! Im Juni dieses Jahres hat Staatsministerin Petra Köpping den Bericht zur Umsetzung des „20-Punkte-Programms – Medizinischen Versorgung 2030“ vorgestellt. Dieser Bericht kann sich sehen lassen, denn die im Jahr 2019 formulierten Ziele wurden innerhalb der letzten Jahre nahezu vollumfänglich umgesetzt. Das ist ein Erfolg; denn jede umgesetzte Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung. Hierzu zählen 90 zusätzliche Medizinstudienplätze in Sachsen, davon 50 im Chemnitzer Modellstudiengang. Hierzu zählt die Einführung des Landarztgesetzes, mithilfe dessen 40 Medizinstudienplätze an Bewerber und Bewerberinnen vergeben werden, die sich verpflichten, für zehn Jahre in der häuslichen Versorgung tätig zu sein. Im Wintersemester 2022/2023 haben 38 Studierende in diesem Rahmen ihr Studium aufgenommen. Auch das Auswahlverfahren zum Wintersemester 2023/2024 ist mit 119 Bewerbungen erfolgreich gelaufen. Vom Erfolg des Programms „Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen“ an der Universität Pécs in Ungarn konnte ich mich letzte Woche selbst überzeugen. Gemeinsam mit Staatsministerin Petra Köpping und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung waren wir vor Ort und sind mit den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ins Gespräch gekommen. Aktuell fördern die KVS und das Sozialministerium 198 angehende Mediziner und Medizinerinnen. Davon haben die ersten 43 bereits ihr Studium in Ungarn erfolgreich absolviert. Sie befinden sich nun in der Facharztweiterbildung. 32 Teilnehmer haben mit Beginn des Jahres 2023 ihr Studium aufgenommen. Debatte Telemedizin gestärkt, Umsetzung und Weiterentwicklung medizinischen Versorgung in Sachsen Fraktion SPD Dieses bundesweit einmalige Programm zeigt zum einem, dass sich eine derartige Förderung lohnt; denn wir unterstützen damit gezielt junge Menschen, die sich bereits vorab für eine Tätigkeit in Sachsen entscheiden. Es verdeutlicht zum anderen jedoch auch, dass zusätzlich ausgebildete Ärzte und Ärztinnen erst mittelfristig in der Versorgung vor Ort ankommen werden; denn ein Medizinstudium dauert bekanntlich. Vor diesem Hintergrund kann ich die Einschätzung des Präsidenten der Sächsischen Landesärztekammer, Herrn Bodendieck, im Vorfeld dieser Debatte ein Stück weit nachvollziehen. Die zusätzliche Personalgewinnung war immer ein Schwerpunkt der 20 Maßnahmen. Doch die Umsetzung hat gezeigt, dass auch die Frage nach modernen Versorgungsstrukturen angegangen worden ist. Die Verankerung von Gesundheitszentren im Sächsischen Krankenhausgesetz, die Erprobung und Ausweitung von digitalen und telemedizinischen Anwendungen sowie die verstärkte Delegation ärztlicher Leistungen sind gute Beispiele. Denn es stimmt: Die in den letzten Jahren deutlich gestiegene Zahl an Ärzten und Ärztinnen hat nicht dazu geführt, dass die Anzahl der Ärzte im ländlichen Raum gesteigert oder der Ärztemangel aufgehalten werden konnte. Daher müssen wir die vorhandene Expertise möglichst vielen Menschen zuteilwerden lassen. Ein Beispiel hierfür ist die Modellregion Marienberg. Hier wurden Aufgaben, die bislang durch Ärzte durchgeführt wurden, zum Beispiel Wundversorgung, Blutabnahme, Impfen oder Kathederwechsel, an geschultes Pflegepersonal delegiert. Gleichzeitig wurde eine elektronische Visite per Laptop, PC oder Smartphone vom Haus- und Facharzt eingeführt. Dadurch konnten Krankentransporte vermieden und die Ressourcen der Arztpraxen optimal genutzt werden. Seit Beginn 2023 wurde dieses Projekt auf ganz Sachsen ausgeweitet. Auch mit Blick auf die sektorenübergreifende Versorgung haben wir im Freistaat wichtige Weichen gestellt. Bevor sich der Bund auf den Weg gemacht hat, hat das Sozialministerium erstmals Gesundheitszentren in das Sächsische Krankenhausgesetz aufgenommen. Damit können kleine Standorte im ländlichen Raum erhalten werden. Mit integrierter Notfallaufnahme, Notfallzentren und Gesundheitszentren gelingt es, ambulante und stationäre Leistungen zu verknüpfen und die Patienten und Patientinnen so zu versorgen, wie es ihre akute Situation erfordert. Der Bund hat in seinem Eckpunktepapier zur Krankenhausreform diesen Ansatz aufgegriffen. Er sieht sogenannte Level-1i-Krankenhäuser vor, die stationäre Leistungen wohnortnah mit ambulanten, fachlichen und hausärztlichen Leistungen verbinden sollen. Die Umsetzung des 20-Punkte-Programms zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind. Daher ist es wichtig, dass wir diese Maßnahmen weiterentwickeln und in den Fokus stellen. In der zweiten Runde werde ich darauf näher eingehen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)
