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Katja Meier

20.09.2023 Sitzungen 7/76

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Politik sind wir es ja durchaus gewohnt, Jubiläen zu feiern. Wir würdigen runde Anlässe und erinnern uns gemeinsam an historische Daten. Üblicherweise tun wir das in Zehnjahresabständen. Heute möchte ich uns allen gemeinsam dazu gratulieren, dass wir ein bevorstehendes Jubiläum nicht begehen werden. Im kommenden Jahr hätten wir uns nämlich über 30 Jahre sächsisches Frauenförderungsgesetz – na ja – freuen dürfen? Wohl eher nicht. Dass es nicht dazu kommen wird, verdanken wir jener Drucksache, die heute nach einem sehr intensiven Abstimmungsprozess von mehr als zwei Jahren endlich diesem Hohen Hause vorliegt: dem Entwurf für ein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Sachsen. Das alte Frauenförderungsgesetz hatte in den Neunzigerjahren seine absolute Berechtigung, und es besaß – das muss man an der Stelle wirklich sagen – für Anfang der Neunzigerjahre zahlreiche gute Ansätze, an die wir im neuen Gesetz durchaus anknüpfen. Wir hätten uns aber – und da sollten wir ehrlich sein – nicht ernsthaft dazu gratulieren dürfen, wenn das alte Frauenförderungsgesetz im kommenden Jahr immer noch gegolten hätte. Denn dieses Gesetz wurde – und da müssen auch wir sehr ehrlich mit uns selbst sein – nie konsequent und vollständig umgesetzt. Es genügt längst nicht mehr den Erfordernissen der heutigen Zeit, des 21. Jahrhunderts, des Jahres 2023. Weder entspricht es einer modernen Gleichstellungsarbeit noch den gesellschaftlichen Realitäten, die sich in den vergangenen Jahrzehnten – ja – verändert haben und in vieler Hinsicht – ja – auch zum Besseren verändert haben. Wir haben in dieser Zeit nicht nur große Fortschritte im Gleichstellungsrecht gemacht. Mobiles Arbeiten ist zu einer festen Instanz geworden. In vielen Familien hat sich die Aufgabenverteilung verändert, sodass inzwischen viel selbstverständlicher Männer Pflege- und Betreuungsaufgaben wahrnehmen – übrigens, ohne sich davon gegängelt oder in ihrer Männlichkeit bedroht zu sehen. Schon deshalb verbietet sich in meinen Augen die für alle in dieser Runde des Landtags erwartbare und dann tatsächlich eingetretene reflexhafte Nörgelei, mit der gegen das Gleichstellungsgesetz als vermeintliches Gesetz zur Männerbenachteiligung – Frau Jost hat es auch gesagt – gestänkert wird. „Gestänkert“ ist da vielleicht noch ein bisschen schwach ausgedrückt. Mir scheint, man muss schon ein sehr – wie soll ich sagen? – fragiles, angsterfülltes Verständnis von der eigenen Männlichkeit haben, wenn man sich davon auf den Schlips getreten fühlt, dass Chancengleichheit, Chancengerechtigkeit hergestellt wird oder dass Frauen entsprechend ihrer Qualifikation gefördert und Männer dazu ermutigt werden, daheim mehr Verantwortung zu übernehmen. In jedem Fall dürfen wir die Gleichstellung im Freistaat Sachsen nicht länger auf eine veraltete, unzeitgemäße gesetzliche Grundlage stellen. Als das Frauengesetz erlassen wurde, schrieben wir – wir haben es gehört – das Jahr 1994. Damals war gerade einmal seit einem Jahr die erste Frau als Regierungschefin in einem Bundesland im Amt. Es galt noch als unheimlich oder sogar innovativ, dass der Nachname des Mannes bei Eheschließungen nicht automatisch zum Familiennamen wurde. Einige Meilensteine in der Gleichstellungspolitik lagen 1994 sogar noch vor uns. Da sind ganz klar zu nennen: die Vergewaltigung in der Ehe, das Elterngeld und effiziente Quotenregelungen. Nach dieser vermeintlich einfacheren, unkomplizierteren Zeit soll sich zurücksehnen, wer will. Wem aber echte Chancengleichheit, echte Gerechtigkeit am Herzen liegt, der wird mit Sicherheit nicht die Uhr ins Jahr 1994 zurückdrehen wollen. Vielmehr ist es doch höchste Zeit, dass auch im Freistaat Sachsen endlich ein effizientes und vor allem zeitgemäßes Gleichstellungsgesetz Anwendung findet. Ein Gesetz, mit dem wir die Zahl weiblicher Führungskräfte erhöhen und die Frauen gezielt fördern, ein Gesetz, das flexible Arbeitsmodelle möglich macht und damit die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflegeaufgaben verbessert – und das für alle Beschäftigten –, und nicht zuletzt ein Gesetz, mit dem wir die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen stärken und für mehr