Sarah Buddeberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen.“ Diesen Satz kann ich unterschreiben, aber er stammt nicht von mir, sondern so wurde Petra Köpping in der „Sächsischen Zeitung“ vom 22.01.2019 zitiert. Der Artikel trägt die Überschrift „Gesetz zur Gleichstellung fällt durch“. Das war unmittelbar nachdem das Gleichstellungsgesetz in der letzten Legislatur im Kabinett gescheitert war: nach zwei Jahren harter Arbeit im Kabinett gestoppt, Treffer, versenkt, Koalitionsversprechen nicht gehalten. Petra Köpping hat sich an der CDU die Zähne ausgebissen. Das ist wichtig zu erzählen, denn auch dieses Mal musste der vorliegende Gesetzentwurf – zumindest gegen Teile der CDU – durchgesetzt werden. Das ist kein Geheimnis. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wenn man die Diskussion verfolgt und den Redebeitrag soeben gehört hat, dann habe ich den Eindruck: Wir müssen noch einmal grundsätzlicher darüber reden und sagen, wofür wir ein Gleichstellungsgesetz überhaupt brauchen und wem es denn nützt. Ich sage: Wir brauchen sehr dringend ein Gleichstellungsgesetz, und es ist notwendig, weil Frauen strukturell benachteiligt sind. Wer das nicht glaubt, hat zum Beispiel den Frauenförderungsbericht nicht gelesen. Frau Jost hat daraus gerade etwas selektiv zitiert. Man kann ihn – gratis bei EDAS – nachlesen. Frau Jost hat die Zahlen genannt, aber das eigentliche Argument überhaupt nicht verstanden. Ja, im öffentlichen Dienst arbeiten 65 % Frauen – also deutlich mehr Frauen als Männer –; und trotzdem gibt es keine gerechte Verteilung von Führungspositionen, nicht einmal fifty-fifty. In den obersten Chefetagen einiger Ressorts sitzen sogar zwei Drittel Männer. Wenn man angesichts dessen nicht von einer strukturellen Ungerechtigkeit ausgeht, hat man es nicht verstanden. Man kann es sich aber noch einmal in Ruhe durchlesen. (Sebastian Wippel, AfD: Da muss man gucken, wer sich überhaupt bewirbt! – Martina Jost, AfD: Vom Ministerpräsidenten werden die benannt!) Dass wir genaue Kenntnis von diesen Zahlen haben, liegt daran, dass dieser Frauenförderungsbericht im bestehenden Frauenfördergesetz festgeschrieben ist. Das ist erst einmal gut, heißt aber auch, dass diese Idee, eine Gleichstellung im öffentlichen Dienst zu haben, nicht neu ist. Das, was wir heute diskutieren, ist nicht neu, sondern es steht schon im Frauenfördergesetz. Kurz nach der Wiedervereinigung haben schon einmal Leute erkannt: Oha, Gleichstellung funktioniert gar nicht von allein, sondern es braucht einen Rahmen und Regelungen. Daher gibt es das Gesetz seit 1994. Es ist eigentlich absurd, dass es gesetzliche Regelungen gibt – sie wurden damals eingeführt, weil sie begründet für notwendig erachtet wurden –, diese aber bis heute nicht richtig umgesetzt werden. Wir lesen einen Frauenförderungsbericht nach dem anderen und es geht nichts bzw. viel zu wenig voran. Es ist naheliegend, genau das zu tun, was heute passieren soll: nämlich das Gesetz nachzuschärfen, es verbindlich zu machen und Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen. Das ist ganz wichtig, damit das Gesetz sein Ziel erfüllen und seine Wirkung entfalten kann. Wir kommen zur zweiten Frage: Wem nützt dieses Gesetz eigentlich? Ich will es kurz erklären, da ich im Vorfeld mit einer Person gesprochen habe, die gesagt hat: Das Gleichstellungsgesetz interessiert mich nicht so sehr, denn ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Dazu sage ich: Deshalb muss man nicht dagegen; und man kann trotzdem dafür sein. Aber: Ein modernes, wirkungsvolles Gleichstellungsgesetz nützt uns allen. Es geht hier um den öffentlichen Dienst, und das ist auch der Bereich, den der Freistaat regeln kann. Ich gehöre nicht zu den Leuten, die an die Vorbildfunktion glauben und sagen: Wenn das erst einmal im öffentlichen Dienst so ist, dann werden alle anderen nachziehen. Das wage ich zu bezweifeln. Ich möchte eine andere Frage stellen: Wie kann der Freistaat die Verfassung überhaupt authentisch vertreten – denn die Gleichstellung von Mann und Frau ist Verfassungsauftrag –, wenn er nicht einmal die eigenen Bereiche regelt, obwohl er es könnte? Daher brauchen wir ein Gleichstellungsgesetz, denn es kann verschiedene Modelle für gerechte Arbeitsverteilung ausprobieren. Es kann zeigen, wie es geht und dass es geht. Und das zeigt der vorliegende Gesetzentwurf in den Bereichen aktive Gleichstellungspolitik, flexible Arbeitsmodelle, mobiles Arbeiten, gezielte Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und familiären