Dr. Claudia Maicher
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Skandal im RBB hat dem gesamten öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschadet. Es ist der Eindruck entstanden, dass das Geld der Beitragszahlerinnen und -zahler unsachgemäß ausgegeben wird und dass einzelne Verantwortliche solche Machenschaften über Jahre unkontrolliert durchziehen können. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das ist kein Eindruck, sondern ein Fakt!) Der RBB-Skandal wurde leider nicht nur sachlich aufgearbeitet, sondern von einigen auch genutzt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Gänze an den Pranger zu stellen. Dabei wurden solche Vorgänge im öffentlich-rechtlichen System geradezu zur Normalität aufgebauscht. Dass das nicht stimmt, zeigt ja schon, dass Standards, die in einzelnen Landesrundfunkanstalten wie dem MDR längst Bestand hatten, jetzt als Vorbild für verbindliche Regelungen für alle Anstalten aufgegriffen wurden. Es wurden aber nach dem RBB-Skandal völlig zu Recht Konsequenzen gefordert. Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten haben mit dem Staatsvertragsentwurf im März schon sehr schnell und einhellig reagiert. Wir BÜNDNISGRÜNE sehen hier einen wichtigen Zwischenschritt der Reform für einen zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, die neuen Regeln sollen die Akzeptanz und das Vertrauen in die Anstalten stärken. Daran sollten alle Demokratinnen und Demokraten ein Interesse haben. Denn ein starker öffentlich-rechtlicher Rundfunk ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft. Eine aktuelle Studie der Universitäten Mainz und Düsseldorf bestätigt übrigens gerade dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin eine hohe Vertrauenswürdigkeit: 62 % der bundesweit Befragten halten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sehr vertrauenswürdig oder eher vertrauenswürdig. (Zuruf des Abg. Christopher Hahn, fraktionslos) Festgestellt wurde auch, dass viele Menschen mit Blick auf die Strukturen Reformbedarf sehen. Aber berechtigte Kritik und Forderungen müssen eben auf dem Boden des Grundgesetzes und der Tatsachen diskutiert werden. Dieser wird hier leider immer wieder verlassen. Das grundsätzliche Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und die breite Versorgung ist hoch, wobei die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender von allen Medienangeboten am besten abschneiden. Von einer Vertrauenskrise, wie von manchen heraufbeschworen, kann also keine Rede sein. Damit das so bleibt, müssen wir als Gesetzgeber bei den Rahmenbedingungen nachsteuern. Genau das tut dieser Staatsvertrag. Ich möchte kurz auf einzelne Regelungen eingehen, die sich auf die Stärkung von Transparenz, Regeltreue und Gremienkontrolle beziehen. Transparenz muss als allgemeiner Anspruch auch bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten stärker Einzug halten. Der Ausgangspunkt dazu ist aber nicht ein grundsätzliches Misstrauen, sondern alle Rundfunkanstalten und auch deren Beteiligungsunternehmen müssen für jede Bürgerin und jeden Bürger nachvollziehbar machen, wie hoch die Bezüge der Führungspersonen sind, welche Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder gezahlt werden und wo aus welchen Gründen außertarifliche Vereinbarungen getroffen wurden. Das hat den Vorteil, dass die Angemessenheit auch im Vergleich zu anderen Anstalten, Einrichtungen oder Unternehmen in der Öffentlichkeit und in den Gremien fundiert diskutiert werden kann. Für die hohen Standards der Regeltreue bzw. Compliance standen die Instrumente im MDR Pate – das hatte ich schon gesagt. Dessen Compliance-ManagementSystem regelt ganz konkret, wie Mitarbeitende geschult werden müssen, welche Kontrollmechanismen eingehalten werden müssen und welche Konsequenzen auf Abweichungen zu folgen haben. Auch die Unabhängigkeit der Compliance-Beauftragten wird für alle Sender zur Pflicht – ebenso wie eine extern beauftragte Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Unregelmäßigkeiten und Interessenkollisionen. Diese Vorgaben schaffen eine durchgreifende interne Kontrolle und Hinweise, welche konkreten Verbesserungen sie umsetzen sollten, die die Anstalten dann wiederum auch der Öffentlichkeit transparent machen. Damit Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen wirksam programmliche, strategische und wirtschaftliche Entscheidungen der Anstalten kontrollieren können, ist eine höhere Leistungsfähigkeit der Gremien Voraussetzung. Die Verwaltungs- und Rundfunkräte brauchen dies – es ist ein Muss! Genau das wird jetzt in diesem Medienänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Dabei gibt es auch – ganz unabhängig vom RBB-Skandal – Verbesserungsbedarf. Ich halte es für ganz besonders wichtig, dass die Aufsichtsgremien, deren Kontrollfunktion der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag seit Juli dieses Jahres deutlich erweitert hat, nun auch in ihren Kompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. Vorausgesetzt werden künftig fachliche Kenntnisse im Bereich Wirtschaftsprüfung, Betriebswirtschaft, Recht, Medienwirtschaft oder Medienwissenschaft. Die Anstalten müssen eben dafür entsprechende Fortbildung und auch unterstützendes Personal finanzieren. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Staatsvertrag ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Dienste des Gemeinwohls, und deshalb wird meine Fraktion, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte die SPDFraktion, Herr Abg. Panter.
