Martina Jost
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das uns vorliegende Gleichstellungsgesetz für den öffentlichen Dienst ist völlig überflüssig. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jaja!) Dieses Gesetz ist verfassungsrechtlich bedenklich. Dieses Gesetz geht völlig an der Realität vorbei. Dieses Gesetz wird ein Bürokratiemonster und den Steuerzahler einmal mehr viel Geld kosten. Dieses Gesetz ist ein rein ideologisches Projekt und dazu noch schlecht gemacht. Meine Damen und Herren! Damit wir uns nicht falsch verstehen: Der öffentliche Dienst ist ein guter Arbeitgeber – besonders für Frauen, wie der Sechste Frauenförderungsbericht 2021 gezeigt hat. Über 65 % der Mitarbeiter sind Frauen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: 65 % sind Mitarbeiterinnen!) Selbst bis in den höchsten Ebenen sind Frauen zu fast 50 % vertreten. Eines solchen Gesetzes – ein Gleichstellungsgesetz für Frauen und Männer – hätte es nicht bedurft; denn es besteht ja bereits eine Überrepräsentanz von Frauen. Aber das Gleichstellungsgesetz steht nun einmal im Koalitionsvertrag – jetzt musste es auch her. Das Gleichstellungsgesetz beruht auf der immerwährenden rot-grünen Erzählung struktureller Benachteiligung und Ungleichbezahlung von Frauen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das sieht man in Ihrer Fraktion!) – Ein Nachweis dazu, Herr Gebhardt, konnte leider nicht geführt werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist so!) Damit wir uns nicht falsch verstehen, sei noch einmal gesagt: Die Frauenbeauftragten haben in den letzten Jahrzehnten eine gute Arbeit geleistet. Leider ist aus dem Kampf für Gleichberechtigung ein ideologisches Projekt von links-grüner Seite geworden, ein Projekt der Gleichstellung. Wenn Mann und Frau aber schon gleichberechtigt sind, dann müssten Sie doch einmal aufhören. Aber nein, das Narrativ muss immer weiter befördert werden. Schauen wir es uns näher an: 4 % Differenz zwischen Männer- und Frauenanteil in den obersten Leitungsfunktionen sollen eine strukturelle und systemische Benachteiligung von Frauen im öffentlichen Dienst nachweisen. Das ist doch offensichtlich eine Legende, und, liebe Kollegen von der CDU, das wissen Sie auch. Sehr geehrte Kollegen! Politiker sind nicht angetreten, um einen Koalitionsvertrag zu erfüllen, sondern um Politik für die Bürger zu machen. (Sören Voigt, CDU: Das können Sie schlecht beurteilen!) – Sie sollten das wissen, Herr Voigt. – Es besteht also keine Notwendigkeit für eine vollständige Neuregelung im gesamten öffentlichen Dienst per Gesetz. (Beifall bei der AfD) Man nennt so etwas: eine Überkompensation. Schon das postulierte Ziel – darüber müssen Sie selbst alle lachen – der Gleichstellung von Frauen und Männern kollidiert mit dem Inhalt des Gleichstellungsgesetzes; denn es gibt gar keine konkreten Regelungen für Männer, abgesehen von Abschnitt 3 zur Vereinbarkeit von Familie und Pflege mit der Berufstätigkeit – na, immerhin! (Zuruf der Abg. Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE) Alles das ist nachzulesen in den Stellungnahmen des Landesrichterrates, der Berufsakademie Sachsen, des Sächsischen Rechnungshofs, des Verbandes der sächsischen Verwaltungsrichter etc. pp. Dieses Gesetz ist kein Gleichstellungsgesetz, sondern es ist schlicht ein Männerbenachteiligungsgesetz. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Erzählen Sie mal!) Ohne auf die einzelnen Paragrafen weiter einzugehen, halten wir die Regelungen zu Stellenausschreibungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren und Entscheidungen für verfassungsrechtlich bedenklich; denn es wird immer zugunsten der Frau entschieden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Dafür gibt es genügend Beispiele!) Wir folgen hier der Stellungnahme der IHK. Ich zitiere – hören Sie gut zu, Herr Gebhardt –: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich höre zu!) „Quotenregelungen,“ – Quoten ist doch Ihr Lieblingsthema – „welche schematisch die Ergebnisgleichheit, nicht aber die berufliche Chancengleichheit gemäß Artikel 3 Abs. 2 Grundgesetz anstreben, sind verfassungswidrig.“ (Daniela Kuge, CDU, steht am Mikrofon.) Des Weiteren zitiere ich den Verband sächsischer Verwaltungsrichter. Wenn Sie sagen, dass die alle keine Ahnung haben, dann weiß ich auch nicht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Jost?