Verbindlichkeit bei der Erstellung von Gleichstellungsplänen sorgen. Es ist kein Geheimnis, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss ist und dass wir uns an einigen Stellen – so wie das der Änderungsantrag der LINKEN vorsieht – mehr Verbindlichkeit und weitergehende Regelungen gewünscht hätten. Zum Beispiel – das hat Frau Buddeberg in ihrer Rede ausgeführt – ging es um die stärkere Verpflichtung privater Unternehmen. Selbstverständlich haben wir diesen Punkt hoch und runter, von links nach rechts diskutiert, uns dann aber darauf geeinigt, entsprechende Regelungen im Vergabegesetz zu verankern. Wenn ich gestern Abend den Fraktionsvorsitzenden der CDU, Christian Hartmann, beim Parlamentarischen Abend des Handwerks richtig verstanden habe, kommt dieses Vergabegesetz, wenn noch an einigen Stellen nachgeschärft wird. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben beim nun vorliegenden Gleichstellungsgesetz abgewogen, was wünschenswert und was umsetzbar ist. Da sehen wir: Das SMJus denkt genauso wie die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, wie die Frauen- und Gleichstellungsverbände, die uns in den letzten Monaten wertvolles Feedback geliefert und den ganzen Prozess mit großer Anteilnahme begleitet haben. Ihnen allen, den Verbänden, aber – das will ich an der Stelle sehr deutlich sagen – auch meinem Haus, dem SMJusDEG, an der Stelle für Ihren unermüdlichen Einsatz ganz, ganz herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN – Beifall bei der Staatsregierung) Nicht nur für diese Menschen, die aus Überzeugung große zeitliche Opfer für das Projekt Gleichstellung bringen, sondern für alle Menschen im Freistaat Sachsen bedeutet dieses Gesetz eine gute Nachricht. Wir stärken diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen für Chancengleichheit, für Gerechtigkeit, für Diversität, also für das Wohl aller einsetzen. Wir kommen – das ist an verschiedenen Stellen sehr deutlich herausgearbeitet worden – damit unserem Verfassungsauftrag nach, der sowohl aus Artikel 3 des Grundgesetzes als auch aus Artikel 8 unserer Sächsischen Verfassung folgt. Nur durch das neue Gesetz allein werden wir keine tatsächliche Gleichstellung in Sachsen erreichen. Aber ich denke, wir können zuversichtlich in die Zukunft schauen; denn von diesem Gesetz – davon bin ich überzeugt – werden wichtige neue Impulse für die Gleichstellung insgesamt ausgehen. Was unmittelbar für die Staatsverwaltung und teilweise für die Kommunalverwaltung gilt, entwickelt in der Regel Vorbildwirkung. Es wird sowohl die Kommunen als auch die Unternehmen dazu ermutigen, sich für mehr Vereinbarkeit einzusetzen, so wie es in den Vorständen mittlerweile durch das Zweite Führungspositionen-Gesetz geschieht. Es wird hier in Sachsen im Verbund mit weiteren Vorhaben des SMJusDEG wirken, beispielsweise unserem Nachwuchsführungskräfteprogramm oder den Maßnahmen, mit denen wir die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wahlämtern fördern. Vielleicht geht es immer noch über den Horizont einiger, dass hinter der Gleichstellung keine Kampfansage und keine Provokation steckt, sondern dass es in einer Demokratie dem Wohl aller Menschen dient. Vielleicht wollen Sie gar nicht hören, dass bei Chancengleichheit keinem etwas weggenommen wird, ganz im Gegenteil. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Es wird allen etwas gegeben!) Unser Gleichstellungsgesetz wird für mehr Geschlechtergerechtigkeit im öffentlichen Dienst in Sachsen sorgen. Uns ist klar, dass dieses Gesetz zwar eine zentrale Stellschraube ist, es aber noch vieler weiterer bedarf. Gleichzeitig ist uns klar, dass das Gleichstellungsgesetz nicht ausreichen wird, um die Unverbesserlichen, die beim Thema Gleichstellung grundsätzlich blockieren oder lieber den Kulturkampf ausrufen, zu überzeugen. Aber – das ist glücklicherweise ein Leitmotiv der Gleichstellungsarbeit, die seit mehr als zwei Jahrhunderten Kampfeswillen und Ausdauer beweist –: Wir arbeiten daran. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD sowie vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/13243, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/14384. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, Drucksache 7/14475. Ich bitte um Einbringung. Frau Kollegin Buddeberg, bitte schön.

Protokoll ↗