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Simone Lang

SPD 20.09.2023 Sitzungen 7/76

– nein, danke – trotz der vom Freistaat geförderten Gesundheitskoordinatoren, die dort an der Stelle helfen und unterstützen könnten. Neben der kommunalen Trägerschaft ist auch das Konzept der Genossenschaft möglich. Die erste Ärztegenossenschaft wurde im Herbst 2021 zwischen dem Kreis und der Kassenärztlichen Vereinigung in Bitburg in Rheinland-Pfalz gegründet. Die Landesregierung will das Modell verbreiten und hat dazu ein Viererbündnis aus Land, Kommunen, Landesärztekammer und Kassenärztlicher Vereinigung geschmiedet. Künftig sollen auch Krankenhäuser und kommunale Anteile eine solche Genossenschaft übernehmen können. Dies sind Erfahrungen, von denen wir auch in Sachsen lernen können. Die Vorteile eines solchen Modells sind bekannt. Ärztinnen und Ärzte können Tätigkeiten in der ambulanten Grundversorgung wieder übernehmen, besonders diejenigen, die zum Beispiel aus verschiedenen Gründen nicht in die freiberufliche Niederlassung gehen wollen. Denn immer mehr junge Mediziner – das haben wir jetzt schon oft gehört – bevorzugen das Anstellungsverhältnis, weil sie regelmäßige Arbeitszeiten und mögliche Teilzeit bzw. Vertretung von Krankheit und Urlaub haben und eine Investition in Praxen mit entsprechendem wirtschaftlichen Risiko nicht wollen. In der ersten Runde habe ich zudem angedeutet, dass der Fokus auf der Gewinnung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte in dem 20-Punkte-Programm durchaus nachvollziehbar ist. Dennoch geht es – wie bereits dargestellt – nicht nur um die Zahl, sondern auch um die Bereitschaft, in den unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Regionen tätig zu werden. Mit dem Blick auf die sinkende Schülerzahl, die den Pool an potenziellen Studierenden nicht größer macht, sollten wir das immer mitdenken. Nichtsdestotrotz können wir die Forderungen, unter anderem der Zahnmediziner, nach zusätzlichen Studienplätzen hören. Die laufenden Beratungen zur neuen Hochschulentwicklungsplanung greifen diese Diskussionen natürlich auf. Davon unberührt bleibt die Frage, wie Ärzte stärker durch den Einsatz von nichtärztlichen Praxisassistent(inn)en oder Arztassistent(inn)en entlastet werden können. Herr Dierks hatte bereits darauf hingewiesen. Hier sehen wir zusätzliches Unterstützungspotenzial, insbesondere im Bereich der Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Physician Assistant an der Studienakademie in Plauen. Wenn wir im kommenden Jahr die Berufsakademie zur dualen Hochschule aufwerten, wäre das eine gute Gelegenheit, solche Studienangebote an anderen Standorten praxisnah zu etablieren, um in den Regionen zu wirken. Die Forderung nach weiteren Vorabquoten, ähnlich wie bei dem Landarztgesetz, erscheint auf den ersten Blick sinnvoll. Beim zweiten Blick wird jedoch deutlich, dass die Wirksamkeit von Quoten im direkten Zusammenhang mit der Gesamtstudierendenzahl steht. Bei derzeit jährlich 50 Pharmaziestudenten an der Uni Leipzig wird schnell klar, dass eine Vorabquote keinen ausreichenden Effekt haben würde, zumal bislang ein geeigneter, spezifischer Studienfähigkeitstest fehlt. Lassen Sie uns hierzu gern erste Erfahrungen mit der Landarztquote auswerten. Wir als SPD-Fraktion sind auch in diesem Punkt gesprächsbereit. Es bleibt das Fazit, dass wir weiterhin viel zu tun haben, um die Gesundheitsversorgung im Freistaat nachhaltig zu sichern. Wichtige Maßnahmen wurden auf den Weg gebracht und weitere werden folgen. Denn die Menschen in diesem Land verdienen eine gute medizinische Behandlung und Betreuung, egal wo sie in Sachsen wohnen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

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