Dr. Volker Dringenberg
Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kollegen! Zunächst einmal zwei Feststellungen an die Kollegin Kliese: Sowohl in meiner beruflichen Tätigkeit als auch hier bin ich von vielen Frauen umgeben. Ich habe weder vor meinen Kolleginnen noch vor Ihnen Angst. Das wollte ich vorwegschicken. (Zurufe der Abg. Antje Feiks und Rico Gebhardt, DIE LINKE, sowie des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Zweite nehme ich mit gewisser Freude zur Kenntnis: Ich bin offensichtlich der einzige Mann, der in dieser Runde spricht – so viel zum Thema Angst der AfD vor Gleichstellung. Wir haben mit der Gleichstellung kein Problem. (Beifall bei der AfD – Unruhe im Saal) Dieser Gesetzentwurf, den meine Kollegin Jost als grünes Benachteiligungsgesetz benannt hat, ist ein Musterbeispiel eines grün-ideologischen Projektes. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Da werden – wir haben es gehört, Frau Buddeberg – Narrative bemüht, die der Realität weitgehend nicht entsprechen. Es wird häusliche Gewalt mit in den großen Topf hineingemengt und das hat mit Gleichstellung an sich gar nichts zu tun. (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Es wird, wie Kollegin Jost vorhin zutreffend ausgeführt hat, ein Bürokratieaufwuchs geschaffen, um vermeintlich bestehende Defizite zu bekämpfen. Und am Ende – das wage ich ganz keck zu prophezeien – wird nicht die heile Gleichstellungswelt stehen, sondern ein Mehr an Regelungen und Gängelungen, weil die Realität sich eben nicht beliebig verbiegen lässt. Entscheidend ist in diesem Hohen Haus: Was bringt der Gesetzentwurf für die Bürger dort draußen? Der bringt erstens ein Mehr an Kosten und perspektivisch einen weiteren Stellenaufwuchs in Landesbehörden sowie kommunalen Behörden. Jede Landesbehörde mit mehr als 20 Bediensteten hat künftig Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Diese sind in Abhängigkeit von der Größe der Behörde zwischen 10 % und 100 % von ihrer eigentlichen Tätigkeit freizustellen. Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich allein für die Staatsverwaltung ein zusätzlicher jährlicher Personalaufwand, welcher 63 Vollzeitstellen entspricht. (Lachen des Abg. Thomas Thumm) 63 Vollzeitstellen! Das bringt einen finanziellen Mehraufwand von rund 6 Millionen Euro pro Jahr. Dann kommen noch die Sachkosten dazu. Die liegen bei circa 900 000 Euro. Allein im Justizministerium soll es künftig statt acht Frauenbeauftragten 62 Gleichstellungsbeauftragte geben. (Wow- und Hey-Rufe von der AfD) Um es in der neuen bellizistischen Sprache der GRÜNEN zu sagen: Es wird eine ganze Kompanie von Gleichstellungsbeauftragten im SMJusDEG aufgestellt. Da zeigt doch die Justizministerin einmal mehr, wo ihre Prioritäten liegen. (Weitere Zurufe von der AfD) Im Kultusministerium vervierfacht sich die Zahl von zwei auf acht. Da kann man sagen: Okay, das ist nicht viel. Das bringt aber auch 600 000 Euro an Zusatzkosten mit sich. Selbst dort, wo die numerische Zahl an Beauftragten leicht zurückgeht, steigen die Kosten, weil die Gleichstellungsbeauftragten immer mehr Zeit für diese Tätigkeit aufwenden und andere Kollegen die Aufgaben, für die sie eigentlich eingestellt worden sind, erledigen müssen. Auch wenn im Gesetzentwurf steht, dass für den Bürger und die Wirtschaft kein oder nur ein geringer Erfüllungsaufwand entsteht, dann lässt mich das etwas ratlos zurück. Wer bezahlt denn hier am Ende die ganze Chose? Natürlich der Bürger und die Wirtschaft! (Zurufe von der AfD: Genau!) Und was bekommen Sie dafür? Nichts! (Starker Beifall bei der AfD-Fraktion) Das sogenannte Gleichstellungsgesetzt wurde von 9 % GRÜNEN bestellt und von allen hier bezahlt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das gilt auch für die AfD-Fraktion! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Hier wedelt einmal mehr der grüne Hund, Herr Lippmann, mit dem – – der grüne Schwanz mit dem schwarzen Hund! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich habe Ihr Sprachbild nicht verstanden, könnten Sie das wiederholen?) Wir haben heute schon gesehen, dass es schwierig ist. (Vereinzelt Heiterkeit im Saal) Vor allem bringt der Gesetzentwurf ein Mehr an Bürokratie. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten werden massiv ausgebaut. Das gilt insbesondere für Mitwirkungsund Beteiligungsrechte, die eigentlich von den Personalvertretungen – – (Hanka Kliese, SPD, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
