Lucie Hammecke
Korrekt, Herr Präsident, eine Kurzintervention. Ich möchte mit vier Punkten erwidern und ausführen, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf und mit der Anhörung, die wir gemeinsam im Plenarsaal durchgeführt habe, nicht beschäftigt haben. Sie sprachen von Gewaltschutz und fragten, was das hiermit zu tun habe. Ich glaube, damit zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Gesetzentwurf überhaupt nicht beschäftigt haben; denn sonst wüssten Sie – wir haben das in der Anhörung explizit thematisiert –, dass die Bestellung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mit geregelt wird und dass wir jetzt die Einwohner(innen)grenzen für kommunale Gleichstellungsbeauftragte mit dem Gleichstellungsgesetz senken. Diese haben unter anderem die Aufgabe der Gleichstellung. Dazu zählt auch der Gewaltschutz in den Landkreisen und Kommunen. Das heißt zu Punkt 1: inkorrekte Aussage von Ihnen. Punkt 2: Die Regelungen sind nicht neu. Gerade in den Neunzigern war es so – ich habe mir die Protokolle der damaligen Verhandlungen, in denen es übrigens eine deutlich konstruktivere Opposition in diesem Hohen Hause gab, durchgelesen –: Es gab massive Diskussionen. Es war im Jahr 1994 notwendig, ein Frauenförderungsgesetz zu verabschieden, und es ist im Jahr 2023 immer noch notwendig, ein modernes Gleichstellunggesetz zu verabschieden. So viel dazu. Punkt 3, zum Zusammenbruch der sächsischen Verwaltung aufgrund der Gleichstellungsbürokratie, den Sie hier konstruieren. Wie erklären Sie sich denn, dass diese Regelung in anderen Bundesländern und auch im Bund möglich ist, ohne dass dort die Verwaltung einen Zusammenbruch erleidet? (Zuruf von der AfD: Schauen Sie mal in die Wirtschaft!) Punkt 4: Mir wäre dieser Redebeitrag peinlich gewesen. – Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Frau Kollegin Hammecke. Nun gibt es die Erwiderung an Mikrofon 7; Kollege Dr. Dringenberg, bitte schön.
