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Armin Schuster

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Punkt 1. Grenzkontrollen macht in Deutschland, wenn überhaupt, nur eine einzige Polizei. Das ist die Bundespolizei. Warum? – Laut Verfassung ist Grenzkontrolle Bundesangelegenheit. Deswegen fordern wir Grenzkontrollen durch die Bundespolizei hier im Freistaat Sachsen. Das ist Punkt 1. Das erfüllt die Bundesinnenministerin zurzeit nicht, (Albrecht Pallas, SPD: Aus guten Gründen!) ist aber ein anderes Thema. Punkt 2. Was wir tun, ist das Gleiche, was die Bayerische Polizei auch in Bayern tut. Auch sie macht keine Grenzkontrollen, sondern wir fahnden im Grenzschleier. Das sind aber keine Grenzkontrollen, sondern die Anordnung an die sächsische Polizei meint das Unterbinden von Schleuserfahrten mit dem ersten Ziel, der Befreiung der Geiseln, (Zurufe von der AfD: Geiseln!) und dem zweiten Ziel, die Festnahme der Schleuser. So. Das ist aber keine Grenzkontrolle im Sinne des SchengenKodex. Ich kann nicht anordnen, dass die Landespolizei Grenzkontrollen macht. Was wir tun, das ist Fahndungsdruck zu erzeugen auf Schleuser, die hoffentlich bald merken, dass der Grenzraum in Sachsen ziemlich gut befahndet wird. Hoffentlich wirkt dieser Druck. Da sich Brandenburg hinzugeschaltet hat und nach einem Monat das Gleiche tut und Bayern es auch tut, habe ich zumindest die leise Hoffnung, dass sich diese Maßnahmen auf das Geschäftsmodell der Schleuser auswirken. Wir können, wenn die Landespolizei im Rückraum ein Auto stellt, nichts anderes tun – das habe ich auch nie anders behauptet –, als die Menschen dorthin zu bringen, wohin alle kommen, die bei uns eingereist sind, nämlich in die Erstaufnahmeeinrichtung. (Zuruf: Dort gehören Sie auch hin! – Zuruf von der AfD: Blau-weißes Taxi! – Weitere Zurufe von der AfD) Das kann nur die Bundespolizei am Grenzübergang unterbinden. Jetzt bringe ich ein letztes Argument auch in Richtung von Herrn Pallas. Wenn kein juristisches Argument richtig wäre – sie sind aber alle richtig –, dann wäre es zurzeit immer noch angezeigt – immer noch! –, dass die Bundespolizei auf der Grenzlinie diese Fahrten stoppt (Zuruf von der AfD: Ja!) und die Geflüchteten nicht 5 oder 10 Kilometer, irgendwo im Landesinnern, aufgegriffen werden. Jeder Stopp an einem Grenzübergang rettet unter Umständen ein Menschenleben. Wir fahren mit der Landespolizei gerade einen rein humanitären Einsatz, weil die Bundesinnenministerin nicht dazu bereit ist, ihre Polizei dahin zu schicken, wohin sie jetzt gehört. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, Sie sind sehr gefragt. Möchten Sie noch eine Frage beantworten? – An Mikrofon 5 eine nächste Zwischenfrage; bitte schön.

Protokoll ↗