Albrecht Pallas
Herr Staatsminister, nun haben Sie doch einen Fehdehandschuh zurückgeworfen und gleich noch einen hinterher, den ich wiederum gern aufnehme. Sie haben die Debatte vielfach dafür verwendet, ausführlich über Bundespolitik und über Europa zu sprechen. Wir sind hier im Sächsischen Landtag, und deshalb kann ich nur wiederholen, dass es wichtig ist, sehr sauber die Kritik zu äußern, wenn man sie äußert, und dabei nicht in Beliebigkeit und falsche Faktendarstellung zu verfallen. Ich glaube, dass Sie ganz genau wissen, dass das mit den stationären Grenzkontrollen schwierig ist, weshalb Sie wahrscheinlich auch froh darüber sind, dass Sie sie nur fordern und nicht selbst einführen müssen. Warum denke ich das? Das Thema der stationären Grenzkontrollen ist im Schengener Grenzkodex geregelt: Öffnung und Kontrolle der EU-Binnengrenzen, sodass die Menschen in der EU von Freizügigkeit profitieren können, § 29. Nur in begründeten Ausnahmefällen und für eine maximale Dauer von sechs Monaten kann ein Schengen-Mitgliedsstaat bei Bedrohung der öffentlichen Ordnung temporäre stationäre Grenzkontrollen durchführen. Auf Empfehlung des Europäischen Rates kann dies in Ausnahmefällen auf bis zu zwei Jahren verlängert werden. Aber Migration allein stellt eben keine begründete Bedrohung der öffentlichen Ordnung nach Schengener Grenzkodex dar, (Widerspruch bei der AfD) wie der Europäische Gerichtshof 2022 bestätigt hat. Also, selbst wenn man Migration als hinreichenden Grund akzeptiert, sind wenigstens die Kontrollen in Bayern und Österreich spätestens seit 2017 europarechtswidrig. Ich meine, Sie wissen das. Ich bin noch aus einem anderen Grund gegen stationäre Grenzkontrollen. Das, was Sie jetzt tun, was Frau Faeser getan hat, nämlich mehr Bundespolizisten in die Region zu schicken, ist richtig, um im grenznahen Raum dafür zu sorgen, dass Schleuser aufgegriffen und entsprechenden Ermittlungsverfahren zugeführt und Geflüchtete dadurch geschützt werden. Das heißt, es gibt eine polizeiliche Lage; die Polizei reagiert darauf, auch die Landespolizei reagiert, super. Bei stationären Grenzkontrollen habe ich die GdP Land und Bund an meiner Seite, die sich mehrfach öffentlich geäußert haben: Dadurch haben wir keinen Mehrnutzen. Ganz im Gegenteil: Wir haben einen großen Personalaufwand, einen irren organisatorischen Aufwand, und es wird sich nicht viel ändern gegenüber dem, was wir bereits im grenznahen Raum erreichen. Zudem wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit illegal. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster, Sie können zweimal auf die Kurzinterventionen eingehen.