Verpflichtungen. Man muss dazusagen, dass die Privatwirtschaft inzwischen an vielen Stellen viel weiter, flexibler und moderner ist. Da sollte der öffentliche Dienst schon mithalten können – Stichwort: Fachkräftemangel. Das Gleichstellungsgesetz nützt uns allen, weil es auch kommunale Gleichstellungsbeauftragte gibt. Sie verrichten in den Kommunen, vor Ort, eine sehr wichtige, großartige Arbeit. Sie sind ansprechbar für alle, auch für diejenigen, die nicht im öffentlichen Dienst arbeiten. Ich möchte beispielhaft das Engagement der Gleichstellungsbeauftragten beim Kampf gegen häusliche Gewalt erwähnen, das gar nicht hoch genug geschätzt werden kann, insbesondere außerhalb der großen Städte. Nach zehn Jahren liegt uns nun endlich der Gesetzentwurf vor. In der Sachverständigenanhörung wurde von den meisten Sachverständigen Enttäuschung und Ernüchterung zum Ausdruck gebracht, denn der Gesetzentwurf bleibt an vielen Stellen hinter den Erwartungen zurück. Deshalb haben wir einen so umfangreichen Änderungsantrag dazu gestellt, den ich nachher noch einbringen werde. Aber ich will trotzdem kurz die wesentlichen Punkte nennen, die noch fehlen. Zum einen geht es um den Anwendungsbereich. Wir sagen, dass er auf die Privatwirtschaft ausgedehnt werden muss, zumindest dort, wo der Freistaat beteiligt ist. Wir sagen auch, dass es eine Festschreibung von Gender Budgeting im Haushalt braucht. Gleichstellung – das haben wir schon oft gesagt, aber man kann es nur immer wiederholen – ist eine Querschnittsaufgabe. Das fängt bei einem geschlechtergerechten Haushalt an und muss gesetzlich geregelt sein. Eines kann ich Ihnen nicht ersparen: Ein modernes Gleichstellungsgesetz sollte nicht in binären Geschlechterrollen stecken bleiben. Zur Erinnerung: Es gibt mehr als zwei Geschlechter (Thomas Thumm, AfD: Aber nicht biologisch!) und deswegen gibt es auch mehr Diskriminierung aufgrund des Geschlechts als nur jene zwischen Männern und Frauen. Jetzt kommen wir zum größten Knackpunkt: die Sonderregelung für die Kommunen. Konstanze Morgenroth, die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Leipzig, war hier als Sachverständige und sagte: „Es ist für die Kommunen kein modernes Gleichstellungsgesetz. Warum? – Es gibt kaum Verbesserungen auf kommunaler Ebene.“ Das Problem ist, dass es diese Sonderregelung gibt. Es ist in etwa so, als würde man den kommunalen Beschäftigten im öffentlichen Dienst sagen: Sorry, aber die Gleichstellung bleibt für euch auf dem Niveau der Neunziger. Dort gilt weiterhin das Frauenförderungsgesetz von 1994. Ich habe ausgeführt, dass in 30 Jahren viel zu wenig erreicht worden ist. Mir drängt sich schon auf, dass dieser Knackpunkt einer der Kompromisse ist, der eingegangen werden musste, damit die CDU diesem Gesetz überhaupt zustimmt. Denn in dem Artikel aus der „Sächsischen Zeitung“ von 2019 ist nicht nur Petra Köpping, sondern auch Ministerpräsident Michael Kretschmer zitiert. Er hat 2019, kurz vor dem Ende der Legislatur, in diesem Artikel erklärt, es werde kein Gleichstellungsgesetz mehr geben; denn die Zeit reiche nicht mehr aus, „um die große Zahl an Einzelfragen mit den sächsischen Kommunen und der Wirtschaft zu besprechen“. – So Kretschmer. Tja, da muss sich der Ministerpräsident – auch wenn er gerade nicht da ist – einmal fragen lassen: Was haben Sie denn in den letzten vier Jahren gemacht? Es wären ja vier Jahre Zeit gewesen, diese vielen Fragen zu beantworten. Das ist offenbar nicht passiert. Mir scheint, dass der Trick hierbei ist, dass strittige Fragen nicht gelöst, sondern ausgeklammert werden. Wieder ist es die CDU, die blockiert. Ich muss Sie einmal fragen: Wovor haben Sie eigentlich solche Angst? Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube fest daran, dass moderne Zeiten auch moderne Regelungen brauchen. Ja, wir brauchen ein modernes Gleichstellungsgesetz. Es soll heute beschlossen werden, am besten mit den von uns vorgeschlagenen Änderungen. Zum Schluss möchte ich noch eines sagen, was mir sehr wichtig ist: Das Ziel echter Gleichstellungspolitik, wirklich gerechter Politik ist, dass es so ein Gesetz nicht mehr braucht, weil es echte Geschlechtergerechtigkeit gibt, weil es für die Lebensgestaltung, für die eigene Entfaltung, für die berufliche Laufbahn irrelevant ist, welches Geschlecht ein Mensch hat. Aber davon sind wir, gerade in Sachsen, noch sehr, sehr weit entfernt. Vielen Dank an alle, die aufmerksam zugehört haben. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Frau Abg. Hammecke, bitte.
