Armin Schuster
Die Regelung, die Sie ansprechen, war eine, die es in ganz Deutschland gab. Diese hatte aber nichts mit der Rechtslage zu tun, sondern mit einer sehr guten Kooperation mit dem Nachbarland. Das sind Regelungen, die man hatte, als es noch keinen gigantischen Migrationsdruck gab. Das kenne ich von zahlreichen Grenzen: Wenn die Bundespolizei nachweisen konnte, dass dieses Fahrzeug soeben gerade die Grenze illegal überschritten hat und kein Migrationsdruck wie derzeit besteht, dann war es bei vielen Nachbarstaaten möglich, mit ihm zurückzufahren und zu sagen: Das ist gerade eben passiert – nehmt ihr ihn bitte? Dann haben die Kollegen im Nachbarstaat gesagt „Ja, natürlich.“ Das ist aber lediglich im Wege sehr guter Zusammenarbeit so gewesen und hat mit der Rechtslage wenig zu tun gehabt. Da haben Grenzpolizisten untereinander vergessen, was Zurückweisung, Zurückschiebung usw. ist; sie haben einfach gehandelt. Das wird man aber in Drucksituationen wie heute so nicht erleben. Die einzigen, die uns entgegenkommen, ist die Schweiz. Dort gibt es ein Verfahren: Die Schweizer Grenzwacht ist einverstanden, dass deutsche Bundespolizisten auf der schweizerischen Seite mit ihnen Streife fahren, Aufgriffe machen und diese verbleiben dann in der Schweiz. Das ist allerdings ein Verfahren, welches das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem Schweizer Innenministerium auf den Weg gebracht hat; das wird man mit anderen Ländern so schnell nicht hinbekommen. Es ist jedenfalls keine andere Rechtslage gewesen; das war einfach nur der Obergefreiten-Dienstweg. (Sabine Friedel, SPD: Aber gängige Praxis laut Urteil des Verwaltungsgerichts München!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie können jetzt in Ihrer Rede fortfahren.
