Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Keine Angst, ich habe nicht nur mein Herz für die Finanzpolitik entdeckt – Kollege Panter und Kollege Barth vermissen mich zwar regelmäßig im Haushaltsausschuss, aber spätestens beim Besoldungsrecht haben wir ja Spaß miteinander – nein, ich vertrete Kollegin Schubert, die kurzfristig verhindert ist, die Rede zu halten. Wir verabschieden heute ein kommunales Hilfspaket. Das braucht es, weil das bestehende Regelwerk unseres kommunalen Finanzausgleichs auf die aktuelle Situation, die der Kollege Löffler gerade ausgeführt hat, die von einer ganzen Anzahl von Belastungen für die kommunale Ebene geprägt ist, nicht reagieren konnte. Wir wollen, wir können und wir müssen hier als Freistaat handeln, und daher bringen wir dieses kommunale Hilfspaket für die Kommunen auf den Weg. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hat bei der öffentlichen Anhörung der Sachverständigen gezeigt, wie hochproblematisch die Situation vor Ort aktuell ist. Insbesondere haben die Landkreise mittlerweile erhebliche Probleme, ihre Haushalte aufzustellen und schlussendlich genehmigt zu bekommen. Aus diesem Grund hat sich die Koalition entschieden, der kommunalen Ebene zunächst 133 Millionen Euro direkt als Hilfspaket zur Verfügung zu stellen. Damit das Geld bei den Kommunen ankommt, muss nun das Finanzausgleichsgesetz geändert werden. So weit, so klar. Auf Wunsch der kommunalen Ebene erfolgt die Verteilung des Hilfspakets nicht gleichmäßig. In der Vereinbarung zwischen dem sächsischen Finanzministerium und der kommunalen Ebene sind aber noch weitere Punkte und Vorbereitungen auf das FAG 2025/26 verabredet worden, darunter auch ein wichtiger Schritt und nach langjähriger Forderung der BÜNDNISGRÜNEN auch eine grundhafte Analyse der Soziallasten in den kommunalen Haushalten. Außerdem soll endlich eine vergleichende Analyse der doppischen Landkreishaushalte erfolgen, was aus unserer Sicht überfällig ist. Das kommunale Hilfspaket umfasst, was wir jetzt in dieser Situation kurzfristig machen können. So – und das ist wohl allen klar – kann es aber auf Dauer nicht weitergehen, wenn es um die Kommunalfinanzen geht. Wir können uns nicht von einer Feuerwehrmaßnahme zur nächsten hangeln. Daher brauchen wir perspektivisch grundsätzlich strukturelle Anpassungen in den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat und den Kommunen. Sachsen braucht starke Kommunen, die lebendig und lebenswert sind, und das sollte auch unser Interesse als Land sein. Die Landkreise haben nur einen verschwindend kleinen Anteil an den freiwilligen Leistungen in ihrem Haushalt. Dort kann faktisch nicht mehr eingespart werden, ohne dass es zulasten wichtiger Standortfaktoren geht, beispielweise im ÖPNV oder der Unterstützung des Ehrenamtes, der Feuerwehr, der Sportvereine oder auch der Musikschulen. Hinzu kommt, dass die Kreisumlage teilweise so hoch angesetzt ist, dass auch hier das Ende der Fahnenstange erreicht ist. Es braucht also dringend strukturelle Anpassungen beim kommunalen Finanzausgleich in Sachsen. Es ist kommunale Pflicht, staatlich übertragene Aufgaben und auch ein Mindestmaß an freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben zu erfüllen und erfüllen zu können. Die ohnehin angespannte Situation wird nun durch die steigenden Zahlungsverpflichtungen zusätzlich verschärft. Eine kommunale Selbstverwaltung braucht aber eine auskömmliche Finanzausstattung. Das ist in Sachsen nicht mehr gegeben, das beobachten wir mittlerweile nicht nur in Kleinstädten, sondern auch zunehmend in den Mittelstädten. Allein ein Blick auf die aktuellen Haushaltsfreigaben der Landesdirektion zeigt, wie angespannt die Situation mittlerweile vor Ort ist. In allen Bescheiden steht, dass spätestens nach 2024 alle entsprechend in Kassenkrediten sind, um eine Haushaltsausgleich überhaupt zu schaffen. Ohne die Ausnahmeregelung des Freistaates Sachsen zur Haushaltserleichterung hätte der Haushaltsausgleich auch nicht dargestellt werden können. Zur Erinnerung: Die Ausnahmeregelung wurde im Oktober 2022 im Zuge der Energiekrise geschaffen, da Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen nicht erwirtschaftet werden konnten. Auch hier waren die Sachverständigen klar. Sie haben die Struktur des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes nicht grundlegend in Abrede gestellt – das ist aus unserer Sicht auch richtig –, aber bestätigt, dass damit auf diese Situation nicht reagiert werden kann und es grundsätzlicher Strukturänderungen bedarf, auf die ich noch kurz eingehe; denn diese Situation war Ende 2021 bereits absehbar. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir uns zum kommunalen Finanzausgleich immer für eine Bedarfsorientierung ausgesprochen und einen Soziallastenausgleich thematisiert. Das war bisher in der Koalition nicht mehrheitsfähig. Ich hoffe, dass die schwierige Situation der Kommunen jetzt bei dem einen oder anderen vielleicht zum Umdenken führt und es einen gemeinsamen Willen zur wirksamen Anpassung beim nächsten Finanzausgleich gibt. Ich nenne nur die Bereiche der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den Hilfen zur Pflege. Das wird Sachsen alleine nicht schaffen können. Deshalb ist Bundesfinanzminister Lindner in der Pflicht, die gestiegenen Aufgaben der Kommunen finanziell entsprechend zu untersetzen. Insoweit bin ich mir mit Kollegen Löffler einig, etwa durch eine deutlich stärkere Beteiligung in verschiedenen Bereichen der Sozialgesetzgebung, zum Beispiel bei der Sozialhilfe oder den genannten Hilfen zur Pflege. Generell gilt, dass dieser Gesetzentwurf zwar zunächst wie eine Reparaturmaßnahme aussieht, aber aus unserer Sicht zwingend ist, um einen Einstieg in eine weitere Diskussion und Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat Sachsen zugunsten starker und leistungsfähiger Kommunen zu ermöglichen. Daher bitten wir als BÜNDNISGRÜNE um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Panter spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
