landtag.sachsen.de ↗

Armin Schuster

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Ich will nicht belehrend wirken, Herr Abgeordneter, aber es ist nicht ganz richtig, wie Sie es erzählen: eine Zurückweisung. Unterscheiden Sie bitte die Wörter zurückweisen, zurückschieben und abschieben. Das sind drei unterschiedliche Dinge. Die Zurückweisung, von der Sie sprechen, geht nach Schengen-Recht nur auf der Grenzlinie. Die alles überwiegende juristische Meinung – ehrlich gesagt habe nur ich die Mindermeinung; ich habe noch keine anderen gefunden –, die überwiegende Rechtsmeinung in diesem Land ist, dass ein Mensch, der die Grenzlinie überschritten hat, damit die Einreise endgültig vollendet hat – ob kontrolliert oder nicht. Danach kannst du ihn nur noch zurückschieben. Sie kennen das Verfahren. Es ist das ganz lange Verfahren. Die Zurückweisung nach Artikel 16 a, die Sie meinen, ginge sowieso nur bei Grenzkontrollen, weil ich ihn nur dann anhalten kann, bevor er die Einreise vollzogen hat. Diese Grenzkontrolle lehnt die Bundesinnenministerin aber ab. Jetzt kommt es; Achtung, ich weiß nicht, ob es für die AfD zu kompliziert wird. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein, wir können Ihnen folgen! –

Protokoll ↗